Protokoll der Sitzung vom 16.11.2022

Das haben auch die mehr als 134.000 Menschen so gesehen, die sich mit der größten Petition in der Geschichte des Hessischen Landtages an uns, an die Abgeordneten, gewandt haben, um die Freigabe der NSU-Akten zu fordern. Jedem Einzelnen und jeder Einzelnen, die diese Petition unterschrieben haben, gilt unser herzlicher Dank.

Denn wir erinnern uns: CDU und GRÜNE haben die Freigabe verhindert. Die Begründungen damals hießen, die Offenlegung der Akten würde die Sicherheitsarchitektur des Landes gefährden, Informanten würden gefährdet werden, und man könne dann keine neuen anwerben, außerdem würden andere Sicherheitsbehörden nicht mehr mit den Sicherheitsbehörden in Hessen zusammenarbeiten wollen.

All diese Argumente waren vorgeschoben, damit verhindert wird, dass die breite Öffentlichkeit vom Versagen des Verfassungsschutzes Kenntnis nimmt.

Nun heißt es aus den Reihen der die Regierung tragenden Fraktionen, der Bericht enthalte überhaupt keine neuen Erkenntnisse, weil alles schon in öffentlichen Sitzungen im NSU-Untersuchungsausschuss thematisiert worden sei. Ja, aber lassen Sie uns zurückblicken: Wie kam es denn dazu, dass diese Akten im NSU-Untersuchungsausschuss thematisiert werden konnten?

Es war ja nicht so, dass das Innenministerium von sich aus das Parlament informierte, dass es diese jahrelange intensive Aktenrecherche im Landesamt für Verfassungsschutz gegeben hatte, dessen Ergebnis dieser vernichtende Bericht war. Nein, weder zu Beginn des Untersuchungsausschusses noch gegenüber dem Innenausschuss und – wie wir inzwischen auch wissen – auch nicht gegenüber der Parlamentarischen Kontrollkommission wurde darüber ein Sterbenswörtchen verloren. Es sollte geheim bleiben, und zwar für 120 Jahre.

Es war meine Fraktion, die Fraktion der LINKEN, die in geheimen Akten einen Hinweis darauf fand, dass es diesen Bericht geben musste. Wir hatten damals einen Beweisantrag gestellt und die Lieferung der Berichte an den Untersuchungsausschuss beantragt. Als wir das ganze Ausmaß

des Versagens schwarz auf weiß hatten, war klar: Das muss öffentlich thematisiert werden.

Aber all diese Erkenntnisse, die Erkenntnis, dass es den Bericht und die ihr zugrunde liegende Aktenprüfung überhaupt gab, sind der Arbeit der LINKEN zu verdanken. Nur so ist dies ans Licht gekommen.

Dennoch blieben auch nach Abschluss des Untersuchungsausschusses für die Öffentlichkeit viele Fragen offen. Die Brisanz der bereits veröffentlichten Informationen aus dem Bericht und die schier unglaubliche Einstufungsfrist von 120 Jahren befeuerten doch erst den Mythos dieses Berichts.

Als schließlich durch die Klage eines Journalisten bekannt wurde, dass der Name des Mörders von Walter Lübcke, Stephan Ernst, elfmal in den Akten auftaucht, war klar: Die Öffentlichkeit will den gesamten Bericht lesen, und sie hat ein Recht darauf.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)

Das Misstrauen in Politik und Behörden war zu dem Zeitpunkt schon so groß, dass es die interessierte Öffentlichkeit mit eigenen Augen sehen und selbst prüfen wollte – völlig nachvollziehbar, völlig zu Recht.

Daher sage ich sehr klar Danke, Danke an das Team von Jan Böhmermann und FragDenStaat für die Veröffentlichung der Akten und für diese Transparenzoffensive.

(Beifall DIE LINKE)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielleicht hatten Sie noch nicht die Zeit, das Dokument in Gänze zu lesen; immerhin sind es 173 Seiten. Deshalb möchte ich ein paar zentrale Punkte aus diesem Bericht vortragen:

Insgesamt wurden von der Aktenprüfgruppe … 950 Hinweise übergeben. … 41 % [davon] betraf[en] Hinweise auf einen möglichen Waffen- oder Sprengstoffbesitz.

Das kannten wir schon aus dem Untersuchungsausschuss. Für die Öffentlichkeit neu ist die tabellarische Anlage, in der ca. 390 Hinweise auf Waffen- und Sprengstoffbesitz von Neonazis aufgelistet sind.

Interessant ist dabei, dass in der Spalte „Inhalt/Aktenbetreff“ einige Male steht „Waffenbezug – damals schon bearbeitet“. Oft steht dort aber nur „Waffenbezug“; das ist offensichtlich damals nicht bearbeitet worden.

Ich will einige Beispiele nennen:

Skinheadszene Kirtorf: 1992 Abhalten von Wehrsportübungen mit scharfen Waffen

Oder: Person X

besitzt Sturmgewehre und eine Panzerfaust bei sich zu Hause. [X] habe seine Waffe in einem BankSchließfach in KS aufbewahrt.

Oder ebenfalls offensichtlich vom LfV nicht bearbeitet: Quelle X bezeichnet Person Y

als einen Waffen- und Sprengstoff-Fanatiker. Als Sammler jeglicher Waffen, Orden und Anhänger sei er im Besitz des Waffenscheins. Ferner beabsichtige er auch den Sprengstoffschein zu machen (oder be- sitze diesen gar schon).... In seiner Freizeit bastele und hantiere [er] an Bomben herum.

Das wären Information gewesen, die an die Waffenbehörden hätten fließen müssen. Hier hat das LfV, hier hat der Staat gründlich versagt.

(Beifall DIE LINKE)

Ein letzter Punkt – bitte denken Sie, wenn ich ihn vortrage, an die Entstehungsgeschichte des NSU –:

Im März 1982 äußerte sich [Person X] gegenüber [Quelle Y], dass er eine Gruppe aufstellen und gegen die Ausländer in der BRD kämpfen will. Das Geld für die Planungen will [Person X] aus Banküberfällen beschaffen. Im Zusammenhang mit einer rechtsextremistischen Untergrundorganisation wird die Beschaffung von Waffen und Material aus der Schweiz genannt.

[Person Y] hat am 10.07.1983 an einem konspirativen Treffen u. a. mit dem Thema „unabhängige Zellen“ teilgenommen. Aufgabe der „Zellen“ soll u. a. die Durchführung von Anschlägen und Attentaten sein.

Wenn solche Hinweise im Landesamt für Verfassungsschutz eingehen, zur Kenntnis genommen und abgeheftet werden, bevor sie zum Schluss für 120 Jahre in den Aktenschränken liegen bleiben, reden wir zu Recht von einem Staatsversagen vor dem Hintergrund der ungeheuerlichen Mordserie des NSU.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)

Der Bericht benennt es auch so. In dem Bericht heißt es im Ergebnis, dass es viele Belege gegeben habe, die in ihrer Gesamtheit deutlich machten, dass oft „interessanten Hinweisen oder Anhaltspunkten... zum Zeitpunkt der Datenerhebung“ nicht nachgegangen worden sei.

Klar ist: Der Verfassungsschutz hatte Hinweise auf Sprengstoff, auf Waffen und auf die Organisierung von Nazis im Untergrund. Aber, meine Damen und Herren, er hat nichts gemacht.

Deshalb sprechen wir LINKE an dieser Stelle von Staatsversagen. Eine Behörde, die es weiß und nicht handelt, macht sich mitschuldig an diesen Taten.

(Beifall DIE LINKE und Turgut Yüksel (SPD))

Die V-Leute, die in der Szene waren, das ganze Geld, das durch diesen Apparat der Spitzel und Zuträger in die Szene floss – völlig sinnlos. Wir können nur feststellen: Der Verfassungsschutz hat mehr Schaden angerichtet, als er geholfen hat. Daher stimmte damals so wie heute: Der Verfassungsschutz ist kein Schutz der Verfassung, sondern der Verfassungsschutz gefährdet diese Verfassung. Deshalb gehört er abgeschafft.

(Beifall DIE LINKE)

Kollege Felstehausen, Sie müssen zum Schluss kommen.

Sie nehmen mir die Worte aus dem Mund, Herr Präsident. Ich komme zum Schluss. – Wir haben morgen noch einmal Gelegenheit, dieses Thema zu debattieren. Morgen werde ich Ihnen erzählen, warum trotz aller Reformen und Ver

sprechungen des Innenministers, trotz des vielen Geldes, das auch heute noch in diese Behörde fließt, der Satz noch stimmt: Der Verfassungsschutz gehört abgeschafft. – Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Kollege Felstehausen. – Jetzt hat der Kollege Holger Bellino, CDU-Fraktion, das Wort.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Um es vorwegzunehmen: Ich bin ganz auf der Seite des Bundeskanzlers, wenn es um die Frage geht, ob die als geheim eingestuften Berichte – davon war eben die Rede – veröffentlicht werden dürfen oder nicht. Sie dürfen es meines Erachtens – der Bundeskanzler sieht es genauso – nicht. Man kann sich nicht einfach über Regeln hinwegsetzen – nicht im normalen Umgang, nicht in den Parlamenten und auch nicht in Comedyshows.

(Beifall CDU – Zuruf Elisabeth Kula (DIE LINKE))

Es gibt rechtliche Grenzen, und es gibt ethische Grenzen. Diese wurden klar überschritten. Dafür habe ich kein Verständnis, meine sehr geehrten Damen und Herren.

(Beifall CDU)

Umso bedauerlicherweise ist es, dass SPD und LINKE den vereinbarten Konsens zum Umgang mit eingestuften Akten verlassen haben.

(Elisabeth Kula (DIE LINKE): Hm?)

Seitens der LINKEN überrascht uns diese Grenzüberschreitung nicht.

(Torsten Felstehausen (DIE LINKE): Gut!)

Die wollen dem Verfassungsschutz sogar bewusst schaden,