Protokoll der Sitzung vom 21.12.2022

Ich will auch sagen: Alle Gesetzentwürfe der Landesregierung werden darauf geprüft, ob sie mit der UN-Behindertenrechtskonvention konform gehen. Deshalb ist auch die

se Forderung bereits mit dem bestehenden Gesetz erfüllt. Frau Böhm, das müssen Sie heute auch zur Kenntnis nehmen.

(Vereinzelter Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es bestehen schon gravierende Unterschiede darin, wie diese Ziele am besten Realität werden sollen; das will ich nicht bestreiten. Es beginnt damit, dass Ihr Gesetzentwurf die Gebietskörperschaften zu den Trägern der Aufgaben des Gesetzes machen will. Die Antragsrechte für eine Unterbringung nach dem PsychKHG sollen nach Ihrem Gesetzentwurf ausschließlich dort wahrgenommen werden. Ich will einmal sagen, was das faktisch heißen würde. Damit Sie das gewährleisten können, müssten in den jeweiligen Kommunen eine Erreichbarkeit und Handlungsfähigkeit rund um die Uhr, 24 Stunden täglich an sieben Tagen in der Woche, geschaffen werden. Das ist eine Erreichbarkeit, die bisher nur bei den Krankenhäusern und der Polizei besteht. Was Sie mit ihrem Gesetzentwurf festschreiben wollen, das ist vor dem Hintergrund vor allem auch der personellen Situation – die ist hier von niemandem bestritten worden – völlig unrealistisch, und es ist auch nicht erforderlich.

Wir hingegen wollen die psychiatrische Versorgung kontinuierlich verbessern. Das heißt in der Konsequenz, bestehende Systeme auszubauen und eben nicht eine völlig neue Struktur einzuziehen, die absehbar nur mäßig funktionieren würde.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und verein- zelt CDU)

Wir müssen auch auf die Vorstellung der LINKEN von der Leitung der Sozialpsychiatrischen Dienste in Zeiten des Fachkräftemangels eingehen. Ganz ehrlich: Jeder dieser Dienste ist froh, wenn es gelingt, eine Fachärztin oder einen Facharzt zu gewinnen; aber es ist verdammt schwierig. Deshalb ist doch eines entscheidend: Viele Sozialpsychiatrischen Dienste in Hessen sind nicht ärztlich geleitet, und sie leisten eine ebenso gute Arbeit wie die unter ärztlicher Leitung. Sie beraten, vor allem aber koordinieren sie die verschiedenen Hilfen vor Ort, und sie unterstützen die Zusammenarbeit aller an der Versorgung Beteiligten.

Wenn man eine bindende Vorgabe machen würde, so, wie das in Ihrem Gesetzentwurf vorgeschrieben ist, wären die meisten für die Sozialpsychiatrischen Dienste überhaupt nicht erfüllbar, und zwar nicht, weil sie nicht wollten, sondern weil sie nicht können. Auch diese Realität muss man doch einfach zur Kenntnis nehmen.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, Sozialpsychiatrische Dienste halten ein bewusst niedrigschwelliges Angebot vor. Das heißt, Menschen können sich an sie wenden, auch wenn sie noch keine Diagnose haben, wenn sie nicht akut behandlungsbedürftig sind. Natürlich müssen wir auch darauf achten, dass Menschen nicht zu schnell psychiatrisiert werden. Aber eine Diagnose zur Voraussetzung für den Erhalt dieser wichtigen Hilfen zu machen, so, wie Sie es wollen, gefährdet die Betroffenen und erweist ihnen aus unserer Sicht einen Bärendienst.

Auch wenn es selbstverständlich in Teilen Anlass zu Kritik geben kann – ich habe das bereits im Jahr 2019 anlässlich der Berichterstattung zum Klinikum in Höchst ausdrücklich gesagt und eine entsprechende Aufarbeitung

veranlasst –, besteht kein Grund, alle psychiatrischen Kliniken in Hessen unter Generalverdacht zu stellen. Sie stehen vor großen Herausforderungen, damit die stationäre Pflichtversorgung auch weiter gewährleistet werden kann. Deshalb ist es so wichtig, dass wir auch neue Instrumente, beispielsweise die stationsadäquate psychiatrische Behandlung zu Hause, gemeinsam mit den Krankenhäusern und Krankenkassen weiter vorantreiben. Genau daran arbeiten wir.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und verein- zelt CDU)

Wir nehmen den Auftrag einer personenzentrierten, einer passgenauen Versorgung sehr ernst. Weil wir das tun, kann das in der Praxis auch heißen, dass eine stationäre Behandlung möglicherweise sinnvoller ist als andere Maßnahmen.

Ich teile das Ziel, Zwangsmaßnahmen so weit wie möglich zu reduzieren, voll und ganz. Aber die von Ihnen vorgesehene gesetzliche Vorgabe an die psychiatrischen Kliniken, die Zahl der Zwangsmaßnahmen jährlich um 10 % zu senken, führt doch nicht dazu, dass sich die individuelle Versorgung verbessert. Was würde das denn in der Folge heißen?

Man kann bei allem Bestreben, Zwangsmaßnahmen zu vermeiden, sie leider nicht ausschließen. Sie sind auch nicht planbar. Wie würde das aussehen? Heißt das, man sollte im Januar und Februar besser nichts machen, damit man im weiteren Jahresverlauf eine Art Puffer hat? Oder kann man im November und Dezember nichts mehr machen, weil das Kontingent aufgebraucht ist? – Es so zu machen, wie Sie es wollen, schadet nach unserer festen Überzeugung im Ergebnis der Versorgung der jeweils betroffenen Personen, meine Damen und Herren.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es muss uns doch vielmehr darum gehen, dass erprobte und bewährte Instrumente wie Behandlungsvereinbarungen, wie Patientinnen- und Patientenverfügungen oder Nachbesprechungen nach Zwangsmaßnahmen regelhaft Teil der Klinikabläufe sind.

Ich bin davon überzeugt, dass die Voraussetzungen dafür, das zu verbessern, Kooperation ist und nicht die Androhung von Sanktionen. Dass dieser Weg der erfolgversprechendere ist, hat die Aufarbeitung der Berichterstattung zum Klinikum Höchst gezeigt. Das hat übrigens auch Herr Wallraff anerkannt.

Meine Damen und Herren, auch wenn es das hessische PsychKHG erst seit 2017 gibt, hat es sich im Grundsatz bereits bewährt. Selbstverständlich lässt sich auch dieses Gesetz weiterentwickeln. Selbstverständlich kann auch dieses Gesetz noch besser werden. Aber die Umsetzung muss auch machbar sein. Auch das ist Teil unserer Verantwortung gerade in diesem wichtigen und sensiblen Bereich. – Vielen Dank.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. Sie haben noch eine Kurzintervention provoziert. – Frau Kollegin Böhm gebe ich hierfür für zwei Minuten mit Bezugnahme auf den Vorredner das Wort.

Danke sehr, Herr Präsident. – Herr Klose, Sie haben mich provoziert. Es ist mir völlig fern, einen Generalverdacht gegenüber den Kliniken auszusprechen und gegenüber den Menschen, die psychiatrisch aktiv sind.

(Beifall DIE LINKE)

Das ist mir völlig fremd. Ich habe meine Rede damit begonnen, dass sich alle Klinikleitungen von psychiatrischen Kliniken in Hessen hilfesuchend an die Hessische Landesregierung gewandt haben und keine Hilfe, keine Unterstützung von Ihrer Seite bekommen haben. Das ist der Ausgangspunkt unseres Gesetzentwurfs. Das ist der Punkt: Es ist die Aufgabe der Politik, geeignete Rahmenbedingungen zu stellen und die Kliniken dabei zu unterstützen, eine gute Arbeit zu leisten. Sie sagen deutlich, dass sie allein mit der Situation überfordert sind und die Politik das endlich wahrnehmen müsse. Das ist der Punkt, um den es geht.

(Beifall DIE LINKE)

Ich denke, auch der zweite Punkt, den Sie genannt haben – ich will auf die anderen nicht eingehen, da die Beratung weitergehen wird –, die Frage der Senkung der Zwangsmaßnahmen, ist eine politische Aufgabe.

Wir wissen ganz genau, dass wir mit unserem Gesetzentwurf nicht die Welt retten können, auch nicht im psychiatrischen Bereich. Es sind viele Maßnahmen notwendig. Es bedarf der Ärztinnen und Ärzte; aber dafür wäre es nötig, dass die Landesregierung mehr Medizinstudienplätze zur Verfügung stellt.

Es wäre notwendig, dass Sie mehr Anerkennungen von Ärztinnen und Ärzten aus dem Ausland ermöglichen würden. Das dauert ewig. Das bekomme ich von den Ärztinnen und Ärzten zurückgemeldet. Es gibt Mittel, es gibt Wege, es gibt Dinge, die die Landesregierung tun kann. Sie kann auch dafür sorgen, dass es eine wirkliche Psychiatriereform in Hessen gibt, die diesen Namen verdient und die mit den Kliniken und mit den ambulanten Einrichtungen und mit den von Psychiatrie Betroffenen und deren Angehörigen zusammen ein Konzept entwickelt,

Denken Sie bitte an das Ende.

sodass eine gute psychiatrische Versorgung tatsächlich möglich ist. – Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Kollegin Böhm. – Möchte der Minister darauf replizieren? – Das ist nicht der Fall. Weitere Wortmeldungen liegen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht vor.

Wir haben vereinbart, dass er an den Sozial- und Integrationspolitischen Ausschuss überwiesen wird. Widerspricht dem jemand? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE an den Sozial- und Integrationspolitischen Ausschuss überwiesen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Erste Lesung Gesetzentwurf Fraktion der SPD Mobilfunk-für-alle-Gesetz – Drucks. 20/9762 –

Zur Einbringung des Gesetzentwurfs hat sich der Kollege Kaffenberger für die SPD-Fraktion gemeldet. Sie haben, wie alle Ihre Kolleginnen und Kollegen, 7,5 Minuten.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Anwesende! Warum bringe ich heute für die SPD-Fraktion dieses Mobilfunkfür-alle-Gesetz ein? Für uns als SPD ist klar: Mobilfunkempfang ist digitale Daseinsvorsorge.

(Beifall SPD)

Leider steht es schlecht um den Mobilfunknetzausbau in Hessen. In Deutschland gibt es, Sie wissen es vielleicht, ungefähr 400 Landkreise und kreisfreie Städte. Wenn man sich die Mobilfunknetzversorgung anschaut, dann ist das Fazit: Zwei der drei deutschlandweit am schlechtesten mit Mobilfunk versorgten Landkreise liegen in Hessen. Das sind der Odenwaldkreis und der Werra-Meißner-Kreis.

Selbst die Digitalstadt Darmstadt findet sich in diesem Ranking, wenn man auf die 5G-Versorgung schaut, nur auf Rang 98 von 107 kreisfreien Städten. Ausnahmsweise bedeutet hier die 98 nichts Gutes für Darmstadt. Anders als bei unseren Lilien im Moment müssen wir uns beim Mobilfunkempfang öfter geschlagen geben.

Wenn wir die grauen Flecken anschauen – das ist der Teil der Landesfläche, bei dem die LTE-Abdeckung weniger als drei Netze hat; das ist auch die relevante Bezugsgröße für die Menschen, denn tatsächlich haben die meisten nur einen Handyvertrag und nicht zwei oder drei –, dann liegt Hessen bei der Versorgung auf dem vorletzten Platz. Nur Baden-Württemberg ist noch schlechter versorgt. Insgesamt ist es also so, dass auf einem Viertel unserer Landesfläche viele Menschen keinen Empfang haben. Graue Flecken, grau in grau, ich nenne das „hessische Mobilfunktristesse“.

(Beifall SPD)

Die dafür zuständige Digitalministerin lässt über ihren Pressesprecher mitteilen – ich habe es in der Zeitung gelesen –, schuld seien Wälder und Täler. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch in Bayern und in Thüringen – manche waren vielleicht schon einmal dort im Urlaub – gibt es viel Wald und schöne Täler, und trotzdem gibt es dort besseren Empfang.

Ja, es gibt auch in anderen Bundesländern noch viel zu tun, das ist richtig, auch der Bund ist gefragt. Er hat Versorgungsauflagen festgelegt. Diese sind verbindlich und werden auch sanktioniert. Es zeigt sich leider, dass die Mobilfunknetzbetreiber auch diese nicht fristgerecht erfüllen.

Deswegen halte ich den hessischen Mobilfunkpakt der Digitalministerin für eine PR-Aktion und einen zahnlosen Tiger.

(Beifall SPD, Freie Demokraten und DIE LINKE)

Denn, wenn die Mobilfunknetzbetreiber sich schon nicht an die sanktionierbaren Versorgungsauflagen halten, wieso sollten sie sich dann an eine freiwillige Selbstverpflichtung halten?

Dazu passt auch die heutige Ankündigung – ich habe es heute Morgen im hr gehört – des landesweiten Telenotarztsystems. Ich finde es grundsätzlich gut. Aber wenn das Netz in der Fläche noch löchrig ist wie ein Schweizer Käse, dann bringt solch ein Telenotarztsystem nichts. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen doch einen Telenotarzt, der am Unfallort auch Empfang hat.

(Beifall SPD und DIE LINKE – Torsten Felste- hausen (DIE LINKE): Der angerufen werden kann!)

Mir sieht das jedenfalls nicht nach einer abgestimmten Digitalstrategie des Landes aus, sondern nach erneuter PR.