Protokoll der Sitzung vom 16.11.2022

Stattdessen konnte der NSU zehn Menschen ermorden, ohne dass die Zusammenhänge gesehen wurden. Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern und leider auch in Hessen haben dabei versagt, Menschenleben zu schützen und Angriffe auf unsere Demokratie abzuwehren.

Ich betone, was die Landesregierung anlässlich der Gedenkfeier zum 10. Jahrestag der Ermordung von Halit Yozgat in Anwesenheit der Familie des Ermordeten gesagt hat. Ich zitiere:

Ich entschuldige mich auch vor der Familie Yozgat für das Versagen des Staates.

Ich stelle diese Ausführungen bewusst an den Anfang meiner Rede; denn das ist es aus meiner Sicht, worum es im Kern geht. Wir müssen alles dafür tun, dass das Treiben von Rechtsextremisten gestoppt wird, dass das Morden ein Ende hat, dass Rassismus und Hass keinen Platz in unserer Gesellschaft haben.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und verein- zelt CDU)

Meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund dieser Herausforderungen, um die es nach meiner festen Überzeugung eigentlich geht, sind manche Debatten über die als NSU-Akten bezeichnete Aktensichtung des LfV, offen gesagt, fragwürdig. Es ist keineswegs so, als hätte vor der Veröffentlichung niemand die Akten gekannt. Diese unterlagen der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes. Sie waren und sind Gegenstand von Untersuchungsausschüssen dieses Landtags. Abgeordnete dieses Hauses hatten und haben Einsicht in diese Akten. Daher ist es schon mindestens fragwürdig, was im Zusammenhang mit diesen Akten alles gesagt und welcher Eindruck erzeugt wurde.

Das beginnt schon mit der Bezeichnung „NSU-Akten“. Alle, die im Rahmen der parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes oder im Untersuchungsausschuss die Akten gelesen haben, wussten, dass es um eine Aktenprüfung des Landesamts für Verfassungsschutz ging, aber eben nicht um Schriftstücke, die wirkliche Aufklärung über die NSU-Morde liefern. Dennoch wurde ein anderer Eindruck erweckt. Ich frage: Warum eigentlich?

Alle, die die Akten gelesen haben, wussten, dass nach derzeitigem Stand der Aufklärung alle wesentlichen Erkenntnisse aus den Akten Eingang in den Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschusses gefunden haben. Dennoch wurde ein anderer Eindruck erweckt. Ich frage: Warum eigentlich?

Mehr noch: Es wurde der Eindruck erweckt, es solle etwas verborgen, es solle etwas verheimlicht werden. In den Akten stünde etwas, was den NSU in einem völlig neuen

Licht erscheinen lasse. Die Einstufung der Dokumente als geheim sei nur erfolgt, um etwas zu vertuschen.

Alle, die die Akten gelesen haben, wussten, dass das nicht stimmt. Ich frage: Warum wurde trotzdem ein anderer Eindruck erweckt? Was sollte das? Wem hat das genutzt? Vor allem: Was hat das für die Bekämpfung des Rechtsextremismus in unserem Land gebracht?

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Natürlich weckt die Einstufung von Unterlagen als geheim Misstrauen und erzeugt Spekulationen. Um es deutlich zu sagen: Das Landesamt für Verfassungsschutz hat mit seiner ursprünglichen Einstufung der Akten für 120 Jahre als geheim alles getan, um dieses Misstrauen und um diese Spekulationen anzuheizen.

(Beifall Stephan Grüger (SPD))

Die zentrale These aber, dass die Einstufung der Akten als geheim deshalb erfolgt sei, um etwas unter den Teppich zu kehren, um Aufklärung zu behindern, ist offensichtlich falsch; denn alle wesentlichen Erkenntnisse sind nach derzeitigem Stand der Aufklärung schon im Abschlussbericht im NSU-Untersuchungsausschusses nachzulesen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und verein- zelt CDU)

Vielleicht eröffnet diese Erkenntnis allen in diesem Haus die Möglichkeit, endlich wieder etwas sachbezogener über das Thema zu reden. Vielleicht eröffnet das die Möglichkeit, zu erkennen, warum es eben nicht so einfach ist, Akten zu veröffentlichen, und warum die zugegebenermaßen komplizierte Argumentation, warum man es nicht tut, ihre Berechtigung haben könnte. Vielleicht hilft anderen das, was ein Sprecher im Namen von Bundeskanzler Olaf Scholz laut „Spiegel Online“ vom 31. Oktober 2022 gesagt hat:

Grundsätzlich gelte, dass Akten aus guten Gründen als geheim eingestuft werden könnten, …

Vielleicht wäre es gut, als einen dieser Gründe anzuerkennen, dass auch mit der geschwärzten Veröffentlichung von Akten Erkenntnisse über Informantinnen und Informanten über die rechte Szene preisgegeben und diese damit an Leib und Leben gefährdet werden könnten.

Ich jedenfalls traue mir nicht zu, zu beurteilen, welche diesbezüglichen Erkenntnisse eventuell aus den 173 Seiten gezogen werden könnten, die das ZDF-Magazin jetzt veröffentlicht hat. Vielleicht stellen wir uns dann einige Fragen, die mit der Veröffentlichung von geheimen Akten verbunden sind, endlich in einer sachbezogenen Form.

Wer übernimmt eigentlich die Verantwortung, wenn durch die Veröffentlichung von Akten Menschen enttarnt werden, die geholfen haben, Erkenntnisse über die rechte Szene zu gewinnen? Wer übernimmt die Verantwortung, wenn durch die Veröffentlichung von als geheim eingestuften Akten Menschen künftig nicht mehr mit unseren Sicherheitsbehörden zusammenarbeiten, keine Erkenntnisse mehr über die rechte Szene liefern, weil sie eben nicht mehr darauf vertrauen, dass diese Zusammenarbeit geschützt bleibt? Wer übernimmt dafür die Verantwortung?

Da ist es mit der einfachen Forderung, die Akten zu veröffentlichen, deshalb definitiv nicht getan.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und verein- zelt CDU)

Vielleicht wäre es gut, wenn wir endlich einmal wieder darüber reden würden, wohin die Forderung nach Veröffentlichung von als geheim eingestuften Akten eigentlich führen soll. Warum eigentlich nur die Akten, über die wir aktuell reden? Können Schwärzungen in Akten, die dann veröffentlicht werden, überhaupt akzeptiert werden, oder entsteht durch sie nicht auch wieder ein unvollständiges Bild? Leistet nur der einen Beitrag zur Aufklärung, der auch für die Veröffentlichung der Akten ist? Gibt es irgendwo eine Grenze, welche Akten nicht veröffentlicht werden? Wer entscheidet das?

Meine Damen und Herren, wenn wir uns diesen Fragen stellen, dann merkt man: Bei der einfachen Forderung nach Veröffentlichung der Akten kommt man sehr schnell ins kurze Gras. Deshalb ist die Überwachung des Verfassungsschutzes die originäre Aufgabe und aus guten Gründen die Aufgabe des Parlaments. Natürlich braucht auch der Verfassungsschutz Kontrolle. Aber mit der einfachen Forderung nach der Veröffentlichung von Akten ist es eben nicht getan.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und verein- zelt CDU)

Kollege Wagner, Sie müssen zum Schluss kommen.

Herr Präsident, ich komme zum Schluss. – Es braucht Abgeordnete, die den Verfassungsschutz kontrollieren. Es braucht Abgeordnete, die sagen, was ist. Es braucht aber auch Abgeordnete, die sagen, was nicht ist, und nicht wider besseres Wissen einen anderen Eindruck erwecken wollen. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und verein- zelt CDU)

Vielen Dank, Kollege Wagner. – Jetzt gibt es eine Kurzintervention. Abg. Elisabeth Kula, bitte sehr.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, an dieser Stelle darf man die grüne Nebelkerzenwerferei nicht unbeantwortet lassen, sondern man muss darauf eingehen.

Herr Wagner, ich kann es nicht mehr hören. Die Akten, über die wir hier reden, die Prüfberichte des Verfassungsschutzes, waren nicht in den Akten des Untersuchungsausschusses des Landtags und des Bundestages enthalten.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Selbstverständlich!)

Nein, auf unseren Antrag hin wurde der Bericht geliefert, und nur durch die akribische Arbeit von Hermann Schaus, Janine Wissler und unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbei

tern wissen wir überhaupt von der Existenz dieser Berichte. Ihre Nebelkerzenwerferei können Sie sich sparen.

(Beifall DIE LINKE – Zurufe CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die andere Nebelkerze, die Sie werfen, lautet: In dem Bericht steht ja gar nichts Neues zum Thema NSU. – Vielleicht steht darin nicht viel Neues zum Thema NSU, aber das, was darin steht, ist trotzdem spannend. Da steht nämlich viel über das Ausmaß des Versagens des Verfassungsschutzes in der Sache NSU und beim Kampf gegen den Rechtsextremismus. Dieses Versagen wollen Sie verdecken, aber das werden wir Ihnen nicht durchgehen lassen.

(Beifall DIE LINKE – Zurufe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Mit der Offenlegung der Akten wäre nicht alles gut und nicht alles geheilt. Das ist vollkommen klar. Es wäre aber ein Zeichen des Respekts in Richtung der Angehörigen der Opfer gewesen, die in 30 Jahren, wenn die Akten veröffentlicht werden sollten, vielleicht gar nicht mehr gelebt hätten. Deswegen ist es ein Armutszeugnis, dass es einen Journalisten und ein investigatives Kollektiv brauchte, um diese Akten zu veröffentlichen.

(Beifall DIE LINKE)

Es reicht aber nicht, die Akten zu veröffentlichen. Es braucht endlich auch einen Stopp der Strafverfolgung von Whistleblowerinnen und Whistleblowern. Sie von den Regierungsparteien haben überhaupt nichts zu der Strafanzeige gesagt, die das Landesamt für Verfassungsschutz gestellt hat.

(Zurufe CDU)

Was sagen denn die GRÜNEN dazu, wenn jetzt Whistleblowerinnen und Whistleblower verfolgt werden sollen? Wir finden, das ist falsch. Wir meinen, dass die Offenlegung dieser Akten keine Menschenleben gefährdet. Im Gegenteil, die schlampige Arbeit des Verfassungsschutzes gefährdet Menschenleben. Deswegen empfinde ich die Antwort, die Sie hier und heute geben, als heuchlerisch. Tun Sie etwas dafür, beim Verfassungsschutz endlich aufzuräumen. Am besten schaffen Sie ihn ab.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Kollegin Kula. – Es antwortet der Kollege Mathias Wagner.

Frau Kollegin Kula, es ist unbestritten, dass Ihre Fraktion große Verdienste bei der Aufklärung der Taten des rechten Terrors in unserem Lande hat. Sie haben außerdem erwähnt, dass die Akten auf Intervention Ihrer Fraktion – darüber brauchen wir nicht zu streiten – Teil der Akten des NSU-Ausschusses wurden, dass alle Ergebnisse bekannt waren und dass sie in den Berichten bearbeitet wurden. Das kann ich Ihnen zugestehen; denn ich will diese Debatte – im Gegensatz zu Ihnen – sachlich führen.

Dass Sie diese Debatte nicht sachlich führen, haben Sie mit Ihrer Kurzintervention unterstrichen. Ich habe mich sehr bemüht, deutlich zu machen, warum es Gründe geben kann, als geheim eingestufte Akten nicht zu veröffentlichen. Ich habe das sehr sachlich darzustellen versucht. Was ich nicht akzeptiere, Frau Kollegin Kula, ist, dass Sie in Reaktion auf meine sachliche Rede mir, meiner Fraktion und anderen Kolleginnen und Kollegen in diesem Hause unterstellen, wir wollten nicht aufklären oder etwas vertuschen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Zuruf Elisabeth Kula (DIE LINKE))

Das zeigt, es geht Ihnen doch überhaupt nicht um die Sache, Frau Kollegin Kula. Warum unterstellen Sie mir das? Warum unterstellen Sie das meiner Fraktion? Warum sprechen Sie von „heuchlerisch“? Warum versuchen Sie, den Eindruck zu erwecken, als sei es unter Demokratinnen und Demokraten strittig, den Rechtsextremismus zu bekämpfen? Warum tun Sie das, Frau Kollegin Kula? Ich verstehe es nicht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Zurufe Elisabeth Kula (DIE LINKE))

Ich verstehe ein Weiteres nicht. Wenn wir uns einig sind, dass wir den Rechtsextremismus in unserem Land stärker bekämpfen müssen – darüber sind wir uns einig –, DIE LINKE aber gleichzeitig sagt, sie wolle das Landesamt für Verfassungsschutz abschaffen, dann frage ich Sie: Wer soll das denn dann tun, Frau Kollegin Kula?