weise oder Studien darüber, dass der Einsatz von iPhones, Tablets oder Notebooks die Lernleistungen von Schülern signifikant erhöht. Es ist ausgemachter pädagogischer Mumpitz, zu behaupten, unsere Schülerinnen und Schüler seien mit dem Digitalpakt besser auf die viel beschworenen Herausforderungen der Zukunft vorbereitet.
Erhellende Aussichten stehen gewiss nicht an, obwohl es doch in der Bildungspolitik bereits genügend Trübes an unseren Schulen gibt. Bereits seit Jahren werden immer weniger Bücher zur Hand genommen, geschweige denn, gelesen. Wir mahnen bei der Euphorisierung des Digitalpakts an: Die drängendsten Probleme an unseren Schulen liegen im Bereich elementarer Lerndefizite. Sie sind keineswegs auf einen Gerätemangel zurückzuführen. Ganz im Gegenteil: Beklagenswerte mangelhafte Schülerleistungen haben ihre Ursache gerade in der viel zu großen Verweildauer an diesen, zugegebenermaßen durchaus unterhaltsamen, Geräten.
Meine Damen und Herren, Unterhaltung – neudeutsch: Entertainment – ist aber nicht Aufgabe an unseren Schulen. Um das Leistungsniveau an unseren Schulen wieder nachhaltig anzuheben, reicht eine Ausstattung mit IT-Geräten wahrlich nicht aus. Unsere Schulen müssen Orte der Vermittlung von Wissen und Kenntnissen sein. Ein sparsamer und reflektierter Umgang mit IT-Geräten kann allenfalls Hilfestellungen für bestimmte Informationen geben. Das eigentliche Lernen ersetzt er aber nicht. Wanderer und Bergsteiger wissen: Erst nach mühsamem Aufstieg hat man oben die schönste Aussicht; und diese Aussicht verschafft die Handhabung von IT-Geräten gewiss nicht. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In Richtung des Kollegen Schäfer-Gümbel und der Freien Demokraten will ich mit Blick auf den heutigen Tag zunächst einmal sagen: Herzlichen Dank für die Bereitschaft, dass wir die krankheitsbedingten Ausfälle heute so handhaben können. Ich will sagen, dass das nicht ganz selbstverständlich ist, zumal einige Erkrankungen erst relativ kurzfristig eingetreten und angemeldet worden sind. Danke dafür – so viel außerhalb des Tagesordnungspunkts.
Wir haben den Digitalpakt zur Aktuellen Stunde angemeldet, weil jüngst Vereinbarungen über das Ergebnis des Vermittlungsausschusses zwischen dem Bundestag und dem Bundesrat getroffen worden sind, sodass wir der Meinung waren, dass der Kultusminister heute in einer ersten Runde darlegen sollte, was das Ergebnis dieser Verhandlungen mit
dem Bund ist. Wir haben diesen Punkt auch angemeldet, weil ich glaube, dass es sehr wohl notwendig ist, dass man am Beispiel der Debatte um den Digitalpakt ein paar Dinge klarstellt und sich in diesem Zusammenhang insbesondere mit der Frage des Föderalismus und des positiven Wirkens des Föderalismus befasst.
Kolleginnen und Kollegen, es ist keine Kompetenzhuberei der Länder oder der Politiker in den Ländern, wenn wir sagen, dass Bildungspolitik die ureigenste Aufgabe der Länder ist. Es ist die Erkenntnis, dass wir seit 1949, seit der Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland, im Vergleich zu Zentralstaaten mit dem Föderalismus grundsätzlich sehr gut gefahren sind.
Das gilt nicht nur für den ökonomischen Wohlstand, sondern auch für den sozialen Frieden in unserem Land, von dem ich sage: Die Tatsache, dass in den Landesparlamenten und Landesregierungen Politikerinnen und Politiker sitzen, die sehr nah an den Menschen, an ihren Bedürfnissen sowie in Bezug auf unser heutiges Beispiel natürlich auch sehr nah an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler dran sind, hat sich bewährt. Es hat sich vor allem bewährt, dass wir uns im Wettbewerb der 16 Länder alle miteinander anstrengen, am Ende in diesem Wettbewerb gut dazustehen.
Wenn wir im Hessischen Landtag über Bildungspolitik reden, dann diskutieren wir nämlich auch immer darüber: Was machen andere möglicherweise einmal besser als wir, und können wir uns daran orientieren? Wir sind hin und wieder aber auch in der Lage – Herr Kollege Schwarz schaut ganz eifrig und fröhlich –, selbstbewusst zu sagen: Wir machen das in Hessen, sowohl bildungspolitisch als auch in anderen Bereichen, sehr ordentlich.
Wir sehen ja, dass sich andere durchaus an uns orientieren. Das werden wir zu anderen Gelegenheiten sicherlich noch diskutieren. Wichtig, finde ich, ist am Ende auch, dass die Bürgerinnen und Bürger wissen, wo denn die Verantwortlichkeiten liegen, und an einem Wahltag dann auch darüber entscheiden können, ob das, was „abgeliefert“ worden ist – um es salopp zu formulieren –, auch im Bereich der Schulund Bildungspolitik, in Ordnung war oder auch nicht.
Vor diesem Hintergrund will ich durchaus sagen, dass ich mich in den vergangenen Monaten hin und wieder über manche Parteifreunde auf Bundesebene – auch der eigenen Partei – sehr geärgert habe. Es beginnt häufig damit, dass man in Wahrheit über Geld redet. Der Bund hat durchaus die Idee, dass im Bereich der Digitalisierung bisherige Dinge eine Beschleunigung und Ergänzung erfahren sollten. Der Kultusminister hat zu Recht darauf hingewiesen, über welche Größenordnung wir im Bereich der Bildung reden, nämlich gerade einmal über 1 % mehr für die Länder.
Der Bund und die Bundespolitiker, auch meiner eigenen Partei, verbinden damit auf der einen Seite natürlich die Erwartung, dass derjenige, der bestellt, auch bezahlt. Auf der anderen Seite bedeutet das in diesem Fall: Wer zahlt, der darf auch mitreden. Dann reden die manchmal von „unserem“ Geld, nach dem Motto: „Also, wenn wir euch unser Geld geben, dann haben wir auch das Recht, zu schauen, was ihr damit macht“. Ich finde, das ist ein sehr merkwürdiges Verständnis von unserem Föderalismus und
unserer Verfassung; denn es ist nicht deren Geld, es ist das Geld der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.
Es sind Gemeinschaftssteuern, die genau deswegen „Gemeinschaftssteuern“ heißen, weil sie dem Bund und den Ländern und damit auch den Kommunen gleichermaßen zustehen, um jeweils ihre Aufgaben erfüllen zu können.
Worüber ich mich in dieser Debatte auch ein wenig ärgere – auch da schaue ich durchaus selbstkritisch in manch eigene Reihe –, ist, dass der Eindruck erweckt wird, als würden wir gerade erst jetzt auf die Idee kommen, uns mit der Digitalisierung zu beschäftigen. Das ist abenteuerlich.
Wenn Sie sich anschauen, was die Verwaltung des Kultusministeriums und die Kultuspolitik in Hessen in den letzten Jahren – heute noch zusätzlich in der Verantwortung des Kultusministers als Vorsitzender der Kultusministerkonferenz – in diesen Fragen unternommen haben und was heute sicherlich schon als erfolgreiche Integration von Digitalisierung in Schule zu Recht beschrieben werden kann, dann kann man auf alles kommen, aber nicht auf den Satz, dass es des Bundes und einiger Bundespolitiker und dortiger Impulse bedurft hätte, um den Ländern, in dem Fall Hessen, zu sagen, was sie denn zu tun und zu lassen haben.
In den Debatten im Deutschen Bundesrat – ich durfte dem Haus eine Zeit lang angehören – und im Vermittlungsausschuss haben Vertreter aller Parteien ein paar Dinge völlig zu Recht klargerückt. Da darf ich heute ausnahmsweise einmal einen linken Ministerpräsidenten zitieren. Herr Ramelow meinte in dieser Debatte zu Recht, wie ich finde, es handele sich um ein vergiftetes Geschenk der schlimmsten Art. Das war die Ursprungsfassung des Deutschen Bundestages oder, besser gesagt, die nachgearbeitete Fassung des Bundestages, bei der man wirklich zu diesem Schluss kommen kann. Ich hatte eingangs erklärt, was dort in Richtung der Länder geäußert worden ist.
Kollegin Dreyer, Ministerpräsidentin des Nachbarlands Rheinland-Pfalz, sprach davon, dass durch die Hintertür die Selbstbestimmungsrechte der Länder beschnitten werden sollten. Kollege Kretschmann – dem kann ich erst recht zustimmen –, der grüne Ministerpräsidenten aus Baden-Württemberg, sprach von einem Frontalangriff auf unsere föderale Ordnung.
All das unterstreiche ich. Das war eine berechtigte Kommentierung der ersten Entwurfsfassungen, die aus dem Deutschen Bundestag gekommen sind.
Kolleginnen und Kollegen, man hätte es auch anders lösen können. Man hätte es beispielsweise mit Umsatzsteuerpunkten oder mit Gemeinschaftssteuern lösen können. Ich sage aber jetzt auch: Strich darunter, wir haben jetzt ein Ergebnis im Vermittlungsausschuss erzielt. Wir haben in unserem Antrag gesagt, dass wir dieses Ergebnis natürlich begrüßen, weil es die wesentlichen Unwuchten dessen, was aus dem Bundestag gekommen ist, beseitigt hat.
Ich will aber auch – der Kollege der FDP bietet dazu Anlass – noch wenige Sätze zu dem sagen, was das jetzt für die hessischen Schulen, für uns in der Politik und für die Kultusverwaltung bedeutet. Ja, wir stehen vor großen Herausforderungen, die sind nicht neu, aber sie nehmen durchaus weiter zu.
Wir haben zu Recht wahrzunehmen, dass wir in den Schulen die Bereitschaft bei allen Schülerinnen und Schülern stärken müssen, sich diesen Medien zuzuwenden. 90 % der Schülerinnen und Schüler im zwölften Lebensjahr haben ein Tablet, es sind aber 90 % und keine 100 %. Wer sich mit Digitalisierung und der Entwicklung und der Durchdringung der Digitalisierung aller Lebensbereiche beschäftigt, muss zu der Erkenntnis kommen, dass wir diese 10 % auch gewinnen müssen. Um die müssen wir uns ganz besonders kümmern, mit Blick auf Ausbildungsplätze und Ausbildungsmärkte, mit Blick auf Arbeitsmärkte. Ich glaube, es ist selbstredend, dass wir uns all diesen Fragen und der Vorbereitung von Schülerinnen und Schülern auf dieser Welt sehr intensiv zuwenden müssen.
Ich bin aber auch bei einem Slogan der FDP – das ist auch so etwas, was über Ihrem Beitrag gestanden hat – etwas skeptisch, ob das die richtige Botschaft ist. Dieser Slogan heißt: „Digital first, Bedenken second“.
Dass Sie alle diejenigen, die sich, wie ich finde, notwendigerweise, kritisch mit der Implementierung von Digitalisierung in unserer Gesellschaft und natürlich auch in den Schulen auseinandersetzen, mehr oder weniger als Bedenkenträger beschreiben – ich verstehe das jedenfalls so –, finde ich der Debatte, die notwendig ist, nicht angemessen.
Wir haben auch dort dafür Sorge zu tragen, dass wir altersgerecht mit einer solchen Technisierung weiter Teile unserer Gesellschaft und unseres Lebens umgehen. Wir haben dafür zu sorgen, dass die klassischen Kulturtechniken – wenn ich das so beschreiben darf – in den Schulen natürlich höchste Priorität haben.
Wir haben dafür zu sorgen, dass es einen reflektierten, einen kritischen und einen mündigen Umgang von jungen Menschen mit diesen Medien gibt, und nicht nur mit den Techniken, sondern auch mit der digitalen Welt im Netz. Das heißt, wir haben eine ganze Reihe von Dingen in der Schule zu implementieren und voranzutreiben. Dafür gibt es schon eine ganze Reihe guter Voraussetzungen. Ich nenne jetzt einmal Digitalisierungszentren bei den Schulträgern, ich nenne die Kooperationen mit Hochschulen, ich nenne übrigens auch die Auseinandersetzung mit der einen oder anderen wissenschaftlichen Aufarbeitung, was Digitalisierung im Ergebnis für die Schülerinnen und Schüler bringt.
Ich finde, dass all das dringend sein muss und eben nicht die Äußerungen von Bedenkenträgern sind, sondern die Äußerungen von Menschen, die sich verantwortlich mit einer solchen Technologie, mit der sich verändernden Welt und den entsprechenden Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler auseinandersetzen.
Letzter Satz, Kolleginnen und Kollegen. Ja, ich finde, es ist notwendig, dass wir heute in einer Aktuellen Stunde dieses Thema zeitnah debattieren. Es ist aber auch notwendig, dass wir in den Arbeitskreisen und Ausschüssen des Hessischen Landtags genau über all diese Fragen intensiv miteinander reden.
Wir sollten zur Kenntnis nehmen, dass PISA 2015 sagt, dass die Ergebnisse von Schülerinnen und Schülern, die sehr intensiv mit diesen digitalen Dingen beschäftigt und konfrontiert sind, eher schlechter sind als diejenigen in Schulen, in denen das etwas behutsamer gehandhabt wurde.
Letzter Satz, Herr Präsident. – Ich will aber noch einmal sagen: Das ist Teil der Debatte. Es ist nicht meine Meinung, aber es gibt viele andere, die sagen, natürlich bringt es eine ganze Menge, wenn wir mit diesen Dingen richtig als Fachcurricula umgehen und so damit umgehen, dass es altersgemäß ist. Darüber lohnt es sich, in den nächsten Monaten, wahrscheinlich auch Jahren, intensiv im Hessischen Landtag zu diskutieren. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Heute diskutieren wir über ein Gesetz, das bundesweit für viel Aufmerksamkeit sorgt. Der Gesetzentwurf aus dem Bundestag fand im Bundesrat keine Mehrheit, das haben wir gerade schon gehört, und der Vermittlungsausschuss wurde einberufen. Nun hat der Bundestag den dort verhandelten Entwurf beschlossen.
Dieser sieht eine Grundgesetzänderung vor, um Gelder des Bundes für die Digitalisierung der Schulen zur Verfügung zu stellen. Im Grunde handelt es sich dabei aber um eine Nebelkerze; ich will kurz begründen, warum.
Hessen soll daraus 7,4 %, also insgesamt 368,21 Millionen €, erhalten. In Hessen gibt es rund 2.000 allgemeinbildende und berufliche Schulen. Das wären also rund 184.000 € pro Schule, und das verteilt auf fünf Jahre, also jährlich 36.800 € pro Schule. Umgerechnet auf die ca. 800.000 Schülerinnen und Schüler in Hessen wären das gerade einmal 91 € pro Jahr. Sehr geehrte Damen und Herren, eine nachhaltige Finanzierung für die digitale Ausstattung von Schulen sieht erst einmal anders aus.