Mittlerweile dürfte die gefühlte Sicherheit der Bevölkerung der bessere Gradmesser für die tatsächliche Sicherheit in Hessen sein, als es die offiziellen Statistiken dazu sind.
Auch eine Feststellung des BKA lässt diese Schlussfolgerung zu. Demnach wurden rund 25 % der Polizeivollzugsbeamten in Deutschland, was also fast jedem vierten Polizisten entspricht, 2017 Opfer einer Gewalttat. Die Kriminalitätsstatistik ist aber durchaus ein Indikator für die Arbeitsbelastung und Leistung der Polizei.
Im Betrachtungszeitraum sank die Zahl der Straftaten von zunächst rund 420.000 auf rund 386.000 im Jahr 2013.
Sie stieg danach aber wieder deutlich auf rund 412.000 Straftaten im Jahr 2016 an. Diese Zahlen zeigen deutlich, dass, unabhängig davon, ob sie steigen oder fallen, jeder einzelne Polizeibeamte gebraucht wird und unsere Polizei darüber hinaus voll ausgelastet ist.
Die immense Zahl der Überstunden ist ein trauriger Beweis dafür. Am 31. März 2018 berichteten sogar „Die Welt“ und andere Pressemedien darüber. Sie nannten die Zahl von 2,7 Millionen Überstunden. Dass es die hessische Regierung vor diesem Hintergrund gerade mal geschafft hat, in dieser Zeit den Personalstand bei der Polizei auf rund 14.000 Polizeivollzugsbeamte zu erhöhen, zeigt die bisherige Halbherzigkeit Ihres Handelns.
Wir von der AfD fordern Sie deshalb auf, Ihren Ankündigungen im Bereich der inneren Sicherheit endlich solche Taten folgen zu lassen, die den Bedürfnissen der Bürgern und unserer Polizei tatsächlich gerecht werden. Da steht eine notwendige und angemessene Personalerhöhung auch unter Berücksichtigung der anstehenden Pensionierungen
Die von Ihnen angekündigten 750 Vollzugsstellen, die spürbar mehr Präsenz bringen sollen, wie Sie sich ausdrücken, sind tatsächlich nur ein Tropfen auf den heißen Stein, mehr auch nicht.
14.000 hessische Polizeibeamte entsprechen übrigens etwa einem Polizeibeamten pro 444 Einwohner. Damit liegt Hessen trotz Ihrer bisherigen Planstellenerhöhungen immer noch nur im bundesdeutschen Durchschnitt. Daran werden auch die geplanten 750 Vollzugsstellen nichts ändern.
Wir fordern eine deutliche Verbesserung der Personalsituation in den nächsten Jahren. Dabei orientieren wir uns an Bayern. Dort kommt ein Polizeibeamter auf ca. 313 Einwohner. Um ein annähernd ähnliches Verhältnis in Hessen zu erreichen, müssten 5.000 neue Planstellen geschaffen werden. Nur so werden wir dem Sicherheitsbedürfnis der Bürger und der Arbeitsbelastung der Polizei gerecht.
In ihrem Koalitionsvertrag teilen CDU und GRÜNE auch mit, dass sie die Ruhestandsgrenzen für Polizeibeamte verbessern wollen. Das hört sich gut an. Leider hat die Koalition aber vergessen, mitzuteilen, was sie unter „Verbesserung“ versteht. In der Vergangenheit brachten Veränderungen nur Nachteile für die Bediensteten. Die Arbeitszeitverlängerungen sowohl bei der Wochenarbeitszeit als auch bei der Lebensarbeitszeit sind Beispiele dafür.
Wir können also nur hoffen, dass es sich bei den von CDU und GRÜNEN angekündigten Verbesserungen nicht um Verschlimmbesserungen handelt.
Wir von der AfD fordern deshalb die Regierung auf, eine einheitliche Anpassung der Wochenarbeitszeit auf 40 Stunden und eine grundsätzliche Ruhestandsgrenze für Polizeivollzugsbeamte von 60 Jahren wieder einzuführen, die je nach Verwendung auf maximal 65 Jahre ausgeweitet werden kann.
Erfreulicherweise lassen CDU und GRÜNE bei der Sachausstattung den Leser des Koalitionsvertrags nicht im Unklaren. Die angekündigte Ausstattungsoffensive mit z. B. Tasern, Bodycams, Tablets, Handys nehmen wir von der AfD wohlwollend zur Kenntnis und werden diese unterstützen. Es freut uns tatsächlich – das darf ich anmerken –, dass es bei der Ausstattung der Polizei zwischen AfD und Regierung zumindest auf dem Papier keine Meinungsverschiedenheiten gibt.
Eine weitere große Gefahr für unsere Gesellschaft stellen Extremismus und Terrorismus dar. Ob Rechts- oder Linksextremismus, religiöser oder rassistischer Fanatismus – gegen jede dieser gewaltbereiten Erscheinungsformen ist es notwendig vorzugehen.
Erstaunlich ist allerdings, dass die Regierungskoalition offenbar den Linksextremismus als weniger gefährlich als den Rechtsextremismus ansieht.
Anders lässt es sich kaum erklären, dass im Koalitionsvertrag extra auf das „Beratungsnetzwerk Hessen – gemeinsam für Demokratie und gegen Rechtsextremismus“ hingewiesen wird.
Wir fordern deshalb CDU und GRÜNE auf, mit dem gleichen Engagement gegen den Linksextremismus vorzugehen sowie entsprechende Netzwerke zu gründen und zu fördern.
Dass dies erforderlich ist, beweist der Verfassungsschutzbericht 2017. Demnach beläuft sich die Gesamtzahl der Rechtsextremisten in Hessen auf 1.465 Personen, die Gesamtzahl der Linksextremisten dagegen – bitte hinhören – auf 2.570 Personen. Das sind fast doppelt so viele.
Jedem vernünftigen Menschen stellt sich hierbei die Frage, ob CDU und GRÜNE auf dem linken Auge blind sind, absichtlich schlecht sehen oder gar bewusst linksextremistische Umtriebe dulden.
Die Bekämpfung von Links- und Rechtsextremismus, von Terrorismus in jeder Form ist für uns grundlegend.
Diejenigen, die diese Aufgabe selektiv betreiben und dadurch bestimmte Formen des Extremismus ignorieren und damit auch fördern, machen sich mitschuldig an den Opfern und zeigen ihre schändliche ideologische Geisteshaltung.
Ich fordere Sie deshalb im Namen der AfD-Fraktion auf, ein klares Bekenntnis zur Bekämpfung des Linksextremismus abzugeben und im gleichen Umfang Maßnahmen gegen diese Form des Extremismus zu ergreifen, wie Sie es gegen den Rechtsextremismus im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben. – Danke sehr.
Herr Kollege Herrmann, vielen Dank. Das war bei Ihnen, wie auch zuvor beim Kollegen Lambrou, die erste Rede in diesem Haus. Herzlichen Glückwunsch dazu.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Regierungserklärung wird als Ziel angegeben, den ländlichen Raum zu stärken. Bezogen wird sich dabei jedoch auf Maßnahmen, die bereits in der Vergangenheit zu keinem Erfolg geführt haben. Zur Stärkung des ländlichen Raums gehört die Stärkung von Städten und Gemeinden, was explizit im Koalitionsvertrag so auch definiert wurde. Ich zitiere aus dem Koalitionsvertrag eine Passage betreffend die kommunale Selbstverwaltung:
Dazu gehört auch, dass für die vom Land zusätzlich auf die Kommunen übertragenen Aufgaben die nötigen Mittel durch das Land bereitgestellt werden und das verfassungsrechtlich verankerte Konnexitätsprinzip umgesetzt wird.