Meine sehr verehrten Damen und Herren, wieder zurück zum Thema. Es ist natürlich die Aufgabe des Landes, die Kita-Finanzierung vorzunehmen. Schauen Sie doch bitte einmal in das Alsfeld-Urteil. Wie sollen es die Kommunen ansonsten machen? Es ist natürlich die Aufgabe des Landes, den ÖPNV mitzufinanzieren. Auch das besagt das Alsfeld-Urteil. Wenn es einen Bedarf gibt, dann muss dieser Bedarf gedeckt werden. Die Krankenhausfinanzierung habe ich schon erwähnt sowie zusätzliche Bedarfe aufgrund der Digitalisierung.
Deshalb hoffen wir, dass die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen den guten Willen, den die hessischen Kommunen mit dem Vertragsabschluss vom 6. November 2020 gezeigt haben, nicht enttäuschen werden; und deshalb schauen wir bei den vier Fachthemen sehr darauf, ob nach den Sonntagsreden, die wir jetzt vom Kollegen Reul gehört haben, die Montagsarbeit beginnt – mit der Unterstützung beim Kita-Bau, des ÖPNV, der Krankenhausfinanzierung und der Digitalisierung. – Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Heute beraten wir das Gesetz zur Änderung des Hessischen Finanzausgleichsgesetzes. Es ist ein eher sperriger Titel – Herr Kollege Reul hat hierauf hingewiesen –, was aber dahinter steckt, ist sehr konkret. Es ist die Unterstützung unserer Krankenhäuser, Investitionen in Schulen und Kindertagesstätten, in den öffentlichen Nahverkehr, in die Digitalisierung und vieles mehr. Hinter diesem Titel steht ein 3 Milliarden € schweres Hilfspaket für unsere hessischen Städte, Gemeinden und Landkreise. Dies ist eine historische Antwort auf diese historische Krise.
Die Corona-Pandemie und deren Auswirkungen haben zu drastischen Steuereinnahmerückgängen auf allen staatlichen Ebenen geführt. Mit dem Corona-KommunalpaketGesetz haben wir deshalb bereits die Laufzeit der Kommunalinvestitionsprogramme verlängert, Landesmittel vorzeitig ausgezahlt, alle Kommunen aus dem Schutzschirm entlassen, die Konsolidierungsverträge ausgesetzt sowie bei der Hessenkasse eine Ratenpause umgesetzt.
Wir haben mit dem Gesetz zur Kompensation von Gewerbesteuerausfällen 661 Millionen € zur Unterstützung unserer Kommunen bereitgestellt. Der Bund hat sich in ähnlich großem Umfang daran beteiligt. Das sind schon zwei ganz konkrete Maßnahmen aus der Übereinkunft mit den Kommunalen Spitzenverbänden und dem Land, die umgesetzt wurden. Heute wollen wir die dritte Umsetzung auf den Weg bringen und dabei den Kommunalen Finanzausgleich in den Blick nehmen. Trotz der gegenwärtigen Situation, die für alle staatlichen Ebenen besonders schwierig ist, stabilisieren wir den KFA nicht nur, wir stocken ihn sogar deutlich auf.
Besonders gravierend wäre dieser Einbruch von Steuereinnahmen bei der Entwicklung des KFA im Jahr 2022, in dem nämlich die Spitzabrechnung fällig würde. Diese Entwicklung fangen wir nicht nur auf, wir erhöhen sogar die Mittel des Kommunalen Finanzausgleichs um fast 1,4 Milliarden €, die in den nächsten drei Jahren zusätzlich in den KFA fließen. Von der Kompensation der Gewerbesteuerausfälle, von der vor allem steuerstarke Kommunen profitiert haben, profitieren mit dieser Maßnahme alle hessischen Städte, Gemeinden und Landkreise.
Herr Vohl, ich habe es in diesem Haus noch nicht erlebt, dass eine Oppositionsfraktion es falsch findet, dass wir den Kommunen mehr Geld geben. Das ist auch etwas ganz Neues, das finde ich ganz besonders spannend. Sie haben davon gesprochen, die Kommunen sollten frühzeitig ihre Haushalte anpassen. Das heißt so viel wie: Sie sollen Kürzungen vornehmen, sie sollen im Sozialbereich kürzen, sie sollen Kitas zumachen, Schulen zumachen. So etwas stellen Sie sich da anscheinend vor. – Das wollen wir nicht.
Das, was wir machen, ist ein echter Kraftakt. Damit schaffen wir die Sicherheit und Verlässlichkeit, die unsere Kommunen brauchen.
Dass unsere Kommunen mit dem vorliegenden Paket zufrieden sind, zeigt doch deutlich, dass es sich um einen gemeinsamen Verhandlungserfolg zwischen dem Land und den Kommunalen Spitzenverbänden handelt. Mit diesem Gesetz setzen wir eine weitere wichtige Maßnahme der Übereinkunft vom 6. November um. Auch die Anhörung im Haushaltsausschuss war erstaunlich harmonisch. Dieses Paket ist für alle Beteiligten eine wirklich faire Lösung.
Was heute unter dem Titel Finanzausgleichsgesetz so abstrakt klingt, wird vor Ort sehr konkret, nämlich dann, wenn Landkreise trotz Corona in unsere Schulen investieren können, wenn Gemeinden eben nicht gezwungen sind, ihre Steuern zu erhöhen, und wenn Städte in der Lage sind, neue Kinderbetreuungsplätze zu schaffen.
Ich freue mich als Abgeordneter dieses Hauses darüber, dass solche Investitionen in den nächsten Jahren eben nicht ausbleiben. Ich freue mich auch als Kommunaler, als Kreistagsabgeordneter im Werra-Meißner-Kreis – viele von uns sind ja auch kommunal unterwegs –, dass wir weiterhin handlungsfähig bleiben. Ich freue mich als Bürger dieses Landes, dass Hessen der Krise eben nicht hinterherspart. Hessen investiert beherzt in die Zukunft.
Meine Damen und Herren, in den letzten Wochen habe ich oft über den Begriff der Generationengerechtigkeit nachgedacht. Diese Gedanken wurden dadurch ausgelöst, dass es zunehmend mehr Menschen gibt, die meinen, sie könnten für die Jugend sprechen. Zum einen gibt es d i e Jugend nicht. Was es gibt, sind viele junge Menschen mit unterschiedlichen politischen Interessen und Positionen. Zum anderen kann niemand von uns für eine gesamte Generation sprechen. Das kann ich mit meinen 25 Jahren nicht, das kann Kollege Weiß mit seinen 45 Jahren nicht, und Herr Vohl mit seinen 70 Jahren kann das erst recht nicht. Ich kann nur für mich sprechen, für einen jungen oder halbwegs jungen Menschen in diesem Land.
Fakt ist, es braucht Maßnahmen, um die hessische Wirtschaft zu unterstützen und auch um Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze und damit berufliche Perspektiven für junge Menschen zu sichern. Fakt ist, die Wirtschaft kann unterstützt werden, indem ausfallende Einnahmen kompensiert werden. Das passiert.
Sie kann unterstützt werden durch Konjunkturförderung, die Unternehmen vor Ort Aufträge und damit Einnahmen bringt. Auch das passiert.
Wenn wir schon milliardenschwere Hilfen ausschütten, dann muss mit diesem Geld in die Zukunft investiert werden, in Klimaschutz, in den ÖPNV, in die ökologische Transformation der Wirtschaft, in Umwelt- und Naturschutz. Genau das passiert, meine Damen und Herren.
Es wird vor allem meine Generation sein, die die Schulden, die wir heute aufnehmen, abzahlen muss. Das ist aber nicht per se ungerecht; denn es ist auch meine Generation, die massiv davon profitieren wird. Sie wird davon profitieren, wenn es weiterhin Unternehmen gibt, die Auszubildende und Beschäftigte einstellen, wenn es einen attraktiven und verlässlichen ÖPNV gibt, wenn es gut ausgestattete Schulen und Kitas gibt, wenn es Investitionen gibt in die Digitalisierung, in den Erhalt unserer Natur, in erneuerbare Energie und in Klimaschutz. Wir dürfen dieser Krise nicht hinterhersparen.
Dieser Satz „Wir dürfen der Krise nicht hinterhersparen“ ist kein Freifahrtschein für unendliches Schuldenmachen. Er hebelt auch nicht die Schuldenbremse aus. Vielmehr muss er Garant dafür sein, dass die Schulden, die alle staatlichen Ebenen gerade aufnehmen, nicht nur die Auswirkungen der Pandemie abmildern, sondern auch für Investitionen in die Zukunft genutzt werden.
Als junger Mensch bin ich nicht bereit, maßlose Schuldenberge abzuzahlen, die für irgendein Prestigeprojekt ausgegeben werden. Ich bin aber sehr gerne bereit, Schulden abzuzahlen, die in einer Krisensituation wie dieser in die Zukunft investiert werden. – Herzlichen Dank.
und mit Blick auf die doch markige Vorrede des Kollegen Martin von den GRÜNEN folgenden Vorschlag unterbreiten: Mit Blick auf die Argumentation, die er gerade gebracht hat, dass es nämlich wichtig ist, in die öffentliche Infrastruktur zu investieren, um auch für kommende Generationen eine gut ausgebaute Infrastruktur zu haben, würde ich ihm empfehlen,
die Haushaltsdebatten der letzten zehn Jahre im Hessischen Landtag nachzulesen, in denen insbesondere von der Fraktion der GRÜNEN immer argumentiert wurde, man dürfe keine Schulden machen, die man der kommenden Generation hinterlasse.
Ich nehme zur Kenntnis, dass sich dort eine inhaltliche Neupositionierung angedeutet hat, dass man jetzt bereit ist, in der Krise auch Milliarden aufzunehmen. Sie scheinen lernfähig zu sein; vielleicht können Sie in Ihrer Fraktion auch noch dafür werben, dass sie Ihre Haltung zur Schuldenbremse überdenkt. De facto haben Sie sie ja schon
Jetzt zu dem eigentlichen Gesetzentwurf. Sie haben hier lang und breit über alles Mögliche gesprochen. Der eigentliche Gesetzentwurf, der den sperrigen Titel trägt „Gesetz zur Änderung des Hessischen Finanzausgleichsgesetz“, der von der Landesregierung bzw. von den Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebracht wurde, ist nichts anderes als der Ausdruck der Einigung der Landesregierung mit den Kommunalen Spitzenverbänden.
Es ist auch völlig richtig, dass sich die Kommunalen Spitzenverbände in dieser dramatischen ökonomischen Situation insbesondere eine Verstetigung des KFA gewünscht haben. Sie haben es sich auch deswegen gewünscht, weil die Kommunen, anders als das Land – es war auch ganz richtig, dass der Kollege Weiß darauf hingewiesen hat –,
nicht die rechtlichen Möglichkeiten haben, ihre Finanzsituation mithilfe von Krediten dauerhaft zu stabilisieren.
Sie haben in der Anhörung deutlich gemacht, dass sie das auch gar nicht unbedingt wollen, dass das der zentrale Hebel ist. Aber sie haben schon darauf hingewiesen, dass sie eben nicht die Möglichkeiten haben, die das Land hat. Deswegen ist es auch richtig, dass das Land hier tätig wird. Das ist von uns auch grundsätzlich zu unterstützen oder zu begrüßen.
Wenn man sich aber anschaut, welche Funktionen der KFA haben sollte, dann ist diese Regelung und diese Justierung mit zugegebenermaßen auch großen Beiträgen letztendlich auch ein Eingeständnis dafür, dass der Kommunale Finanzausgleich für eine solche Krise nicht so ganz gewappnet ist. Die Mittel, die aus dem Sondervermögen und auch aus dem Landeshaushalt kommen, werden deswegen an die Kommunen verteilt, weil der KFA sonst eine verfassungsgemäße Ausstattung nicht mehr sicherstellen würde.
Das System des KFA, das auch ein Resultat des Alsfelder Urteils ist, ist in der Krise nicht robust genug. Eine erhebliche Korrektur ist notwendig, damit die Kommunen am Ende nicht im Regen stehen.
Die Änderung des KFA, die uns heute vorliegt und an der es im Grundsatz wenig Kritik gibt, ist erst einmal der Versuch, ein Finanzausgleichsgesetz, das für die Krise nicht gewappnet ist, zu reparieren und dafür zu sorgen, dass die Finanzierung der Kommunen verfassungsgemäß bleibt.