Protokoll der Sitzung vom 16.11.2022

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Auch wir können die Sorgen und Nöte, die die Petentinnen und Petenten mit ihrer Petition ausgedrückt haben, gut nachvollziehen. Wir setzen uns mit dem, was in der ganzen Region vor sich geht – bei den Patientinnen und Patienten, bei den Beschäftigten, bei denjenigen, die in Forschung und Lehre tätig sind –, intensiv auseinander.

Deswegen haben wir als Koalition uns auch hier immer wieder damit auseinandergesetzt, haben immer wieder Anträge auf den Weg gebracht, mit denen wir die Landesregierung in ihrem Verhandlungsprozess mit dem privaten Eigentümer gestärkt haben.

Dabei haben wir uns ganz klar auf die Seite der Beschäftigten gestellt. Von daher weise ich all diese Unterstellungen, wir hätten das nicht im Blick, entschieden zurück. Wir sind bei den Menschen in der Region.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und verein- zelt CDU)

Für uns GRÜNE war und ist klar, dass die Privatisierung des UKGM ein schwerwiegender politischer Fehler ist. Wir haben an dieser Bewertung auch nichts zu ändern.

(Zuruf Jan Schalauske (DIE LINKE))

Aber so wünschenswert es wäre, die Privatisierung jetzt per Beschluss ungeschehen zu machen: Auch das Wünschenswerte muss realisierbar sein.

Dies war der wesentliche Prüfpunkt zur Vorbereitung der Beratung der Petition im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst in der vergangenen Woche, die wir jetzt debattieren.

Ich will es einmal so sagen: Diejenigen, die jetzt an dem Beratungsergebnis mäkeln, haben sich in der Ausschussberatung am wenigsten mit dem Bericht auseinandergesetzt.

(Zurufe)

Ich will nur einmal andeuten, dass dort überhaupt nicht der Versuch gemacht wurde, sich mit dem Bericht auseinanderzusetzen.

(Holger Bellino (CDU): Hört, hört!)

Dann hier das Ergebnis zu kritisieren, finde ich – so sage ich es einmal – nicht gerade fundiert.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Nach Art. 15 Grundgesetz – dieser Artikel besagt, dass Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel vergesellschaftet werden können – ist klar, dass Grund, Boden und Naturschätze hier auf gar keinen Fall einschlägig sind. Es gibt eine Rechtsauffassung eines Gutachters, der sagt, dass der Begriff der Produktionsmittel als Auffangtatbestand für alle möglichen Wirtschaftsunternehmen verstanden werden müsse. Aber die meisten Staatsrechtler und Staatsrechtlerinnen lehnen diese Rechtsauffassung ab. Sie sagen nämlich ziemlich klar, dass sich der Parlamentarische Rat sehr bewusst auf diese enge Formulierung geeinigt habe und dass eine weitere Formulierung in der Debatte gerade nicht gewünscht gewesen sei.

Entschuldigung, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Nein. – Des Weiteren ist es so, dass in der in zeitlicher Nähe entstandenen Bayerischen Verfassung die Vergesellschaftung weiter gefasst ist. Dort sind nämlich außer den Produktionsmitteln noch Großbanken und Versicherungsunternehmen ausdrücklich zur Vergesellschaftung genannt worden.

(Zuruf Jan Schalauske (DIE LINKE))

Das zeigt ganz klar: Die Mütter und Väter des Grundgesetzes wollten hier keinen Auffangtatbestand, sondern dieser Artikel muss so eng verstanden werden, wie er auch ausgedrückt worden ist. Von daher ist das, was die Petition wünscht, rechtlich nicht verwirklichbar.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Elisabeth Kula (DIE LINKE): Wir hatten gar kein Rechtsgutachten!)

Gleichzeitig hat der Landtagsausschuss in seiner Beschlussfassung – auch darauf sind Sie überhaupt nicht eingegangen, Herr Schalauske – –

(Jan Schalauske (DIE LINKE): Wir hatten gar keinen Beschluss!)

Aber der Beschlussentwurf ist Ihnen per E-Mail zugegangen. Da hätten Sie den auch einmal komplett wahrnehmen können, und das haben Sie nicht gemacht.

(Elisabeth Kula (DIE LINKE): Fake News! – Fortgesetzte Zurufe Jan Schalauske (DIE LINKE))

Sie sind nämlich nicht darauf eingegangen, dass der Landtag in seiner Maßgabe an die Landesregierung sehr wohl darauf eingeht, was die Beweggründe und die Anlässe der Petition sind, und dass wir darauf hinwirken wollen, dass das, was die Petentinnen und Petenten fordern, nämlich eine Verbesserung der Situation von Forschung und Lehre und der Beschäftigten, sehr wohl Teil des Beschlussvorschlags heute Abend ist.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Jan Schalauske (DIE LINKE): Darauf habe ich hingezielt!)

Ich fordere auch die Opposition an dieser Stelle auf, ihre Rolle zu klären. Sind Sie der Anwalt des privaten Eigentümers? Oder wollen Sie sich auf die Seite der Allgemeinheit stellen, auf die Seite der Steuerzahler und Steuerzahlerinnen, auf die Seite des Landes Hessen in diesem schwierigen Verhandlungsprozess? Ich habe hier eben etwas von einem Monopoly-Spiel vernommen – das ist ein netter Vergleich, den ich so nicht gezogen hätte. Dass Sie sich hier aber auf die Seite des privaten Eigentümers stellen und fordern, dass wir uns jetzt flexibel machen

(Lisa Deißler (Freie Demokraten): Das habe ich überhaupt nicht gesagt!)

und dass wir quasi eine bestehende Vereinbarung widerrufen sollen – das werden wir nicht mitmachen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Kollege Dr. Bartelt hat das sehr gut dargestellt: Wir haben einen Letter of Intent. Mir war gar nicht aufgefallen, dass, wenn man es auf Französisch ausdrückt, daraus ein Gesetz wird. Das ist eine sehr gute Darstellung. Die Vereinbarung – LoI – ist freiwillig zwischen dem Land Hessen und dem privaten Eigentümer beschlossen worden. Wir verlangen nicht weniger als das, was einmal vereinbart wurde, nämlich, dass doch bitte weiterverhandelt werden soll. Das ist doch nicht zu viel verlangt. Das sind wir den Menschen in der Region, den Beschäftigten schuldig.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Das ist Teil des heutigen Beschlussvorschlags.

Herr May, kommen Sie bitte zum Schluss.

Deswegen bitte ich Sie, heute dem Beschlussvorschlag zuzustimmen und sich auf die Seite der Landesregierung zu stellen und nicht auf die Seite des privaten Eigentümers. – Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Manfred Pentz (CDU): Genau so machen wir das!)

Für die SPD-Fraktion hat sich nun Frau Dr. Sommer zu Wort gemeldet.

(Elisabeth Kula (DIE LINKE): Wenn man keine Argumente hat, muss man mit Fake News arbeiten! – Gegenruf Holger Bellino: Ja, ja, ja, ja, das ist Ihre Argumentation! – Jan Schalauske (DIE LINKE): Fake News verbreiten! Damit müssen wir uns auseinandersetzen! – Holger Bellino (CDU): Das macht ja nichts!)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Privatisierung war falsch, sie ist falsch, und daran wird sich auch nichts ändern. Die Mehrheit aus CDU und GRÜNEN hat die Petition zur Vergesellschaftung am Donnerstag abgelehnt und will die Petenten über die Sach- und Rechtslage unterrichten. Wir hätten uns gewünscht, dass die Petition

als Material an die Landesregierung gegeben wird, damit genau darauf hingewirkt wird – wir haben ja schon gehört, dass es da rechtliche Bedenken gibt –, entsprechende Bestimmungen zu ändern bzw. zu ermöglichen, dass wir eine Rückführung durchführen können.

(Beifall SPD)

Zudem wurde verkündet, dass sich die Landesregierung weiterhin anstrengen möge, eine Vereinbarung mit dem Eigentümer zu erreichen. Dass daran gearbeitet wird, bezweifele ich sehr. Am Donnerstag teilte uns die Staatssekretärin im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst mit, dass das letzte Gespräch des Ministeriums im August stattgefunden habe, dass seit September Funkstille herrsche und ein Zielund Zeitplan der Landesregierung auch nicht vorhanden sei. Die Landesregierung wartet zu lange ab. Meine Damen und Herren, das wird der Situationsverschärfung nicht gerecht und verunsichert die Menschen.

(Beifall SPD)

Die Frage der Investitionen ist kritisch. Aber eine Schlichtung wird von der Landesregierung erst gar nicht in Betracht gezogen. Es ist fünf vor zwölf. Der 31.12.2022 ist quasi übermorgen. Sie gehen der Gefahr der Zerschlagung des UKGM mit Ihrer Haltung einfach entgegen. Denn Ausgliederungen, betriebsbedingte Kündigungen werden dann möglich. Das wäre für die Krankenversorgung in Mittelhessen, die Arbeitsbedingungen am UKGM sowie insbesondere für die Beschäftigten und deren persönliche Zukunft eine Katastrophe.

(Vereinzelter Beifall SPD)

Sieben Wochen vor dem Auslaufen des geltenden Zukunftsvertrags ist keine Einigung in Sicht. Und die Landesregierung hat nichts Besseres zu tun, als der Rhön AG die alleinige Schuld am Stillstand der Verhandlungen vorzuwerfen, ohne selbst das Heft des Handelns in die Hand zu nehmen. Und das ist fatal.

(Beifall SPD)

Die Landesregierung trägt damit zur maximalen Verunsicherung bei – nicht nur Rhön trägt Verantwortung. Und warum, meine Damen und Herren? Das Land ist Miteigentümer. Wir wollen eine realistische Möglichkeit, wie das UKGM zum Land bzw. in die öffentliche Hand zurückgeführt werden kann. Das will übrigens nicht nur die SPD, sondern auch die CDU in Marburg.

(Günter Rudolph (SPD): Was? Ach du meine Güte!)

Die Frage ist: Wollen Sie das auch, meine Damen und Herren? Was will das Land? Jedes Mal, wenn wir im Ausschuss fragen, was das UKGM wert sei, sagt Ministerin Dorn, es gebe kein Angebot von Rhön.

Frau Dr. Sommer, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abg. Bamberger zu?