Herr Müller, das müssen Sie sich gefallen lassen. – Ich erinnere an den Ausbau der A 44. Dabei sind viele Flächen weggefallen, die nicht mehr bewirtschaftet werden können. Wenn auch noch Suedlink kommt, wird es mit der Bewirtschaftung schwer. Jetzt fallen nochmals 4.000 ha weg. Das ist schon harter Tobak. Ich hätte mir gewünscht, dass andere Kreise in gleicher Weise berücksichtigt worden wären. Das ist aber nicht der Fall.
Meine Damen und Herren, dieses Naturmonument ist richtig und wichtig. Aber die Ausführung Ihres Vorhabens war einfach nur ein Schnellschuss. Vielleicht war es ein geplanter Schnellschuss – ich bin mir da gar nicht so sicher –: schnell darüber hinweg, so, dass es keiner merkt, und dann haben Sie die Klientel befriedigt – das, was Sie nämlich eigentlich erreichen wollten. Meine Damen und Herren, so geht es nicht. Das war ein Alleingang. Dann haben Sie eine Anhörung durchgeführt, Sie haben kleine Pflaster ausgegeben – –
Ich bin gleich fertig. – Sie haben kleine Pflaster geklebt. In dieser Woche werden Sie Ihren Gesetzentwurf durchpeitschen. Das ist die falsche Politik. Die Ausführung des Vorhabens ist ungenügend.
Letzter Satz: Wir werden uns enthalten, weil es grundsätzlich richtig ist, dass dieses Naturmonument entsteht; nur ist die Frage, wie das geschieht. Das ist ja vorhin so schön gesagt worden – –
Vielen Dank, Herr Abg. John. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat jetzt die Abg. Gronemann das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute erneut über den Gesetzentwurf zur Ausweisung des Grünen Bandes als Nationales Naturmonument. Hessen geht als erstes westliches Bundesland diesen historischen Schritt. Ich finde, darauf können wir stolz sein.
Mit Flächen im Umfang von rund 8.000 ha leistet Hessen seinen Beitrag zu einem einmaligen Biotopverbund, der für viele Tier- und Pflanzenarten Lebensraum, Rückzugsort und Querungsmöglichkeiten bieten soll. Vom Bund im Jahre 1989 initiiert, ist das Grüne Band vom Eismeer bis zum Schwarzen Meer das größte Naturschutzprojekt Europas. Was einst durch die Grenze, die Mauer und den Todesstreifen, getrennt war, wird nun durch die Natur verbunden.
Neben dem Naturschutz soll durch die Förderung der Erinnerungsorte die Erinnerungskultur gestärkt werden. An diesen Teil der deutschen Geschichte zu erinnern, ist nämlich enorm wichtig. Auch das macht den Wert des Grünen Bandes aus. Erinnerungsorte sind wichtig, um den Wert einer Demokratie nachvollziehen zu können und um zu verstehen, warum es sich lohnt, für sie einzutreten – jeden einzelnen Tag.
Der Gesetzentwurf greift also nicht nur das ehrenamtliche und hauptamtliche Engagement der Akteurinnen und Akteure vor Ort wertschätzend auf, sondern übernimmt auch Verantwortung für ein lebendiges Zeugnis der neueren Zeitgeschichte.
Nicht unerwähnt lassen möchte ich, dass die Ausweisung des Grünen Bandes vor allem eine neue, eine weitere Perspektive für die gesamte Region bietet; denn es stärkt den Tourismus. Die 21 Kommunen entlang der rund 260 km des hessischen Teils des Grünen Bandes werden davon profitieren. Dass Angebote für sanften Tourismus dankend angenommen werden, haben das Biosphärenreservat Rhön und auch der Nationalpark Kellerwald-Edersee gezeigt.
Meine Damen und Herren, ich habe mich bewusst relativ spät in die Diskussion eingebracht, damit ich die Möglichkeit habe, auf einige Argumente einzugehen. Was aus der braunen Ecke kommt, ist mir egal – das wissen Sie –, deshalb will ich dazu auch nichts sagen.
Frau Knell, ich muss auf die von Ihnen vorgetragenen Punkte eingehen. Ich möchte Ihren Beitrag mit der Formulierung „Kirrung und Wirrung“ zusammenfassen. Über die das Thema Jagd betreffenden Punkte haben wir schon im Ausschuss miteinander diskutiert. Ich glaube, dass wir ein bisschen aneinander vorbeigeredet haben, was die Jagd in der Zone I angeht: Die Einschränkungen, die in dem Gesetz festgehalten werden sollen, bestehen aufgrund von Rechtsverordnungen bereits. Wir haben in Zone I Naturschutzgebiete, wir haben Kernflächen, und es gibt Rechtsverordnungen, die sich auf derartige Gebiete beziehen. Deren Regelungen sind in den Gesetzentwurf aufgenommen worden. Das heißt, am Istzustand ändert sich nichts. Es gelten keine anderen Regelungen als die, die nach den Verordnungen bereits in Kraft sind. Es gibt keinen Grund, etwas in diesem Gesetz anders zu regeln, als es nach den Verordnungen der Fall ist, und wir werden die geltenden Regelungen mit diesem Gesetz auch nicht aufweichen.
Herr John, ich finde den Ton interessant, den Sie hier angeschlagen haben – vor allem im Vergleich zu dem des Kollegen Grumbach in der ersten Lesung. Sie haben jetzt vor allem den Prozess kritisiert; inhaltlich haben Sie eigentlich gar nichts kritisiert. Ich habe mir aufgeschrieben, Sie haben den Entwurf sogar als „perfekt“ bezeichnet. Von daher steht hier eine gewisse Diskrepanz im Raum. Ich möchte aber sagen, Herr Kollege John, dass der Vergleich, den Sie zwischen Naturschutzgebieten und Autobahnen gezogen haben, einfach gar nicht geht.
Lassen Sie mich noch ein paar Worte zu der in der Anhörung geäußerten Kritik sagen. An dem Änderungsantrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN können Sie erkennen, dass wir die Anregungen und Hinweise ernst genommen und vor allem aufgenommen haben. Wir haben die Hinweise zu den Flurstücken im Werra-Meißner-Kreis aufgenommen. Wir haben eine Klarstellung zum Einsatz von Jagdhunden in Zone II aufgenommen. In Bezug auf die Ziele der Waldbewirtschaftung haben wir, wie angeregt, die Formulierung aus dem Waldgesetz übernommen. Wir haben die Bedeutung der Erinnerungskultur deutlich gestärkt und das Ziel der Förderung des sanften Tourismus hervorgehoben.
Ich muss aber auch sagen, dass es einige Stimmen gab – und die wurden hier teilweise reproduziert –, die mit ihrer Kritik etwas über das Ziel hinausgeschossen sind. Vor
allem ist etwas passiert, was man im Naturschutz immer wieder erlebt, nämlich, dass relativ schnell eine Art reflexhafter Vorwurf der Enteignung kommt. Der ist, vor allem was diesen Gesetzentwurf angeht, besonders erstaunlich, weil sich in diesem Gesetzestext nichts findet, was auch nur ansatzweise darauf hindeutet, dass es darum ginge.
Ich habe es eben schon gesagt, und auch die Kollegin Arnoldt hat es beschrieben: Die Bewirtschaftung der Flächen unterliegt keinerlei weiteren Einschränkungen. Vor allem haben wir hier nach wie vor den Vorrang des Vertragsnaturschutzes. Ich möchte hier deutlich betonen: Wir brauchen die Eigentümerinnen und Eigentümer, wir brauchen die Landnutzenden, um den Naturschutz umsetzen zu können. Deshalb haben wir auch den Vorrang des Vertragsnaturschutzes: Er ist freiwillig. Sie selbst tragen die Entscheidung, ob sie einen Teil zum Grünen Band beitragen wollen, es ist aber allein ihre Entscheidung. Natürlich würden wir es begrüßen, wenn sie dies auch täten.
Ich möchte auch noch einmal erwähnen: Wer, wie in den Stellungnahmen geschehen, die Landesregierung mit der SED-Diktatur vergleicht, unterstreicht damit die Notwendigkeit dieses Gesetzes; denn es beweist eindrücklich, dass es hier in Bezug auf das historische Verständnis dringenden Nachholbedarf gibt und wie wichtig Erinnerungskultur ist.
Zuletzt möchte ich noch einmal auf die Anhörungen verweisen. Ich hatte den BUND gefragt, wie die Erfahrung mit der Ausweisung in den anderen Bundesländern war. Die Antwort war sinngemäß – das betrifft vor allem die Erlebnisse beim Biosphärenreservat Rhön, aber auch beim Nationalpark Kellerwald-Edersee –, dass am Anfang die Bedenken und Widerstände relativ groß gewesen seien, aber inzwischen seien diese verpufft, alle wollten dabei sein, und alle seien froh, dass es so gekommen sei.
Meine Damen und Herren, ich bin überzeugt, dass das auch hier der Fall sein wird. Ich würde mich freuen, wenn wir, höchstwahrscheinlich am Donnerstag, dieses Gesetz dann so beschließen würden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Abg. Gronemann. – Für die Landesregierung hat jetzt Staatsministerin Hinz das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetz über das Nationale Naturmonument „Grünes Band Hessen“ werden wir Teil des größten Naturschutzprojektes Europas. Ein grünes Band durch Deutschland, das sich mit und durch die Grenze auf seine ganz eigene Art und Weise entwickelt hat, ist bereits in Thüringen, ist in Brandenburg, ist in Sachsen-Anhalt Realität. In Mecklenburg-Vorpommern wird es vorbereitet, und das
Das Grüne Band ist eine einmalige Mischung aus Naturund Kulturgeschichte, die sich bis heute in der Landschaft ablesen lässt. An diesem Projekt, das mit dem Mauerfall, einem der glücklichsten Ereignisse der jüngeren deutschen Geschichte, seinen Anfang nahm, werden wir als erstes westdeutsches Bundesland teilhaben und damit unseren Beitrag zur Erinnerung und Bewahrung leisten.
Natürlich wollen wir mit dem Gesetz die besonderen Naturräume, die sich aufgrund der Teilung von Ost und West entlang der Grenze entwickelt haben, schützen. Dort gibt es eine Vielzahl von seltenen Arten, z. B. Arnika und Wollgras oder den Schwarzstorch und Wanderfalken. Sie haben dort, entlang der Grenze, Rückzugsräume gefunden, die erhalten werden sollen. Aber genauso wichtig ist die Bewahrung und Erzählung der deutsch-deutschen Geschichte, vor allem auch im Hinblick auf die jüngeren Generationen, die Gott sei Dank diese Teilung nicht erleben mussten.
Meine Damen und Herren, eine so vielseitige Kulturlandschaft, die geprägt ist von einzigartigen Naturräumen und nachhaltiger Nutzung, die darüber hinaus ein Zeugnis von großer historischer Bedeutung darstellt, ist in ihrer Vielfalt nicht so leicht in einem Gesetz zu erfassen. Deshalb haben wir auf der Grundlage eines Gutachtens die Gebietskulisse ermitteln lassen, die dieser Vielfalt Rechnung trägt.
Das grundlegende Prinzip ist eine abgestufte Zonierung: Zonen, in denen die hochwertigsten Naturräume streng geschützt werden, und Zonen, in denen die jetzt forstund landwirtschaftlich genutzten Flächen aber weiterhin bewirtschaftet werden können. Das ist der wichtige Punkt; denn in Hessen konnte ohne Sorge bis an die Grenze gewirtschaftet werden, während in Thüringen an der Grenze schon ein falscher Schritt zur Gefahr für Leib und Leben wurde. Das zeigt sich in der Landschaft und in den Nutzungen, und das soll als solches auch erhalten bleiben.
Die unterschiedlichen Entwicklungen sollen sich also im Grünen Band widerspiegeln. Die große Anzahl an Hektaren, die große Fläche kommt durch unsere Zonierung zustande, die wir brauchen, um die Durchgängigkeit des Grünen Bandes darzustellen und sicherzustellen; sonst wäre es kein Grünes Band und kein Nationales Naturmonument.
In der Zone I liegen die Naturwälder, die im hessischen Staatswald jetzt schon gesichert sind, und Naturschutzgebiete, deren Verordnungen weiterhin gelten werden. Daran wird nichts geändert, genau so steht es im Gesetzentwurf. Ich bitte, es doch einmal zur Kenntnis zu nehmen und zu lesen.
In der Zone II liegen FFH-Gebiete und Naturschutzgebiete. Da sind sogar die Äcker aus der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung, die bundesweit gilt, herausgenommen worden, meine Damen und Herren.
In Zone III kann völlig ohne Einschränkungen gewirtschaftet werden, und in den Zonen II und III ist es möglich, über den Vertragsnaturschutz weitere Naturschutzflächen zu entwickeln, aber nur – das ist das Instrument in Hessen –, wenn die Eigentümerinnen und Eigentümer der Flä
chen dies wollen. Dann unterstützen wir sie, dann helfen wir ihnen; aber gegen ihren Willen geht gar nichts.
Deswegen, finde ich, sollte auch einmal mit dieser Mär aufgeräumt werden, dass enteignet wird, dass wir die Eigentümerinnen und Eigentümer über Gebühr belasten oder dass wir ihnen vorschreiben, wie sie zu wirtschaften haben.
Meine Damen und Herren, um den vielen Interessen auch gerecht zu werden, war es von Anfang an unser Ziel, über die Ausweisungen offen zu informieren. Über ein Jahr wurden die zuständigen Abgeordneten, alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, im Übrigen einzeln, besucht, Landrätinnen und Landräte bei Besuchen und Gesprächen vor Ort informiert. Die beteiligten Verbände – Jagdverband, Bauernverband, Waldbesitzerverband – und auch die Gebietsagrarausschüsse wurden persönlich informiert. Es wurden Bürgermeisterdienstversammlungen zu Informationszwecken durchgeführt, und der Staatssekretär war auch dort.
Herr Abg. John, ich weiß nicht, woher Sie das haben, aber der Staatssekretär war auch in Schifflersgrund. Es gab dort ein Treffen mit dem Geschäftsführer. Zeugin ist die Abg. Lena Arnoldt; denn sie war dabei. Deshalb können Sie mit dieser Geschichte einpacken.