Dabei sind auch hier in der Debatte verschiedene Themen und Fragen wenig zielführend miteinander vermischt wor
den; denn es geht zum einen um die konkrete Frage des Radikalenerlasses und zum anderen um die sehr viel grundlegendere und, ehrlich gesagt, angesichts der gestrigen Debatte hoch relevante Frage, wie wir es sicherstellen, dass keine Extremisten für diesen Staat arbeiten – übrigens Extremisten egal welcher Couleur.
Der Kabinettbeschluss vom 1. Februar 1972 der damaligen sozial-liberalen Landesregierung ist schon umfassend beschrieben und zitiert worden. Die Vereinbarung der Regierungschefs des Bundes und der Länder vom 28. Januar 1975 führte allerdings zu keiner einheitlichen Praxis bei der Handhabung in den einzelnen Ländern.
Ich will einmal daran erinnern. In Hessen wurde diese Vereinbarung von Anfang an so verstanden – das ist auch schon beleuchtet worden –, dass sie keine Änderung der Rechtslage bedeutete, nach der es auf den Einzelfall ankommt, da sich die darin enthaltenen Grundsätze aus der verfassungsmäßigen Auslegung des Beamtenrechts von selbst ergeben.
So hat es auch die damalige Landesregierung unter dem SPD-Ministerpräsidenten Albert Osswald in einer Kleinen Anfrage vom 1. März 1973 klar formuliert:
Bei der Einstellung von Bewerbern in den öffentlichen Dienst prüft die Einstellungsbehörde, ob der Bewerber die vom Gesetz geforderte Gewähr dafür bietet, dass er für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintritt. Die Prüfung wird bei Mitgliedern extremer Organisationen mit gesteigerter Sorgfalt vorgenommen.
Die Mitgliedschaft in einer nicht verbotenen Partei für sich allein genügt nicht, um die Einstellung eines Bewerbers in den öffentlichen Dienst zu verweigern oder gegen einen Beamten disziplinarisch vorzugehen.
Die Einstellung eines Bewerbers in das Beamtenverhältnis kann im Hinblick auf seine politische Tätigkeit nur abgelehnt werden, wenn aufgrund bestimmter Aktivitäten tatsächlich begründete Zweifel an der Bereitschaft eines Bewerbers bestehen, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Für die Einleitung von Disziplinarverfahren wegen Verletzung dieser Pflicht ist der Nachweis konkreter Verstöße erforderlich.
An diesen Grundsätzen hatte sich die hessische Verwaltungspraxis auszurichten; denn so wie es Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz verlangt, sind vollziehende Gewalt und Rechtsprechung an Recht und Gesetz gebunden.
Per Regelanfrage wurden im Zeitraum von 1972 bis 1991 von den Verfassungsschutzämtern rund 3,5 Millionen Bewerber bzw. Anwärter für den öffentlichen Dienst einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen. In ca. 11.000 Fällen kam es zum Verfahren, ca. 1.250 Bewerber wurden nicht eingestellt. Im gleichen Zeitraum wurden ca. 260 bereits verbeamtete oder angestellte Mitarbeiter aus dem öffentlichen Dienst entlassen. Von diesen Maßnahmen betroffen waren vor allem Lehrer und Hochschullehrer bzw. Justizangestellte.
Sollten Entscheidungen von den Betroffenen im Einzelfall als rechtswidrig erachtet worden sein oder werden, war
und ist es Aufgabe der Gerichte, darüber zu urteilen. Das war für den Einzelnen oder für die Einzelne sicher belastend, ist aber integraler Bestandteil und Wesenszug einer Demokratie und ihrer Gewaltenteilung – eben unseres Rechtsstaates.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auf den Dringlichen Entschließungsantrag vom Januar 2017, der auch schon zitiert worden ist, der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verweisen. Der Hessische Landtag macht hier sehr abgewogen und klar deutlich, dass dieser Erlass vor dem Hintergrund der Ereignisse Anfang der Siebzigerjahre des vergangenen Jahrhunderts gesehen werden muss.
Im Zusammenhang mit der Bekämpfung des linken Terrors der RAF, der Gründung der DKP sowie des Einzugs der NPD in zahlreiche Landtage wurde eine Reihe von Maßnahmen ergriffen. Einige Maßnahmen haben sich als wirkungsvoll herausgestellt, andere sind nur aus der damaligen krisenhaften Situation heraus verständlich – wozu auch der sogenannte Radikalenerlass aus dem Jahr 1972 gehört.
In der Folge wurden bundesweit mehrere Millionen Bürgerinnen und Bürger vor der Einstellung in den öffentlichen Dienst vom Verfassungsschutz überprüft. Hierzu hat der Hessische Landtag bereits festgestellt, dass dieses Vorgehen spätestens seit dem Jahr 1979 als unverhältnismäßig angesehen und deshalb beendet wurde. In diesem Zuge wurden Bürgerinnen und Bürger getroffen, deren Verhalten eine Entfernung aus dem öffentlichen Dienst aus heutiger Sicht nicht gerechtfertigt hätte. Durch den sogenannten Radikalenerlass ist zweifellos Menschen in diesem Land Unrecht widerfahren. Insofern war es konsequent und richtig, dass wir im Hessischen Landtag im Jahr 2017 für das geschehene Unrecht und für die Benachteiligung unser Bedauern zum Ausdruck gebracht haben.
Die Anwendung des Radikalenerlasses hat aber auch den Eintritt von Menschen in den öffentlichen Dienst verhindert, die tatsächlich nicht auf dem Boden unserer Verfassung standen, die Extremisten unterschiedlicher Couleur waren, bis hin dazu, dass gezielte versuchte Einflussnahme fremder Staaten auf unseren Staat verhindert wurde. Diese Abgewogenheit muss möglich sein; denn das Ziel des Radikalenerlasses ist aktueller denn je.
Unser gegenwärtiges Problem ist nicht, vermeintliches Unrecht von vor ca. 50 Jahren aufzuklären, das, wie in einem Rechtsstaat üblich, durch Gerichte geklärt ist, sondern wir müssen uns den Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft stellen. Frau Kollegin Hofmann, wenn ich Sie da ansprechen darf: Hier fehlt sozusagen die Einordung der SPD in die aktuelle politische Diskussion.
Ich denke und hoffe, dass weite Teile dieses Hauses das gemeinsame Ziel haben, nur Menschen in den Staatsdienst zu berufen und dort zu wissen, die fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Mehr noch: Lehrerinnen und Lehrer, Richterinnen und Richter, Beamte, Polizistinnen und Polizisten müssen sie leben und verteidigen.
In das Beamtenverhältnis darf deswegen nur berufen werden, wer die Gewähr dafür bietet, für die freiheitlich-de
mokratische Grundordnung im Sinne unseres Grundgesetzes einzutreten. Die Gesellschaft kann und muss erwarten, dass Menschen, die für diesen Staat arbeiten, sich auch mit der Verfassung dieses Staates voll und ganz identifizieren.
(Jan Schalauske (DIE LINKE): Das haben eben viele der Betroffenen! – Weiterer Zuruf Jan Schalauske (DIE LINKE))
Über die konkrete rechtliche Ausgestaltung bzw. über den Weg dahin kann man sicher streiten. Das Ziel sollte allerdings klar sein: Wir müssen verhindern, dass Extremisten jedweder Couleur für diesen Staat arbeiten.
In Hessen gibt es bislang keine gesetzliche Grundlage für eine solche Regelanfrage für alle einzustellenden Beamtinnen und Beamten unabhängig von ihrem Aufgabengebiet. Im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten darf das Landesamt für Verfassungsschutz Informationen, einschließlich personenbezogener Daten – auch wenn sie mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhoben wurden –, an inländische öffentliche Stellen übermitteln. Die Zulässigkeit einer solchen Auskunft über Bewerberinnen und Bewerber ist jedoch ausdrücklich von deren Einwilligung abhängig.
Nur wenn sich im Bewerbungsverfahren konkrete Anhaltpunkte für Zweifel an der Verfassungstreue und damit an der Eignung nach § 9 Beamtenstatusgesetz ergeben, hat dies immer eine Anfrage beim Landesamt zur Folge.
Bei Bewerberinnen und Bewerbern, die Vollzugsaufgaben anstreben, erlaubt § 13a Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a HSOG die Überprüfung
… mit Einwilligung der betroffenen Person anhand von Datenbeständen der Polizeien des Bundes und der Länder, [gegebenenfalls] … auch der Justizbehörden und Gerichte sowie … des Landesamts für Verfassungsschutz.
Danke schön, ich komme gleich zum Ende. – Diese Regelung hin zu einer standardisierten Abfrage beim LfV zu erweitern, halte ich zumindest für eine Möglichkeit, um Extremisten gar nicht erst in den Staatsdienst kommen zu lassen.
Ihr Antrag verfehlt schlicht die aktuellen Fragen, welchen sich die Gesellschaft stellen muss. Er zeigt zunächst vor allem Ihre offensichtlich 50 Jahre alte Einstellung zu diesem Staat und seinen Institutionen. Wenn wir uns aber einig sind, dass Extremisten nicht eingestellt werden dürfen, lautet meine einfache Frage: Wie und woran möchten Sie denn Verfassungsfeinde erkennen? Wir brauchen starke Sicherheitsbehörden, einen wachsamen Verfassungsschutz zum Schutz unseres demokratischen Staates.
Angesichts der fortbestehenden Gefahren durch den Linksund Rechtsextremismus sowie aufgrund islamistischer Be
drohungen ist die Verfassungstreue der Beamtinnen und Beamten, wie ich meine, wichtiger denn je. Wir diskutieren derzeit bundesweit die Frage, welche Überprüfungen bei Einstellungen in welchen Fällen sinnvoll sind. Da sind verhältnismäßige Lösungen gefragt und keine pauschale Ideologie aus dem vergangenen Jahrhundert. So müssen wir damit umgehen, um den Staat von Extremisten frei zu halten. – Vielen Dank.
Danke, Herr Innenminister. – Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Grumbach das Wort. Wenn wir es ganz genau nehmen, dann hast du 15 Sekunden mehr Zeit.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bedanke mich, dass ich nach 50 Jahren wieder zu diesem Thema reden kann, dieses Mal vor dem Landtag und nicht auf einem SPD-Parteitag. Im Kern hat sich die Debatte aber nicht verändert. Ich glaube schon, dass man ein paar Dinge ein bisschen weniger euphemistisch formulieren darf, als es hier der Fall war. „Überschießende Aktion“ ist ein bisschen eine lockere Formulierung. Ich will es an ganz simplen Beispielen verdeutlichen: Wir haben für den Rechtsstaat ein paar simple Grundsätze. Einer der Grundsätze ist die Unschuldsvermutung. Der Radikalenerlass war der Versuch – das haben wir von Anfang an thematisiert –, die Unschuldsvermutung umzudrehen. Der Bewerber hatte zu beweisen, dass er verfassungstreu ist, nicht der Staat hatte zu beweisen, dass er nicht verfassungstreu ist.
Ich bin anders als DIE LINKE – das will ich sehr deutlich sagen – der Meinung, dass es gute Gründe gibt, bei der Einstellung in den Staatsdienst genau hinzuschauen. Ich bin ebenso dafür, in Bezug auf die Berufe klar zu trennen. Wir haben damals Briefträger aus der Post aussortiert, ein völlig abstruses Konstrukt, aufgrund dessen, was sie in ihrer Freizeit gemacht hatten. Auch das ist eine Frage, die wir einmal beantworten müssen: Der preußische Staatsdiener war dem Staat zu jeder Sekunde seiner Lebenszeit verpflichtet, egal, welchen Job er ausgeübt hat. Ein deutscher Briefträger, selbst wenn er verbeamtet ist, sollte in seiner Freizeit, bitte schön, in der Lage sein, sich politisch zu engagieren, selbst dann, wenn mir das, was er tut, nicht gefällt. Dies möchte ich einmal ganz simpel sagen; denn dies hat ein bisschen mit einem demokratischen Staat zu tun.
Dann komme ich zu dem Punkt, den die CDU hier angesprochen hat, zu der Frage: Was hat das jetzt mit gestern zu tun? Der Unterschied ist: Bei dem einen ging es um die Vorabuntersuchung von Menschen, von denen man überhaupt nichts weiß. Bei dem gestrigen Fall ging es darum – jetzt kann man darüber streiten, ob wir früh oder spät genug sind –, dass jemand in seiner Berufsausübung in staatlicher Funktion in einer Weise mit Grundrechten umgeht, die wir nicht für akzeptabel halten. Das ist etwas völlig anderes; und, ich finde, das muss man auch deutlich sagen.
Ich will mich auch gar nicht in eine Links-Rechts-Debatte begeben; denn dies ergibt keinen Sinn. Ich hatte einmal einen Lehrerkollegen, der mir im Politikseminar erklärte – er ist nicht Lehrer geworden; insofern hat sich der Fall erle
digt –, wie das mit dem Gulag gewesen und wie pädagogisch sinnvoll es gewesen sei. Ich will dies, mit Verlaub, keiner Fraktion anhängen, weil dies ein dummes Spiel wäre, aber eine solche Person – da bin ich bei Ihnen – hat im Staatsdienst nichts zu suchen. Da sind wir uns völlig einig.
Jetzt komme ich zu der Frage: Warum macht man solche Anträge? Wir haben als politische Institution Staat Menschen grob in eine Situation gebracht, in der sie vor Probleme gestellt worden sind, die sie nicht hätten haben müssen, weil wir dies heute nicht mehr tun würden. Wenn ein Staat Fehler macht, ist es nicht die Aufgabe der Betroffenen, dies aufzuarbeiten, sondern es ist die Aufgabe desjenigen, der den Fehler gemacht hat. Darüber reden wir, so wie die Briten ihre Nordirlandpolitik immer wieder auf den Prüfstand gestellt haben, weil sie dort zu bestimmten Zeitpunkten grobe Fehler gemacht haben. Auch Cameron hat sich für bestimmte Dinge entschuldigt – es waren gröbere Fehler als unsere; ich will das gar nicht vergleichen –, weil der britische Staat Fehler gemacht hat.
Deswegen finde ich es vernünftig, dass wir sagen: Es gibt so etwas wie eine Kommission, die sich darum kümmert. Es ist, mit Verlaub, auch deswegen nicht unpraktisch, weil das, was über die Wirkung von Berufsverboten ausgesagt worden ist, dazu führt – vielleicht sind in größerer Zahl welche aus dem rechten Spektrum darunter gewesen, ich weiß es nicht –, dass nicht in den Staatsdienst kommt, wer dort nicht hingehört. Ich kenne ein paar Einzelfälle, wo ich sagen würde, dass es völliger Unsinn ist; aber die Variante, dass jeder aus dem, was vor 50 Jahren in der Zeitung stand, sein Geschichtsbild prägt, halte ich für falsch. Ich halte es für völlig richtig, dass hierauf heute noch einmal Leute schauen und sagen: Stopp, wir haben draufgeschaut und wissen, wie es war. Wenn wir heute urteilen, dann urteilen wir nicht auf der Grundlage dessen, was wir aus unseren Organisationstraditionen oder aus alten Presseartikeln haben, sondern wir urteilen auf der Grundlage einer präzisen Aufarbeitung.
Die Sozialdemokraten haben dieses Spiel mitbetrieben. Sie haben es immer heftig diskutiert. Wie oft ich mit Wolfgang Abendroth im Laufe der ersten zehn Jahre meiner politischen Tätigkeit auf dem Podium stand, will ich hier gar nicht sagen. Aber sie haben deutlich gemacht – das ist der Punkt, wo Politik funktionieren muss –, dass es ein Fehler war. Willy Brandt, Herbert Wehner und Helmut Schmidt haben – jeder einzeln für sich – deutlich gemacht: Es war ein Fehler, und es wäre besser gewesen, es nicht zu tun. – Ich will dies heute einmal sagen, weil es völlig unüblich ist: Ich finde, wir Sozialdemokraten müssen mit unseren Fehlern leben; wir müssen aber auch dafür sorgen, dass wir sie korrigieren können. Der letzte Schritt zur Korrektur steht heute an; und, ich finde, deswegen sollte man unserem Antrag zustimmen. – Herzlichen Dank
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Grumbach, ich muss Ihnen in einer Frage ganz vehement und grundlegend widersprechen. In extremen Fällen