Protokoll der Sitzung vom 03.02.2022

(Zuruf SPD: Tun wir gar nicht!)

um dann noch historisch den Fehler zu begehen – ich glaube, Herr Kollege Heinz hat schon darauf hingewiesen –, zu übersehen, dass es über sehr lange Zeiten in diesem Lande Justizminister – ich weiß, wovon ich spreche – und Innenminister – ich weiß, wovon ich spreche – gegeben hat, die Sozialdemokraten waren.

Wenn das also wirklich alles so schlimm ist, wie Sie es eben empathisch dargestellt haben – ich habe Ihre Zwischenfrage gehört, und ich werde sie gleich anders beantworten, als Sie es erwarten –, dann hätten wir am 25. Jahrestag eine solche Rede des damals amtierenden sozialde

mokratischen Ministers hören müssen. Dann wäre das für mich keine Parteipolitik. Ich sage das hier sehr deutlich.

(Beifall Freie Demokraten)

Herr Hahn, lassen Sie eine Zwischenfrage von Frau Hofmann zu?

Ich werde sie gleich anders beantworten. Ich lasse diese Zwischenfrage jetzt nicht zu.

Wir haben hier das Thema Radikalenerlass. Das Thema Radikalenerlass bedeutet in meinen Augen: Löse niemals ein Problem, indem du es total verallgemeinerst. Oder, andersherum gesagt – Herr Heinz hat das eben andersherum formuliert –: Gerade die Frage, ob ein Beamter, ein Richter, ein Angestellter des öffentlichen Dienstes den Voraussetzungen des Grundgesetzes gerecht wird, kann man nicht mit dem breiten Schuss eines Gewehres beantworten, sondern da muss man in jedem Einzelfall korrigieren, beachten, prüfen und eine Entscheidung treffen. Genau das war der Vorwurf, den meine Partei übrigens schon 1972 – ich will mir da keinen schlanken Fuß machen – im Deutschen Bundestag als ein Problem angesprochen hat.

Der Einzelfall ist also das Wichtige. Das Problem des Radikalenerlasses ist, dass man gesagt hat, man könnte mit einer allgemeinen Regulierungswut oder einer allgemeinen Aussage handeln. Das funktioniert nicht. Das ist auch nicht rechtsstaatlich, wie wir letztlich auch vom Bundesverfassungsgericht in der einen oder anderen Entscheidung gelernt haben.

Jetzt machen Sie genau dasselbe. Sie machen genau dasselbe, aber sicherlich. Sie machen wiederum aus einem Einzelfall ein globales Problem.

(Zuruf Jan Schalauske (DIE LINKE))

Herr Schalauske, sorry, das ist es nicht. Hören Sie doch einmal bitte ein bisschen zu. Sie müssen doch nicht immer sofort wieder sagen, nein, das würden Sie nicht machen. – Doch, Sie machen es, indem Sie in Ihrem Antrag – schauen Sie ihn durch – wieder alles verallgemeinern.

(Zuruf DIE LINKE)

Das ist leider nicht zu verallgemeinern, sondern das ist leider personenbezogen zu machen. Deshalb ist auch das Thema Petition gerade richtig.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Heike Hofmann, die Debatte ist nicht wegen der Petition angetackert worden, sondern weil die Fraktion der LINKEN in diesem Hause – ich bewundere das – eine wirklich ordentliche Wiedervorlage hat. In der ordentlichen Wiedervorlage war eben nachzulesen, dass es der 50. Jahrestag des Radikalenerlasses ist. Dass das jetzt zeitgleich mit der Bearbeitung der Petitionen war – mit einer oder vielleicht sogar drei bis vier Petitionen –, will ich gar nicht in Abrede stellen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, so können Sie aus meinen Worten erkennen, dass das, was auf Vorschlag der Ministerpräsidentenkonferenz die sozial-liberale Bundesregierung auf den Weg gebracht hat, in unseren Augen heute falsch ist,

vor 25 Jahren falsch war und – ich setze noch einen drauf – auch vor 50 Jahren falsch war. Wir finden dieses System falsch.

Ich will mich nicht mit einem schlanken Fuß verdünnisieren. Aber Sie können es im Protokoll des Deutschen Bundestages nachlesen: Da hat ein Kollege der FDP auf dieses Problem hingewiesen, nach dem Motto: Einen Einzelfall muss man als Einzelfall prüfen, und einen Einzelfall kann man nicht in Form einer Verordnung lösen. – Das hat sich auch nachher herausgestellt. Deshalb lassen Sie uns bitte jetzt nicht denselben Fehler noch einmal machen.

(Beifall Freie Demokraten)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich war gestern zwar nicht hier im Raum, als die Debatte geführt worden ist, aber ich habe sie dank unserer Liveübertragung erleben können. Da verstehe ich dann den einen oder anderen hier im Raum, den bzw. die ich ansonsten sehr schätze, auch wieder nicht: Was ist denn das anderes, wenn man sich nun als Parlament mit einem Richter beschäftigt? – Ich muss gestehen – deshalb bin ich auch so langsam beim Reden –, dass ich das intellektuell nicht wirklich nachvollziehen kann. Das ist doch irgendwie wieder das Gleiche.

Damit Sie wissen, was wir meinen: Ich nehme Bezug auf eine Rede, die der damalige Fraktionsvorsitzende Florian Rentsch hier im Zusammenhang mit dem Antrag gehalten hat, den CDU und GRÜNE gestellt haben. Er hat gesagt: Wir sind der Auffassung, dass wir eine wehrhafte Demokratie brauchen. Wir haben eine wehrhafte Demokratie, aber wir sind auf keinem der Augen blind, weder auf der linken noch auf der rechten Seite. Jeder Beamte, jeder Richter und jeder Staatsanwalt und jeder Angestellte des öffentlichen Dienstes darf nicht den Eindruck erwecken – ich will es jetzt so formulieren, wie es das Verfassungsgericht gesagt hat –, dass er nicht auf der Grundlage der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht, und zwar jeder Einzelne und nicht irgendeine Gruppe.

Das gilt auch nicht für die Gruppe – das haben wir in letzter Zeit häufiger – von ehemaligen AfD-Politikern des Bundestages oder auch des baden-württembergischen Landtages. Da haben wir dieselbe Thematik. Da wurde gesagt: Das ist deshalb so, weil die früher AfD-Abgeordnete waren.

Vielmehr muss immer folgendermaßen geprüft werden – und jetzt aufpassen –: Erstens: vom Richtigen. Genau darauf hat Kollegin Schardt-Sauer gestern hingewiesen – und Kollege Heinz auch. Der Richtige ist nicht das Parlament. Man muss also keine Show um so ein Thema machen und keine Parteipolitik, sondern die Richtige ist in diesem Falle die Justizministerin. Zweitens. Es muss eine Einzelfallüberprüfung und eine inhaltliche Überprüfung sein und nicht eine generelle.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin wirklich ein bisschen traurig darüber, nachdem wir uns in diesem Hause allein während meiner Anwesenheit hier bestimmt schon sieben- oder achtmal damit beschäftigt haben. Kollege Greilich hat vor zehn Jahren die Rede für die FDP-Fraktion in einer ähnlichen Diktion gehalten, in der ich sie heute halte – vielleicht nicht ganz so emotional, weil auch die Vorlagen nicht ganz so emotional waren.

Ich appelliere an uns alle, die sagen, dass sie wehrhafte Demokraten sind, dass wir uns auch wirklich als wehrhafte Demokraten verhalten, und zwar nach den Worten, die wir

gestern gehört haben: Meinungsfreiheit und Demonstrationsrecht sind zwei der höchsten Güter, die wir in unserer Republik haben – in der Bundesrepublik Deutschland haben. Diesen kleinen Ausrutscher, lieber Herr Kollege Schalauske, erlaube ich mir.

Sie haben vorhin immer den Kopf geschüttelt, wenn hier das Thema DDR aufkam. Ich finde schon, dass das eine spannende Diskussion ist, wenn man die beiden Länder 1972 vergleicht: Der Radikalenerlass war ganz großer Mist – ich will das überhaupt nicht relativieren –, aber, wenn man über die Grenze geschaut hat, dann gab es da sicherlich noch viel größeren Mist.

(Beifall Freie Demokraten, vereinzelt CDU und AfD)

Ich schließe deshalb mit der Feststellung: Bitte das Thema der Treue eines Mitarbeiters des Landes, des Bundes, des Staates nicht verwechseln mit Parteipolitik. Das bringt nichts. Es schadet unserer Demokratie.

Deshalb ist es eine kluge Idee, dass wir noch einmal Bezug nehmen – das hat jetzt die CDU-Fraktion getan, und das hat Herr May für die GRÜNEN getan – auf die Beschlusslage von vor vier bis fünf Jahren und dass wir auf der anderen Seite feststellen: Diejenigen, die wirklich belastet worden sind, haben die Möglichkeit, unter anderem über das Petitionsrecht, zu ihrem Recht zu kommen. Ich glaube, da wird jeder von uns sieben gerade sein lassen. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall Freie Demokraten)

Vielen Dank, Herr Hahn. – Für die AfD-Fraktion hat sich Herr Herrmann zu Wort gemeldet.

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Es ist nicht das erste Mal, dass DIE LINKE einen Entschließungsantrag zum sogenannten Radikalenerlass in das Plenum einbringt. 2012 und 2017 stellte sie schon entsprechende Anträge, die alle Betroffenen des Erlasses vollständig rehabilitieren und materiell entschädigen sollten. Auch die nach Ansicht der LINKEN diskriminierenden Entscheidungen sollten aufgehoben und eine Kommission zur Aufarbeitung der Schicksale der von Berufsverboten betroffenen Personen eingerichtet werden.

Es ist fast überflüssig, zu erwähnen, dass Inhalt und Forderungen von damals mit dem heutigen Antrag der LINKEN weitgehend identisch sind.

(Beifall AfD)

Auch der am 1. Februar noch schnell eingereichte Dringliche Entschließungsantrag der SPD stellt inhaltlich die gleichen Forderungen unter der Überschrift „50 Jahre ‚Radikalenerlass‘ – konsequente Aufarbeitung erlittenen Unrechts fortführen“.

Meine Damen und Herren der linken Plenumsseite, bei so viel Übereinstimmung hätten Sie auch einen gemeinsamen Antrag einbringen können. Bei vielen anderen Themen haben Sie doch auch keine gegenseitigen Berührungsängste – ganz im Gegenteil.

(Beifall AfD)

Interessant ist allerdings, dass der sogenannte Radikalenerlass am 28. Januar 1972 in der Ministerpräsidentenkonferenz unter Vorsitz des damaligen SPD-Bundeskanzlers Willy Brandt zustande kam.

In Anbetracht des aktuellen SPD-Antrags ist es kaum zu glauben, aber damals sah sogar die SPD die Notwendigkeit, staats- und verfassungsfeindlich eingestellte Personen nicht im Staatsdienst zu beschäftigen. Dieser Ansicht ist die SPD ganz offensichtlich nicht mehr – jedenfalls nicht dann, wenn es sich um die linke Klientel handelt, wie der aktuelle SPD-Antrag beweist.

(Beifall AfD)

Von den LINKEN wurde der sogenannte Radikalenerlass allerdings schon immer als Instrument der politischen Unterdrückung angesehen, der sich angeblich nur gegen Kommunisten richtete, um deren Beschäftigung im öffentlichen Dienst zu verhindern.

Diese einseitige Betrachtungsweise der LINKEN, die sich hier nur zu gerne in eine Opferrolle drängen wollen, ist natürlich falsch. Natürlich richtete sich dieser Erlass auch gegen Rechtsextreme wie schon die richtige Bezeichnung „Beschäftigung von rechts- und linksradikalen Personen im öffentlichen Dienst“ besagt – auch wenn im Verhältnis zu den Kommunisten damals nur wenige betroffen waren.

Tatsächlich wollte man mit diesem Erlass Personen aus dem öffentlichen Dienst fernhalten oder entlassen, die nicht die Gewähr bieten, sich jederzeit für die freiheitlichdemokratische Grundordnung einzusetzen, oder diese sogar abschaffen wollen.

(Beifall AfD)

Auch das Hessische Beamtengesetz sieht die Notwendigkeit, unser Staatswesen vor Extremisten zu schützen, heißt es dort doch:

In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer auch die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne der Verfassung des Landes Hessen einzutreten.

Vergessen wir nicht: Ziel dieses Erlasses war es – und ich möchte an dieser Stelle anmerken, dass es das auch weiterhin sein muss –, die Demokratie vor ihren Feinden zu schützen.

(Beifall AfD)

Dafür gab und gibt es gute Gründe. Beginnend mit den Studentenprotesten Ende der 1960er-Jahre, der Gründung kommunistischer Parteien und terroristischer Vereinigungen, den Anschlägen der RAF, der Bewegung 2. Juni und den Revolutionären Zellen, wurden die Angst vor linken Extremisten und Terroristen und die damit einhergehende Gefahr für unsere Demokratie real erfahrbar.

(Beifall AfD)