Herr Minister, wie beurteilen Sie den aus Hessen erfolgten Vorstoß – nicht aus Ihrem Haus, sondern meines Wissens aus dem Justizministerium –, dass es zukünftig Journalisten erster und zweiter Klasse geben soll, nämlich, dass entweder die Strafverfolgungsbehörden oder das Justizministerium vorgeben, welche Journalisten unter diesen von Ihnen ausführlich dargestellten Schutz fallen sollen?
Es gibt einen Gleichbehandlungsgrundsatz. Deswegen wird ein hessisches Justizministerium oder ein hessisches Innenministerium keine Journalisten erster oder zweiter Klasse qualifizieren. Es gibt Journalisten nach den Regeln, die mit dem Presserat und den Journalistenverbänden usw. ausgehandelt sind. Die werden dann auch so behandelt, wie ich es vorhin dargelegt habe.
Herr Staatsminister, Sie haben sehr ausführlich geschildert, welche Möglichkeiten derzeit im Strafrecht und bei der Verfolgung bestehen. Nun spricht aber die Justizministerin davon, dass es legislativen Nachholbedarf geben würde. Wie sehen Sie das, oder wie stehen Sie dazu?
Vielen Dank. – Selbstverständlich ist es immer auch Auftrag einer Regierung, anlässlich von entsprechenden Bildern, Einsatzmaßnahmen usw. darüber nachzudenken, ob es Nachholbedarf etwa mit Blick auf die Fragen der strafrechtlichen Verfolgung, der Ahndung von Straftaten usw. gibt. Das ist nicht ungewöhnlich.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Minister. Ich darf dann nachfragen: Sind damit qualitative Kriterien, also infrastruktureller Zustand, oder quantitative Kriterien, also Bewertungen im Sinne der doppischen Buchführung, verbunden?
Sehr geehrter Herr Abg. Warnecke, nach § 3 Abs. 3 des Hessischen Straßengesetzes ist das Land Hessen verpflichtet, ein Straßenverzeichnis zu führen. Hessen Mobil führt dieses Verzeichnis in Form der Straßeninformationsbank für die in der Zuständigkeit befindlichen Bundes-, Landesund Kreisstraßen.
In der Straßeninformationsbank sind folgende Informationen enthalten: Länge, Verwaltungsbezirk, Trassierung, Netzknoten, Widmung, Bauwerke und Querschnitt. Zum Zustand habe ich Ihnen schon mehrfach gesagt, dass wir diese Informationen völlig transparent dargestellt haben. Das kann jeder und jede hier nachprüfen. Sie gehen auf wirtschaft.hessen.de, dort auf „Verkehr“, dann auf „Zustandserfassung“ und danach auf „Straßensanierung“. Dort findet man eine Karte in der Größe von 5 MBit, in der alle Landesstraßen in jedem einzelnen Abschnitt in unterschiedlichen Farben gekennzeichnet für jedermann und auch jede Frau einsehbar sind.
Herr Staatsminister, Sie haben dankenswerterweise darauf hingewiesen, dass es sich beispielsweise auch um die von Hessen Mobil betreuten Kreisstraßen handelt. Daher frage ich: Können Sie mir erklären, warum wir als Landkreis, wollten wir die entsprechenden Qualifizierungen der Straßen erhalten, dafür extra ein Gutachten bei Hessen Mobil in Auftrag geben müssten, das wir auch noch bezahlen müssten?
Herr Warnecke, die Frage verstehe ich nicht ganz. Sie sprechen von der Klassifizierung der Straßen. Ich verstehe nicht, was Sie mit dieser Frage meinen. Könnten Sie das noch etwas ausführen? „Klassifizierung der Straßen“ bedeutet eigentlich die Eingruppierung in Gemeindestraße, Kreisstraße, Landesstraße, Bundesstraße. Dafür braucht man kein Gutachten; da muss man nur aufs Schild schauen.
Ich bedauere, aber Herr Warnecke kann dazu nichts ausführen. Er könnte jedoch in der nächsten Fragestunde wieder eine Frage stellen. – Wenn es keine weiteren Zusatzfragen gibt, sind wir wiederum am Ende der Beantwortung.
Welche Maßnahmen hat das Sozialministerium ergriffen, um die Situation der Kinderklinik der Helios Dr. Horst Schmidt Kliniken (HSK) in Wiesbaden, in der jährlich rund 3.000 Kinder aus der Landeshauptstadt, dem angrenzenden Rheingau-Taunus-Kreis sowie aus ganz Hessen behandelt werden, zu verbessern?
Herr Abgeordneter, vorangestellt ist zu bemerken, dass die Situation eines jeden Krankenhauses nur durch den Träger verbessert werden kann. Nach § 1 Abs. 1 des Hessischen Krankenhausgesetzes wird die stationäre Versorgung „durch ein flächendeckendes gegliedertes System qualitativ leistungsfähiger und eigenverantwortlich wirtschaftender Krankenhäuser“ sichergestellt.
Aus dieser klaren gesetzlichen Aussage resultiert, dass das Hessische Ministerium für Soziales und Integration ein Krankenhaus nicht direkt durch Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal etc. unterstützen kann. Aufgabe des Ministeriums ist es vielmehr, zu überwachen, ob ein Krankenhaus seinen Versorgungsauftrag nach § 19 Abs. 1 Satz 4 HKHG erfüllt. Dieser Pflicht ist das Hessische Ministerium für Soziales und Integration durch einen intensiven Dialog mit den Dr. Horst Schmidt Kliniken sowie anderen Beteiligten, beispielsweise den Kinderärztinnen und Kinderärzten der Landeshauptstadt Wiesbaden und des Rheingau-TaunusKreises, nachgekommen. Ziel dieser aufsichtsrechtlichen Maßnahmen ist, das Krankenhaus in den Stand zu versetzen, den Versorgungsauftrag vollständig zu erfüllen.
Begleitend zum krankenhausaufsichtsrechtlichen Vorgehen nimmt das Hessische Ministerium für Soziales und Integration an dem von der Landeshauptstadt Wiesbaden veranstalteten runden Tisch teil. Die Gespräche fanden in konstruktiver und sachlicher Atmosphäre statt.
Insgesamt ist festzustellen, dass sich die Geschäftsführung der Dr. Horst Schmidt Kliniken einsichtig zeigt, die Versorgungsengpässe bedauert und mit Hochdruck daran arbeitet, die Situation der Kinderklinik und der Kinderchirurgie zu verbessern. Exemplarisch wird dies durch die jüngst mit dem Universitätsklinikum Frankfurt am Main vereinbarte Kooperation in der Kinderchirurgie unterlegt.
Herr Minister, der Marburger Bund, ver.di und der Betriebsrat der HSK haben mehrfach Initiativen unternommen und bekannt gemacht, dass seit 2005 erhebliche Mängel bei den HSK bestehen. Beispielsweise ist die Bettenbelegung um 50 % reduziert worden. Auch wurden die Intensivstationen deutlich verkleinert. Ein Drittel des ärztlichen Personals wurde abgebaut. Darüber hinaus wurde die Kinderchirurgie aufgelöst.
Erst im letzten Dezember gab es den Aufschrei von 31 Kinderärzten aus Wiesbaden und dem Rheingau-Taunus-Kreis. Sie haben berichtet, dass Hunderte Kinder im Jahr 2019 abgewiesen worden seien. Warum hat das Sozialministerium erst jetzt gehandelt, was den runden Tisch angeht, und erst jetzt den Versorgungsauftrag kontrolliert, obwohl diese Mängel seit 2005 immer wieder bekannt gegeben wurden?
Herr Abgeordneter, das Sozialministerium hat auch in der Vergangenheit – das habe ich eben dargestellt – entsprechend seiner gesetzlichen Verpflichtung überprüft, ob dem Versorgungsauftrag durch das Krankenhaus nachgekommen wird. Das war der Fall. Sie wissen, dass es eine öffentliche Diskussion im Zusammenhang mit dem Weggang des Leiters der Kinderstation gab. Daraufhin ist dankenswerterweise durch den Träger des Krankenhauses – das ist derjenige, der in der Pflicht ist –, nämlich durch die Landeshauptstadt Wiesbaden, ein runder Tisch eingesetzt worden. Das HMSI ist zuvor noch durch krankenhausaufsichtsrechtliches Vorgehen, wie ich es dargestellt habe, dem nachgekommen und hat dem im Rahmen der Diskussionen am runden Tisch Nachdruck verliehen.
Herr Minister, aufgrund des öffentlichen Notrufs der Kinderärzte aus Wiesbaden und aus dem Rheingau-TaunusKreis haben Sie mehrere Briefe bekommen, unter anderem vom Oberbürgermeister der Stadt Wiesbaden, von Bürgermeister Franz, vom Landrat des Rheingau-Taunus-Kreises, von der Gesundheitsdezernentin des Rheingau-TaunusKreises und auch von mir als örtlichem Abgeordneten. Ich weiß nicht, wie es mit Wiesbaden aussieht, aber der Landrat und die Gesundheitsdezernentin des Rheingau-TaunusKreises haben Monate auf eine Antwort warten müssen. Ich habe bis heute keine Antwort von Ihnen auf meinen Brief vom 10. Dezember bekommen; ich warte also länger als ein halbes Jahr. Finden Sie das einen akzeptablen Umgang mit den kommunalen Verantwortungsträgern und mit Mitgliedern dieses Hauses?
Herr Abgeordneter, mich wundert, dass die Antwort noch nicht bei Ihnen eingetroffen ist. Ich gehe dem Hinweis gern nach, weil ich mich sehr gut daran erinnern kann, dass die Antwortentwürfe mit uns abgestimmt wurden. Insofern gehe ich dem gern nach.
Entscheidend ist, dass sich die Situation der Versorgung der Kinder im Einzugsgebiet verbessert. Dem wird jetzt nachgekommen. Ich sagte bereits: Es gibt auch eine Einsicht der Klinikgeschäftsführung, dass es dabei einer Nachsteuerung bedarf.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Mich interessiert Folgendes: Sie haben mitgeteilt, dass immer überprüft wird, dass der Versorgungsauftrag erfüllt wurde. Vielleicht können Sie etwas über den Verlauf und über die diesbezüglichen Ergebnisse sowie darüber sagen, was die Bedarfsanalyse und die Überprüfung eigentlich ergeben haben. Welche Änderungen sind jetzt geplant?
Frau Abgeordnete, ich kann aus krankenhausaufsichtsrechtlichen Gesprächen jetzt und hier nicht direkt Bericht erstatten; das werden Sie hoffentlich verstehen. Möglicherweise gibt es einen anderen Weg, sich darüber auszutauschen.