Protokoll der Sitzung vom 03.02.2022

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Schalauske. – Als Nächster der Kollege May für die Fraktion der Bündnisgrünen.

(Das Rednerpult wird desinfiziert.)

An dieser Stelle einen herzlichen Dank an die Damen und Herren, die uns mit der Hygiene richtig gut durch die Sitzung bringen, vielen herzlichen Dank.

(Allgemeiner Beifall)

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn man sich im Vorfeld in der Vorbereitung auf die Debatte mit einzelnen Schicksalen von Betroffenen der seinerzeitigen Verwaltungspraxis auseinandersetzt, die mit dem sogenannten Radikalenerlass eingeführt wurde, dann kann man ein Stück weit die Bitterkeit, auch die Verzweiflung nachvollziehen und nachfühlen, die seinerzeit dort Betroffene ergriffen hat, die von einer überschießenden Verwaltungspraxis betroffen waren, die ein Grundmisstrauen zugrunde gelegt hat und die auch sozusagen das Maß verloren hat von dem, was tatsächlich feststellbar war und was unterstellt wurde.

Der entscheidende Punkt ist – das ist jedenfalls mein Eindruck –, dass tatsächlich sehr viele Fälle falsch beurteilt wurden. Das hat der Landtag im Jahr 2017 schon einmal festgestellt und ausdrücklich bedauert, dass es zu dieser Verwaltungspraxis in Hessen gekommen ist. Ich möchte deswegen noch einmal auf die seinerzeit verabschiedete Entschließung auf Drucks. 19/4454 hinweisen, in der der Landtag in Punkt 6 eindeutig Folgendes festgestellt hat:

In Anwendung des Radikalenerlasses konnte der Eintritt von Menschen in den öffentlichen Dienst verhindert werden, die tatsächlich nicht auf dem Boden unserer Verfassung standen. Es wurden aber auch sehr viele Bürgerinnen und Bürger getroffen, deren Verhalten dies aus heutiger Sicht nicht gerechtfertigt hätte. Der Landtag bedauert die geschehenen ungerechtfertigten Benachteiligungen dieser Bürgerinnen und Bürger.

Wenn wir uns das vor Augen führen, dann sollte das die Haltung sein, mit der wir diese Debatte hier führen.

Sehr geehrter Herr Schalauske, deshalb gefällt mir nicht, dass Sie den Versuch unternommen haben, das, was wir seinerzeit zur historischen Einordnung formuliert haben, als Rechtfertigung damaligen Handelns zu bewerten. Auch Ihr letzter Satz hat mir nicht gefallen, mit dem Sie ein Stück weit insinuiert haben, dass Bespitzelungen und dergleichen in unserem Rechtsstaat Praxis seien. Das weise ich ausdrücklich zurück.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU – Zuruf Jan Schalauske (DIE LINKE))

Sie haben das so ausgeführt. Wir reden aber über Vorgänge, die schon lange zurückliegen.

Ich denke, es ist schon wichtig, sich die historischen Beweggründe derer, die damals handelten, vor Augen zu führen. Die damaligen Vorgänge sind gut dokumentiert. Vor gut 50 Jahren kam der Landtag schon einmal zusammen, um über diese Sachfrage zu diskutieren. Seinerzeit ließ sich in der Debatte – die Debatte dauerte damals übrigens

über sieben Stunden, wie ich nachvollziehen konnte, eine Redezeitbeschränkung gab es nicht – Ministerpräsident Osswald wie folgt ein:

Wir wissen aber, dass es militante radikale Gruppen und Gruppierungen gibt, denen jedes Mittel recht ist, die unter Missbrauch rechtsstaatlicher Institutionen versuchen, Positionen im Staate zu erringen und die freiheitliche Staatsform zu zerstören. Diesen Anfängen gilt es zu wehren – in aller Nüchternheit, ohne mit Kanonen auf Spatzen zu schießen; im gegebenen Fall auch mit den Mitteln, die erforderlich sind, drohenden Gefahren rechtzeitig und erfolgreich zu begegnen.

Zu Beginn der Debatte wurde eine mündliche Frage des Abg. Sprenger aufgerufen, der danach fragte, wie viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst in extremistischen Vereinigungen tätig seien. Daraufhin wurde von Innenminister Bielefeld geantwortet, dass 177 Personen in rechtsradikalen Organisationen und 72 Personen in linksradikalen Organisationen tätig sind. Diese Zahl bezog sich auf alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst, bei Kommunen, beim Land und bei Anstalten des öffentlichen Rechts. Das war die Grundaussage, die Grundannahme, von der die damalige Landesregierung ausgegangen ist.

(Christiane Böhm (DIE LINKE): Aber ein Berufsverbot haben nur die Linken bekommen!)

Um all das einordnen zu können, müssten Sie auch noch sehen, dass es damals zu terroristischen Akten und zu dem erstmaligen Einzug einer rechten Partei in den baden-württembergischen Landtag gekommen ist.

Ministerpräsident Osswald hat dann, sozusagen als Ziel der Maßnahme, Folgendes weiter ausgeführt – ich zitiere –:

Von den Angehörigen des öffentlichen Dienstes verlangen unsere Gesetze ein aktives Eintreten für die verfassungsmäßige Grundordnung. Wer sich als Angehöriger des öffentlichen Dienstes, gleichgültig, ob als Beamter, Angestellter oder Arbeiter, verfassungswidrig betätigt und die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft, hat im öffentlichen Dienst nichts zu suchen.

Das ist eine Feststellung, die wir auch heute genau so treffen würden.

Von daher gesehen, ging es in der damaligen Entschließung darum, die Beweggründe einzuordnen, und zugleich darum, festzustellen, dass das angestrebte Ziel zwar erreicht, aber in überschießender Weise umgesetzt wurde, viele Menschen zu Unrecht als Verfassungsfeinde abgestempelt wurden und dadurch viel Unrecht geschehen ist. Dies wurde zur Einordnung so formuliert, nicht zur Relativierung, verehrte Kolleginnen und Kollegen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Seinerzeit ist oft genug überschießend agiert worden. Viele Personen sind zu Unrecht stigmatisiert worden, und zu Recht wurde bereits 1979 die Regelabfrage beendet. Vom Kollegen Schalauske ist auch ausgeführt worden, dass die erste rot-grüne Landesregierung die Grundlagen für diese Praxis aufgehoben hat und diese Vorgänge seitdem ein Stück deutsche Geschichte sind.

Nun ist die Frage: Wie gehen wir damit weiter um? – Auf dem Tisch des Hauses liegt heute ein Begehr, nämlich im Wesentlichen die Einrichtung einer Kommission zur weite

ren Betrachtung des Sachverhalts. Dazu wird als Beispiel das Land Niedersachsen angeführt. Wenn man sich den Kommissionsbericht aus Niedersachsen anschaut, sieht man aber, dass es in diesem vor allem um eine allgemeine Betrachtung der politischen Vorgänge der damaligen Zeit geht und nur sekundär auf einzelne Fälle eingegangen wird. Insbesondere wird nicht systematisch aufgearbeitet, wie mit den Betroffenen damals umgegangen worden ist.

Ich denke, dass das nicht das ist, was von vielen Betroffenen begehrt wird und von den Petenten, die sich an den Landtag gewandt haben, tatsächlich gewünscht und von Teilen der Eingabesteller hinsichtlich einer Rehabilitation ausgeführt wird. Der Respekt vor den Menschen, die sich jetzt mit Eingaben an den Landtag gewandt haben, und der Respekt vor jeder einzelnen Petition gebieten es, diese Petitionen zunächst zu behandeln und sich in jedem einzelnen Fall genau anzuschauen, wie sich das Verwaltungshandeln auf die Betroffenen tatsächlich ausgewirkt hat. Ich denke, dass das eine viel bessere Vorgehensweise ist, als noch einmal eine allgemeine Einordnung in Form eines Expertenberichts vorzunehmen. Über die Betrachtung der Einzelfälle können wir für die tatsächliche Einordnung dieser Geschehnisse in die weitere politische Arbeit einiges mehr erreichen.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Eines ist nämlich auch klar, selbst wenn viele Fälle überschießend bearbeitet wurden, selbst wenn viel Unrecht geschehen ist: Wer möchte sich heute und hier hinstellen und sagen, dass alle Entscheidungen in den Jahren 1972 bis 1979, aufgrund derer Menschen nicht in den Staatsdienst aufgenommen wurden mit der Begründung, sie hätten möglicherweise verfassungswidrige Bestrebungen verfolgt, unrechtmäßig gewesen seien? Das wird niemand feststellen wollen, weil das niemand feststellen kann.

Gerade vor dem Hintergrund der Ausführungen von Innenminister Bielefeld in der Plenardebatte im Jahre 1972, was die Mitgliedschaft in rechts- und linksextremen Organisationen angeht, glaube ich, dass uns eine pauschale Aufhebung der Entscheidungen aus jener Zeit nicht weiterhilft und auch denen nicht gerecht wird, die sich ungerecht behandelt fühlen. Hier kommen wir, glaube ich, vom Einzelfall ausgehend besser voran. Damit kommen wir denen, die tatsächlich zu Unrecht als Verfassungsfeinde eingestuft wurden, denen zu Unrecht der Eintritt in den Staatsdienst verwehrt wurde, viel näher, als wenn wir ein Pauschalurteil durch das nächste ersetzen würden.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU)

Danke sehr, Herr May. – Bevor ich der nächsten Rednerin das Wort erteile, teile ich mit, dass sich der Abg. Kahnt für die Zeit ab 14:30 Uhr entschuldigt hat.

Für die SPD-Fraktion erteile ich Heike Hofmann das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der sogenannte Radikalenerlass gehört zu den dunkelsten Kapiteln der hessischen und der bundesrepublikanischen Geschichte.

Ich will die Zahl der Regelanfragen noch einmal nennen, weil sie das Ausmaß der Folgen des Radikalenerlasses

deutlich macht: Rund 3,5 Millionen Bewerberinnen und Bewerber für den öffentlichen Dienst sind systematisch und regelhaft von den Verfassungsschutzbehörden auf ihre politische Zuverlässigkeit überprüft worden. Es gab 11.000 offizielle Berufsverbotsverfahren, 2.200 Disziplinarverfahren, 1.250 Ablehnungen von Bewerberinnen und Bewerbern sowie 265 Entlassungen. Sie sehen die Dimension dieser Zahlen und die Konsequenzen des Erlasses.

Weit über diese nackten Zahlen hinaus hat der Radikalenerlass für viele Betroffene zu immens viel Leid, zum Abbruch beruflicher Karrieren, zur Verhinderung des weiteren beruflichen Fortkommens, zu erheblichen finanziellen Einbußen – bis zum heutigen Tage, was Renten- und Pensionsansprüche anbelangt – und, ebenfalls bis zum heutigen Tag, zu psychischem Leid bei den Betroffenen und deren Angehörigen geführt.

Es ist schon gesagt worden: Dies geschah, obwohl viele dieser Verfahren – Gott sei Dank haben wir eine unabhängige Justiz – einer juristischen Überprüfung nicht standgehalten haben.

Besonders im Visier standen Lehrerinnen und Lehrer, Beschäftigte an den Hochschulen, Beschäftigte der Justiz, Postbotinnen und Postboten sowie Eisenbahner.

Zutreffend ist auch: Die damals noch junge, 23 Jahre „alte“ Bundesrepublik Deutschland wurde von links- und rechtsextremistischen Kräften bedroht. Es ist gut, dass die Bundesrepublik Deutschland aus den Erfahrungen der Weimarer Republik gelernt hat und eine wehrhafte Demokratie geworden ist. Der Radikalenerlass schoss aber weit über das Ziel hinaus – um es einmal deutlich zu sagen.

(Beifall SPD)

Ich will es noch einmal ganz konkret machen. Die Bewerberinnen und Bewerber für den öffentlichen Dienst, Landesbeamtinnen, Landesbeamte und Angestellte des Landes mussten sich umfangreichen, ungerechtfertigten Befragungsverfahren hinsichtlich ihres politischen Engagements unterziehen. Sie mussten sich für die Wahrnehmung der durch die Verfassung garantierten Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit oder für ihre Kandidaturen für Parlamente erklären und rechtfertigen. Wenn man sich die Einzelschicksale und die Biografien dieser Personen anschaut, dann stellt man fest: Viele von ihnen waren – und sind es noch heute – Vorbilder in ihrem Einsatz für unsere Gesellschaft und für unsere Demokratie.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Es ist schon angesprochen worden, dass vielen Betroffenen aufgrund dieser unzutreffenden, unsachgemäßen, von einer Verfassungsfeindlichkeit ausgehenden Beurteilungen der Zugang zum öffentlichen Dienst verwehrt wurde. Hier in Hessen waren rund 130 Personen von dieser Praxis unmittelbar betroffen. Sie kam einem Berufsverbot gleich.

Meine Damen und Herren, ich sage es Ihnen deutlich: Auch sozialdemokratische Politikerinnen und vor allem sozialdemokratische Politiker haben hier Fehler gemacht. Die ehemaligen Bundeskanzler Willy Brandt und Helmut Schmidt hatten jedoch die Größe und Stärke, diesen Fehler einzugestehen und aus den eigenen Fehlern zu lernen.

Der Radikalenerlass vom 28. Januar 1972 scheint lange her zu sein, doch, wie ich eben ausgeführt habe, sind seine Auswirkungen noch immer zu spüren. Die Wirkung der Folgen auf die Betroffenen, auf die Opfer dieses Erlasses

hält bis zum heutigen Tage an. Daher bedarf es einer konsequenten Aufarbeitung des erlittenen Unrechts, und das ist längst überfällig.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Meine ganze SPD-Landtagsfraktion und ich sind beeindruckt und berührt von dem Engagement der Betroffenen, die bis zum heutigen Tage über Jahrzehnte hinweg hartnäckig, unbeirrt und engagiert für die Aufarbeitung des Unrechts und die Rehabilitierung eintreten. Das ist mehr als bemerkenswert. Auch bei der Mahnwache am Dernschen Gelände haben sie kundgetan, dass sie weiterkämpfen und sich nicht beirren lassen.

Ich sage Ihnen deutlich: Mit unserem Antrag fordern wir deshalb eine umfassende politische, gesellschaftliche und materielle Rehabilitierung der Opfer. Herr May, es geht nicht nur darum, hier Haltungen kundzutun. Das haben Sie 2017 in Ihrem Antrag bereits getan. So leicht lassen sich die betroffenen Opfer schon lange nicht mehr abspeisen. Es geht darum, endlich die Konsequenzen in Form einer Rehabilitierung und einer umfassenden Aufarbeitung zu ziehen.

(Beifall SPD und vereinzelt DIE LINKE)