Protokoll der Sitzung vom 21.12.2022

An dieser innerdeutschen Grenze standen sich zwei feindliche Machtblöcke ehemaliger Siegermächte gegenüber: im Westen USA und NATO und im Osten die Sowjetunion mit dem Warschauer Pakt. Es war die Zeit des Kalten Krieges. Im Ernstfall hätten Deutsche auf Deutsche geschossen. Das war die Situation. Die Angst vor einem Atomkrieg war schon damals greifbar. Mit der Aufstellung von Atomraketen – die wurden damals nämlich real hier aufgestellt – in Deutschland – – Stichwort: NATO-Doppelbeschluss. Sie kennen das, SS-22 und Pershing II. Die NATO ist vorgerückt. Heute ist sie vorgerückt und steht an den russischen Grenzen. Schon 2014 scheiterten die OSZE-Waffen

stillstandsverhandlungen im Kriegsgebiet der Ostukraine. Das war das Minsk-I-Abkommen.

(Yanki Pürsün (Freie Demokraten): Welcher Tagesordnungspunkt ist das eigentlich?)

Das von Deutschland und Frankreich vermittelte sogenannte Minsker Friedensabkommen vom Februar 2015 war ein Täuschungsmanöver. – Das gehört zu der geschichtlichen Erinnerungskultur. Es geht darum, welche Lehren wir aus der Geschichte ziehen.

(Beifall AfD)

Herr Abg. Schenk, bitte kommen Sie wieder zur Sache zurück.

Ich bin bei der Sache. Ich bin bei der Erinnerungskultur. Wir ziehen die Lehren aus der Geschichte, die an dieser Grenze stattgefunden hat. Das ist die Fortsetzung. Wir müssen doch die Lehren daraus ziehen.

Dieses Täuschungsmanöver hat natürlich auch Folgen. Das Minsk-II-Abkommen sollte nie umgesetzt werden. Es gab die Möglichkeit, dort eine friedliche Lösung zu schaffen. Es gab die Möglichkeit, Autonomiegebiete zu schaffen.

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Was hat das mit dem Naturmonument zu tun?)

Es ging nur darum, Zeit zu gewinnen für die Aufrüstung der Ukraine durch die USA und die NATO. Dies haben der damalige französische Präsident Hollande und der damalige ukrainische Präsident Poroschenko – –

Herr Abg. Schenk, das hat mit dem Grünen Band Hessen nun wirklich überhaupt nichts zu tun.

(Gerhard Schenk (AfD): Selbstverständlich!)

Nein. – Das ist Interpretationssache. Wir sind uns hier oben einig, dass das nichts mit der Sache zu tun hat. Deswegen bitte ich Sie, zur Sache zurückzukommen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und DIE LINKE)

Ich sage Ihnen dazu nur: Der Krieg in der Ukraine ist ein Stellvertreterkrieg. Wir als Abgeordnete des Deutschen Bundestages – – Quatsch. Wir als Abgeordnete des Hessischen Landtags und auch des Deutschen Bundestages – –

(Lachen und Zurufe)

Sie versuchen, hier zu stören.

(Stephan Grüger (SPD): Nicht nur das ist Quatsch! – Weitere Zurufe)

Hören Sie doch einfach einmal zu. Mir war klar, dass Sie sich aufregen. Das ist hier aber auch der richtige Grund, sich aufzuregen.

Wir haben die Verpflichtung nach dem Grundgesetz, darauf zu achten, dass wir überall dafür einstehen, dass von deutschem Boden nie wieder ein Krieg ausgeht. Das ist eine Lehre, die aus dieser Grenze gezogen werden muss.

(Beifall AfD)

Herr Abg. Schenk, ich habe Sie nun mehrmals aufgerufen, zur Sache zurückzukommen. Da Sie nicht zur Sache zurückgekommen sind, entziehe ich Ihnen jetzt das Wort.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und DIE LINKE)

Als Nächster hat der Abg. John von der SPD das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Nun wollen wir zurückkommen zum eigentlichen Thema, nämlich zum Grünen Band.

(Beifall SPD und vereinzelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der ehemalige Todesstreifen mit 1.393 km Länge wird zur Lebenslinie. Im Nationalen Naturmonument treffen sich Geschichte, Gegenwart, Natur und Kultur. Das ist gut so. Es soll mahnen und versöhnen. Es entsteht Deutschlands größter Biotopverbund. Paradoxerweise wird aus einer menschenfeindlichen Grenze ein neuer Lebensraum. Es entstehen neue Arten. Es kommen neue Arten hinzu, die sonst eher selten sind, natürlich überwiegend im Osten; denn wir haben in der Tat bis zum Grenzzaun unsere Landwirtschaft betrieben.

Das Unterschutzstellungsverfahren erfolgt durch die Länder. Zieht man einmal einen Vergleich bei den Ländern – das sind leider nur wenige –, die auch einen Gesetzentwurf verabschiedet haben bzw. einen solchen gerade diskutieren, wie wir das tun: Der Grenzverlauf in Thüringen ist der größte mit 763 km Länge. Thüringen hat 6.500 ha ausgewiesen. Das sind 8,5 ha pro Kilometer Grenze. In Sachsen-Anhalt ist übrigens auch bereits ein Gesetzentwurf verabschiedet worden. Dort gibt es die zweitlängste Grenze mit 343 km Länge. Sachsen-Anhalt hat lediglich 1.600 ha ausgewiesen. Das sind 4,7 ha pro Kilometer Grenze. Hessen hat 260 km Grenzverlauf und 8.080 ha, ursprünglich 8.200 ha ausgewiesen. Das sind 31 ha pro Kilometer Grenzverlauf. Das ist 6,6 Mal mehr als in Sachsen-Anhalt und 3,7 Mal mehr als in Thüringen.

Da muss man sich schon einmal die Frage stellen: Warum denn das? Aus unserer Sicht erhärtet sich der Verdacht, dass die Hessische Landesregierung fast ausschließlich den Naturschutz berücksichtigt und die Erinnerungskultur eher hintenanstehen muss. Das ist wahrscheinlich ein willkommenes Geschenk gewesen, um so den Lobbyisten der Naturschutzverbände und den grünen Ideologen eine Befriedigung zukommen zu lassen, indem man 8.080 ha angelegt hat.

Meine Damen und Herren, das Grenzmuseum Schifflersgrund und das Grenzmuseum Point Alpha spielten bei der Erstellung des Gesetzentwurfs eher eine Nebenrolle oder gar keine Rolle. Anfragen seitens der Leute von Schifflersgrund und Angebote, am Gesetzgebungsverfahren mit

zuwirken, was sie übrigens in Thüringen gemacht haben, wurden bis zum September nicht beantwortet. Erst bei der Anhörung konnten sie ihre Bedenken auch hier in diesem Hause äußern.

Bei Rundreisen hochrangiger Politiker – ich weiß, dass Herr Conz da war – hat sich niemand im Grenzmuseum Schifflersgrund sehen lassen. So ist mir das jedenfalls gespiegelt worden. Bis heute hat das nicht stattgefunden. Dabei sollen doch Naturschutz und Erinnerungskultur gleichrangig sein. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sehen wir hier aber eher im Hintergrund. Die Gleichrangigkeit ist nicht gegeben.

Letztendlich muss man sich eines noch einmal klarmachen. Auf dem Gelände Schifflersgrund ist der längste Originalabschnitt der innerdeutschen Grenze zu sehen. Das ist außerdem der Todesort von Heinz-Josef Große. Das war einer der letzten Flüchtlinge, die dort ermordet worden sind, und zwar am 29. März 1982. Ich kann mich übrigens noch gut daran erinnern. Damals war ich noch Jugendlicher.

(J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Kann noch nicht so lange her sein!)

Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass wir zu diesem Ort gefahren sind und dort demonstriert haben.

Schifflersgrund leistet einen bedeutsamen Brückenschlag zwischen Erinnerungskultur und Naturschutz. Das Knowhow ist seitens der Landesregierung aber bis heute nicht gefragt gewesen. Das ist doch sehr merkwürdig. Dabei findet doch die Bildungsarbeit, die wir alle wollen, nämlich hinsichtlich Naturschutz und Erinnerungskultur, gerade in diesen Museen statt. Es gibt bereits heute eine Kooperation mit der Landeszentrale für politische Bildung, mit den Schulämtern und mit den Schulen insbesondere im WerraMeißner-Kreis. Wie gesagt, man hat sie bis heute nicht gehört.

Deswegen stellen wir uns die Frage, ob Naturschutz, Regionalentwicklung und Erinnerungskultur bei Ihnen wirklich gleichrangig sind. – Nein, leider nicht.

(J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Aber bei euch!)

Bei uns ganz selbstverständlich, Herr Bellino. – Ach, der Zwischenruf kam von meinem Freund, dem Herrn Müller. Herr Bellino, ich hatte Sie im Verdacht, Entschuldigung. Normalerweise kommen solche Zurufe eigentlich immer von Ihnen.

(Heiterkeit)

Meine Damen und Herren, ein unzureichendes Geschichtsbewusstsein, ein mangelhaftes historisches Fachwissen will ich Ihnen nicht unbedingt unterstellen; aber wenn beides vorhanden sein sollte, dann fließt das leider in diesen Gesetzentwurf nicht ein. Offensichtlich ist die Erinnerungskultur lediglich Mittel zum naturschutzfachlichen Zweck.

In dem Gesetz müssen doch gerade für die beiden Museen Point Alpha und Schifflersgrund Ausnahmetatbestände eingeräumt werden, damit sie auch weiterhin zeitgeschichtliche Archäologie, historische Forschungen usw. betreiben können. Das ist nach der momentanen Fassung des Gesetzesvorhabens nicht möglich.

Schauen wir auf die Landwirte und Waldbesitzer; Wiebke Knell hat dazu schon einiges gesagt. Die wurden eben

nicht mitgenommen – anders, als Staatssekretär Conz behauptet. In der Tat ist ein Brief, noch nicht einmal namentlich adressiert, sondern mit der Anrede „Liebe Waldbesitzer“ eingegangen, mit dem die Waldbesitzer zu einem Waldspaziergang eingeladen wurden. Jeder Waldbesitzer kennt seine Flächen. Warum soll der in seinem Wald herumspazieren? Aus diesem Brief war überhaupt nicht ersichtlich, warum sich die Waldbesitzer zu einem Waldspaziergang treffen sollten. Das war daraus nicht ersichtlich, und das war letztendlich das Problem: Es hat keine durchgängige Kommunikation stattgefunden.

Inzwischen hat eine Anhörung stattgefunden, und Sie haben in der Tat Nachbesserungen vorgenommen. Das ist zwar löblich, reicht aber noch nicht. Wenn ich an die Sonntagsrede der Kollegin Arnoldt denke, muss ich sagen: Frau Arnoldt, Sie haben vergessen, dass heute vor dem Landtag die Waldbesitzer demonstrieren.

(Lena Arnoldt (CDU): Ich war da! Ich habe mit denen gesprochen!)

Wunderbar, löblich. – Die waren heute aber nicht ohne Grund da – zumindest nicht, um Sie zu sehen und mit Ihnen zu reden –, und zwar deshalb, weil sie mit diesem Gesetzesvorschlag nicht einverstanden sind. Viele von ihnen können teilweise ihre Arbeit nicht mehr verrichten, weil sie Grundstücke in der Zone I haben, wo ein Wirtschaften in der bisherigen Form nicht mehr möglich ist. Das ist das große Problem, das sie zu bewältigen haben. Die Waldbesitzer gehören eigentlich zu Ihrer Klientel. Wenn Sie so weitermachen, dann war das Ihre Klientel. Dann helfen auch Sonntagsreden nicht mehr.

(Lena Arnoldt (CDU): Sie haben überhaupt keine Klientel mehr!)

Schauen wir einmal auf den Werra-Meißner-Kreis. Das ist der Kreis, der für die drei Zonen, wie es im Gesetzentwurf heißt, etwa 4.000 ha Fläche hergeben muss. 4.000 ha – das ist fast die Hälfte der gesamten Fläche an dem 263 km langen Grenzverlauf zwischen Hessen und Thüringen. Der Werra-Meißner-Kreis ist der Kreis, der von Flächenhergaben am meisten betroffen ist. Ich erinnere an Suedlink; die Trasse soll demnächst gebaut werden.

(Zuruf J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU))

Herr Müller, das müssen Sie sich gefallen lassen. – Ich erinnere an den Ausbau der A 44. Dabei sind viele Flächen weggefallen, die nicht mehr bewirtschaftet werden können. Wenn auch noch Suedlink kommt, wird es mit der Bewirtschaftung schwer. Jetzt fallen nochmals 4.000 ha weg. Das ist schon harter Tobak. Ich hätte mir gewünscht, dass andere Kreise in gleicher Weise berücksichtigt worden wären. Das ist aber nicht der Fall.