Meine Damen und Herren, ich glaube, wir haben in Hessen ein ganz gutes Fischereirecht. Hessen ist eines der wenigen Bundesländer, das das sogenannte Catch and Release per Landesverordnung explizit verboten hat. Das halte ich auch für richtig. Das ist das Zurücksetzen eines Fisches ohne vernünftigen Grund. Das ist eine Praxis, die mit dem Tierschutz nicht ansatzweise vereinbar ist. Deswegen ist es auch gut, dass wir in Hessen eine klare Regelung dazu haben.
Was die konkreten Änderungen im Fischereigesetz angeht, haben wir keine großen Einwände. Ich glaube auch, dass sich das Hessische Fischereigesetz im Grundsatz bewährt hat. Es würde zum Ende des Jahres auslaufen, und es wurde auch deswegen evaluiert.
Wir haben die Stellungnahmen aus der Regierungsanhörung erhalten. Das Interessante an diesen Stellungnahmen sind aus meiner Sicht die grundsätzlichen Bemerkungen zu diesem Gesetzentwurf.
Ich bitte um ein bisschen mehr Aufmerksamkeit für die Rednerin. Obwohl wir schon eine fortgeschrittene Stunde haben, bitte ich um ein bisschen mehr Konzentration.
Das Interessante an diesen Stellungnahmen sind aus meiner Sicht die grundsätzlichen Bemerkungen zu diesem Gesetzentwurf.
Als Allererstes weisen zahlreiche Anzuhörende auf die sehr kurze Fristsetzung hin. Da haben wir wieder das grundsätzliche Problem mit dem Umweltministerium. Deswegen weiß ich eigentlich gar nicht, was ich dazu noch sagen soll. Sie wussten, dass das Gesetz Ende 2022 ausläuft. Sie haben mit der Evaluierung rechtzeitig begonnen. Die Regierungsanhörung hat schon letztes Jahr im Sommer stattgefunden. Wie man dann auf die Idee kommt, wieder
einen so kurzen Zeitraum zu wählen, selbstverständlich in der Ferienzeit – das hat auch System –, das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
Kommen wir jetzt zum Inhalt des Gesetzentwurfs. Zu Recht weisen mehrere Anzuhörende darauf hin, dass das Fischereirecht insgesamt Teil des Eigentumsrechts ist. Das Fischereirecht ist damit durch Art. 14 Grundgesetz geschützt. Der Nutzen für den Eigentümer bestimmt sich aus der Möglichkeit, aus dem Gewässer Fische für den Verzehr zu fangen oder eben das Fischereirecht zu verpachten. Das Fischereirecht ist deswegen kein Naturschutz- oder Umweltrecht, auch wenn Sie das behaupten.
Der Zweck des Hessischen Fischereigesetzes ist die Ermöglichung, Regelung und Begrenzung der Fischerei, aber nicht des Umweltschutzes. Wenn man sich das klarmacht, dann kann man auch verstehen, warum einige der Anzuhörenden zu dem Gesetzentwurf Bedenken geäußert haben. Denn der Zweck des Fischereirechts, das Fischereiausübungsrecht zu erhalten, also Eigentumsrechte zu bewahren, fehlt in Ihrem Gesetzentwurf völlig.
Das beginnt in § 1 und zieht sich dann durch den gesamten Entwurf. Deswegen haben auch viele Anzuhörende das Gefühl, dass sich da etwas verschiebt und dass Sie schrittweise das Fischereigesetz überfrachten. Sie überfrachten es mit Zielen, die manchmal vielleicht auch gut und wichtig sind, die aber eben nicht in dieses Gesetz gehören. Sie haben dort nichts verloren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir werden uns deswegen bei dem Gesetzentwurf enthalten. Dem Änderungsantrag stimmen wir zu. – Herzlichen Dank.
Als Nächster hat sich Herr Felstehausen zu Wort gemeldet. Er hat aber darum gebeten, dass seine Rede zu Protokoll genommen wird. So verfahren wir auch.
(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Da ist kein weiterer Fisch mehr an der Angel! – Gegenruf Elisabeth Kula (DIE LINKE): Du musst nicht zu jedem Fisch blubbern!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Angelfischerei weckt und fördert das Verständnis für die Zusammenhänge der Natur, und sie kann auch, wenn sie mit entsprechend guter Praxis ausgeführt wird, aktiver Gewässer-, Tier- und Artenschutz sein.
Ich habe mich ein bisschen gewundert über den Kollegen Lotz, der gesagt hat, es sei kein Naturschutz, kein Artenschutz. Und morgen bekomme ich wahrscheinlich wieder von Herrn Grumbach in der Aktuellen Stunde erzählt, dass wir mehr für Artenschutz und Naturschutz machen müssen. – Er nickt schon. Vielleicht sollten Sie sich innerhalb der Fraktion einigen, was jetzt wann wie wichtig ist.
Man kann nicht immer sagen, das eine ist wichtig, aber dann, wenn es um eine rechtliche Grundlage oder um ein Gesetz geht, sagen: Eigentlich haben wir das jetzt doch nicht so gemeint.
Meine Damen und Herren, wir wollen mit dem geänderten Gesetz diese Aspekte der Fischerei unterstützen, auch die Fischereiverwaltung modernisieren, aber die Grundzüge des Gesetzes unangetastet lassen, weil die sich in den letzten Jahren bewährt haben.
Mit dem Gesetz werden die Maßnahmen und Ziele der Hege präzisiert, die sich jetzt klarer an der Förderung der Fischbestände orientiert und künftig eine Pflicht zur Anzeige von Besatzmaßnahmen in Fließgewässern beinhaltet, weil Besatzmaßnahmen einen deutlichen Einfluss auf die Fischfauna in den Gewässern haben. Das ist so, und deswegen ist es richtig, dass wir die Anzeigepflicht künftig einführen.
Außerdem wollen wir Kinder besser an die Fischerei heranführen und haben deshalb die sogenannte Helferregelung geändert. Künftig werden alle Kinder eines Hausstandes mit angeln dürfen, wenn sie dabei von einer erfahrenen Anglerin oder einem erfahrenen Angler begleitet werden.
Wir wollen auch der Digitalisierung Rechnung tragen. Fischereischeine sollen z. B. künftig auch elektronisch erteilt werden können.
Das sind insgesamt gute Anpassungen, und ich freue mich, dass keine Fraktion im Umweltausschuss dem Gesetzentwurf so richtig widersprochen hat. Eine kraftvolle Enthaltung ist jetzt auch keine Ablehnung dieses Gesetzes.
Der Änderungsantrag, der noch eingebracht wurde, enthält redaktionelle Klarstellungen. Das haben Sie hoffentlich zur Kenntnis genommen. Wichtig ist noch ein Punkt, weil mit dem Änderungsantrag eine rechtsförmliche Änderung geschehen soll, die sich aus der derzeit laufenden Überarbeitung der Indirekteinleiterverordnung ergeben hat. Die Rechtsgrundlage dieser Verordnung im Wassergesetz entspricht nicht mehr dem aktuellen Stand der Rechtsprechung, weil das Zitiergebot verletzt wird. Damit für diese technische Änderung kein eigenes Gesetzgebungsverfahren angestoßen werden muss, um das Wassergesetz zu ändern, haben sich die Koalitionsfraktionen dankenswerterweise bereit erklärt, den Änderungsantrag einzubringen. Ich freue mich darüber und hoffe, dass das Fischereigesetz jetzt mit Mehrheit angenommen wird. – Herzlichen Dank.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 20/9536, abstimmen. Wer für diesen Änderungsantrag ist,
den bitte ich jetzt um seine Zustimmung. – Das sind die AfD, die FDP, die CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der fraktionslose Abg. Kahnt. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei Enthaltung von SPD und LINKEN ist dem Änderungsantrag zugestimmt worden.
Jetzt stimmen wir ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Fischereigesetz, Drucks. 20/9455 zu Drucks. 20/8763, ab. Wer ist für diesen Gesetzentwurf in der geänderten Fassung? Ich bitte um das Handzeichen. – Das sind die AfD, die CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der fraktionslose Abg. Kahnt. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Bei Enthaltung von FDP, SPD und LINKEN ist damit dieser Gesetzentwurf angenommen und wird zum Gesetz erhoben.
Wahlvorschlag Fraktion der AfD Nachwahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds im Hauptausschuss – Drucks. 20/9491 –
Der Abg. Karl Hermann Bolldorf teilte uns mit Schreiben vom 7. November 2022 mit, dass er auf sein Amt als ordentliches Mitglied im Hauptausschuss verzichtet. Mit Schreiben vom 2. November 2022 teilte der Abg. Arno Enners mit, dass er sein Amt als stellvertretendes Mitglied im Hauptausschuss mit Ablauf des 11. November 2022 niederlegt.
Nach § 6 Abs. 2 unserer Geschäftsordnung werden die ordentlichen sowie alle stellvertretenden Mitglieder des Hauptausschusses durch den Hessischen Landtag gewählt.
Die Fraktion der AfD schlägt mit Drucks. 20/9491 Herrn Abg. Arno Enners als ordentliches Mitglied sowie Herrn Abg. Dr. Frank Grobe als stellvertretendes Mitglied zur Nachwahl vor. Wird der Wahl durch Handzeichen widersprochen? – Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Wahlvorschlag Drucks. 20/9491 zustimmt, den bitte ich jetzt um sein Handzeichen. – Das sind die Stimmen von AfD, FDP, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – DIE LINKE. Wer enthält sich? – Die SPD. Damit ist mit den Stimmen von AfD, FDP, CDU, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und des fraktionslosen Abg. Kahnt diesem Wahlvorschlag zugestimmt worden.
Ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit. DIE LINKE hat im Vorfeld darum gebeten, dass die Petition Nr. 2462/20 aus diesem Block – so will ich es nennen – herausgenommen wird. Das Ihnen zur Kenntnis; darum ist gebeten worden.