Protokoll der Sitzung vom 18.05.2021

Wenn man aber die Bewertungen zu weit nach hinten in Richtung des Examens schiebt, ist das Problem – abgesehen davon, dass sich dann natürlich alles auf wenige Leistungen konzentriert – eine erheblich größere Belastung der Prüflinge, in diesem Fall der Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst.

Als jemand, der noch nach der alten Schule juristische Staatsexamina abgelegt hat – im Jurastudium wurde die Prüfung ja immer in der extremsten Form aller Studienfächer auf das Ende der Ausbildung fokussiert –, glaube ich, sagen zu können: Ich weiß, wovon ich da rede.

Vielen Dank, Herr Minister. Gibt es Zusatzfragen? – Das ist offensichtlich nicht der Fall.

Ich rufe Frage 494 auf. Fragestellerin ist die Abg. Böhm.

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

Ist mit der Aussage vom 23.03.2021, „dass man nur mit einer soliden Teststrategie [und dem Ausweiten des Impfens] den Weg zu mehr Lockerungen beschreiten könne“, die Aussage von Sozialminister Klose im Jahr 2020, dass Testen nur eine „trügerische Sicherheit“ biete – vergleiche etwa Plenarprotokoll 20/42 –, widerlegt?

Herr Staatsminister Klose.

Frau Abgeordnete, ich weise zunächst darauf hin, dass ich in dem von Ihnen aufgeführten Plenarprotokoll ausdrücklich nicht mit der in der Fragestellung aufgeführten Aussage zitiert bin, Ihre Frage also konstruiert ist.

Unabhängig davon ist die Aussage, dass jeder Test auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 angesichts des Verlaufs von Infektionen immer nur eine Momentaufnahme abbildet, wissenschaftlicher Common Sense. Richtig ist, dass die Zulassung und Verfügbarkeit von Antigen-Schnelltests und Antigen-Selbsttests es seit Herbst 2020 möglich macht, sehr viel schneller und umfangreicher zu testen. Das kann einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Pandemie darstellen und eine Lockerung der aktuell nötigen Kontaktbeschränkungen möglich machen.

Eine Zusatzfrage, Frau Böhm.

Ist es richtig, dass Sie sich in diesem zitierten Protokoll auf die Aussage von Herrn Bocklet bezogen und diese vollständig unterstützt haben, der genau von dieser „trügerischen Sicherheit“ gesprochen hat?

Herr Staatsminister.

Frau Abgeordnete, was ich in diesem Plenarprotokoll gesagt habe, ist, dass ein PCR-Test durch Abstrich immer nur eine Momentaufnahme ist und schon übermorgen die gleiche Person, die Sie heute negativ testen, positiv sein kann. Genau das habe ich eben auch als wissenschaftlichen Common Sense beschrieben.

Die Person, die in dem genannten Plenarprotokoll von einer „trügerischen Sicherheit“ gesprochen hat, sind Sie selbst gewesen, weil Sie schon dort Folgendes unterstellt haben:

Ich weiß, Herr Klose gibt uns zu bedenken, dass es immer nur eine trügerische Sicherheit ist.

Vielen Dank, Herr Minister. – Gibt es Zusatzfragen? – Frau Böhm, bitte.

Diese trügerische Sicherheit mal beiseitegestellt – –

(Lachen CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Unruhe)

Frau Böhm, fragen Sie noch?

(Zuruf Christiane Böhm (DIE LINKE))

Ich war auch irritiert. – Herr Staatsminister, Sie können gleich antworten. – Ich mache wieder an, und Sie fangen einfach an.

(Heiterkeit – Unruhe)

Kann ich jetzt fragen? – Danke schön. Ist es richtig, dass aufgrund der fehlenden Reihentestungen in den Altenheimen mehr als die Hälfte der COVID-19-Patienten verstorben ist und dass diese Testungen wesentlich früher als Januar 2021 hätten stattfinden können, weil die Testungen, wie Sie sagten, ab September 2020 vorhanden waren?

Herr Minister.

Frau Abgeordnete, Sie wissen sowohl, wie die nationale Teststrategie, als auch, wie die hessische Teststrategie ausgesehen hat. Wir haben uns häufig darüber im Ausschuss ausgetauscht. An genau diesen Teststrategien haben wir uns auch im Land Hessen orientiert.

Einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Durchführung von Tests und der Zahl der Toten kann ich jedenfalls nicht bestätigen, und ich glaube, das wird auch sonst niemand tun.

Vielen Dank. – Weitere Zusatzfragen sehe ich nicht.

Ich rufe Frage 495 auf. Fragesteller ist Herr Abg. Torsten Warnecke.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich frage die Landesregierung:

Wie hoch wäre der Steuerausfall aus den Grunderwerbsteuereinnahmen in Hessen, folgten der Landtag und sie der Forderung der im benachbarten Rheinland-Pfalz größten Oppositionspartei, CDU, diese Steuer „für den ersten eigenen Immobilienerwerb“ wegfallen zu lassen?

Herr Staatsminister Boddenberg.

Vielen Dank, Herr Kollege Warnecke. – Zunächst einmal finde ich es toll, dass Sie sich sehr mit der Programmatik der CDU unseres schönen Nachbarlandes beschäftigen. Das finde ich beachtenswert.

Um Ihre Frage zu beantworten: Sie wissen wahrscheinlich, dass das Institut der deutschen Wirtschaft 2017 in einer Studie untersucht hat, was es bedeuten würde, auf Grunderwerbsteuer zu verzichten bzw. entsprechende Freibeträge einzuführen. Für das Szenario, das Sie ansprechen, einem Freibetrag von 500.000 € für den Ersterwerb von Wohneigentum, prognostiziert diese Studie insgesamt einen Verlust dieser Steuereinnahme von 41 % des Steueraufkommens.

Das würde in Hessen – wohlgemerkt, nicht in RheinlandPfalz; dort gibt es sicherlich deutlich geringere Beträge –, bei einem Gesamtaufkommen der Grunderwerbsteuer von 1,6 Milliarden €, einen Steuerrückgang oder Steuermindereinnahmen in einer Größenordnung von 660 Millionen € bedeuten. Bezogen auf die 1,6 Milliarden €, sind das 41 %.

Wenn man Ersterwerbe von Wohneigentum nicht nur bis zur Höhe eines bestimmten Freibetrags, sondern komplett und vollständig befreien würde, hätte dies deutlich höhere Steuermindereinnahmen zur Folge. Wie Sie wissen, ist bei der Grunderwerbsteuer auch der gewerbliche Bereich betroffen, der Bereich der Fonds, an dem wir gerade arbeiten – Stichwort: Share Deals. Aber dann reden wir sicherlich über 700 oder 800 Millionen € Mindereinnahmen.

Gibt es Zusatzfragen? – Keine Zusatzfragen.

Ich rufe Frage 496 auf. Das ist die Kollegin Löber.

Ich frage die Landesregierung:

Warum sind in Hessen sogenannte Schottergärten (Vorgär- ten, die größtenteils mit Vlies oder Folie und anschließend mit Schotter, Kies bedeckt werden) nicht wie in anderen Bundesländern ausdrücklich verboten?

Frau Staatsministerin Hinz.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete, ausdrückliche Verbote in den Landesnaturschutzgesetzen der anderen Bundesländer existieren bisher nicht. Einzig das Land Baden-Württemberg hat eine Regelung in sein Naturschutzgesetz aufgenommen, die Schotterungen zur Gestaltung von privaten Gärten unter Bezugnahme auf die Landesbauordnung von Baden-Württemberg untersagt.

In den einzelnen Bauordnungen der Länder sind aber bereits jetzt Gebote enthalten, die vorschreiben, dass freie Flächen zu begrünen sind. Das trifft auch auf die Hessische Bauordnung zu. In § 8 Abs. 1 heißt es:

Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind

1. wasserdurchlässig zu belassen oder herzustellen und

2. zu begrünen oder zu bepflanzen, …

Für die Umsetzung und Durchsetzung dieser Vorgaben sind die Kommunen verantwortlich. Es liegt an ihnen, entweder über Bebauungspläne, kommunale Satzungen oder über Nebenbestimmungen in den einzelnen Baugenehmigungen entsprechende Vorgaben zu machen und die Einhaltung sicherzustellen.

Hanau und Fulda haben entsprechende Satzungen mit konkretisierenden Vorgaben erlassen. Da das aber nicht reicht und der Trend zur Anlage von Schottergärten nach meiner Wahrnehmung nicht abnimmt, habe ich den Hessischen Städte- und Gemeindebund bereits am 30. Juni 2019 in einem Brief gebeten, seine Mitglieder noch einmal ausdrücklich auf das Gebot des § 8 HBO aufmerksam zu machen.

Ergänzend setzt die Landesregierung auf Aufklärung und die Bereitstellung von Informationen und bietet Tipps und Anregungen an, wie Gärten, Terrassen oder Balkone naturnah und im Sinne des Insektenschutzes gestaltet werden können. Deshalb unterstützt mein Ministerium Initiativen, die Überzeugungsarbeit für grüne Vorgärten leisten, wie z. B. die Initiative „Rettet den Vorgarten“ des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V.

Durch die Hessische Gartenakademie Geisenheim hat mein Ministerium auf der letzten Landesgartenschau 2018 in Bad Schwalbach Beispiele zu pflegeleichten naturverbun

denen Vorgärten vorgestellt und Besucherinnen und Besucher intensiv in dieser Richtung beraten.

Im Rahmen der Kampagne „Bienenfreundliches Hessen“ ist eine Broschüre in Zusammenarbeit mit den Imker- und Landwirtschaftsverbänden entstanden, die vielfältige Tipps zur aktiven Unterstützung von bestäubenden Insekten im privaten Bereich gibt. Begrünte Grundstücksflächen gehören dazu.