Protokoll der Sitzung vom 21.12.2022

Wir haben uns intensiv mit den Vorwürfen der Richter auseinandergesetzt, die diese in der Anhörung im Jahr 2021 vorgebracht haben. Diese haben dem Gesetz der Landesregierung eine partielle Verfassungswidrigkeit vorgeworfen. Beispielsweise ist es nicht verfassungsgemäß, einwilligungsfähige Personen zwangsweise gegen ihren Willen zu behandeln.

Ich kann Ihnen erzählen, wie es passiert, wie mit Menschen in psychischen Krisen umgegangen wird. Ein Beispiel: Eine manische Patientin wird in der Klinik untergebracht und gegen den Willen der Betreuerin fixiert. Nachdem die Betreuerin vor Ort die Entfixierung fordert, sagte der erschöpfte und entnervte Oberarzt: Na gut, dann machen wir es halt. – Das passiert, weil die Betreuerin vor der Tür so lange wartet. Dabei beobachtet sie die angebliche 1:1-Betreuung. Die Fixierte liegt in ihrem Bett mit einer Fünf-Punkt-Fixierung. In der Tür gibt es ein Fenster. Auf dem Flur gibt es ein Schwesternzimmer mit einer Fensterfront. Dahinter sitzt eine Sitzwache am PC, schaut in den PC und von Zeit zu Zeit durch zwei Fenster in den Raum mit der Fixierten.

Das ist die Realität in einigen Kliniken, aber sicher nicht in allen Kliniken. Das entspricht aber nicht den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Dabei gibt es doch genügend Möglichkeiten, Abhilfe zu schaffen.

Unser Gesetzentwurf zur Stärkung der Sozialpsychiatrischen Dienste und der Krisenhilfe würde verhindern, dass so viele Patienten in den Kliniken landen. Eine frühzeitige Intervention durch Personal vor Ort und nicht nur eine „Telefonseelsorge“, wie es Minister Klose bezeichnet hat, würde die Situation beruhigen. Man muss mit den Familien und ihrem Umfeld arbeiten und unter Umständen vorübergehend ein Bett in einer Krisenpension anbieten. Eine Behandlung, die nicht nur medikamentös, sondern therapeutisch – auch mit kreativen Angeboten – erfolgt, würde dafür sorgen, dass die Patientinnen und Patienten eine erhöhte Compliance haben und die Medikamente nicht gleich nach dem Klinikaufenthalt wieder absetzen und nach kurzer Zeit zur Drehtür wieder hereinkommen.

Wir brauchen eine systematische Ausbildung und Einbeziehung von Genesungsbegleiterinnen und -begleitern. Die Stärkung der Beschwerdestellen und der Besuchskommission böte die Chance, dieses System zu stärken und personelle Engpässe zu überwinden. Das darf aber nicht nur mit rein ehrenamtlichem Engagement geschehen.

Offene Stationen würden dafür sorgen, dass sich Untergebrachte nicht in einer Zwangssituation erleben, die dazu führen kann, dass sie später in eine neue Krankheitsschleife geraten. Die Rechte der Untergebrachten in Zwangssituationen zu stärken, führt zu mehr Selbstbestimmung und zu mehr Compliance. Genauso notwendig wie eine stationsäquivalente Behandlung ist die Stärkung der Zusammenarbeit mit Psychiatrieerfahrenen und mit Angehörigen.

Es ist möglich und erforderlich, in der Psychiatrie die Zahl der Betten abzubauen; aber es ist nur dann möglich, Menschen in einer akuten Krise im häuslichen Umfeld zu behandeln, wenn das notwendige Personal vorhanden ist. Unser Gesetzentwurf zeigt Ihnen, wie das gelingen könnte.

(Beifall DIE LINKE)

Danke, Frau Abg. Böhm. – Ich darf als Nächstem Herrn Abg. Bartelt von der CDU-Fraktion das Wort geben.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Thematisierung der Versorgung psychisch kranker Menschen ist immer sinnvoll. Das Anliegen der Schaffung ambulanter Kriseninterventionen ist ein gemeinsames Ziel. Die Einrichtung und die Koordination der Sozialpsychiatrischen Dienste ist Bestandteil des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes aus dem Jahre 2017.

Trotzdem halten wir den vorliegenden Gesetzentwurf für nicht zielführend. Große Teile der darin enthaltenen Forderungen sind im geltenden Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz bereits enthalten, andere Teile sind als Ziel zwar zu befürworten, derzeit aber nicht realisierbar, und bestimmte Teile lehnen wir inhaltlich ab.

Wir teilen nicht die Auffassung, dass das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz den Anforderungen an eine zeitgemäße psychiatrische Versorgung der Menschen in Hessen nicht gerecht wird. Ganz im Gegenteil: Der Aufbau ambulanter Hilfen und Kriseninterventionen ist in § 5 des Gesetzes festgelegt. Im dritten Abschnitt des Gesetzes werden die Rechtsstellung und die Behandlung untergebrachter Patienten detailliert beschrieben. Die letzte Novellierung des Gesetzes erfolgte 2020/2021. Anlass dafür waren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Betreuung von Patienten, bei denen eine vorübergehende Fixierung notwendig war. Dabei wurde das Gesetz vollständig evaluiert. Es erfolgte auch eine Anhörung. In Erweiterung des Gesetzes wurden in § 6a die Gemeindepsychiatrischen Verbünde geschaffen. Durch sie werden ambulante Hilfen und Kriseninventionen organisiert.

Auf der Grundlage des Gesetzes wurden von den Sozialpsychiatrischen Diensten die Hilfen für psychisch kranke Menschen ausgeweitet. Beispielsweise werden in den Großstädten Krisenhilfen über Hotlines auch in den Abend- und Nachtstunden und an Wochenenden angeboten. Das ist auch in vielen Landkreisen der Fall. Nach einer Umfrage des Ministeriums bei den Kreisgesundheitsämtern vom Dezember 2022 gibt es in 17 von 24 befragten Gemeinden Gemeindepsychiatrische Verbünde und in fünf Gemeinden Einrichtungen der Krisenintervention und Anlaufstellen, die auch aufsuchend tätig sind. Das ist zwar ein wesentlicher Fortschritt, aber noch lange nicht die Erfüllung aller Ziele des Gesetzes.

Wir alle kennen die Gründe dafür. Die Pandemie hatte den öffentlichen Gesundheitsdienst maximal gefordert. Daher konnten die anderen Aufgaben des ÖGD nicht vollständig erfüllt werden, so leider auch der Aufbau von Kriseninterventionshilfen im Sinne des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes.

Zudem stellt der Arbeitsmarkt zu wenige Fachärzte für den ÖGD und für die Psychiatrie zur Verfügung. Wir erinnern uns an die Diskussion, die vor Kurzem zum ÖGD geführt wurde, als es um die Besetzung stellvertretender Leitungen bei den Kreisgesundheitsämtern ging.

Daher ist die im Gesetzentwurf der LINKEN geforderte Ausstattung der Gesundheitsämter der Kreise und der kreisfreien Städte mit Psychiatern und Psychologen zwar

sehr wohl wünschenswert und bleibt unser gemeinsames Ziel, sie ist aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht umsetzbar. Wir würden die Kreise und die kreisfreien Städte vor unerfüllbare Aufgaben stellen. Das wäre gegenüber der kommunalen Familie nicht seriös und nicht fair.

Die Forderungen im Kapitel „Behandlung“ können wir an einem wesentlichen Punkt nicht teilen. Der Text kann hier als ein Zeichen des Misstrauens gegenüber dem ärztlichen und dem pflegenden Personal ausgelegt werden. Sie schreiben, dass eine Therapie nicht gegen den sogenannten „natürlichen Willen“ erfolgen darf. Sie schreiben dies ohne nähere Erklärung und ohne Einschränkung in den Gesetzentwurf.

Der Begriff „natürlicher Wille“ besteht erst seit ca. zehn Jahren im Rechtssystem, insbesondere im Betreuungsrecht. Er ist daher noch sehr interpretierbar. Würden wir das übernehmen, was Sie fordern, würden wir die behandelnden Ärzte und die Pflegenden in einen Zustand der Rechtsunsicherheit versetzen. Der Begriff „natürlicher Wille“ bezeichnet den geäußerten Willen im Zustand des Unvermögens des rationalen Abwägens. Dies könnte etwa dazu führen, dass ein Patient in einer Patientenverfügung in eine Behandlung in einer bestimmen Situation einwilligt, sie aber beim Eintreten dieser Situation durch Äußerungen oder durch Gestik ablehnt. Ein anders Beispiel: Nach einer Operation tritt bei einem älteren Patienten ein Durchgangssyndrom auf; der Patient wehrt sich gegen ein beruhigendes Medikament oder gegen das Anbringen eines Bettgitters. Hätte der „natürliche Wille“ absoluten Vorrang, würde er uneingeschränkt gelten, könnten diese Maßnahmen nicht durchgeführt werden. Es ist zu bezweifeln, dass dies immer im Sinne des Patienten wäre. Das ist also eine sehr differenziert zu beurteilende Angelegenheit, und wir bitten die Autoren des Gesetzentwurfes, dies noch einmal zu überdenken und sich gegebenenfalls differenzierter zu äußern.

Zurück zu den ambulanten Kriseninterventionen in der Psychiatrie. Wir haben auf allen Ebenen viele Maßnahmen ergriffen, die Psychiatrie und den ÖGD zu stärken. Durch den Pakt für den ÖGD fließen finanzielle Mittel in diesen Bereich. Wir haben das Landesgesundheitsamt eingerichtet. Wir haben den ÖGD in die Landarztquote einbezogen. Wir investieren in die Psychiatrien der Universitätskliniken, z. B. in Frankfurt in das Hause 93. Beim UKGM ist der Neubau in Gießen in der Projektliste 1 enthalten. Der Personalschlüssel für die Pflege in der Psychiatrie wurde verbessert. Er wurde 2020 durch den G-BA erstellt; in der Folge erfolgten in mehr als der Hälfte der psychiatrischen Kliniken in Deutschland Neueinstellungen. Dieser Schlüssel wird 2025 weiter angepasst. Er sollte natürlich im Sinne der psychisch Kranken, aber auch des Personals verbessert werden.

Wir wollen mittelfristig mehr Ärztinnen und Ärzte für die Weiterbildung im Fach Psychiatrie motivieren. Wir wollen erreichen, dass Hilfen Sozialpsychiatrischer Dienste nicht nur in Form von Beratung über Hotlines geleistet werden. Wir wollen, dass flächendeckend Personal für Kriseninterventionen zur Verfügung steht. Wir wollen auf diese Weise die Kliniken entlasten, und wir wollen die Qualität der Behandlung psychisch kranker Menschen weiter verbessern.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Als Nächste darf ich Frau Abg. Papst-Dippel von der AfD-Fraktion ans Rednerpult bitten.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! „Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist in der Praxis weit höher als in der Theorie.“ Dieses Zitat wird Ernst Ferstl zugeschrieben und passt zum Thema.

Selbstverständlich ist es schon jahrelang Konsens, dass ambulante Versorgung vor stationärer Unterbringung kommt, sowohl in medizinischer als auch in finanzieller Hinsicht. Dass es in der ambulanten Versorgung zu wenige Angebote gibt und dies auch bekannt ist, zeigt die Tatsache, dass die Krankenkassen nach erfolgloser Therapeutensuche einen Großteil der Kosten für Therapien übernehmen, die sonst Privatpatienten vorbehalten sind.

Ein Mensch, der aufgrund einer psychischen Krise oder gar einer akuten Notsituation Hilfe benötigt, hat laut Aussagen des Sozialministeriums in den letzten Jahren ein breit gefächertes Angebot und eine ausreichende psychiatrische und psychotherapeutische Infrastruktur vorgefunden. So weit die Theorie.

In der Praxis sieht es allerdings weniger rosig aus. Akute Krisen richten sich nicht nach Erreichbarkeiten und Bürozeiten von Vermittlungsstellen. Suchen Sie einmal als Mensch in einer psychischen Krise ein Hilfsangebot über eine Suchmaschine. Sie bekommen meistens Angebote privater Dienstleister für stationäre Therapien und müssen scrollen, bis Sie die Telefonnummer eines geeigneten Angebots finden. Uns wurde berichtet, dass bei einer Notfallhotline, die man gefunden hatte, einfach niemand ans Telefon ging.

Gleichzeitig haben die Corona-Maßnahmen Menschen jeden Alters traumatisiert: durch die Verbreitung von Angst, die soziale Distanzierung und die teilweise Vereinsamung. Diese psychischen Belastungen mögen sich bessern; aber eine traumatische Erfahrung muss behandelt werden, sonst wirken sich die Probleme bei der nächsten Belastung in Form einer Notsituation aus.

(Beifall AfD)

Ich könnte weitere Schilderungen aus der Praxis unter dem Motto „Aus dem Leben“ anführen, aber ich denke, es ist klar, dass der Bedarf an psychotherapeutischen und psychiatrischen Therapieplätzen ständig steigt. Der Landeswohlfahrtsverband baut in vielen Bereichen aus, und sein Budget muss zwangsläufig erhöht werden. Aber wie werden die von mir geschilderten Fälle überhaupt gezählt? Gibt es eine ausreichende Datenlage? Ich weiß z. B., dass es Therapeuten gibt, die unentgeltlich helfen, wo sie nur können. Die Datenlage ist also nicht immer klar.

Ein weiterer Punkt. Es wurde im Plenum schon öfter thematisiert, dass wir einen Mangel an Ärzten und Psychotherapeuten haben, der sich aus demografischen Gründen noch verschärfen wird. Es werden nicht genügend Studienplätze angeboten; die entsprechenden Forderungen stellen die Verbände schon lange. Es bietet auch nicht jedes Krankenhaus eine psychiatrische Versorgung an, obwohl hier eine Struktur vorhanden wäre. Nur im Fall von Eigen- oder Fremdgefährdung erfolgen erste Hilfsmaßnahmen. Alle anderen Betroffenen werden an die nächste Psychiatrie wei

tergeleitet oder müssen monatelang auf einen Termin bei der ambulanten Versorgung warten.

In der Praxis erleben wir auch, dass es kein funktionierendes Fallmanagement gibt. Obwohl es aufsuchende psychiatrische Dienste, Tageskliniken und unterschiedliche Hilfsangebote gibt, hängt es in der Realität vom vorhandenen, einsatzbereiten Fachpersonal und den zeitlichen Möglichkeiten ab, ob ein passender Therapieplatz verfügbar ist. Diese Probleme führen zu einem Drehtüreffekt, der die Psychiatrie zusätzlich belastet und Kapazitäten für neue Hilfesuchende bindet.

Liebe Kollegen von der LINKEN, in Ihrem Gesetzentwurf schildern Sie die Probleme und die Ausrichtung der modernen Psychiatrie: Prävention, Selbstbestimmung, Ausbau der ambulanten Hilfen und eine erfolgreiche Wiedereingliederung sind selbstverständlich Bestandteile. Ihr Gesetzentwurf soll zusätzlich zum PsychKHG Verbesserungen bringen. Allerdings wurden bestehende und in der Praxis funktionierende Punkte übernommen. Letztendlich gibt es bereits alles Genannte, es ist über Gesetze sowie über Vorgaben des G-BA usw. geregelt. Wir sehen in dem Gesetzentwurf keine Lösung, mit der man die beschriebenen Probleme aus der Welt schafft. Eine zusätzliche Beschwerdestelle würde wiederum Personal binden. Die Patienten haben bereits Anlaufstellen, z. B. bei den Krankenkassen.

Zur geforderten Kultursensibilität möchte ich noch anmerken, dass gerade im psychologisch-psychiatrischen Bereich per se eine Sensibilität vorhanden sein sollte und auch definitiv vorhanden ist. Vor wenigen Jahren berichtete die Presse einmal aus Haina, dass dort mittlerweile sehr viele Sprachen gesprochen würden, was therapeutische Barrieren mit sich bringe. Auch hier wird natürlich Personal benötigt, und die Arbeit ist insgesamt komplexer geworden. Dennoch wird sensibel gehandelt. Aber ein solcher Gesetzentwurf wirkt in einem Wahljahr schon schick. Er sollte nur etwas mehr Konsistenz haben.

Wenn wir die bestehenden Probleme wirklich angehen wollen, brauchen wir mehr Personal, mehr Personal, mehr Personal und die damit verbundenen Studienplätze in Hessen, gerade was die Kinder- und Jugendpsychiatrie betrifft.

(Beifall AfD)

An dieser Stelle muss ich einfügen: Resilienz basiert auch auf frühkindlicher Bindung.

Zurück zur Rede. Es muss z. B. sichergestellt werden, dass die offiziellen Notfallnummern in den Anzeigeergebnissen der Suchmaschinen ganz oben erscheinen und dass vor allem jemand erreichbar ist und die weitere Vermittlung übernehmen kann. Dass man, obwohl kein Besetztzeichen zu hören ist, unter einer Nummer einfach niemanden erreicht – wie in dem von mir eben geschilderten Fall –, darf einfach nicht passieren.

Wir brauchen ambulante Anlaufstellen in den Kreisen, die 24/7 erreichbar sind, und das nicht nur, wenn eine akute Eigen- oder Fremdgefährdung vorliegt. Wir brauchen ein gutes Fallmanagement und entsprechende Angebote ohne lange Wartezeiten für die Betroffenen. Eines darf man nicht vergessen: Es geht um Menschen mit schweren depressiven Schüben, um Menschen in psychotischen Ausnahmesituationen, die in einem Moment der Hilflosigkeit einen Ansprechpartner und Unterstützung benötigen. Derzeit wird es manchmal folgendermaßen gehandhabt: „Den

ken Sie an Selbstmord? Nein? Dann machen Sie einen Termin.“ Dass aber aus einer anfänglichen Krise, die noch ambulant behandelt werden könnte, schnell eine akute Krise, ein ernster, stationär zu behandelnder Notfall werden kann, ist allen bekannt.

Ich möchte es auf den Punkt bringen: Insgesamt müssen im Sinne des Notleidenden eine Übersichtlichkeit der Hilfsangebote und eine gewisse Einfachheit gegeben sein. In einer psychiatrischen Notfallsituation muss ein Patient in der Lage sein, schnell und einfach Hilfe zu finden.

(Beifall AfD)

Wir brauchen nicht noch mehr Gesetze und Angebote, sondern wir brauchen vordringlich die personelle Sicherung der bestehenden Angebote, eine Verbesserung der 24/7Krisendienste, z. B. durch Erreichbarkeiten, wie sie die Vitos Klinik in Herborn über die Pforte anbietet, und die Nutzung vorhandener Strukturen, etwa in Krankenhäusern in der Fläche.

(Beifall AfD)

Es gibt also Optimierungsbedarf in der Praxis; das ist keine Frage. Optimierung und Umsetzung hängen aber zentral am Personal, und das kann man nicht durch neue Gesetze herbeizitieren. – Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. – Als Nächste darf ich Frau Anders von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ans Rednerpult bitten.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute eigentlich über einen Gegenentwurf zu einem bestehenden Gesetz, nämlich zum hessischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz. Ich bin einigermaßen erstaunt über die Debatte, die wir hier in den letzten 15 bis 20 Minuten geführt haben. Das, was in dem vorliegenden Gesetzentwurf steht, ist in großen Teilen von dem schleswig-holsteinischen Gesetz abgeschrieben worden – was per se nichts Schlechtes ist; denn ich glaube, Schleswig-Holstein hat auch eine ganz gute Landesregierung.

Aber wenn Sie sagen – da möchte ich Sie, Frau Böhm, gern wörtlich zitieren –, dass die Hilfe für psychisch kranke Menschen in Hessen „unter dem … Radar der … Parteien“ ist, möchte ich das ganz klar zurückweisen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und verein- zelt CDU)