Besonders perfide ist aber, dass Sie insgeheim doch froh sind, dass dieser Gesetzentwurf abgelehnt werden wird. Denn gänzlich überzeugt sind Sie davon wohl selbst nicht.
Herr Rudolph, warum haben Sie einem entsprechenden Vorschlag der Fraktion DIE LINKE bei der letztjährigen Abstimmung im Haupt- und Innenausschuss noch die Zustimmung verweigert?
Apropos Innenausschuss: Bei der Vorbereitung dieser Debatte habe ich mit großem Interesse das Protokoll der Sitzung vom 25. März letzten Jahres gelesen. Unserer Auffassung nach waren die Ausführungen des langjährigen Abg. Jörg-Uwe Hahn herausragend, der mit seinen erfahrungsreichen Ausführungen die Sitzung quasi dominierte. Ich will nur einen ganz kurzen Absatz zitieren, mit dem er nicht nur die Sitzungsteilnehmer eingenommen hat, sondern auch meinen Wissenshorizont wirklich erweitert hat. Ich zitiere:
Sie können sich daran erinnern, dass wir ungefähr zur Jahrtausendwende eine Abstimmung durchgeführt haben. Wir als Hessischer Landtag, alle gemeinsam, waren für eine Reduzierung des Wahlalters. Die Bürger haben zu 70 % gesagt: „Nö.“ – Das ist irgendwie auch eine relativ unkluge Veranstaltung.
Die endgültige Ablehnung durch die Mitglieder seiner Fraktion begründete er übrigens damit, dass die Umsetzung spätestens bei der Volksabstimmung wieder scheitern würde. Nun gut, dass sich die Bevölkerung gegen diesen Vorschlag ausgesprochen hat und es wahrscheinlich auch wieder tun wird, hat mich jetzt wenig überrascht. Dass anscheinend aber auch die Mitglieder der CDU-Fraktion für die Absenkung des Wahlalters votiert haben, fand ich wirklich eine bemerkenswerte Feststellung.
Lassen Sie mich zum Schluss meiner Rede noch einige grundsätzliche Anmerkungen machen. Veränderungen des Wahlrechts dürfen keinesfalls von kurzfristigen Entwicklungen des Wählerverhaltens abhängig gemacht werden.
Ausschlaggebend für die Herabsetzung des Wahlalters sollte wirklich nicht sein, ob die eine oder andere Partei bei der nächsten Wahl auf einen größeren Stimmenanteil bei den jungen Wählern spekuliert. Entscheidend dafür darf nur sein, ob eine Änderung zumindest mittelfristig sinnvoll ist oder nicht. Für Änderungen in diesem Bereich sollte es überzeugende Gründe geben. Ich muss Ihnen sagen: Die Frage, warum wir die bestehende Regelung jetzt ändern sollten, ist auch nach der Anhörung zu diesem Themenkomplex, die wir im Sommer durchgeführt haben, nicht ausreichend beantwortet worden.
So ist nicht nachvollziehbar, dass an die Wahlberechtigung geringere Anforderungen hinsichtlich der notwendigen Reife und der Einsichtsfähigkeit von jungen Erwachsenen gestellt werden, als es in anderen Rechtsbereichen
allgemein der Fall ist. Zum Beispiel besteht erst mit Vollendung des 18. Lebensjahrs eine unbeschränkte Geschäftsfähigkeit, beginnt die Ehemündigkeit und sind am Rechtsverkehr teilnehmende Personen testier- sowie prozessfähig.
Aber, wie anfänglich ausgeführt, geht es den Antragstellern offensichtlich gar nicht um die Sache. Trotzdem freue ich mich schon auf die weiteren Diskussionen im Ausschuss. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es ja sehr sympathisch, dass sich der Kollege Vohl Sorgen um mich macht. Ich weiß nicht, über was er sich bei mir Sorgen macht, ob das mit der Argumentation oder mit etwas anderem zu tun hat. Aber ich muss Ihnen sagen, Herr Vohl: Der Jörg-Uwe Hahn wird sich nicht mehr ändern. Aber der Jörg-Uwe Hahn schaut auch auf die Änderungen in der Gesellschaft, und ich glaube, das ist der Unterschied.
Ich will Ihnen auch sagen, dass ich – ich glaube, das wird bei mir von Tag zu Tag stärker – ein überzeugter Vertreter der Interessen von Senioren bin. Das mag vielleicht daran liegen, dass ich diesem Punkt schon sehr nah bin. Ich glaube, dass die Interessen von Senioren in unserer Gesellschaft nicht mehr wirklich beachtet werden. Leider merkt man das auch bei den Unterstützungen, die meine Partei derzeit aus dieser Gruppe hat.
Ich sage das sehr bewusst, um deutlich zu machen, dass man auf beide Enden des Lebensalters schauen muss, wie denn die Beteiligung der Entsprechenden ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin aufgrund der Diskussionen in den letzten Jahren, verstärkt im letzten Jahr, die ich mit Schülerinnen und Schülern, mit jungen Menschen aus den politischen Parteien geführt habe – gerade vorletzten Samstag erst habe ich mit ihnen eine Diskussion zum Thema Flughafen am Flughafen geführt –, der festen Überzeugung, dass es auch dort eine große Gruppe, eine Teilmenge gibt – ich habe früher Mengenlehre in Hessen lernen müssen –,
die politisch sehr interessiert ist. Ich glaube, diese Teilmenge ist genauso groß wie bei den Senioren.
Deshalb gibt es überhaupt keinen Grund, zu sagen, die seien zu doof dazu, weil das so ein bisschen zwischen den Zeilen herauskommt, wenn es heißt, die seien zu unreif – das ist die etwas diplomatischere Umschreibung von „zu doof“. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, das sind sie erkennbar nicht. Wie immer gibt es eine große Teilmenge, auch in dieser Altersgruppe, die sehr interessiert ist, die sehr engagiert ist. Man kann ja dazu stehen, wie man will,
und mein Kollege Stefan Müller hat gestern beim Thema Versammlungsgesetz einiges zu – auch rechtswidrigen – Unarten von Auseinandersetzungen gerade von jungen Leuten gesagt. Aber immerhin sind sie engagiert. Da gibt es überhaupt keinen Grund dafür, zu sagen: Die schließen wir jetzt aus.
Wir als FDP werden deshalb den Gesetzentwurf der Sozialdemokraten auch zum Landtagswahlrecht – wir sind dem schon bei der Frage des Kommunalwahlrechts gefolgt – folgen.
Alle diejenigen, die meinen, sie müssten dagegen sein, bitte ich zu bedenken: Reflektieren Sie doch bitte einmal – jetzt kommt wieder mein Beispiel mit jungen Leuten und Senioren –, dass diejenigen, die am längsten unter den Entscheidungen zu leben haben, die jungen Leute sind.
Jetzt kann man sagen: „die darunter leiden müssen“, oder: „die davon den Vorteil haben“ – das liegt an uns, den Parlamentariern, die die Entscheidungen treffen.
Aber durch die Wahlen können die jungen Leute vielleicht etwas intensiver Vertreterinnen und Vertreter in die Parlamente wählen. Kumulieren, Panaschieren, das geht bei uns noch nicht, auch das wird nach meiner festen Überzeugung irgendwann auf Landesebene kommen. Aber sie sind eben länger von den potenziellen Entscheidungen abhängig und müssen unter denen leben, leiden – wie auch immer.
Deshalb ist die Absenkung des Wahlalters keine Gefahr für den politischen Willensbildungs- und Kommunikationsprozess, sondern eine Bereicherung. Dabei liegt es wie immer nicht an der Teilmenge, sondern an der gesamten Menge, damit vernünftig umzugehen. Wenn wir jetzt das Wahlalter für den Landtag auf 16 reduzieren würden, hieße das ja nicht, dass hier nur Menschen drinsäßen, die von 16- bis 18-Jährigen gewählt würden. Wie absurd ist diese Idee? Aber die muss in irgendeinem Hinterkopf drin sein. Wir wollen aber lediglich eine Menge um eine Teilmenge erweitern, und das kann für diese Gesellschaft nur von Vorteil sein.
Das hat auch der Deutsche Bundestag bewiesen, indem er – jedenfalls eine Mehrheit von SPD, GRÜNEN und FDP – vor wenigen Tagen für die Europawahl das Wahlrecht ab 16 eingeführt hat.
Das spricht dafür, dass der vorliegende Gesetzentwurf der SPD nicht ganz so unintelligent ist – und auch nicht die Begründung, die wir als FDP dafür abgeben, dass wir für diese Wahlen ab 16 sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe der Presseberichterstattung nicht entnommen, mit welchen Gründen denn CDU und AfD dieses Gesetz im Deutschen Bundestag abgelehnt haben. Ich würde es einmal ein bisschen polemisch mit einem Zwischenruf umschreiben, den ich aus den Reihen der CDU gehört habe, als der Kollege Rudolph gesprochen hatte: „Immer die gleiche Platte!“ Das
kam aus der CDU, aber ich wollte damit deutlich machen, was Sie dort vorgetragen haben, lieber Kollege Rudolph: Ich glaube, es ist die CDU, bei der die Platte hängt.
(Beifall Freie Demokraten, SPD und Elisabeth Kula (DIE LINKE) – Manfred Pentz (CDU): Was man bei euch alles aushalten muss!)
Die letzten zwei Minuten möchte ich Sie auch noch ein bisschen zum Formalen überzeugen. Das Thema ist ja nicht neu. Der Kollege Rudolph weiß, dass wir in der Enquetekommission zur Reformierung der Hessischen Verfassung in der letzten Legislaturperiode darüber gesprochen haben. Es könnte ja irgendjemanden überkommen, mich zu zitieren und zu sagen: Wieso haben Sie es nicht schon damals hereingebracht, Herr Hahn, Sie waren doch auch damals der Sprecher der FDP. – Aber wir hatten uns verabredet, eine Begrenzung der Änderungen der Hessischen Verfassung vorzunehmen. Ich glaube, wir haben 18 durchgebracht und gesagt, das sei schon eine ganze Menge. Wenn man dann noch so politische Fragen wie diese hier dazupackt, dann sollte man es lieber voneinander trennen.
Trotzdem haben wir die Mitwirkung des Volkes noch vor uns. Sollte der Gesetzentwurf der SPD hier eine Mehrheit finden, dann werden wir nach § 123 Abs. 2 der Hessischen Verfassung natürlich einen Volksentscheid durchführen müssen. Der Vorschlag der FDP-Fraktion lautet, dass dieser zusammen mit der Landtagswahl im Herbst nächsten Jahres durchgeführt wird. Das wollte ich hier auch einmal zu Protokoll geben.
Das ist eben der Unterschied zwischen uns: Es gibt flexiblere ältere Leute, und es gibt etwas unflexiblere junge Leute. So ist das Leben.