Protokoll der Sitzung vom 18.05.2021

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Vielen Dank, Frau Abg. Goldbach. – Als Nächster hat sich Herr Abg. Müller (Heidenrod) für die Fraktion der Freien Demokraten zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein gutes Beispiel dafür, was passiert, wenn man etwas in einen Koalitionsvertrag hineinschreibt, anfängt, etwas zu planen, im Laufe der Jahre

merkt, dass das nicht so richtig funktioniert, man den Ausstieg nicht mehr findet und man irgendwann einmal einen Gesetzentwurf vorlegen muss. Genau das ist hier passiert. Das Ergebnis liegt jetzt vor – mit allen Problemen, die dieser Gesetzentwurf mit sich bringt.

(Beifall Freie Demokraten und SPD)

Es gibt so viele „Krücken“, um zu versuchen, die verschiedenen Systeme unter ein einziges Dach zu führen, dass es am Ende wahrscheinlich mehr Streit und Ärger geben wird. Daher bin ich nicht ganz so optimistisch wie Sie, Frau Goldbach. Wir haben aber auch unterschiedliche Aufgaben und versuchen, das hier unterschiedlich darzustellen.

Aber diesen Optimismus kann ich deswegen nicht teilen, weil ich keinen Menschen kenne, der diesen Ansatz wirklich begrüßt – vom Innenminister abgesehen.

(Heiterkeit René Rock (Freie Demokraten) – Dr. Matthias Büger (Freie Demokraten): Genau einen!)

Das stimmt. Er hat den Gesetzentwurf eingebracht. Aber wenn man sich mit Experten oder Leuten unterhält, die damit zu tun haben, ist keiner dabei, der sagt: Das ist super. – Viele sagen: Ja, wir müssen Synergien schaffen. – Das ist in Ordnung. Aber es muss Sinn ergeben, Synergien zu schaffen. Synergien um der Synergien willen zu schaffen, ist, wenn man dadurch neue Systembrüche hervorruft, nicht der richtige Weg – zumindest nicht aus unserer Sicht.

(Beifall Freie Demokraten und vereinzelt SPD)

Ich will bereits vor der Anhörung auf den einen oder anderen Problemfall eingehen. Angesprochen wurde schon das Thema Personalvertretung. Wenn jetzt 3.000 Mitarbeiter des Landes Hessen, Beamte, die bislang eine Personalvertretung bzw. einen Personalrat wählen dürfen, das künftig nicht mehr dürfen, ist das schon ein Wort. Dass diejenigen, die bislang in der Polizeiakademie ein Wahlrecht zum Personalrat hatten, künftig in der neu zu gründenden Hochschule dieses Recht nicht mehr haben sollen, ist – ich nenne es nicht „verfassungswidrig“ – mit Blick auf die Vereinbarkeit mit der Verfassung äußerst fraglich. Es soll durch die Wahl von vier Vertrauensleuten ersetzt werden, die bei bestimmten Themen, die auch die Studierenden betreffen, angehört werden müssen.

Wenn man sich vor Augen führt, was dort geplant wird, merkt man: Das birgt erhebliches Konfliktpotenzial in sich. Man könnte auch andere Wege gehen; das haben wir diskutiert. Die Vermischung der verschiedenen Zuständigkeiten unter dem Dach der Hochschule ist ein Problem. Warum sind denn die Beamten und die Anwärter nicht bei den Flächenpräsidien angestellt? Das wäre z. B. eine Möglichkeit, um frühzeitig eine gewisse Verbundenheit zur jeweiligen Dienstbehörde zu schaffen und um das entsprechend zu organisieren. Diese Herangehensweise könnte man wählen. Ich bin gespannt, was wir in der Anhörung von den Experten zu hören bekommen.

(Zustimmung Dr. Frank Grobe (AfD))

Da wird es einen Haufen Kritikpunkte geben, die wir hier noch gar nicht angesprochen haben, weil sie erst in den konkreten Auswirkungen sichtbar werden, die nur Experten bis ins Letzte durchschauen.

(Beifall Freie Demokraten und Günter Rudolph (SPD))

Der Prozess von fünf Jahren macht deutlich, wie komplex und kompliziert das Verfahren ist, weil es eigentlich nicht geht. Richtig ist: Es ist durchaus sinnvoll, wenn auch das Innenministerium und der Innenminister darauf einwirken können, wie eine Polizeiausbildung in ihrem Bereich aussieht. Das stellt niemand infrage. Aber dann kann man das nicht in einer Hochschule machen. Dann kann man nicht sagen: „Das ist Freiheit von Forschung und Lehre“, es in einer Hochschule laufen lassen, es aber doch bestimmen wollen. Das geht eigentlich nicht; das ist ein Systembruch. Man versucht, das ein bisschen durch verschiedene Konstrukte zu heilen.

Wir haben gehört, dass der Senat so großen Einfluss auf die Wahl des Präsidenten habe. Frau Goldbach, ich weiß nicht, ob Sie den Gesetzentwurf gelesen haben. Darin steht: Der Senat und das Kuratorium, das zur Hälfte von weisungsabhängigen Beamten besetzt ist, haben ein Vorschlagsrecht. Drei Personen dürfen vorgeschlagen werden. Wenn eine davon dem Innenminister gefällt, kann er sie bestellen. Wenn ihm keine gefällt, wird er davon keine bestellen. Dann gibt es einen neuen Vorschlag. Wenn das alles nicht zügig genug geht, kann der Innenminister schlicht und einfach eine Person zum Präsidenten bzw. zur Präsidentin machen, die ihm genehm ist.

(René Rock (Freie Demokraten): Soll er es doch gleich machen!)

So wird doch das Verfahren ablaufen. Der Innenminister besetzt den Präsidentenposten.

(Zustimmung Günter Rudolph (SPD))

Das steht faktisch im Gesetzentwurf.

(Zustimmung Günter Rudolph (SPD))

Noch viel schöner ist der Vergleich zu anderen, parallelen Verfahren: Er kann den Präsidenten bzw. die Präsidentin auch entlassen, wenn ihm die Person nicht mehr gefällt. Das steht direkt als Nächstes im Gesetzentwurf. Das müssen wir uns doch einmal vor Augen führen: Es gibt einen Hochschulpräsidenten in Hessen, der von einem Minister schlicht und einfach abgesetzt werden kann, wenn es diesem nicht passt, wie es läuft.

(Zuruf: Unglaublich!)

Das kann doch mit Hochschulfreiheit sowie mit Freiheit von Forschung und Lehre nicht verbunden werden.

(Widerspruch CDU)

Da brauchen Sie nicht den Kopf zu schütteln; das steht im Gesetzentwurf.

(Beifall Freie Demokraten, SPD, DIE LINKE und Dr. Frank Grobe (AfD))

Und die GRÜNEN tragen das Ganze mit, obwohl sie die Hochschulministerin stellen. Was dort passiert, ist schon ein bisschen haarsträubend.

Das Kuratorium, das hier als hochschulratsmäßig verkauft wurde, ist mit sieben Leuten aus den Ministerien besetzt, die weisungsgebunden sind. Hinzu kommen drei Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände und zwei Personen von den Gewerkschaften. Darüber hinaus sind der Landeswohlfahrtsverband und der Verwaltungsschulverband dabei. Meine Damen und Herren, das Kuratorium als objektives, komplett unabhängiges Gremium zu sehen, ist ein bisschen fragwürdig, wenn es unter anderem mit sieben weisungs

gebundenen Mitarbeitern der Landesverwaltung besetzt ist. Im Gesetzentwurf steht, dabei handele es sich um Vertreter dreier Ministerien. Ich habe in die Begründung geschaut: Das ist die Zentrale Fortbildung; da soll ein Gremium diese drei Vertreter bestimmen. Gleichwohl handelt es sich dabei um weisungsabhängige Personen. Das ist ein weiteres erhebliches und fragwürdiges Vorgehen, wenn man eine solche Hochschule neu gründet.

Ich will genau das in der Tat zum Ausdruck bringen. Entweder mache ich eine Hochschule; dann gilt aber auch Hochschulrecht. Oder ich mache keine Hochschule, sondern die verwaltungsinterne Polizei – auch mit der zweigeteilten Ausbildung. Dann muss man es im Zweifel so lassen, wie es jetzt ist. Aber jetzt zu versuchen, das alles unter einem Dach zu machen – Hochschulrecht anzuwenden, aber auch den, zugestandenermaßen, richtigen Einfluss des Innenministers auf den Bereich der Polizei zu eröffnen –, passt nicht zusammen. Wenn etwas nicht zusammenpasst, sollte man es vielleicht lassen.

(Beifall Freie Demokraten und SPD)

Deswegen bin ich sehr gespannt, was wir von den Experten in der Anhörung zu hören bekommen. Das Verfahren von fünf Jahren spricht für sich. Die Protestnoten der Professoren sprechen für sich. Juristische Gutachten des Personalrats sprechen für sich. Die Gesamtstimmungslage und die Ablehnung durch die bisherigen Gremien und Organisationen sprechen ebenfalls für sich. Insofern bin ich sehr gespannt, wie wir dieses Verfahren zu einem Ende bringen.

(René Rock (Freie Demokraten): Der Minister spricht auch für sich!)

Wenn es am Ende eine Mehrheit dafür gibt, bin ich gespannt, wie wir mit diesem Konstrukt in den nächsten Jahren sauber durch die verschiedenen Aus- und Fortbildungen sowie durch die hochschulpolitischen Fragestellungen kommen. Denn die Probleme werden sich sicherlich erst danach ergeben.

(Beifall Freie Demokraten und vereinzelt SPD)

Vielen Dank, Herr Abg. Müller. – Für die CDU-Fraktion hat jetzt der Abg. Hofmeister das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir werden diese muntere Debatte am frühen Abend sicherlich noch im Ausschuss zur Genüge fortführen. Bei aller Kritik, die hier vonseiten der Oppositionsfraktionen angebracht wird, sollte man nicht den Blick auf Chancen und Antworten auf die Frage, wie wir uns Zukunft vorstellen, verstellen und überdecken.

Ich will mit einem anderen Einstieg beginnen. Wir wissen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht abschließend, wie sich die Corona-Pandemie auf den Arbeits- und Ausbildungsmarkt auswirken wird. Aber mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ist davon auszugehen, dass der Wettbewerb um die Gewinnung von Nachwuchskräften auch im Bereich von Polizei und Verwaltung weiter zunehmen wird. Da ist es doch die Verpflichtung der Landesregierung, zu schauen, wie man sich dort zukünftig wettbewerbsfähig aufstellen kann.

(Beifall CDU – Zuruf Stefan Müller (Heidenrod) (Freie Demokraten))

Meine Damen und Herren, das Vorhaben besteht schon länger, weil es komplex ist und große Herausforderungen mit sich bringt. Aber gerade unter den herrschenden aktuellen Umständen und mit Blick auf das, was uns in Zukunft erwartet, ist der vorgelegte Gesetzentwurf der Landesregierung die richtige Antwort, um mit der neuen Hochschule für öffentliches Management und Sicherheit Kompetenzen zu bündeln und einen weiteren Baustein für ein attraktives hessisches Wissenschaftssystem zu setzen. Davon sind wir von der CDU-Fraktion, aber auch vonseiten der gesamten Koalition überzeugt.

(Beifall CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Man muss auch einmal bereit sein, Vorteile wahrzunehmen. Man darf nicht einfach nur Nein sagen und anmerken: Das geht so nicht. – Wie geht es denn dann?

(Stefan Müller (Heidenrod) (Freie Demokraten): Zuhören! Alles erklärt!)

Das war das Bemerkenswerte bei den bisherigen Beiträgen der Opposition. Da hieß es teilweise: Na ja, das sehen wir schon irgendwie, aber nicht so. – Gut, so kann man es machen. Aber das hilft am Ende des Tages nicht weiter. Die Landesregierung wird ihrer Verantwortung gerecht, zukünftig eine Fachkräfteausbildung auf hohem Niveau zu organisieren und so die Zukunftsfähigkeit unserer Polizei zu sichern. Dafür ist der Zusammenschluss der Hochschule für Polizei und Verwaltung, der Hessischen Polizeiakademie und der Zentralen Fortbildung Hessen eine wegweisende Aufstellung.

Meine Kolleginnen und Kollegen, der geschätzte Kollege Günter Rudolph

(Beifall Torsten Warnecke (SPD))

hat die fünf Jahre besonders hervorgehoben. Was wäre denn gewesen, wenn es fünf Monate gewesen wären? Dann hätte es geheißen: Das ist ein Schnellschuss.

(Günter Rudolph (SPD): Wenn ein Gesetz schlecht ist, ist es schlecht!)

Wie es gemacht wird – – Es wurde ein intensiver Dialog geführt, abgewogen und in verschiedenen Runden diskutiert.