Beim Thema Gebühren vertreten wir dagegen eine konträre Auffassung zu den Mitgliedern der FDP. Wir können einer kostenfreien Nutzung und Ausleihe der Bibliotheksbestände nicht zustimmen. Die Forderung der FDP-Fraktion hat uns zudem überrascht. Denn das passt eigentlich gar nicht zu einer angeblich wirtschaftsliberalen Fraktion, sondern das passt eher zum Klamauk sozialistischer Parteien.
Dabei kennen Sie doch alle das alte Sprichwort: Was nichts kostet, ist nichts wert. – Von dieser Volksweisheit sollten wir uns alle leiten lassen. Denn ein kostenfrei zur Verfügung gestellter Gegenstand oder eine kostenfrei zur Verfügung gestellte Dienstleistung erfährt in der Regel weniger Wertschätzung als Gegenstände oder Dienstleistungen, die einen Preis haben. Es ist davon auszugehen, dass sich in öffentlichen Bibliotheken die Bücher durch häufigen und unsachgemäßen Gebrauch schneller abnutzen werden. Somit werden Folgekosten generiert. Wer kommt dann für den Schaden auf? – Das wäre die Allgemeinheit und somit der hessische Steuerzahler.
Das könnte man keinem vermitteln. Die geringen Gebühren haben vielmehr einen erzieherischen Charakter. Denn der Bibliotheksnutzer bringt durch die von ihm entrichteten Gebühren seine Wertschätzung gegenüber den Büchern
zum Ausdruck. Letztlich kann auf diese Weise dem allseits beobachtbaren Werteverfall entgegengesteuert werden. Denken Sie nur an das Einwegpfand: Da haben lächerliche 25 Cent dazu beigetragen, die Umweltverschmutzung deutlich zu verringern.
Wir von der Alternative für Deutschland empfehlen, die bisherigen Bibliotheksöffnungszeiten an die Bedürfnisse der Nutzer anzupassen. Das schließt mit Ausnahme der Feiertage die Nutzungszeiträume am Wochenende sowie Öffnungszeiten spät abends insbesondere in Großstädten ein. Darüber hinaus sollte zur Verbesserung der Nutzung der Bibliotheken ein einheitlicher Bibliotheksausweis ausgegeben werden. Mit diesem sollte ein digitaler Zugriff auf die Bestände möglichst aller Landesbibliotheken ermöglicht werden.
Nein, das ist nicht so. – Zur Vereinfachung sollten alle Produkte der Landesbibliotheken über eine Internetseite mit einer selbst erklärenden Menüführung abgerufen werden können. Das würde auch fernstehenden Gruppen die Teilhabe an Bibliotheken erleichtern.
Darüber hinaus wäre es sinnvoll, eine einheitliche und transparente Tarifstruktur für die Inanspruchnahme der Bibliotheksdienstleistungen zu installieren. Der sozioökonomische Status des Nutzers könnte dabei angemessen berücksichtigt werden.
Um die Bibliotheken für bildungsferne Schichten attraktiver zu machen, könnten, was es im Einzelfall auch schon gibt, Cafeterien integriert werden. Zur Förderung der Lesekultur in allen Altersstufen und sozialen Schichten sollte man zudem eine stärkere formale und inhaltliche Vernetzung der Angebote der Schulen, Behörden, Theater, Museen und Altersheime mit solchen der Bibliotheken anstreben.
Wie Sie sehen, haben wir, die Mitglieder der AfD-Fraktion, unsere Hausaufgaben wieder gemacht. Wir haben Alternativen aufgezeigt, die allen einen Nutzen bieten und umgesetzt werden sollten. – Vielen Dank.
Herr Dr. Grobe, vielen Dank. – Für die Fraktion der CDU erhält als Nächster Herr Abg. Steinraths das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, werte Kollegen! Bibliotheken sind Orte des Wissens, der Kultur und der Erkenntnis. Sie sichern die Ereignisse und Daten der Vergangenheit. Sie tragen somit zum Erhalt unseres historischen Erbes bei.
Das erste Mal Kontakt zu einer Bibliothek hatten die meisten sicherlich als Schüler. Damals wurde einem erklärt, wo man welches Buch zu welchem Thema findet. Den Bibliotheksausweis gab es obendrauf.
Bis heute sind Bibliotheken für den Erhalt und die Sammlung der Bücher sowie der Medien wichtig. Vor allem haben sie aber die Funktion, das allen Menschen zugänglich
zu machen. Es ist deutlich günstiger, ein Buch in der Bibliothek zu lesen oder auszuleihen, als es sich zu kaufen. Das gilt gerade dann, wenn man weiß, dass man es nur einmal liest, weil die Geschichte dann bekannt ist.
Zwar machen die digitalen Medien und die E-Books den klassischen Büchern durchaus Konkurrenz. Doch die hessischen Bibliotheken haben nicht geschlafen. Sie haben seit Langem ihre Bestände um digitale Angebote erweitert. Somit haben sie das für jeden online zugänglich gemacht.
Die allermeisten Bibliotheken befinden sich in staatlicher bzw. kommunaler Trägerschaft. Daneben gibt es aber auch welche von Hochschulen, Kirchen und anderen juristischen Personen. Alle haben eines gemeinsam: Sie sind öffentlich, also für jeden zugänglich.
Gerade für kulturelle Veranstaltungen sind Bibliotheken prädestiniert. Denn sie sind direkt vor Ort. Sie können lokale Themen aufgreifen. In den regionalen Zweigen können Autoren und Musiker ihre Werke vorstellen.
Bibliotheken haben aber eine weitaus zentralere Funktion in unserem Land. Sie dienen der Willensbildung und fördern somit die demokratische Teilhabe. Denn so, wie das Netz offen ist und unzählige Informationen anbietet, sind auch die Bibliotheken eine allgemeine und öffentliche Informationsquelle. Das sind sie nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger, sondern besonders auch für die Studentinnen und Studenten sowie für die Forscher. Die Bibliotheken sind meist die erste Anlaufstelle bei ihren Recherchen.
An dieser Stelle möchte ich das hebis-Portal besonders hervorheben, das Hessische Bibliotheksinformationssystem. Diese sehr große Verbunddatenbank verfügt über einen Onlinekatalog von über 567 Bibliotheken. Über das Portal können über 19 Millionen Titel mit über 33 Millionen Exemplaren eingesehen bzw. gesucht und recherchiert werden. Über hebis können dann auch die Bücher vor Ort oder per Fernleihe bestellt werden. – So viel will ich zum großartigen Onlineangebot sagen.
Jetzt will ich wieder etwas analoger werden. Die 500 Bibliotheken in Hessen werden vom Land unterstützt. Auch wir, die Mitglieder der CDU-Fraktion, stehen hinter dieser Förderung. Unsere Bibliotheken profitieren daher mit über 1,25 Millionen € über den Kommunalen Finanzausgleich. Jedes Jahr werden etwa 70 bis 75 Förderbescheide erteilt. Hinzu kommt der Leseförderpreis, der mit 15.000 € dotiert ist. Damit werden Bibliotheken ausgezeichnet, die insbesondere Kindern und Jugendlichen das Lesen näherbringen und zur Freude beitragen.
Entschuldigung, ich bin Anfänger. – Dieser hat zwei zentrale Themen. Erstens sollen die Bibliotheken vollkommen kostenlos sein. Zum anderen sollen sie auch sonntags öffnen können.
Die Nutzung der Bibliotheken ist bereits kostenlos. Lediglich bei Ausleihe wird, wie vorhin bereits erwähnt, ein sehr kleiner Obolus verlangt. Das ist mehr als eine Schutzgebühr für das ausgeliehene Buch anzusehen, damit man es auch wieder zurückgibt. Ich erachte es als durchaus sinnvoll, dass Bibliotheken auch weiterhin eine Ausleihgebühr erheben können und dürfen. Viele Bibliotheken haben heu
Es ist natürlich auch einfach für die Mitglieder der FDPFraktion, die keine Verantwortung tragen müssen, mehr Geld zu fordern, ohne zu klären, woher es kommen soll. Sie haben sich keine Gedanken darüber gemacht, woher das Geld kommen soll. Zumindest habe ich es nicht gesehen. Von Ihnen wird salopp gefordert, das einmal so nebenbei aus dem Haushalt zu finanzieren. 3,3 Millionen € sind keine kleine Summe.
Gleichzeitig würde die von Ihnen geforderte Öffnung am Sonntag die Kosten weiter anheben und die Personaldecke weiter anspannen. Sie wissen, dass der Sonntag der Tag der Arbeitsruhe ist. Er soll der seelischen Erholung dienen. Wir wissen, wie Sie zum arbeitsfreien Sonntag stehen.
Wer sonntags ein Buch lesen oder ausleihen will, kann dies schon am Samstag tun. Der Schutz der Sonntagsruhe ist uns, den Mitgliedern der Christlich Demokratischen Union, sehr wichtig. Wir werden es nicht zulassen, dass die Freizeit zerrissen wird, zumal man mittlerweile die Möglichkeit hat, alles online anzuschauen und auszuleihen. Am Sonntag hat man Zeit für die Familie, und zwar für die eigene.
Die Koalition aus den Fraktionen der CDU und der GRÜNEN wird das Hessische Bibliotheksgesetz immer weiter evaluieren und anpassen. Dabei werden wir den Empfehlungen der Enquetekommission „Kultur in Deutschland“, den Empfehlungen der Kommunalen Spitzenverbände sowie den Empfehlungen der Fachvertreter der Bibliotheken folgen.
Wir bleiben dabei, dass die Bibliotheken für jeden frei zugänglich sind, so wie es das Grundgesetz und die Hessische Verfassung vorsehen.
Wir bleiben dabei, dass die Nutzung kostenfrei ist. Wir bleiben dabei, dass immer genug Pflichtexemplare vorrätig sind. Wir bleiben dabei, dass die Bibliotheken Bildungseinrichtungen allergrößter Güte sind, die es zu schützen und zu unterstützen gilt. Wir bleiben dabei, dass die Bibliotheken Orte der kulturellen, wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Betätigung sind.
Das Hessische Bibliotheksgesetz ist zum Jahresende befristet. Wir werden bis dahin einen ausgewogenen, vernünftigen und vor allem verantwortungsvollen Entwurf in den Landtag einbringen, welcher dem Steuerzahler, den Bibliotheksmitarbeitern und den Menschen in unserem Land gerecht werden wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der FDP gibt uns Gelegenheit, über die Bedeutung öffentlicher Bibliotheken zu sprechen. Das haben meine Vorrednerinnen und Vorredner bereits ausführlich getan. Ich kann deswegen auf einige Anmerkungen über die gute Arbeit, die in hessischen öffentlichen Bibliotheken geleistet wird, in meinem Redebeitrag verzichten und dafür auf ein paar Punkte eingehen, die Sie zuvor gesagt haben.
Ich möchte die Kolleginnen und Kollegen aus dem Unterausschuss für Finanzcontrolling und Verwaltungssteuerung, falls welche hier sind, an die interessante Diskussion erinnern, die wir kürzlich zur Bedeutung des kulturellen Angebots im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge geführt haben. Wir konnten uns dabei sehr intensiv vor Augen führen lassen, wie bedeutend das ist. – Dabei will ich es belassen.
Es ist natürlich in der Verantwortung des Landes, die hessischen Kommunen so auszustatten, dass sie diesen Angeboten nachkommen können. Jede Schließung einer öffentlichen Bibliothek aus Kostengründen ist eine Niederlage bei der Entwicklung eines allgemeinen Bildungsangebots. Jeder Verlust des Zugangs zu einer öffentlichen Bibliothek – insbesondere im ländlichen Raum, weil der Weg zu weit, zu beschwerlich und manchmal auch zu teuer ist – ist eine Bildungsungerechtigkeit.
Ich habe nun von Ihnen gehört, dass wir in diesem Jahr schon wieder so weit sind, das Bibliotheksgesetz zu erneuern, und ich freue mich auf die Diskussion, so wie ich mich auch auf die Diskussion freue, wenn wir hier über diesen Gesetzentwurf beraten.
Ich möchte Ihnen anraten – ich habe den Eindruck, bei manchen ist der letzte Bibliotheksbesuch doch schon extrem lange her –, die Zeit bis dahin vielleicht zu nutzen, den einen oder anderen Besuch in Ihrem Wahlkreis zu machen oder es zu machen wie ich – ohne hier beispielgebend sein zu wollen, vielleicht gibt es noch einige andere, bei denen es genauso ist –: Natürlich bin ich Mitglied im Förderverein meiner städtischen Bücherei.
Das Buch „Der Name der Rose“ fand ich, genau wie den Film, obwohl in Hessen spielend, ziemlich langweilig.