Zunächst einmal freuen wir uns, dass wir heute in erster Lesung über die Verlängerung der Geltungsdauer des Fehlbelegungsabgabe-Gesetzes beraten. Wie diejenigen wissen, die schon länger im Landtag sind, hat sich unsere Fraktion schon immer für ein solches Gesetz ausgesprochen. Es geht auch darum, eine Gerechtigkeitslücke zu schließen, so, wie es mein Kollege Hermann Schaus hier im Landtag immer wieder formuliert hat.
Diese Gerechtigkeitslücke entsteht – das ist schon von Staatsminister Al-Wazir ausgeführt worden –, wenn Menschen weiterhin in Sozialwohnungen leben, obwohl ihr Einkommen mit der Zeit zum Teil deutlich über die entsprechende Einkommensgrenze gestiegen ist. Gleichzeitig haben wir das Problem – das ist mir noch nicht stark genug thematisiert worden –, dass vielen anderen Menschen der Zugang zu einer Sozialwohnung weiterhin verwehrt bleibt. Sie wissen, allein auf der Warteliste sind es aktuell in Hessen über 48.000 Haushalte, die Dunkelziffer dürfte um einiges höher liegen.
Diejenigen, die in einer Sozialwohnung wohnen und jetzt mehr verdienen, sollen deshalb nicht ausziehen. Das wollen wir explizit nicht. Aber wir können von ihnen verlangen, dass sie eine etwas höhere Miete als die reine Sozialmiete bezahlen, damit die Kommunen – dazu komme ich dann auch noch – von diesem Geld neue Sozialwohnungen errichten oder bestehende Bindungen verlängern können, damit das Angebot insgesamt steigt. Herr Kollege Lenders, Abzocke ist das eben nicht.
Lieber Kollege Lenders, Abzocke – das sind die Wuchermieten, die Angebotsmieten in Frankfurt am Main von 15 €/m2 kalt, die so mancher Immobilieninvestor für neu gebaute Wohnungen in einem höheren Segment verlangt, die sich kaum jemand leisten kann.
Aber noch einmal zur Funktionsweise der Fehlbelegungsabgabe, die wir grundsätzlich für richtig halten. Im Übrigen ist der Zickzackkurs, den CDU und FDP in dieser Fra
ge in den letzten 30 Jahren gemacht haben, sehr interessant. Er sucht vielleicht sogar seinesgleichen. 1993 waren alle damals im Landtag vertretenen Fraktionen dafür. Auch der FDP konnte es damals nicht schnell genug gehen. Ich habe mir auch noch einmal Zitate des Kollegen Jörg-Uwe Hahn herausgesucht, die belegen, dass es nicht allzu schön war, wie man damals diese Fehlbelegung begründet hat. Das will ich Ihnen jetzt aufgrund der Zeit ersparen.
(Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (Freie Demokraten): Oh! – Marcus Bocklet (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): So viel Zeit muss sein!)
Interessant ist, wie die wohnungspolitische Geisterfahrt der FDP dann weitergegangen ist. Schwarz-Gelb hat die Fehlbelegungsabgabe 2011 abgeschafft. Die CDU war 2014, als sie dann mit den GRÜNEN regiert hat, wieder dafür. Das finde ich einmal eine konsequente politische Haltung der hessischen CDU.
(Beifall DIE LINKE – Zurufe Freie Demokraten und SPD – Hermann Schaus (DIE LINKE): Das Thema ist nicht so interessant für die CDU-Abgeordneten, das merkt man an der Anwesenheit! – Weitere Zurufe)
Sie mussten sie nötigen, alles klar. Das können wir später noch klären, da interessieren mich schon die Details, wie die Verhandlungen abgelaufen sind.
Aber zurück zur Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe. Sie stand im schwarz-grünen Koalitionsvertrag, und es hat dann noch einmal über zwei Jahre gedauert. 2016 ist sie endlich eingeführt worden. Es bedurfte damals eines Gesetzentwurfs unserer Fraktion – der Kollege Hermann Schaus war daran federführend beteiligt –, um der Landesregierung ein bisschen auf die Sprünge zu helfen.
Damals – das ist jetzt der zentrale Punkt – war die Grenze, ab der die Bewohnerinnen und Bewohner eine solche Abgabe zahlen müssen, von unserer Fraktion deutlich höher angesetzt worden als die 20 %, die die Landesregierung letztlich in das Gesetz geschrieben hat. An diesem Punkt haben wir nach wie vor Bauchschmerzen. Im Übrigen ist das auch die Rückmeldung, die wir aus den Mietervereinen, beispielsweise aus Frankfurt, bekommen. Die 20-%Regelung greift einfach sehr früh, und die Abgabe trifft somit Menschen, die knapp über der Armutsgrenze leben und für die bereits eine kleine Erhöhung von 50 € im Monat eine große Einschränkung ihrer finanziellen Möglichkeiten bedeutet.
Hier wünschen wir uns eine angemessenere Regelung nach oben, die auf die sozialen Realitäten in den Städten Rücksicht nimmt. Wir wollen diese Grenze erhöhen, nicht um eine etwaige Bürokratie zu refinanzieren, von der Sie gesprochen haben, Herr Lenders, sondern um die Geringverdienerinnen und -verdiener zu schützen, was Sie auch vorgegeben haben. Deswegen muss die Grenze nach oben.
Es gab einige Horrorszenarien – ich glaube, da war auch die FDP dabei, diese zu verbreiten –, dass nämlich die soziale Durchmischung in ein Problem geraten würde, viele Leute ausziehen würden. Das ist völlig unbegründet. Das ist von Frau Barth und von Staatsminister Al-Wazir auch schon ausgeführt worden. Es gibt kaum Haushalte, die aus
ziehen, weil sie eine Fehlbelegungsabgabe zahlen müssen. Die soziale Segregation wird sich durch diesen Mechanismus nicht verschärfen. Dafür sind ganz andere Faktoren verantwortlich, z. B., dass man im Moment gar keine bezahlbaren Wohnungen mehr finden kann und die Leute deswegen gar nicht mehr ausziehen können, selbst wenn sie es wollen würden.
Lieber Herr Kollege Lenders, da haben wir auch noch eine andere Perspektive als Sie. Sie sagen, die Fehlbelegungsabgabe laufe ins Leere, und die Gemeinden bekämen mit dem Geld nicht wirklich etwas hin, auch keinen Schwung für den sozialen Wohnungsbau. Wir haben uns das einmal genauer angeschaut. Die Kommunen wissen mit dem Geld durchaus etwas Sinnvolles anzufangen. Eine Stadt wie Frankfurt nimmt dadurch mehrere Millionen Euro pro Jahr ein, die sie für sozialen Wohnungsbau ausgeben kann. Es gibt eben auch kleinere Städte, beispielsweise im RheinMain-Gebiet Neu-Isenburg. Die Stadt hat zwischen 2016 und 2018 aus der Fehlbelegungsabgabe immerhin 270.000 € eingenommen, die sie jetzt nutzt, um die Sozialbindung von Wohnungen der dortigen Gewobau zu verlängern.
Genauso macht es die Stadt Offenbach: Über 800 Wohnungen werden in der Sozialbindung gehalten mit mehreren Millionen Euro Einnahmen aus der Fehlbelegungsabgabe. Wir sehen also, dass die Regelung den Kommunen im sozialen Wohnungsbau durchaus einen Handlungsspielraum verschafft hat. Das ist gut, und das zeigt auch, dass die Fehlbelegungsabgabe weiterhin Sinn macht und dass Ihre Behauptung, die Kommunen könnten damit nichts anfangen, ins Leere geht.
Klar ist auch, liebe Kolleginnen und Kollegen: Die Fehlbelegungsabgabe allein kann nicht den eklatanten Mangel an bezahlbarem Wohnraum lösen, sie kann nicht das Problem beheben, dass noch immer Tausende Wohnungen aus der Bindung fallen. Wir brauchen insgesamt eine Offensive für den sozialen Wohnungsbau.
Trotzdem ist es richtig, dass die Geltungsdauer dieses Gesetzes verlängert wird. Über die Details werden wir dann im Ausschuss diskutieren. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abg. Schalauske. – Als Nächster hat sich der Abg. Schulz für die AfD-Fraktion zu Wort gemeldet.
Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kollegen, verehrte Damen und Herren, verehrter Minister! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung ist einerseits nicht weitreichend genug und weist andererseits strategische Mängel auf. Wir können ihm deshalb leider nicht zustimmen, auch wenn er in die richtige Richtung geht.
Das Ziel der Einführung einer Fehlbelegungsabgabe war ursprünglich, eine Gerechtigkeitslücke zu schließen. Das hätte bedeutet, dass Menschen, die aufgrund eines geringen Einkommens auf geförderte Sozialwohnungen angewiesen sind, nicht durch Menschen mit höheren Einkommen übervorteilt werden. Wenn nun aber, wie im Gesetzentwurf vorgesehen, eine Überprüfung der Einkommen nur alle drei
Jahre durchgeführt werden soll, dann wird es schwieriger werden, auf Einkommensänderungen der Bewohner zu reagieren.
Der Entwurf der Landesregierung setzt eine stabile Entwicklung der Bewohnereinkommen voraus. Das Jahr 2020 hat uns jedoch gezeigt, dass viele Menschen durch Kurzarbeit oder gar Corona-bedingte Kündigungen keine stabilen Einkommen mehr haben und in absehbarer Zeit auch keine haben werden.
Es müssen Wege gefunden werden, um einen automatischen Datenaustausch zwischen den Finanzämtern und Kommunen zu erreichen, damit Einkommensänderungen zeitnah und effektiv erfasst werden. Eine Vernetzung würde außerdem mit Sicherheit die Verwaltungskosten senken. Wenn Sie jetzt mit Datenschutz kommen, dann erinnere ich Sie daran, dass es bei Sozialwohnungen meistens um staatliches Eigentum geht.
Des Weiteren sind aus unserer Sicht die Bemessungsgrenzen für die Erhebung der Fehlbelegungsabgabe äußerst großzügig. Das führt dazu, dass es Bewohner zum großen Teil vorziehen, eine Fehlbelegungsabgabe zu entrichten, aber nicht aus der Wohnung ausziehen, weil sie dort immer noch viel weniger Miete zahlen als auf dem freien Markt.
Das wiederum führt dazu, dass sich so gut wie nichts ändern wird und wirklich anspruchsberechtigte Menschen bei Sozialwohnungen weiterhin nicht zum Zug werden kommen können.
Wir plädieren für eine realistische Neubewertung der Einkommens- und Bemessungsgrenzen, damit dieses notwendige Instrument sein zugeschriebenes Ziel erreichen kann – –
Danke. – Wir plädieren für eine realistische Neubewertung der Einkommens- und Bemessungsgrenzen, damit dieses notwendige Instrument sein zugeschriebenes Ziel erreichen kann, kein stumpfes Schwert bleibt und Sozialwohnungen wirklich für diejenigen und nur für diejenigen, die sie wirklich brauchen, zur Verfügung stehen.
Vielen Dank, Herr Abg. Schulz. – Als Nächste hat sich die Abg. Förster-Heldmann für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zu Wort gemeldet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines haben wir jetzt festgestellt oder konnten wir in den vielen vergangenen Diskussionen feststellen: Der Markt regelt nicht alles. – Aufgrund dieser Erkenntnis haben wir immer wieder Diskussionen darüber geführt, wie viel reguliert werden muss und wie wenig nötig ist. Deswegen freue ich mich, dass heute die Geltungsdauer des Gesetzes zur Fehlbelegungsabgabe verlängert wird, dass sie neue Maßgaben hat. Ich halte das für sehr sinnvoll.
Ich glaube allerdings nicht, dass sich die Fehlbelegungsabgabe gegen die Mieterinnen und Mieter richtet.
Ich kenne eine ganze Menge anderer Zusammenhänge, in denen sich die Mieterinnen und Mieter natürlich darüber beschweren, dass sie mehr bezahlen müssen, aber andererseits auch die Möglichkeit haben, in ihrem sozialen Gefüge und in ihrem Stadtteil zu bleiben, weil sie sozusagen einen Ausgleich zahlen. Es ist durchaus so, dass es in manchen Gebieten eine Art Wahrnehmung der Nachbarschaft über solche Dinge gibt.
Einem möchte ich noch ganz entschieden widersprechen, nämlich Ihrem Urteil, Herr Lenders, dass die Städte und Gemeinden damit nichts anfangen könnten und dass sie überhaupt nicht am Bauen interessiert wären.
Gestern haben wir darüber lang und breit geredet. Ich bin der festen Überzeugung, dass die Menschen in den Städten und Gemeinden mittlerweile einen ganz anderen Zugang dazu haben, wie sie die Stadtentwicklung oder die Dorfentwicklung organisieren. Natürlich ist es auf dem Dorf etwas anderes als in der Stadt. Das ist aber ein absolut notwendiges Vehikel, das wir brauchen. Deswegen freue ich mich auf die große Zustimmung und freue mich, dass wir es noch einmal beraten werden. – Vielen Dank.
Frau Abg. Förster-Heldmann, vielen Dank. – Als Nächster hat sich Herr Abg. Bamberger für die CDU-Fraktion zu Wort gemeldet.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt eigentlich nichts mehr, was zu dem Gesetzentwurf, den wir jetzt beraten, nicht gesagt wurde. Ich möchte dennoch auf den einen oder anderen Aspekt eingehen.