Protokoll der Sitzung vom 21.12.2022

(Beifall Freie Demokraten)

Danke sehr, Herr Rock. – Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich Frau Feldmayer gemeldet.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Hessen bekommt erstmals ein Klimagesetz, und das ist eine gute Nachricht für den Klimaschutz.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Damit schreiben wir den Klimaschutz gesetzlich fest. Das ist der Unterschied.

(René Rock (Freie Demokraten): Klimaschutz total weich!)

Der Klimaschutz ist verbindlich, die Klimaziele werden verbindlich, und die Maßnahmen werden verbindlich. Wir verschärfen die Klimaziele in Hessen und passen sie dem Bundesgesetz an. Wenn Sie sich das Gesetz einmal anschauen, werden Sie sehen, dass wir die gleichen Eckpunkte haben wie das Bundesgesetz – und wie fast alle anderen Landesgesetze zum Klimaschutz.

Deshalb, meine Damen und Herren – vor allem von der FDP –, verstehe ich Ihre Kritik nicht. Sie sind doch mit an der Bundesregierung, wo dieses Bundes-Klimaschutzgesetz genauso gestrickt ist wie das Hessische Klimagesetz. Herr Rock, daher verstehe ich Ihre Kritik an dieser Stelle nicht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und verein- zelt CDU – René Rock (Freie Demokraten): Das ist Ihr Problem!)

Ich habe mich über die Einlassungen des Kollegen Grumbach gefreut; denn ich hatte jetzt nicht den Eindruck, dass er an dem Gesetz substanzielle Kritik übt. Ich denke, das hängt auch damit zusammen, dass wir genau die Dinge haben, die auch im Bundesgesetz stehen. Erst einmal sind die Klimaziele die gleichen wie im Bundesgesetz. Dann haben wir den Klimacheck wie im Bundgesetz. Dann haben wir das Monitoring drin. Dann haben wir natürlich nicht die CO2-neutrale Bundesverwaltung, sondern die CO2-neutrale Landesverwaltung drin. Dann haben wir den Schattenpreis drin. All das, was in dem Bundesgesetz auch drinsteht, haben wir in diesem Landesgesetz, dem Klimagesetz. Daher bitte ich Sie, doch einmal zur Kenntnis zur nehmen: Warum ist das, was im Bund gut ist – wo SPD und FDP mitregieren –, bitte schön, in Hessen schlecht? Ich verstehe es schlichtweg nicht.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und verein- zelt CDU – Zuruf René Rock (Freie Demokraten))

In Richtung Frau Scheuch-Paschkewitz kann ich nur sagen: Man kann hier debattieren, man kann kritisieren, man kann das alles machen, inhaltlich immer gerne. Aber mit Ihrem letzten Satz haben Sie doch verraten, um was es Ihnen geht. Es geht Ihnen nicht um den Inhalt, es geht Ihnen nicht darum, den Klimaschutz voranzubringen, sondern es geht Ihnen einfach nur darum, die GRÜNEN zu diskreditieren, und damit sind Sie für mich ein bisschen aus der Diskussion heraus.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und verein- zelt CDU – Zurufe Torsten Felstehausen, Jan Scha- lauske und Heidemarie Scheuch-Paschkewitz (DIE LINKE))

Meine Damen und Herren, was ist der Fortschritt an diesem Klimagesetz? Erst einmal die Verschärfung der Klimaziele, und dann haben wir den Klimacheck. Das heißt, dass alle Gesetze, alle Verordnungen überprüft werden, ob sie gut für den Klimaschutz sind oder nicht. Das gilt auch für größere Förderprogramme. Das ist gut, und das ist auch im Sinne der Hessischen Verfassung mit dem Staatsziel Nachhaltigkeit; denn die Klimakrise ist die größte Bedrohung für die Menschheit. Daher müssen wir unser Handeln am 1,5-Grad-Ziel orientieren.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und verein- zelt CDU – Zurufe Jan Schalauske und Heidemarie Scheuch-Paschkewitz (DIE LINKE))

Wir werden in Hessen einen unabhängigen Klimabeirat bekommen, der die Landesregierung in den Fragen des Klimaschutzes berät – auch das ist neu – und der auch kritisch darauf schauen wird, ob wir die Klimaziele erreichen. Das ist auch gut so. Das ist ein unabhängiger Klimabeirat. Er soll die Landesregierung zum Klimaschutz beraten und kann jederzeit und ungefragt zu allen Fragen des Klimaschutzes Stellung beziehen. Das ist zusätzlich zum Klimacheck der Landesregierung sozusagen ein externer Klimacheck, der mit wissenschaftlicher Expertise zusätzlich wertvolle Perspektiven, Kritik und Empfehlungen beisteuern kann. Auch das geschieht erstmals in Hessen, und das ist ein sehr wichtiger Schritt, meine Damen und Herren.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und verein- zelt CDU)

Auch hier soll das gemacht werden, was im Bund und in den Klimagesetzen der anderen Bundesländer gemacht wird. Da frage ich Sie noch einmal: Warum ist das hier schlecht, und warum ist das da gut? – Ich verstehe die Kritik an dieser Stelle nicht, meine Damen und Herren.

Wir bekommen eine Bepreisung der schädlichen Treibhausgasemissionen. Wir überprüfen die Erreichung der Ziele. All das ist auch im Bundesgesetz vorgesehen. Daher verstehe ich die Kritik nicht, meine Damen und Herren.

Ich verstehe die Kritik der Verbände, die wir auch in der Anhörung gehört haben und die sich vehement und zu Recht für Klimaschutz einsetzen. Das verstehen wir. Wir müssen schneller werden, wir müssen größere Schritte machen. Deshalb ist es gut und wichtig, dass jetzt auch ein neuer Klimaplan kommt, der zu konkreten Maßnahmen führt, um die Treibhausgasemissionen in allen Bereichen zu reduzieren.

Ja, Herr Rock, es ist richtig, dass ein Klimagesetz alleine nicht dazu führt, dass Treibhausgasemissionen reduziert werden. Deshalb ist es auch so wichtig, dass wir einen Klimaplan haben und dass der Klimaplan jetzt auch fortgeschrieben wird. Dieser Klimaplan macht genau das, was Herr Grumbach gefordert hat, nämlich eine große Beteiligung der Menschen zu gewährleisten, damit sich die Bevölkerung in diesen Klimaplan einbringen kann; denn mit dem Klimaplan werden konkret die Treibhausgasemissionen gesenkt werden – und das ist gut so.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und verein- zelt CDU)

Da kann man sich trefflich streiten, Herr Grumbach: Nimmt man jetzt den Klimaplan und die Maßnahmen konkret in ein Gesetz mit hinein, oder macht man es außerhalb? Ich denke, wir sind flexibler und können schneller reagieren, wenn das nicht im Gesetz drinsteht, sondern wenn der Klimaplan außerhalb dieses Gesetzes ist. Darüber kann man sich streiten. Aber wichtig ist, dass der Klimaplan kommt – und er wird kommen.

Meine Damen und Herren, wir haben einen Änderungsantrag eingebracht und kommen damit zwei Anregungen aus den Stellungnahmen nach. Das Erste ist der Klimabeirat. Er wird noch einmal gestärkt. Er bekommt klar definierte Aufgaben. Er nimmt Stellung zum Entwurf des Klimaplans Hessen und zum Entwurf der Strategie zur Abmilderung der negativen Folgen des Klimawandels. Er äußert sich auf Ersuchen der Landesregierung gutachterlich zu Fragen, deren Beantwortung in Zusammenhang mit der Erreichung

der Ziele dieses Gesetzes von Bedeutung ist. Aber das sind nur die klar definierten Aufgaben, und der Klimabeirat kann sich natürlich jederzeit zu Wort melden. Das ist auch gut so.

Zweiter Punkt. Es wurde kritisiert, dass der Zeitraum zur Überprüfung der Klimaziele mit fünf Jahren zu lang sei. Da wird nun ein neues Verfahren eingeführt. Damit kann auf der Grundlage der jährlichen Treibhausgasbilanz auch zwischen diesen fünf Jahren reagiert werden. Das ist die zweite Änderung. Auch sie ist gut, und sie macht dieses Gesetz noch einmal besser, meine Damen und Herren.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und verein- zelt CDU)

Die SPD hat mit ihrem Änderungsantrag quasi noch einmal durch die Hintertür ihren eigenen Gesetzentwurf eingebracht. Das ist auch okay so. Wir freuen uns über Unterstützung beim Klimaschutz. Daher habe ich auch Ihren Redebeitrag so verstanden – ich bin mir nicht ganz sicher –, dass das fast eine Zustimmung ist. Wenn ich das mit der Kritik von Herrn John an dem vorherigen Gesetzentwurf vergleiche, wo sich dann kraftvoll enthalten wurde, vermute ich fast: Wahrscheinlich stimmen Sie jetzt unserem Klimagesetz zu, so zurückhaltend, wie Ihre Kritik war. Aber da schauen wir einmal.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Einzige, worüber ich mich in dem Änderungsantrag der SPD gewundert habe, ist das Thema Landnutzung, Land- und Forstwirtschaft. Da haben Sie noch einmal einen konkreten Vorschlag eingebracht. Sie wollen auch die natürlichen Klimasenken stärken. Das ist auf jeden Fall ein guter Punkt. Ich habe mich da nur gewundert. Wenn ich mir da so die Reden von Herrn Lotz oder auch die Kleinen Anfragen anschaue, die Sie in Richtung FSC-Zertifizierung des Staatswaldes und Ausweisung von Naturwäldern gestellt haben, dann stelle ich fest, das wurde alles ganz kritisch gesehen, und das wurde auch ständig kritisiert. Sie sind also auf der einen Seite – je nachdem, wer redet – gegen FSC, gegen Naturwälder und dagegen, dass die natürliche Treibhausgassenke gestärkt wird, und dann, im Klimagesetz, finden Sie das wiederum gut. Da frage ich mich schon: Was geht denn jetzt, bitte schön?

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, alle staatlichen Ebenen sind gefordert, einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, und Hessen tut dies bereits seit Jahren. Aber nun soll es erstmals einen gesetzlichen Rahmen mit verbindlichen Klimazielen geben. Das ist wirklich ein Fortschritt. Was auch ein Fortschritt ist, das ist, dass wir 1,8 Milliarden € für den Klimaschutz in Hessen bis Ende 2023 bereitstellen. Im Fünfjahresplan sind es insgesamt 4,5 Milliarden € für den Klimaschutz. Das ist so viel Geld, wie wir noch nie für diesen Bereich hatten. Das ist wichtig. Denn auch wir als Land müssen die Kommunen unterstützen, damit sie beim Klimaschutz Fortschritte machen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und verein- zelt CDU)

Meine Damen und Herren, selbstverständlich überlegen wir uns ständig, wie wir beim Klimaschutz noch weitergehen können. Da bleiben wir auch mit diesem Gesetzentwurf nicht stehen. Es muss weitergehen, wir müssen größere Schritte machen; denn unsere Lebensgrundlagen sind bedroht.

Daher freue ich mich erst einmal, wenn dieses Gesetzesvorhaben beschlossen wird – wahrscheinlich am Donnerstag –, wenn der Klimaplan kommt und wenn die CO2-neutrale Landesverwaltung umgesetzt wird. Auch über das Energiegesetz habe ich mich gefreut. Herr Rock, wir haben zwei Gesetze, Sie haben keines – und ich glaube, das ist auch gut so. – Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und verein- zelt CDU)

Danke sehr, Frau Feldmayer. – Für die Landesregierung spricht nun Frau Staatsministerin Hinz.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Das Jahr 2022 – das letzte Jahr – mit der Dürre, dem Niedrigwasser, trockengefallenen Quellen und Bächen, den schwierigen landwirtschaftlichen Bedingungen durch die Hitze, aber auch den Waldbränden hat uns wieder gezeigt, dass wir mit dem Klimaschutz weiter vorankommen müssen.

Wir haben das Ziel, dass wir das Pariser Klimaabkommen einhalten. Das Abkommen wurde von allen Staaten unterzeichnet. Darin ist festgelegt, dass die durch Treibhausgasemissionen hervorgerufene Erwärmung deutlich unter 2 Grad, möglichst unter 1,5 Grad gegenüber dem vorindustriellen Niveau liegen sollte. Das wollen wir erreichen. Das steht auch in unserem Gesetzentwurf.

Völlig klar ist doch: Wir wollen uns an die internationalen Vereinbarungen halten. Über unserem Land ist keine Glasglocke, sondern wir sind von anderen Staaten abhängig. Mit Blick darauf halte ich Ihren Änderungsantrag für Augenwischerei. Das kann man als Opposition machen, aber wir als Regierung stehen zu dem Pariser Klimaabkommen.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Jan Schalauske (DIE LINKE): Nur nicht im Gesetzentwurf!)

Ich sage deutlich: Dass wir bald das erste Hessische Klimagesetz haben, ist so wichtig, weil es die Rahmenbedingungen für politisches Handeln zusätzlich verbessert.

(Jan Schalauske (DIE LINKE): Das sehen die Verbände aber anders!)

Wir machen die Vorgaben rechtlich verbindlich. Allein die Tatsache, dass Hessen bis zum Jahr 2030 seine Treibhausgasemissionen statt um 55 % jetzt um 65 % reduzieren muss, bedeutet nicht nur theoretisch einen strengeren Reduktionspfad, sondern das stärkt die hessische Klimapolitik.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Kollege Rock, weil Sie immer so tun, als hätten wir neun Jahre lang hier nichts gemacht, erinnere ich Sie an Folgendes: Das Reduktionsziel von fast 30 % im Jahr 2020, das die Hessische Landesregierung beschlossen hat, das wir 2020 erreichen wollten und für das es den Integrierten Klimaschutzplan gab, haben wir erreicht.

Jetzt wollen wir mehr. Wir wollen weitergehen. Dafür ist es sinnvoll und notwendig, dass wir ein Gesetz haben.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Gesetz ist ein Rahmengesetz – auch darauf will ich hinweisen –, mit dem andere Gesetze und Verordnungen an diesen Reduktionspfad angepasst werden.

Herr Grumbach, im Schulgesetz steht, dass Umweltbildung und BNE dem besonderen Erziehungsauftrag folgend stattfinden müssen. Im neuen Naturschutzgesetz, das ich morgen einbringen werde, stehen auch Klimaschutz und Klimawandelanpassung. Das Energiegesetz wurde bereits mit Blick auf das neue Klimaschutzgesetz konzipiert.

Deswegen ist es sinnvoll, dass wir zusätzlich mit dem Klimagesetz einen Klimacheck einführen, durch den alle Gesetze und Verordnungen nach und nach darauf überprüft werden, ob sie den Zielen des Klimagesetzes standhalten.