Protokoll der Sitzung vom 21.12.2022

Wir haben z. B. im Werra-Meißner-Kreis ein Teilstück, das geht in Zone I – – Übrigens: Über den Begriff „Zone“ muss man auch noch einmal reden. Ich weiß, dass die westlichen Leute, die nicht an der Grenze gewohnt haben, mit „Zone“ kein Problem haben. Wir haben mit „Zone“ ein Problem. Das hat Herr Dr. Stöber in der Anhörung noch einmal klargemacht. Er hat es Ihnen auch noch geschrieben: „Zone“ ist ein Begriff, der bei uns an der Grenze nicht so gerne gehört wird. – Man hätte auch „Bereiche“ sagen können. Man hätte also nicht unbedingt diesen sensiblen Begriff nehmen müssen.

Aber es gibt in der Tat im Werra-Meißner-Kreis einen Bereich – –

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Jetzt fällt Ihnen nichts mehr ein, oder?)

Man muss die Sensibilität der Menschen auch einmal beachten. Es war hier, lieber Herr Wagner. Da hat er gesessen, wo der Herr Fraktionsvorsitzende von der FDP sitzt – –

(Zurufe: Rock!)

Herr Rock, ja. Das weiß ich, wie er heißt. Ich wollte wenigstens noch den Titel sagen, ja?

(Beifall Freie Demokraten – Stephan Grüger (SPD): Ehre, wem Ehre gebührt!)

Da hat er gesessen, der Herr Stöber, und hat uns das hier auch gesagt. Wir haben das gehört. Ich zumindest habe das gehört. Ich habe es auch schriftlich.

Aber langer Rede kurzer Sinn: Es gibt einen Bereich im Werra-Meißner-Kreis, der knapp 900 m lang ist. Das ist der Bereich I; Richtung Westen. Da muss man sich schon die Frage stellen, ob denn das richtig ist. Man muss sich natürlich auch immer wieder die Frage stellen: Ist denn das richtig, dass wir so viele Hektar, nämlich 31 pro Kilometer Grenze, zur Verfügung stellen und die anderen das eben nicht machen? Das hätte alles an einem runden Tisch geklärt werden können. Ich glaube, dann wären wir viel

schneller und viel einfacher zu einem guten Gesetzentwurf gekommen, als es jetzt der Fall ist. Das muss man doch einfach einmal so deutlich sagen.

(Beifall SPD, Freie Demokraten und vereinzelt DIE LINKE)

Wir bieten Ihnen an, weiterhin mitzuwirken – im Sinne der Menschen, die an der Grenze gewohnt haben und heute Gott sei Dank noch wohnen. Leider werden es immer weniger. Wir müssen dafür sorgen, dass es wieder mehr werden. – Danke schön.

(Beifall SPD, Freie Demokraten und vereinzelt DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr John. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Es ist dritte Lesung zu diesem Gesetzentwurf beantragt. Deswegen überweisen wir ihn zur Vorbereitung genau dieser dritten Lesung an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. – Dem widerspricht niemand. Dann machen wir das so.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 13 auf:

Zweite Lesung Gesetzentwurf Landesregierung Hessisches Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Hessisches Klimagesetz – HKlimaG) – Drucks. 20/9974 zu Drucks. 20/9276 –

Die Berichterstattung hat die Kollegin Feldmayer. – Hierzu rufe ich auf:

Änderungsantrag Fraktion der SPD – Drucks. 20/10429 –

Als Erstes bitte ich Frau Feldmayer zur Berichterstattung.

Herr Präsident! Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Hessisches Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels (Hessisches Klimagesetz), Drucks. 20/9276; hierzu: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 20/9761.

Beschlussempfehlung: Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des Änderungsantrags Drucks. 20/9761 in zweiter Lesung anzunehmen: CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen SPD, AfD, Freie Demokraten, DIE LINKE.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (Freie Demokraten))

Vielen Dank, Frau Feldmayer. – Ich eröffne die Aussprache. Vereinbarte Redezeit: zehn Minuten. Auch wenn die SPD sich nicht als Erste gemeldet hat, würde ich sie als Erste aufrufen, weil wir einen Antrag von ihr jetzt das erste Mal beraten. Deswegen hat Herr Grumbach für die SPD-Fraktion als Erster das Wort.

Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe einmal gedacht, wir lernen hier gemeinsam. Wir hatten 2019 einen Antrag der LINKEN, der sich mit dem Klimaschutz und der Frage „Wir brauchen ein Gesetz“ auseinandersetzte. Wir haben 2021 einen Gesetzentwurf vorgelegt, und wir haben Anfang letzten Jahres einen Änderungsantrag dazu vorgelegt, weil wir zwischendurch eine ausführliche Anhörung hatten. Danach hat die Landesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, es hat ebenfalls eine ausführliche Anhörung gegeben; und das Spannende ist: Der Lernprozess ist ziemlich begrenzt. Das ist mein Problem mit dieser Debatte.

Mein zweites Problem ist relativ einfach, das habe ich im Ausschuss schon gesagt. Ich finde es faszinierend: Wir haben uns alle Zeit gelassen, weil es nicht ganz einfach ist, auch in der Frage eines Klimaschutzgesetzes die widerstreitenden Interessen, die zusammen Nachhaltigkeit ergeben – soziale, ökologische und ökonomische Interessen –, so zu bündeln, dass es einen Komplex ergibt. Dafür haben wir ein bisschen Zeit gebraucht. Ich habe den Sprecherkolleginnen und -kollegen die Entwürfe zur Verfügung gestellt, damit sie eine Idee haben, wo es hingeht. Aber wir haben in der Fraktion zweimal in aller Ruhe beraten und gesagt, wir machen unsere Änderungsanträge so, dass wir sie alle tragen. – Das ist das Ergebnis, das wir haben.

Ich hätte es praktischer gefunden, ehrlich gesagt, wir hätten uns diese Di-Do-Lesung gespart. Denn ich finde, sie zeigt nur, es ist eben kein ernster Wille da, sich im Detail mit den Punkten auseinanderzusetzen,

(Beifall SPD, DIE LINKE und vereinzelt Freie De- mokraten)

sondern es gilt einfach nur: Wir haben einen Gesetzentwurf, und wir bringen ihn jetzt durch. – Die spannende Frage ist, ob es sich nicht lohnen würde, über ein paar Punkte noch einmal anders zu diskutieren.

Ich fange einmal mit dem einfachsten Punkt ganz am Anfang an. Wir hatten die gleiche Formulierung wie Sie in unserem ersten Entwurf zu der Frage: 1,5 oder 2 Grad? Wir haben nach der Anhörung gesagt, nachdem die Wissenschaft sagt, die 2 Grad sind eine ziemlich mutige Größe, müssen wir unsere Ansprüche härter formulieren, auch – ich gestehe das ohne Zweifel zu – wenn die Realisierung dieses Anspruchs eher schwieriger ist als die 2 Grad. Deswegen haben wir sehr bewusst auch in unseren Änderungsantrag erneut geschrieben, wir wollen 1,5 Grad erreichen, weil wir nicht genau wissen, ob die Folgen über 1,5 Grad ertragbar sind oder nicht. Da hätten Sie mitgehen können, weil ich glaube, das widerspricht Ihren Grundideen nicht.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Der andere Punkt ist Technik. Ich gestehe Ihnen offen zu, manche Sachen kann man in der Opposition nicht so gut. Wir haben in unserem Änderungsantrag vorgeschlagen,

dass die Landesregierung ein Emissionsbudget vorlegt. Denn, ehrlich gesagt, das zu berechnen überfordert eine Oppositionsfraktion. Da müsste die Landesanstalt einen etwas größeren Arbeitsaufwand betreiben. Aber wir waren in beiden Anhörungen so weit, dass viele gesagt haben: Wenn ihr nicht genau wisst, wie viel ihr noch zur Verfügung habt, dann helfen euch eure Ziele nicht sehr viel, weil ihr sozusagen die Größenordnung dessen, was ihr machen müsst, nicht richtig einschätzen könnt.

Der nächste Punkt ist die Frage des sogenannten Klimachecks. Auch da ist die Frage der Formulierung ein Unterschied. Wenn man in dem Gesetzentwurf sagt, das wird eher abgewogen, dann ist das eine Variante. Unsere Formulierung ist härter. Unsere Formulierung lautet: Es gibt sicher Gesetze, die nicht mit Klimaschutz vereinbar sind, aber trotzdem nötig sind. In Klammern: Es gibt sicher auch Projekte, die damit nicht vereinbar sind. – Aber dafür braucht es jeweils eine besondere Begründung und nicht einfach einen Abwägungsprozess. Ich sage es noch einmal: Wir haben lange darüber diskutiert und uns in der Frage geeinigt, weil wir glauben, wenn wir die Spielregeln nicht klar formulieren und zu viele Hintertürchen lassen, können wir uns das mit dem Klimaschutz auch sparen. Ich glaube, dass wir da klare Patente, klare Regeln schaffen müssen, und nach den klaren Regeln muss man sich in den Einzelfällen streiten, ob die Begründung hält oder nicht. Genau das kriegen wir nicht hin.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Nächster Punkt. Wir wollen – und haben das auch so geschrieben –, dass die Beteiligung am Klimaschutzplan im Gesetz geregelt wird. Ich weiß, dass die Landesregierung in der Vergangenheit eine vernünftige Beteiligungspolitik betrieben hat. Das haben wir hier oft genug diskutiert. Aber wir wollen für jede Landesregierung, die folgt, eine klare Regelung haben und es nicht der Landesregierung überlassen, ob sie die Beteiligungsverfahren so breit macht, wie sie gemacht werden müssen. Wir haben das gerade beim Grünen Band erlebt. Da ist das Problem nicht das Grüne Band. Der Weg dahin ist das Problem, und darüber gibt es Dissens.

Nächster Punkt, und da streiten wir uns in der Tat über Parlamentarismus. Das haben wir an vielen Stellen getan, und wir wiederholen es. Wir glauben, dass manche Entscheidungen – dazu gehört der Landesentwicklungsplan, dazu gehört aber nach unserer Einschätzung auch der Klimaschutzplan, weil er eine gleiche Tragweite hat – eine parlamentarische Basis brauchen und hier entschieden werden müssen. Ich glaube, da ist Parlamentarismus gefragt, und da sind wir an der richtigen Stelle in der Politik.

(Beifall SPD)

Der nächste Brocken ist einer, da kommen tatsächlich Ökologie und Ökonomie zusammen. Wir haben sehr bewusst den Rahmen des Gesetzes, den Typus des Gesetzes nur an ein paar Stellen wieder aufgebrochen. Aber an der Stelle, wo es um Unternehmen geht, wird es spannend. Denn wir werden keine Veränderung erreichen, wenn wir nicht Unternehmen auf dem Weg begleiten, ihre eigene Produktion zu verändern. Deswegen haben wir zwei Dinge gemacht. Erstens haben wir gesagt, es gibt diesen Transformationsfonds; wir haben auch Haushaltsanträge dazu gestellt. Zweitens haben wir gesagt, aus dem Transformationsfonds können unter anderem die Differenzen gefördert werden, wenn Unternehmen unter anderen Konkurrenzbedingungen

klimaschutzgerecht produzieren müssen, das aber auf dem Markt noch nicht durchsetzbar ist. Dahinter steckt die Idee – und da muss man beides zusammendenken –: Wir wollen schnellen Klimaschutz, aber wir wollen nicht, dass die Firmen pleitegehen, weil sie nicht das Geld dafür bekommen.

(Beifall SPD)

Beim Klimabeirat haben wir einen Kompromiss gemacht. Ich finde es gut, dass es ein kleines wissenschaftliches Gremium gibt, das die Landesregierung berät. Das hilft immer, jeder Landesregierung, ausnahmslos, egal welcher Partei. Aber wenn es darum geht, das Monitoring zu betrachten, wenn es darum geht, Vorschläge zu machen, dann hilft es nichts, das nur mit Wissenschaftlern zu machen, sondern dann braucht man die gleiche Beteiligungsbreite, die wir beim Klimaschutzplan brauchen, damit so ein Konzept auch trägt und wir nicht ein 50,1-%-Konzept haben, das die Hälfte der Bevölkerung für bescheuert hält.

Genau dagegen hilft Beteiligung. Die muss man ins Gesetz schreiben und nicht irgendwelchen freundlichen Regierungen überlassen.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Nächster Punkt: Umgang mit den Kommunen. Mit Verlaub, ein Großteil der Klimaschutz- und Energieinitiativen, die funktioniert haben, hat deswegen funktioniert, weil Kommunen und Menschen vor Ort sie gemacht haben. Dann reicht es aber nicht, den Kommunen reinzuschreiben: Macht mal, wir unterstützen euch.

Es muss klar sein, dass es sich um eine Pflichtaufgabe handelt, aus der sie nicht durch Erlasse herausgedrückt werden können, weil die Finanzaufsicht sagt: Ihr müsst erst euren Pflichtaufgaben nachkommen, und dann könnt ihr Klimaschutz machen. – Natürlich löst das Konnexität aus. Das weiß doch jeder von uns. Aber wenn man die Kommunen ernsthaft unterstützen will, dann muss man beides tun: Man muss es ihnen aufgeben, und man muss sie finanziell unterstützen.

(Beifall SPD)

Dass Bildung und Information, anders als im neuen Naturschutzgesetzentwurf, überhaupt nicht auftauchen, ist keine kluge Idee.

Um das als letzten Punkt zu sagen: Da sind ein paar Fristen enthalten, die mich einfach sprachlos gemacht haben.

Da ist die Variante mit der Kompensation über Zertifikate bis 2045. Mit Verlaub, wir haben gesagt, bis 2030, außer für Dienstreisen. Das ist der einzige Punkt, bei dem es sich eine Weile hinziehen kann. Alles andere kann man anders regeln.

Nachdem wir in den letzten zwei Wochen ein paar Berichte über den Wert dieser Zertifikate gelesen haben, ist es ziemlich offensichtlich, dass man es besser früher anders macht, statt sich auf Projekte zu verlassen, bei denen man zu zwei Dritteln nicht so ganz genau weiß, was sie wirklich tun.