Natürlich soll der beitragsfinanzierte öffentlich-rechtliche Rundfunk den privaten Verlegern nicht das Leben schwer machen. Die Situation der Verlage und der Überlebenskampf vieler Printmedien sind uns hinreichend bekannt. Aber neben den fairen Wettbewerbsbedingungen für die Verlage muss auch sichergestellt werden, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk seinem Versorgungsauftrag, auch in den Telemedienangeboten, umfassend nachkommen kann.
Nun sind Staatsverträge immer komplizierte Gebilde. Die Interessen von 16 Ländern müssen unter einen Hut gebracht werden. Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten haben mit dem Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag einen, wie ich meine, medienpolitischen Spagat hingelegt. Das Ziel muss weiterhin sein, die Medienvielfalt in Hessen zu erhalten. Freie und unabhängige Medien sind für das Funktionieren einer demokratischen Gesellschaft unerlässlich. Die Praxis- und Nutzungstauglichkeit des Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrags müssen wir beobachten. Ich habe vorhin die Parameter genannt, was die Frage der Nutzungseigenschaften der Telemediennutzer angeht. Darauf müssen wir, wie ich glaube, sehr genau achten.
Aber, wie gesagt, ein Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist ein kompliziertes Gebilde. Ich glaube, wir sind hier auf einem guten Weg. Wir beenden damit einen langen Streit zwischen den Rundfunkanstalten und den Verlegern. Ich freue mich auf die Beratungen im zuständigen Ausschuss.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Vor dem Hintergrund der ständigen und der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Funktion des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist die Neugestaltung des Telemedienauftrags in der uns hier vorliegenden Form des Zweiundzwanzigsten Rundfunkänderungsstaatsvertrags verfassungsrechtlich erforderlich und auch begründet, insbesondere aufgrund neuer Technologien und der Digitalisierung der Medien. Der bisherige Telemedienauftrag ist bereits – das wurde auch schon von Frau Wallmann erwähnt – mehr als zehn Jahre alt und bedarf daher unbedingt einer Anpassung.
Unter den veränderten und sich ständig weiter wandelnden Bedingungen des Internets hat gerade der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine besondere Bedeutung. Das Nutzungs
verhalten hat sich in der digitalen Welt verändert. Viele Nutzer zahlen heute Beiträge, ohne die klassischen linearen Angebote überhaupt noch in Anspruch zu nehmen. Immer mehr Menschen informieren sich im Internet über aktuelle und politische Themen. Zudem wächst die Bedeutung der Aufgabe des beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks sogar stetig. Denn die Entwicklung der Digitalisierung der Medien einschließlich der sozialen Netzwerke begünstigt eine Konzentration und Monopolisierung bei Anbietern und Verbreitern von Inhalten. Werbefinanzierung, die Abstimmung von Inhalten auf Neigungen der Nutzer führen oft zur Verstärkung gleichgerichteter Meinungen und nicht zur Meinungsvielfalt. Fakten und Meinungen, Inhalte und Werbung sind immer schwerer zu trennen.
Der einzelne Nutzer muss hier die Verarbeitung und Bewertung übernehmen. Wir benötigen daher dringender denn je authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten und die die Wirklichkeit nicht verzerrt darstellen.
Wir brauchen weiterhin einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der ein Vielfalt sicherndes und Orientierungshilfe bietendes Gegengewicht bildet.
Gerade in Zeiten, in denen Falschmeldungen gezielt zur politischen Desinformation eingesetzt werden, ist es ein wichtiges Zeichen, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu stärken. Wir begrüßen daher den vorliegenden Staatsvertrag ausdrücklich. Durch den Wegfall gesetzlicher Verweilfristen und die Möglichkeit, Ankaufproduktionen auch europäischer Filme und Serien in die Mediatheken einzustellen und eigenständige Onlineinhalte zu produzieren, werden interessantere und vielfältigere Mediatheken entstehen. Dies berücksichtigt vor allem die gewachsene Bedeutung von Abrufangeboten im Internet und ermöglicht den Anstalten eine bessere Nutzung vorhandener Rechte.
Die Länder verbinden mit der Reform des Telemedienauftrags aber auch die Erwartung, dass die Rechteinhaber von Produktionen, die maßgeblich zur Qualität des öffentlichrechtlichen Angebots beitragen, finanziell angemessen beteiligt werden. Dies müssen wir alle konstruktiv begleiten, da wir für eine vielseitige Medienlandschaft auch eine freie Produktionswirtschaft mit unabhängigen Journalisten und freien Filmschaffenden benötigen, die für ihre Arbeit angemessen entlohnt werden müssen.
Interaktive Kommunikation und Social-Media-Nutzung werden erstmals ausdrücklich beauftragt und geregelt, und die Telemedienangebote von ARD, ZDF und Deutschlandradio werden besser vernetzt. Dies macht es für die Nutzer weitaus einfacher, sich über Themen vollumfänglich zu informieren. Dem Kulturauftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio wird mit der Beauftragung zeit- und kulturgeschichtlicher Archive mit informierenden, bildenden und kulturellen Inhalten und der Verlinkung auf Angebote von Einrichtungen der Wissenschaft und Kultur Rechnung getragen.
Die öffentlich-rechtlichen Onlineangebote sollen ihren Schwerpunkt in Bewegtbild und Ton haben, um sich von den Angeboten der Presseverlage zu unterscheiden. Auch hierauf sind Vorredner schon eingegangen. Dieses Verbot
der Presseähnlichkeit besteht bereits nach der geltenden Rechtslage, wird durch die Neuregelungen aber konkretisiert. Die Änderungen dienen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit.
Die Abgrenzung von Textangeboten auf den Websites der öffentlich-rechtlichen Sender gegenüber den digitalen Angeboten der Presseverlage ist nicht immer einfach und führte oft zu Auseinandersetzungen. Die eingerichtete Schlichtungsstelle muss sich bewähren, und es bleibt für uns auch abzuwarten, ob es sich dadurch vereinfacht.
Ein für uns besonders wichtiger Punkt ist die Verbesserung der barrierefreien Gestaltung der Onlineangebote und des Zugangs zu diesen.
Wir begrüßen außerordentlich, dass Belange von Menschen mit Behinderungen bei der Gestaltung der Telemedienangebote stärker berücksichtigt werden. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Löber. – Nun rufe ich für DIE LINKE Herrn Dr. Wilken auf – mit der Bitte, vorzutragen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Aktuelle Herausforderungen der digitalen Öffentlichkeit, verfassungsrechtliche Entwicklungsgarantien, der Auftrag an die Öffentlich-Rechtlichen – all das zeigt schon seit geraumer Zeit, dass die meisten Anpassungen, die wir heute anlässlich dieses Rundfunkänderungsstaatsvertrages diskutieren, längst überfällig sind.
Ich will, wie bereits Herr Staatsminister Wintermeyer und auch andere Vorredner, zwei Problembereiche in diesem Zusammenhang noch einmal ausführlicher diskutieren.
Mehrfach ist dieses Wort jetzt schon gefallen: die Presseähnlichkeit von Internetangeboten der Öffentlich-Rechtlichen. Einmal abgesehen davon, dass „Presseähnlichkeit“ eigentlich ein Unwort ist, sollen also öffentlich-rechtliche Anbieter damit in Zukunft darauf verpflichtet werden, sich auf audiovisuelle Inhalte zu konzentrieren und auf Texte weitgehend zu verzichten. Die jahrelangen juristischen Auseinandersetzungen darum sollen im Zweifelsfall durch ein privates Schiedsgericht abgelöst werden. Ob das dann schneller geht, daran habe ich meine Zweifel.
Aber wir müssen uns auch klar darüber sein, welche Probleme wir uns damit schaffen. Da gebe ich Herrn Frömmrich ausdrücklich recht. Da müssen wir einmal ganz genau beobachten, ob das funktioniert. Denn wir haben das Problem, dass Suchmaschinen Texte lieben. Damit haben wir ein Problem der Auffindbarkeit. Weniger Text bedeutet deshalb: Teuer produzierte öffentlich-rechtliche Inhalte verschwinden oder verstecken sich im Internet.
Wir haben zweitens das Problem der Medienkonvergenz. Moderner Journalismus im Internetzeitalter ist crossmedial. Onlinejournalismus ist fast immer eine Kombination
aus Text, Bild, Video- und Audioinhalten. Presseähnlichkeit als Kriterium hat sich also eigentlich überholt.
Wir haben auch das Problem von Barrierefreiheit. Textinhalte lassen sich von Menschen mit Behinderungen relativ einfach in ein wahrnehmbares Format umwandeln. Diese werden also jedenfalls Leidtragende einer Beschränkung des Textanteils in öffentlich-rechtlichen Angeboten sein.
Machen wir uns doch nichts vor: Letztlich wird der Textverzicht die Verlage nicht retten. Schauen wir in die USA, wo das Zeitungssterben besonders weit fortgeschritten ist. Dort gibt es gar keine nennenswerte öffentlich-rechtliche Konkurrenz.
Schauen wir aber noch einmal auf das Nutzerverhalten, auf das auch schon Vorredner hingewiesen haben. Laut „Reuters Institute Digital News Report“ für Deutschland sagen 60 % der Befragten über alle Altersgruppen hinweg, dass sie Nachrichten meist in schriftlicher Form lesen und sich höchstens gelegentlich einmal ein Video online ansehen. Für die Öffentlich-Rechtlichen befürchte ich da viel rausgeschmissenes Geld.
Mit weniger Texten bekommen die Beitragszahlenden weniger, mobil unpraktischeren und schlechter auffindbaren Journalismus für ihr Geld. Ich halte diesen Weg kurzfristig für falsch, und er unterminiert langfristig auch die Legitimität öffentlich-rechtlicher Angebote im Netz.
Deswegen wäre es aus unserer Sicht wegweisender gewesen, das Verbot presseähnlicher Angebote ersatzlos zu streichen.
Jetzt noch ein Gedanke zur anderen Seite dieses Problems. Diese – in Sachen Presseähnlichkeit aus meiner Sicht – Kapitulation der Öffentlich-Rechtlichen vor der Verlegerlobby wurde damit kompensiert, dass die Standzeiten in den Mediatheken verlängert werden. Ich höre jetzt häufig, dass dies doch jetzt eigentlich selbstverständlich sei, weil diese Produktionen mit unserer Abgabe bezahlt seien und deswegen auch unbegrenzt zur Verfügung stehen sollten. Das Problem ist: Diese Darstellung ist leider falsch.
Die Urheber und Leistungsschutzberechtigten, also diejenigen, die für die Produktion verantwortlich sind, die sie gemacht haben, werden schlicht und ergreifend nicht ordentlich bezahlt. Sie müssen sich über Angebote ihrer Filme z. B. als Downloadangebot im Internet gegenfinanzieren. Wenn dann die Mediathekenzeiten verlängert werden, muss das notwendigerweise zur Folge haben, dass diese Produzierenden und diese Kulturschaffenden zukünftig deutlich besser bezahlt werden. Im Zweifelsfall müssen da Verträge auch nachgebessert werden.
Herr Präsident, ich komme zum Schluss. – Wir werden dies weiter diskutieren, wohl wissend, dass wir bei diesen Rundfunkänderungsstaatsverträgen zwar diskutieren können, aber im Grunde genommen nur zustimmen oder ab
Wir bedanken uns auch. – Nun rufe ich in der Debatte den Fraktionsvorsitzenden der Freien Demokraten, René Rock, auf.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, die Thematik ist von meinen Vorrednern schon sehr ausführlich dargelegt worden. Wir haben die Frage, wie sich das Nutzungsverhalten verändert. Wir haben die Frage, wie wir damit umgehen können, dass ein gebührenfinanzierter Sender gleichzeitig in Konkurrenz mit privatwirtschaftlichen Unternehmen steht. Das ist für uns zum einen eine Frage von Qualitätsjournalismus und der Wunsch, dass Printmedien auch weiterhin eine Möglichkeit haben, ihre redaktionellen Inhalte – gleich, ob sie dann auch noch gedruckt werden – entsprechend zu verwerten. Das ist auch in unserem Sinne.
Von daher haben wir die besondere Situation: Bei Rundfunkänderungsstaatsverträgen hat man die Möglichkeit, ihn mitzutragen oder ihn eben abzulehnen. Da er ein Resultat eines sehr langen Abstimmungsprozesses zwischen den Ländern ist, ist hier die Frage, ob man das in Nuancen anders sieht oder ob man in Nuancen die Überlegungen hat, wie man etwas besser machen könnte, nicht so entscheidend wie bei normalen Gesetzesvorhaben, wie wir sie eigentlich hier im Hessischen Landtag beraten, sondern wir haben nur die Möglichkeit, einen entsprechenden Gesetzentwurf mitzutragen oder nicht.
Für uns als Freie Demokraten ist klar, dass bei diesem Thema eine einvernehmliche Lösung mit den Zeitungsverlagen erzielt worden ist. Das war ein langer Weg. Das begrüßen wir. Darum wollen wir an dieser Stelle das Positive bewerten. Natürlich begrüßen wir auch, dass es eine Lösung für die Barrierefreiheit gegeben hat. Wir haben also in zwei Schwerpunktthemen Übereinstimmung mit dem, was im Rundfunkänderungsstaatsvertrag gefordert bzw. festgelegt wird.
Darum ist unsere Tendenz, diesen Rundfunkänderungsstaatsvertrag mitzutragen. Natürlich gibt es auch eine Anhörung. Aber wir werden uns voraussichtlich am Ende des Prozesses dafür entscheiden. Denn wenn wir, wie gesagt, auch kleinere Bedenken hätten, ist die Frage: „Trägt man einen solchen Vertrag mit oder nicht?“, bei uns eher positiv hinterlegt. Darum erwarten wir die Anhörung und gehen davon aus, dass wir am Ende der Anhörung den Rundfunkänderungsstaatsvertrag auch mittragen können. – Vielen Dank.