Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das waren starke Worte. Ein Teil der Redner hat sich allerdings nicht mit dem Gesetzentwurf beschäftigt. Ich finde es immer sehr faszinierend, wenn man über alles redet, nur nicht über den Gesetzentwurf. Ich finde, er hat es aber verdient – egal, was man davon hält –, dass man sich mit ihm auseinandersetzt.
Lieber Kollege Rock, so sympathisch Sie mir auch sind, haben auch Sie nicht das Recht, alles zu behaupten – denken dürfen Sie natürlich alles –, was Sie behaupten.
Sie werfen Frau Kollegin Feldmayer vor, sie habe sich nur zwei Minuten ihrer Rede mit dem eigentlichen Thema beschäftigt. Sie hat sich aber mit nichts anderem beschäftigt. Offenkundig haben Sie keinem einzigen ihrer Worte zugehört.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich finde, an dieser Stelle muss man zuhören. Zu den Fragen, die Sie völlig zu Recht gestellt haben, wird die Staatsministerin sicherlich gleich einiges sagen; und sie kann immer einiges zum Thema Klimaschutz und Klima sagen. Das ist dann auch immer ganz faszinierend.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte mich aber mit dem Gesetzentwurf auseinandersetzen. Das ist auch die Aufgabe. Ich habe mir Folgendes vorgestellt: Wir stimmen diesem Gesetzentwurf heute alle zu.
Ja, aber, lieber Herr Kollege Grumbach, Sie haben vorhin davon gesprochen, wir müssten die Mogelpackung beenden. – Daher wollen wir uns jetzt doch einmal mit dem Gesetzentwurf auseinandersetzen.
Zunächst einmal machen Sie etwas ganz Faszinierendes – das ist heute, wie ich glaube, Mode, weil dies auch die FDP macht, von der sonst immer ganz ordentliche Gesetzentwürfe kommen, jedenfalls technisch –: Sie schreiben in einen Gesetzentwurf eine Präambel. Also, wo sind wir denn? Wir haben die Hessische Verfassung, diese hat eine
kleine Präambel; und wir haben das Grundgesetz, auch dieses hat eine Präambel. Aber wir haben keine Gesetzespräambeln, in die man schreiben würde: „§ 1 Präambel“. Dies gibt es einfach nicht. Dort schreiben Sie alles Mögliche hinein, was ehrlicherweise nicht wirklich viel aussagt – aber gut.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Sozialdemokraten, was ist der Zweck dieses Gesetzentwurfs? Geht es darum, nur Allgemeinsätze in einen Gesetzentwurf zu schreiben? Dies kann es nicht sein; denn ein Gesetz ist eine Ausführungsvorgabe für Regierungen, für Verwaltungen und für jeden Menschen, der betroffen ist. Es ist eine Ausführungsvorgabe. Also, der Gesetzeszweck ist das Mindeste, den man beschreibt. Dies kann man erwarten, aber das tun Sie einfach nicht. Das schreiben Sie einfach nicht. An dieser Stelle empfehle ich, das von der ehemaligen Bundesministerin Zypries aufgelegte „Handbuch der Rechtsförmlichkeit“ einmal zu Rate zu ziehen. Dort steht nämlich drin, wie man so etwas macht. Dort steht schlicht und ergreifend drin, der Nutzer bzw. Anwender müsse erkennen können, wozu ein Gesetz dient. Erster Vorschlag.
Jetzt haben wir einen Gesetzentwurf, in dem nicht drinsteht, wozu er dient. Aber immerhin haben wir einen Gesetzentwurf.
Dann zur Sprache. In dem berühmten Handbuch steht auch drin: klar, knapp, kurz und vor allem verständlich.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, noch einmal: Ich möchte mich mit dem Gesetzentwurf auseinandersetzen. Das passt nirgendwo. Er ist weder knapp noch klar, noch kurz, noch an vielen Stellen verständlich. Was noch viel schlimmer ist: Er ist in sich selbst widersprüchlich. Dazu komme ich aber noch.
Richtet sich Ihr Gesetzentwurf an die Landesverwaltung? Denn Sie schreiben mehrmals, die Landesregierung habe sich an das Gesetz zu halten. Nun gut, das steht schon in der Verfassung. Die Verwaltung ist an Recht und Gesetz gebunden. Wir alle sind an Recht und Gesetz gebunden. Dies ist eine Selbstverständlichkeit; diese braucht man nicht in einen Gesetzentwurf zu schreiben. Es hört sich aber immer gut an, dass man einmal hineinschreibt, dass man an das Gesetz gebunden sei. Dann weiß man, womit man es zu tun hat. Dies ist aber völlig überflüssig. Müssen sich die anderen jetzt nicht daran gebunden fühlen? Die Landesregierung muss sich also gebunden fühlen, aber was ist mit den anderen? Was ist mit den Bürgern? Was ist mit den Kommunalverwaltungen? Dazu sagen Sie übrigens gar nichts, obwohl diese die Meistbetroffenen sind. Also, auch das ist nicht wirklich richtig schick.
Dann steht dort drin: Widersprüche im Gesetz seien zwingend zu vermeiden. Warum? Klar, wenn im Gesetz oben A und unten B steht, dann stellt sich die Frage: Was soll derjenige, der dem Gesetzesbefehl nun zu folgen hat, jetzt machen? Wenn Sie sich aber Ihren Gesetzentwurf durchlesen, werden Sie feststellen: Sie kommen mit völlig unterschiedlichen Dingen. In § 4 sagen Sie:
Was stimmt denn jetzt? Was gilt? Was ist der Gesetzesbefehl? Was ist dies für eine Arbeit? Ihr parlamentarischer Geschäftsführer schmeißt immer mit dem Vorwurf der Schlampigkeit und mit anderen Dingen um sich; aber dies ist – bitte, seien Sie mir nicht böse – grob schlampig. Das macht man einfach so nicht. Das macht man jedenfalls nicht als Opposition, wenn man der Regierung zuvor gesagt hat, sie müsse es anders und besser machen. Dann muss man es selbst besser machen. Das muss der Anspruch sein. Ich finde, Sorgfalt geht vor Ideologie.
Dann kommen so Dinge, die ganz sensationell sind, eine Neuerfindung. Dort steht z. B. drin, die Zielvorgabe sei: „deutlich unter 1,5 Grad“. 1,5 Grad ist die Pariser Betrachtung, die uns alle, die die Welt geeint hat. Dank Mister Biden geschah dies jetzt wieder. Aber immerhin: 1,5 Grad. Und Sie sagen: „deutlich unter“. Was ist also der Gesetzesbefehl? – Der Gesetzesbefehl „deutlich“ besagt: Mindestens ein Drittel ist „deutlich“. Dann sind wir bei 1 Grad. Ich hoffe, Sie meinen dies nicht wirklich ernst; denn 1 Grad ist nicht einmal rechnerisch möglich. Es ist aber auch wirtschaftlich nicht möglich. Das ist möglicherweise auch technisch nicht möglich, weil wir manches von dem nicht haben, was wir bräuchten, um es umzusetzen. Es ist nur unter einer Bedingung möglich: Wir nehmen den Weltschalter, den FI-Schalter, und drücken auf off. Dann geht das. Dann werden wir alle Bauern und bauen Kartoffeln an. Diese sind energetisch wunderbar; und dann freut sich DIE LINKE. Dann werden wir Arbeiter und Bauern; und alles ist wunderbar, und das Klimaziel wird erreicht.
Das meinen Sie aber auch nicht. Redlicherweise muss man Ihnen zugestehen, dass Sie das nicht meinen; aber Sie schreiben es in den Gesetzentwurf. Das macht man ehrlicherweise nicht. Dann fragen Sie: Wie ist das eigentlich? Sie schreiben die jetzt in der Bundesinitiative vorgenommene Sektorenbetrachtung 1 : 1 ab und weigern sich, zur Kenntnis zu nehmen, dass die Sektoren in den unterschiedlichen Ländern unterschiedlich sind. Wir haben Länder, die haben eine Energieproduktion, Kohleverstromung, Gasverstromung und anderes. Diese Länder haben einen anderen energetischen oder Klimaschwerpunkt als wir, die wir vor allem von Verkehr, Infrastruktur, Verwaltung oder beispielsweise den Rechenzentren leben.
Lieber Herr Rock, zum Thema Energieverbrauchssteigerung: Schauen Sie sich einmal an, welche Steigerung an Energieverbrauch alleine das Rechenzentrum in Frankfurt beigetragen hat. Wir alle haben bejubelt, dass wir jetzt dieses Rechenzentrum haben. Also, wenn Sie die Wirtschaftskraftsteigerung damit korrelieren lassen, haben wir keine Steigerung – sei es drum.
Aber wie soll das funktionieren, wenn Sie sagen, Sie nehmen die Sektoren 1 : 1 bundesgleich? Das funktioniert nicht. Der Föderalismus lebt von Unterschiedlichkeit, von Differenzierung und vor allem auch von Ideen, wie man es unterschiedlich macht. Man muss es in Baden-Württemberg anderes machen als in Niedersachsen, wo die Landwirtschaft eine ganz andere Bedeutung hat als bei uns. Wir müssen es anders machen als Berlin oder MecklenburgVorpommern.
Lieber Herr Grumbach, das Schärfste überhaupt ist die Neuberechnung der Mogelpackung der Emissionen. Weltweit wird die Klimawertigkeit an der Quelle berechnet. Das ist eine Berechnungsgrundlage. Sie wollen das jetzt in
Ein Beispiel: Die Alu-Hütte aus Südfrankreich schickt 100 t Aluminium nach Hessen, und der Klimawert wird jetzt bei uns in Hessen berechnet. In Südfrankreich wird er übrigens auch berechnet; die wären ja blöd, wenn sie es nicht machen würden, sonst hätten sie ein eigenes Problem. Damit kommen wir zur Doppelwertigkeit. Das kann doch nicht der Sinn sein. Ihr Gesetzentwurf sieht es aber so vor.
Auch das ist eine technische Betrachtungsweise dieses Gesetzentwurfs. Wenn wir das jetzt verabschieden würden, hätten wir keine Antwort darauf – abgesehen davon, dass wir dann in Hessen die Einzigen in Deutschland, in Europa und der Welt wären, die das so berechnen.
Wie kommen wir dann in eine Vergleichssituation? In Ihrem Gesetzentwurf machen Sie deutlich, dass Sie ununterbrochen „vergleichen“, „testen“, „prüfen“ und „nachhalten“ wollen. Das funktioniert an dieser Stelle überhaupt nicht mehr. Die Gesetzestechnik ist völlig daneben, weil es nicht ausführbar ist.
Wenn Sie sich das „Handbuch der Rechtsförmlichkeit“ wieder einmal vor das geistige Auge ziehen, dann können Sie nachlesen: Der Gesetzesbefehl muss ausführbar sein. Sonst geht er ins Leere. – Was machen Sie? Sie legen einen Gesetzentwurf für die Schaufensterfront vor. Das ist falsch.
Sie wollen, dass die Häuslebauer in Hessen in den nächsten 30 Jahren zu 100 % energieneutrale Bauten haben. Wir haben 1,9 Millionen Häuser in Hessen. Rechnen Sie es um. Wollen Sie es zu 100 % fördern, wollen Sie es zu 40 % fördern? Sie schreiben in Ihrem Gesetzentwurf: Finanzielle Auswirkungen: null. – Nach meiner Berechnung sind allein für diesen Posten im hessischen Haushalt mindestens 1 Milliarde € pro Jahr, wenn nicht 4 Milliarden € pro Jahr, für die nächsten 30 Jahre anzusetzen. Das Geld haben wir nicht, das Geld haben Sie nicht.
Das Gesetz ist an dieser Stelle vollkommen unbrauchbar. Es ist falsch und schlecht formuliert. Deswegen ist es ausgesprochen unwahrscheinlich, dass am Ende eine Mehrheit dafür zustande kommt. – Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich freue mich sehr, dass das Thema Klimaschutz wieder verstärkt in der öffentlichen Wahrnehmung angekommen ist. Das hat natürlich etwas mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu tun, über die ich mich natürlich auch sehr freue. Ich begrüße es auch, dass die Bundesregierung umgehend reagiert hat und mit ordentlichem Tempo ein Klimaschutzgesetz mit schärferen Zielen auf den Weg gebracht hat. So weit, so gut.