Protokoll der Sitzung vom 25.05.2023

Als Erstes darf ich für die Berichterstattung zu Tagesordnungspunkt 18 den Abg. Honka nach vorne bitten.

(Zuruf)

Der Herr Abg. Honka ist so freundlich und übernimmt für Herrn Stirböck auch die zweite Berichterstattung. Ist das okay?

(Zuruf Oliver Stirböck (Freie Demokraten))

Okay. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich fange an mit Drucks. 20/11034, Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Digitales und Datenschutz zum Gesetzentwurf der Fraktion der SPD. Beschlussempfehlung: Der Ausschuss für Digitales und Datenschutz empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen. CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, AfD gegen SPD, Freie Demokraten, DIE LINKE.

Nun noch Drucks. 11035, Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Digitales und Datenschutz zum Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Beschlussempfehlung: Der Ausschuss für Digitales und Datenschutz empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unter Berücksichtigung folgender mündlich eingebrachter Änderung in zweiter Lesung anzunehmen:

Art. 1 Ziffer 1 Buchst. b erhält folgende Fassung:

Als Nr. 3 wird angefügt: „3. für Antennenanlagen, einschließlich zugehöriger Versorgungseinheiten und Funkcontainer, im Außenbereich 0,4 H, soweit diese an Grundstücke mit Wohnnutzung grenzen. Im Übrigen sind Antennenanlagen, einschließlich zugehöriger Versorgungseinheiten und Funkcontainer, im Außenbereich ohne eigene Abstandsflächen zulässig.“

Hier lautet das Abstimmungsergebnis CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Freie Demokraten gegen AfD; Enthaltung SPD, DIE LINKE. – Herzlichen Dank.

Herr Abg. Honka, wollen Sie gleich als Erster Ihre Wortmeldung wahrnehmen? Sie haben als Erster abgegeben, es gibt zwei Gesetzentwürfe. Sonst würde ich Herrn Kaffenberger aufrufen.

(Hartmut Honka (CDU): Ja, als Geburtstagsgeschenk! – Zuruf: Generös!)

Gut, dann hat der Abg. Kaffenberger jetzt das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Anwesende! Geburtstag ist ein gutes Stichwort, heute ist ja mein Geburtstag. Wenn ich mir etwas Digitalpolitisches zu meinem Geburtstag wünschen dürfte, dann wäre es Mobilfunk überall in Hessen.

(Beifall SPD)

Denn zwei der drei bundesweit am schlechtesten versorgten Landkreise liegen nun einmal in Hessen. Das sind der Odenwald- und der Werra-Meißner-Kreis. Aber ich weiß auch: Politik funktioniert nicht nach dem Prinzip „Wünsch dir was“, sondern wir als Landesparlament müssen gute Gesetze machen, um unsere Ziele zu erreichen. Darüber,

wie wir gute Gesetze machen, streiten wir heute hier, und wir streiten vor allem konkret darüber, ob das Mobilfunk-für-alle-Gesetz der SPD oder das Mobilfunkausbaubeschleunigungsgesetz besser geeignet ist, um meinen Wunsch nach Mobilfunkempfang überall in Hessen Realität werden zu lassen.

Wir haben vor einigen Wochen die Anhörung gehabt. In der SPD-Fraktion haben wir Folgendes daraus mitgenommen: Mobilfunkmasten näher an Straßen zu bauen, finden alle gut. Größere Technikcontainer neben Masten genehmigungsfrei zu stellen, finden auch alle gut. Und temporäre Mobilfunkmasten länger stehen zu lassen, finden auch alle gut. – So weit, so gut.

Die Anhörung hat jetzt auch zu ein paar Änderungsanträgen geführt. Wir als SPD-Fraktion haben uns in der Anhörung davon überzeugen lassen, dass 24 Monate bei den temporären Masten ausreichen. Die FDP hat jetzt noch die Genehmigungsfiktion aufs Tableau gebracht und will die ins Gesetz friemeln. Das begrüßen wir zwar grundsätzlich, hielten es aber tatsächlich für notwendig – denn das ist juristisch nicht ganz trivial –, dass zu einer so weitgehenden Änderung besser Expertinnen und Experten angehört worden wären. Aber zu der Anhörung lag der Antrag noch nicht vor. Insofern bin ich mir etwas unschlüssig, ob man so etwas heute übers Knie brechen sollte. Die Idee ist aber auch nicht neu, und wir werden das wahrscheinlich durch den EU Gigabit Infrastructure Act in den kommenden Jahren ohnehin wieder behandeln. Ich bin gespannt auf die nächste Legislaturperiode, ob wir da andere Möglichkeiten haben, bei dem Thema gemeinsam voranzukommen.

Leider haben sich aber CDU und GRÜNE an wesentlichen Stellen weder durch die Anhörung noch durch den von mir soeben genannten Vorschlag der EU-Kommission inhaltlich überzeugen lassen, entweder unserem Gesetzentwurf zu folgen oder etwas beim Thema Genehmigungsfiktion, Genehmigungsfreistellung noch besser zu machen; denn der eigene Entwurf wird nicht angefasst.

(Tobias Eckert (SPD): So ist es!)

Ich stelle mir schon die Frage: Wieso bleibt es denn bei den 15 m genehmigungsfreier Mastenhöhe statt wie beispielsweise 20 m in unserem Entwurf? Ich frage mich – er ist jetzt leider nicht da –: Herr Minister Al-Wazir, woher kommt der Widerstand der Bauabteilung im Wirtschaftsministerium? Das Wirtschaftsministerium und der Wirtschaftsminister sind doch für die Wirtschaft zuständig. Und die Wirtschaft braucht gut ausgebaute Mobilfunknetze für innovative Geschäftsmodelle. Das ist doch ganz klar.

(Beifall SPD)

Der Herr Staatsminister Al-Wazir oder sein Staatssekretär – es ist jetzt gerade niemand aus dem Haus da – sind auch zuständig für Verkehr. Was brauchen wir denn für die Verkehrswende? Wir brauchen natürlich Mobilfunkempfang entlang von Schienen und Straßen. Der ist auch essentiell für die Verkehrswende.

(Ein Abteilungsleiter aus dem Ministerium für Wirt- schaft, Energie, Verkehr und Wohnen macht sich verbal bemerkbar.)

Entschuldigen Sie bitte, offensichtlich habe ich einen Herrn Abteilungsleiter vergessen; das tut mir leid. Nichtsdestotrotz – Sie können das ja gern an Ihre Hausleitung weitergeben –: Ich habe nämlich noch ein Beispiel, Sie sind ja auch für Energie zuständig. Wir reden über die

Energiewende. Was brauchen wir denn für die Energiewende? Wir brauchen Smart Grids, sonst kann die Energiewende nicht funktionieren. Dafür brauchen wir doch auch flächendeckendes 5G. Deshalb kann ich nicht verstehen, dass sich das Wirtschafts-, Energie- und Verkehrsministerium gegen eine Erleichterung des Mobilfunkausbaus sperrt.

(Beifall SPD)

Der Herr Al-Wazir persönlich müsste es doch auch selbst besser wissen; denn bis 2019 lag die Zuständigkeit für den Mobilfunkausbau im Wirtschaftsministerium.

Natürlich könnte man sich jetzt fragen: Was machen schon diese 5 m? Aber es gibt noch einen viel größeren Haken an diesem schwarz-grünen Gesetzentwurf. Denn eigentlich ist das Gesetz eine reine Mogelpackung. Anders als im Mobilfunk-für-alle-Gesetz der SPD steht alles, was Sie hier regeln, liebe schwarz-grüne Koalition, unter Vorbehalt. Ich zitiere jetzt einmal – es lohnt sich, das Kleingedruckte zu lesen –:

… ab einer Gesamthöhe von über 15 m zusätzlich unter dem Vorbehalt des Abschnitts V Nr. 1; die Vorbehalte der Nr. 5.1.2 bis 5.1.2.2 gelten entsprechend, …

Vorbehalte, Vorbehalte, Vorbehalte. Alles ist vorbehaltlich – echte Beschleunigung geht anders.

(Beifall SPD – Torsten Leveringhaus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Echte Kommunalpolitik geht auch anders!)

Dazu komme ich jetzt noch; ich habe ja noch eine halbe Minute. – Aus der Anhörung wurde für uns als SPD deutlich, dass eine Informationspflicht an die Städte und Gemeinden Sinn macht. Deswegen haben wir diese auch in unseren Änderungsantrag aufgenommen. Aber das Recht, ein förmliches Verfahren anzuordnen, steht dem Ziel eines zügigen Ausbaus an der Stelle entgegen, und es ist auch nicht zwingend erforderlich.

Für die SPD-Fraktion ist klar: Mobilfunkempfang ist digitale Daseinsvorsorge. Mobilfunk für alle – und zwar schnell – gibt es eben nur mit dem Gesetzentwurf der SPD. – Vielen Dank.

(Lebhafter Beifall SPD)

Vielen Dank, Herr Abg. Kaffenberger. Sie waren vorbildlich in der Redezeit. – Für die Fraktion der CDU hat jetzt der Abg. Honka das Wort.

Meine Damen und Herren, sehr verehrte Frau Präsidentin! Lieber Herr Kollege Kaffenberger, lassen Sie mich doch versöhnlich beginnen, so wie ich es auch in der Beratungssitzung des Ausschusses gemacht habe. Ich glaube, dass die Mehrzahl der Fraktionen – und dazu zähle ich ausdrücklich auch Ihre Fraktion – an dem Ziel des Mobilfunkausbaus in unserem Land ein echtes Interesse hat. Da bekanntlich viele Wege zum Ziel führen, gibt es unterschiedliche Wege. Sie haben andere Schwerpunkte gesetzt als wir in unserem Gesetz. Aber wenn ich Ihren Änderungsantrag lese, dann habe ich das Gefühl, Sie nähern sich doch langsam unserem Weg an. Daher könnte ich Ihnen

als Geschenk noch übermitteln: Sie können nachher auch unserem Gesetzentwurf zustimmen. Das wäre vielleicht auch eine Möglichkeit.

Ich möchte ganz kurz noch einmal die drei wesentlichen Punkte, die in unserem Gesetzentwurf genannt sind, Revue passieren lassen, weil die erste Lesung schon ein wenig zurückliegt. Das eine ist die Beseitigung von Abstandsflächen an Landesstraßen, sodass dort Masten näher herangebaut werden dürfen. Das Zweite ist die genehmigungsfreie Zeit von 24 Monaten. Dazu hat Kollege Kaffenberger gesagt, er habe durchaus aus der Anhörung mitgenommen, die von ihm selbst propagierten 48 Monate seien dann vielleicht doch ein wenig lang. Deswegen nähert sich die SPD da unserem Weg sehr stark an. Das Dritte ist das Thema Abstandsflächen von Masten im Außenbereich. Da haben wir aufgrund der Anhörung noch einmal eine Präzisierung vorgenommen. Die durfte ich vorhin bei der Beschlussempfehlung auch mit vortragen. Daher denke ich, dass unser Weg, den wir hier vorschlagen, ein guter Weg ist.

Ich möchte, damit ich dem Kollegen Kaffenberger und Ihnen allen noch ein weiteres Geschenk in Form von mehr Lebenszeit und einem freien Abend machen kann, nur noch ganz kurz auf den Änderungsantrag der FDP eingehen. Den müssen wir leider auch ablehnen, werter Herr Kollege Stirböck.

(Oliver Stirböck (Freie Demokraten): Oh, oh, oh!)

Sosehr ich für Genehmigungsfiktionen eine gewisse Vorliebe habe, aber wenn Sie das an der Stelle so weitgehend aufmachen, würden nach unserer Lesart auch richtig große Masten, 30, 40 m hohe Masten, die irgendwo mitten im Land stehen, alles, was bisher nicht bedacht ist, komplett mit umfasst. Von daher denken wir, da sollte man lieber etwas präziser herangehen als zu pauschal. – In diesem Sinne danke ich Ihnen für die Aufmerksamkeit und empfehle noch einmal unseren geänderten Gesetzentwurf Ihrer Zustimmung.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abg. Honka. – Für die Fraktion der AfD hat jetzt der Abg. Schulz das Wort. – Entschuldigung, die Freien Demokraten haben einen Änderungsantrag gestellt. Dann hat jetzt zuerst Abg. Stirböck das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Einer Liberalisierung mit dem Ziel, schneller und einfacher Masten aufzubauen, stimmen wir natürlich zu. Deshalb werden wir heute auch dem Gesetzentwurf von SchwarzGrün an dieser Stelle zustimmen.

(Beifall Freie Demokraten – Torsten Leveringhaus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hört, hört!)

Die Begeisterung von Schwarz-Grün ist dabei immer noch gering. Sie war beim letzten Mal, als ich das so angekündigt habe, auch schon gering.

(Zuruf Torsten Leveringhaus (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Aber offenbar betrachtet man das hier als Selbstverständlichkeit.

(Hartmut Honka (CDU): Herr Kollege, das ist ein gutes Gesetz!)