Protokoll der Sitzung vom 16.11.2022

Ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit. DIE LINKE hat im Vorfeld darum gebeten, dass die Petition Nr. 2462/20 aus diesem Block – so will ich es nennen – herausgenommen wird. Das Ihnen zur Kenntnis; darum ist gebeten worden.

Dann kommen wir jetzt zur Petition Nr. 3313/20. Hierzu hat die Fraktion DIE LINKE eine Aussprache beantragt sowie im Anschluss, damit Sie es schon wissen, eine namentliche Abstimmung.

Zunächst eröffne ich die Aussprache. Wir haben uns auf eine Redezeit von fünf Minuten verständigt. Ich erteile als Erstem Herrn Schalauske von der LINKEN das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Unzählige Brandbriefe, Hilferufe, Wortmeldungen, aufrüttelnde Berichte von Beschäftigten und Patienten über Arbeitsverdichtung, Überstunden, Überbelastung und Erschöpfung, Warnstreiks, Demonstrationen, Unterschriftenlisten, Aktionen von Gewerkschaften, Bürgerinitiativen sowie parteiübergreifende Beschlüsse von kommunalen Gremien in Mittelhessen, getragen von den Fraktionen der LINKEN, der SPD, der GRÜNEN, in Teilen sogar der CDU, und nicht zuletzt eine Petition mit 18.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern – das alles belegt eindrucksvoll: Die europaweit einmalige Privatisierung unseres Universitätsklinikums in Gießen und Marburg durch eine CDU-geführte Landesregierung unter Roland Koch vor mehr als 16 Jahren ist und bleibt ein gravierender Fehler, der endlich rückgängig gemacht gehört.

(Beifall DIE LINKE)

Meine Damen und Herrn, am Uniklinikum geben Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte, Kollegen in der Reinigung, in der Küche und der Verwaltung sowie Medizinstudierende tagtäglich ihr Bestes, um unser aller Gesundheit zu gewährleisten. Diese Beschäftigten haben nicht nur Anerkennung, Wertschätzung und Unterstützung verdient, sondern sie haben auch eine Landesregierung verdient, die ihre Hilferufe endlich ernst nimmt und sich für ihre Belange einsetzt. Aber die schwarz-grüne Landesregierung tut das eben nicht.

(Beifall DIE LINKE)

Gleiches gilt für die Anliegen der 18.000 Unterzeichner der Petition zur Rücküberführung des UKGM in öffentliches Eigentum. Ich freue mich sehr, dass der Petent, Mark Müller – Pfleger, Medizinstudent – und einige Mitstreiterinnen und Mitstreiter aus dem Aktionsbündnis „Gemeinsam für unser Klinikum“ heute hier auf der Besuchertribüne sind und dieser Debatte folgen. Es war euer Engagement, eure Petition. Sie hat noch einmal deutlich gezeigt, wie breit die Forderung nach Rückführung des UKGM in unserer Region verankert ist. Das ist euer Verdienst und euer Erfolg.

(Beifall DIE LINKE)

Das Problem aber bleibt. CDU und GRÜNE wollen die Privatisierung gar nicht rückgängig machen. Bei der CDU kann ich das durchaus verstehen. Sie trägt die Verantwortung für diese Fehlentscheidung, und sie ist bis heute nicht bereit, diesen Irrtum zu korrigieren.

Aber für die Haltung der GRÜNEN fehlt mir jedes Verständnis. Die GRÜNEN, allen voran die zuständige Wissenschaftsministerin Dorn, haben die Privatisierung immer abgelehnt. Sie haben in der Opposition Unterschriften dagegen gesammelt. Seit acht Jahren sind sie in der Regierung, und in diesen acht Jahren hat es nicht eine Initiative, nicht einen Versuch gegeben, den Landeseinfluss auf das UKGM wieder zu erhöhen. Das ist ein Armutszeugnis für die GRÜNEN.

(Beifall DIE LINKE)

Obwohl zuletzt sogar die Klinikdirektoren aus Gießen und Marburg in einem Positionspapier und der eigenständige Personalrat am UKGM mit einer Rückführung geliebäugelt haben, wollen CDU und GRÜNE heute trotzdem die Chance verstreichen lassen. Sie wollen diese Petition ablehnen

und das Begehren einer ganzen Region abbügeln. Das ist mehr als enttäuschend.

Hinter dem Beschluss, der heute gefällt wird, der den Titel trägt, das Anliegen an die Landesregierung zu verweisen, um den Petenten über die Sach- und Rechtslage zu informieren, dahinter verbirgt sich doch nicht weniger als die Ablehnung, diese Privatisierung rückgängig zu machen; und diese Ignoranz haben die Menschen in Mittelhessen nicht verdient.

(Beifall DIE LINKE)

Sie haben sich ohne Not in die Hände einer börsennotierten Aktiengesellschaft begeben, und Sie haben sich jetzt letzten Endes auch erpressbar gemacht. Sie berufen sich in dem Beschluss auf den Ausweg, auf die Vereinbarung mit Asklepios. Schauen wir uns das doch einmal an: Sie haben dem neuen Eigentümer Investitionshilfen in Höhe einer halben Milliarde Euro in Aussicht gestellt, ohne aber den Einfluss des Landes systematisch zu erhöhen. Das finden wir nicht richtig. Wir finden, es sollte öffentliches Geld nur gegen öffentlichen Einfluss geben. Das Problem aber ist, dem Konzern ist ja die halbe Milliarde Euro nicht genug. Er hat die bestehende Vereinbarung mit dem Land gekündigt, und ob es zu einem Nachfolgepapier kommt, zu einer Einigung, das steht völlig in den Sternen.

Da der Konzern bei der zuständigen Wissenschaftsministerin nicht weiterkommt, versucht es Asklepios jetzt eine Etage höher. Der Ministerpräsident ist leider nicht da. Es ist ja richtig, dass das Rückkaufrisiko nicht auf das Land Hessen verlagert werden darf. Das sehen wir auch so. Aber wir haben die Befürchtung, dass Ministerpräsident Rhein weitere Zugeständnisse auf Kosten der Beschäftigten, der Beschäftigungssicherung oder der Übernahmegarantie und anderer vergleichbarer Inhalte des Letters of Intent macht, und das darf nicht passieren. Asklepios droht mit Ausgliederung, und damit dürfen sie nicht durchkommen.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Wir haben mit unserem Gutachten zur Vergesellschaftung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg aufgezeigt, eine Rückführung ist per Gesetz möglich, sie ist rechtlich möglich. Wo ein politischer Wille ist, da ist auch ein Weg. Sie haben heute hier die Chance, dem Anliegen einer ganzen Region Rechnung zu tragen. Stimmen Sie der Petition zu, und lassen Sie uns das Klinikum wieder in öffentliches Eigentum zurückführen.

(Beifall DIE LINKE)

Für die CDU-Fraktion bitte ich nun Herrn Dr. Bartelt ans Rednerpult.

Verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir sprechen heute über die Petition und nicht über Grundsätze der Politik im Zusammenhang mit dem UKGM. Da würden fünf Minuten auch gar nicht ausreichen.

(Jan Schalauske (DIE LINKE): Das gehört aber zusammen!)

Herr Schalauske hat das nun ein wenig miteinander vermengt. Das ist natürlich legitim, das ist überhaupt keine Frage.

Zunächst einmal möchte ich sagen, die Motivation, die Empfindung der vielen Menschen, die diese Petition unterschrieben haben, kann ich sehr gut nachvollziehen. Das ist eben die Verärgerung darüber, dass der Eigentümer des UKGM diese Vereinbarung, dieses Zukunftspapier, diesen Letter of Intent gekündigt hat, und das berührt Arbeitnehmerrechte. Dass die Menschen da verärgert sind und Ängste haben, das verstehe ich.

Trotzdem ist der Weg, der hier in der Petition begehrt wird, ein Weg, der so nicht gangbar ist. Er ist schlicht nicht gangbar, hier wird den Menschen Sand in die Augen gestreut.

(Widerspruch Elisabeth Kula (DIE LINKE))

Sie begründen das mit Art. 15 Grundgesetz, der unter bestimmten Bedingungen und unter Entschädigung eine Vergesellschaftung per Gesetz ermöglicht, und beziehen sich darauf, dass das Klinikum ein Produktionsmittel ist.

Einmal ganz davon abgesehen, dass dies in der Bundesrepublik so noch nicht vorgekommen ist, sagen Sie doch selbst immer, ein soziales Dienstleistungsunternehmen sei kein Produktionsbetrieb.

(Elisabeth Kula (DIE LINKE): Das sollte es nicht sein!)

Sie weisen ja immer wieder auf den Unterschied hin. Deswegen können Sie sich auch nicht darauf berufen, man könne ein Klinikum vergesellschaften, weil Art. 15 Grundgesetz die Vergesellschaftung von Produktionsmitteln unter bestimmten Umständen vorsieht. Das geht so nicht.

(Beifall CDU und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Elisabeth Kula (DIE LINKE): Was sagt denn das Rechtsgutachten der Landesregierung dazu? Das würde mich einmal interessieren!)

Herr Dr. Bartelt, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abg. Schalauske zu?

Nach Beendigung meines Gedankengangs gern.

Der zweite Punkt ist, der Eigentümer hat überhaupt nicht die Absicht, das Klinikum zu verkaufen. Das heißt, wir müssen – ob wir das wollen oder nicht – noch längere Zeit mit diesem Eigentümer leben. Da gibt es nur einen einzigen Weg: Man redet miteinander, man spricht miteinander, man verhandelt miteinander.

Herr Schalauske, Sie wollten eine Erläuterung.

Herr Schalauske.

Vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. – Sie haben einen zentralen Einwand formuliert, nämlich, dass Art. 15

Grundgesetz noch nie angewandt worden sei. Aber nehmen Sie auch zur Kenntnis, dass noch nie zuvor – zumindest in Deutschland – ein Universitätsklinikum privatisiert worden ist?

Wenn Sie auf den Begriff der Produktionsmittel verweisen: Können Sie in Rechnung stellen, dass die Mütter und Väter des Grundgesetzes sich vielleicht nicht haben vorstellen können, dass einmal Krankenhäuser in die Hände von börsennotierten Aktiengesellschaften gegeben worden wären, und dass man vor diesem Hintergrund das Grundgesetz und diesen Art. 15

(Zurufe: Frage!)

in der heutigen Zeit vielleicht auch weiter fassen würde?

Sehr geehrter Herr Kollege Schalauske, ich will hier jetzt natürlich nicht spekulieren, was die Väter und Mütter des Grundgesetzes gedacht haben.

(Zuruf Elisabeth Kula (DIE LINKE))

Aber ich kann mir aus dem geschichtlichen Kontext heraus in etwa vorstellen, dass man mit Produktionsmitteln etwas gemeint hat, was Schwerindustrie anbelangt, was mit Waffenproduktion zu tun hat, aus der Erfahrung der Nachkriegszeit – das waren damals die Motive, so vermute ich einmal. Das jetzt zu übertragen, ist juristisch schon sehr gewagt. Ich bin kein Jurist, aber darauf die Landesregierung aufzufordern, ein Gesetz zu erlassen, das würden wir der Landesregierung nicht empfehlen, das wäre auf Sand gebaut.

(Beifall CDU)

Entscheidend aber ist doch, dass wir jetzt wieder ins Gespräch kommen, und das wollen wir einmal positiv sehen. Ich habe jetzt nur noch eine Minute Redezeit, aber da möchte ich wenigstens dem Ministerpräsidenten danken, dass er das Gespräch gesucht und gefunden hat mit einem einflussreichen Mann, der sozusagen Eigentümer ist.

(Günter Rudolph (SPD): Das ist freundlich formuliert!)

Ja, aber wir wollen auch eine freundliche Gesprächsatmosphäre schaffen.

(Heiterkeit und Beifall CDU – Günter Rudolph (SPD): Es soll auch etwas dabei herumkommen!)

Deshalb ist es doch das Entscheidende, dass wir wieder ins Gespräch kommen. Ich sage Ihnen – das ist auch die Maßgabe, mit der Petition umzugehen –, dass der Letter of Intent für uns nicht verhandelbar ist. Das ist Grundlage aller Vereinbarungen mit dem Eigentümer. Wenn Sie mir dieses Wortspiel erlauben: Wenn Sie Letter of Intent abkürzen und französisch aussprechen – la loi –, dann entspricht das unserer Empfindung. – Herzlichen Dank.