Wir wollen, dass dieser Prozess gelingt; das zeigt auch unser sehr ambitionierter Zeitplan. Ich bin trotzdem sehr optimistisch, dass uns mit diesem Gesetz mehr Partizipation, mehr Mitsprache auf Landesebene gelingt; denn genau
das wollen wir. Wenn Gesetze hier beraten werden, wollen wir, dass Eltern geh|rt werden, dass Eltern mitsprechen k|nnen, dass Eltern in Hessen gut vernetzt sind. Deswegen freue ich mich ber all diejenigen, die diesem Gesetzentwurf heute zustimmen k|nnen, damit wir am 1. Januar 2023 gemeinsam ein schlagkräftiges Gesetz auf den Weg bringen k|nnen. ± Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss sagen, ich finde es schon wirklich dreist und frech, sich im Landtag einfach hinzustellen und eine Behauptung aufzustellen, ohne wirklich zu wissen, was im Wetteraukreis in der Zukunft abgestimmt wird und wie sich die SPD dazu verhält.
Ich bin Parteivorsitzende der SPD im Wetteraukreis. Ich bin auch Kreistagsmitglied. Es liegt jetzt ein Antrag der Freien Wähler im Wetteraukreis vor. Im Übrigen hat der Kreistag heute getagt; deswegen konnte ich heute nicht an der Debatte teilnehmen. Aber zu sagen, die SPD habe dem nicht zugestimmt und habe das abgelehnt, und wir wrden in Zukunft diesem Antrag der Freien Wähler nicht zustimmen, das ist wirklich eine dreiste und freche Behauptung. Da wrde mich wirklich einmal interessieren, auf welcher Grundlage Sie diese Behauptung aufstellen.
Es ist schlicht und ergreifend falsch, was Sie hier am Mikrofon gesagt haben, und ich hoffe, Sie stellen das noch einmal richtig und klar; denn die Haltung der SPD ist, was die Kita-Elternvertretung angeht, auch im Wetteraukreis ganz klar.
(Beifall SPD ± Jrgen Fr|mmrich (BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN): Stimmt ihr jetzt zu? Also stimmt ihr jetzt zu?)
Ich habe mich gefragt: Wird die SPD in ihrer Koalition dem Antrag im Kreistag des Wetteraukreises zustimmen? ± Sie hätten mir jetzt sagen k|nnen, dass Sie dem zustimmen. Das ist eine ganz einfache Frage, die man mit Ja oder
Danke, Frau Anders. ± Wenn wir jetzt ein bisschen mehr Ruhe haben, bitte ich fr die Landesregierung Herrn Minister Klose an das Rednerpult.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will zunächst einmal etwas feststellen, was wirklich wichtig ist fr die unmittelbar Betroffenen, nämlich, dass wir bei dem Ziel, eine Landes-Kita-Elternvertretung einzurichten, unter Einbeziehung der Kindertagespflege, eine groe Einmtigkeit haben, aber dass wir ber den Weg dahin streiten. Das ist in Ordnung, aber das Ziel muss heute im Vordergrund stehen.
Es existieren bereits jetzt zahlreiche Beteiligungsm|glichkeiten der Elternschaft auf kommunaler Ebene. Wir haben groe Stadtelternbeiräte, wie in Frankfurt. Wir haben kleinere Zusammenschlsse auf Gemeindeebene, und wir haben auch Regelungen bis hin zu Sitzen in Jugendhilfeausschssen. Wir mssen aber auch die Frage stellen, ob davon tatsächlich alle Eltern erfasst sind. Ein Blick in die groen Stadtelternbeiräte zeigt doch, dass dort allzu häufig nur die städtischen Kindertagesstätten vertreten sind und die Interessen der anderen Kinder aus dem breiten Spektrum der Kindertagesbetreuung eher selten abgebildet werden.
Die Entscheidung, ob eine Elternvertretung geschaffen wird, obliegt tatsächlich weiterhin den kommunalen Gremien. Die neue Regelung im HKJGB schafft aber einen Rahmen, wie eine solche Elternvertretung aussehen kann; denn, wenn sich Strukturen auf der kommunalen Ebene etabliert haben, dann zwingt diese gesetzliche Neuregelung auch nicht dazu, Altbewährtes aufzugeben.
Auf der anderen Seite steht eben die Aussage, auf kommunaler Ebene verbindliche Regelungen haben zu wollen ± das hat sich auch in der Anh|rung gezeigt. Was wrde aber eine verbindliche Regelung bewirken? Es ist das Ziel der Regierungsfraktionen, alle Eltern mitzunehmen, nicht nur diejenigen, die das Glck haben, einen Platz in der begehrten städtischen Kita erhalten zu haben, sondern auch die Eltern mit Kindern in Kitas mit kirchlicher oder freier Trägerschaft, in kleinen Elterninitiativen oder in der Kindertagespflege. Ein groer Stadtelternbeirat wrde erst einmal nicht als Elternvertretung gelten, weil er nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, bis Neuwahlen unter Beteiligung aller Eltern erfolgt sind. Die im Koalitionsgesetz vorgesehenen Regelungen bieten einen Rahmen, der sich den individuellen Gegebenheiten flexibel anpassen kann, und deshalb ist dieser Gesetzentwurf heute der richtige, meine Damen und Herren.
Das Ziel, alle Eltern mitzunehmen, spiegelt sich doch auch im Wahlverfahren wider. Da wurde kritisiert, die kommunalen Strukturen wrden bergangen. Es wird aber nur so sichergestellt, dass wirklich alle Eltern eine Wahlm|glichkeit haben. Wenn die kommunalen Strukturen sich erst etablieren mssten, um tatsächlich auch alle Eltern zu erfassen, dann wrde es noch einige Zeit in Anspruch nehmen, bis es berhaupt eine Landeselternvertretung gäbe.
Auerdem soll digital gewählt werden k|nnen, um den Eltern in den Jugendamtsbezirken zu erm|glichen, ihre Delegierten in die Landeselternvertretung zu wählen oder auch selbst als Delegierte fr ein Amt zu kandidieren.
In der Anh|rung wurde darber hinaus gefordert, den Elternvertretungen umfassendere Rechte zuzuweisen, analog zur Schule. Aber da besteht einfach ein Unterschied. Schule und Kindertagesbetreuung sind nicht miteinander zu vergleichen. Es besteht eine Schulpflicht, durch die das Elternrecht verfassungsmäig eingeschränkt wird. Kindertagesbetreuung ist demgegenber aber eine freiwillige Angelegenheit, die durch eine Bildungs- und Erziehungspartnerschaft im Dreieck Eltern, Kita und Träger gekennzeichnet ist. Als Partner steht man eben in einem Dialog, und genau das wird durch dieses Gesetz auch bezweckt. Es sieht eine Information, es sieht eine Anh|rung vor. Das heit, die Eltern werden von wesentlichen Angelegenheiten in Kenntnis gesetzt und erhalten die M|glichkeit zur Stellungnahme. Dieses Gesetz ist in sich schlssig, und es ist deshalb der durchdachtere Entwurf.
In der Anh|rung stand auerdem die Frage der Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung im Mittelpunkt. Über den Fachkräftemangel und ber die vielfältigen Manahmen, die die Landesregierung ergreift, um die Kommunen dabei zu untersttzen, haben wir schon häufig diskutiert. Die Kindertagesbetreuung steht eben vor der Herausforderung, eine nicht schnell genug wachsende Zahl von Fachkräften, Fachkräfte, die bereits hoch belastet sind, und eine wachsende Zahl von Kindern und steigende Betreuungszeitanforderungen in Einklang bringen zu mssen, und zwar so, dass die betreuten Kinder auch das n|tige Rstzeug dafr erhalten, sich selbstbewusst und kompetent zu entwickeln.
Die gute Nachricht ist, dass die Arbeit in einer Kindertageseinrichtung in Hessen nach wie vor attraktiv ist und dass sich motivierte Menschen gewinnen lassen. Es haben seit 2019 rund 6.000 zusätzliche Personen den Weg in den Gruppendienst, in Leitungen und in die Verwaltung der hessischen Kitas gefunden. Das ist ein ganz deutlicher Schritt voran. Mit dem Personalzuwachs geht ja auch ein Zuwachs an Zeit fr jedes Kind einher.
Gleichzeitig mssen wir feststellen, dass die Entwicklung nicht einheitlich ist. Nicht berall sind die neuen Mindeststandards erreicht oder derzeit erreichbar. Fr viele vakante Leitungspositionen erhalten die Träger nach ihren Angaben derzeit gar keine Bewerbungen. Deshalb ist es bitte aber richtig, dass die Übergangsfrist fr die erh|hten Mindeststandards von 2020 verlängert wird; denn sonst mssten aufsichtsrechtliche Manahmen, beispielsweise die Verkrzung der Öffnungszeiten, auch da greifen, wo trotz aller Bemhungen noch keine zusätzlichen Fachkräfte gewonnen werden k|nnen. Das kann nicht unser Ziel sein; denn verkrzte Öffnungszeiten sind fr die Kinder und ihre Fa
Es gibt aber keine einfachen und schnellen L|sungen zur Bewältigung des Fachkräftemangels ± in Hessen nicht und auch in keinem anderen Bundesland. Wir haben die sozialen Berufe aus gutem Grund in dieser Legislaturperiode zum absoluten Schwerpunkt im Neuen Bndnis Fachkräftesicherung Hessen gemacht. Was die Erzieherinnen und Erzieher angeht, haben wir explizit einen Dialogprozess begonnen, der nach und nach alle Fachverbände in der Kindertagesbetreuung einbeziehen wird.
Gemeinsam entwickeln wir Handlungsoptionen, die die Qualität realistisch kurzfristig, aber eben auch perspektivisch sichern und weiterentwickeln. Wir werden auch nicht nachlassen, Kommunen und Träger bei der Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität zu untersttzen. Das tun wir; und das tun wir auch, weil wir Trägern die Zeit lassen wollen, die sie in auergew|hnlichen Zeiten wie diesen brauchen, um die erh|hten Standards zu erreichen.
Es ist aber wichtig, dass wir situationsangemessene Manahmen finden, Manahmen, die eine wirkliche Untersttzung fr die Fachkräfte in der Kindertagesbetreuung sind und die nicht starr an Regelungen festhalten, die letztlich noch niemand erfllen kann. Deshalb mssen wir jetzt diesen Weg bedauerlicherweise gehen. Aber das hat eben auch damit zu tun, dass sich die Situation in den letzten beiden Jahren in diesem Bereich erheblich verändert hat. ± Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. ± Wir sind am Ende der zweiten Lesung dieser beiden Gesetzentwrfe angelangt; und wir treten in die Abstimmung ein.
Ich arbeite als Erstes Tagesordnungspunkt 4, Gesetzentwurf der Freien Demokraten, ab und rufe dazu den Änderungsantrag auf. Wer dem Änderungsantrag der Freien Demokraten ± ±
± Herr Rock, ich sage alles hintereinander und gerne auch noch einmal. ± Wir sind bei Tagesordnungspunkt 4, Ihrem Gesetzentwurf, und dem dazugeh|rigen Änderungsantrag von Ihnen, Drucks. 20/9669.
Wer diesem Änderungsantrag zustimmen m|chte, den bitte ich um das Handzeichen. ± Das sind die SPD, die Freien Demokraten und DIE LINKE. Wer ist dagegen? ± Das sind CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Nun lasse ich abstimmen ber den Dringlichen Gesetzentwurf, der nicht verändert wurde, Drucks. 20/9607 zu Drucks. 20/8830. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen m|chte, den bitte ich um das Handzeichen. ± Das sind die SPD, die AfD und die FDP. Wer ist dagegen? ± CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der fraktionslose Abgeordnete. Wer enthält sich? ± DIE LINKE. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt.
Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf ± das ist der Gesetzentwurf von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ± und hierzu auch erst einmal den Änderungsantrag der Freien Demokraten, Drucks. 20/9668.
Wer dem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. ± Das sind die SPD, die FDP und DIE LINKE. Wer ist dagegen? ± CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AfD und der fraktionslose Abgeordnete. Habe ich es richtig gesehen, dass Sie dagegen gestimmt haben? ± Alles klar, dann erbrigt sich die Frage nach der Enthaltung. Der Änderungsantrag ist abgelehnt.
Es gibt einen zweiten Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 20/9673. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen m|chte, den bitte ich um das Handzeichen. ± CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der fraktionslose Abgeordnete. Wer ist dagegen? ± Die SPD, die FDP und DIE LINKE. Wer enthält sich? ± Die AfD. Damit ist dieser Änderungsantrag angenommen.