Protokoll der Sitzung vom 19.06.2024

denn wir brauchen vor allen eines: mehr Bautätigkeit. Man kann noch so lange und komplizierte Gesetzentwürfe vorlegen, aber anders werden wir unser Ziel, die Wohnungsnot in Hessen zu bekämpfen, nicht erreichen. – Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Als Nächstem erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden der Freien Demokraten, Dr. Naas, das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen und vor allem lieber Kollege Schulz! Sie haben von diesem Gesetzentwurf gar nichts verstanden, wirklich gar nichts;

(Beifall SPD – Dimitri Schulz (AfD): Ich habe alles verstanden!)

denn es geht in dem Fall nicht ums Bauen und die Bürokratie rund ums Bauen, sondern es geht um die Berufszulassung. Es geht darum, wer hier Bauvorlagen einreichen darf. Natürlich ist das eine Frage, die wir auch schon in

der Vergangenheit in Deutschland geregelt haben; denn das kann eben nicht jeder – und das aus gutem Grund.

Wenn wir einen europäischen Binnenmarkt haben und auch andere dazu zulassen möchten, ist die Frage in der Tat: Wer soll denn dem deutschen System vergleichbar bauvorlageberechtigt sein? Frau Kollegin Barth hat dazu richtige Ausführungen gemacht, die Sie aber nicht verstanden haben.

(Beifall Freie Demokraten, SPD und vereinzelt CDU)

Deswegen ist das auch nicht der Kritikpunkt an dem Gesetzentwurf. Er ist, wie auch zutreffend von allen Vorrednern schon ausgeführt, zwangsläufig für uns, weil wir europafreundlich sind und uns deswegen auch Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen aus anderen Ländern – und natürlich auch Selbstständigen aus Europa – öffnen möchten, die dann mit ihrer portugiesischen Ausbildung oder ihrem italienischen Studium irgendwie nachweisen müssen, dass sie etwas Vergleichbares vorzuweisen haben. In der Tat ist das eine Abwägung zwischen Qualität und Freiheit – wir möchten beides: Freizügigkeit in Europa, was Waren und Dienstleistungen angeht, aber natürlich auch eine gewisse Qualitätssicherung. Dazu gibt es jetzt diesen Konsens, den setzen wir in Hessen um, und das ist gut und richtig.

(Beifall Stephan Grüger (SPD) – Heiterkeit Elke Barth (SPD))

Die Frage, die sich hier aus oppositioneller Sicht stellt, ist – – Gratulation, Kollege Müller, zu diesem 19-seitigen profunden Gesetzentwurf der beiden Fraktionen. Ich muss aus juristischer Sicht sagen: Respekt, wenn Sie den selbst formuliert haben.

(Sebastian Müller (Fulda) (CDU): Danke!)

Ich habe allerdings die Vermutung, dass Sie da eine gewisse Formulierungshilfe hatten, und ich habe auch eine Vermutung, wo diese Formulierungshilfe herkommt.

(Zurufe)

Aber wenn das doch so ist, und auch offenkundig so ist, dass er aus dem Ministerium kommt, warum kann man denn hier nicht die gewöhnlichen Fristen einhalten? Es gibt keine Diskontinuität der Regierung, wir haben nur eine Diskontinuität des Landtags. Sie, Frau Kollegin Barth, haben auch schon Hinweise gegeben: Na ja, da war eine Landtagswahl dazwischen. – So richtig habe ich es nicht verstanden.

Ich frage mich heute, warum wir nicht ein einfaches ordentliches Gesetzgebungsverfahren haben, mit einem von der Regierung eingebrachten Entwurf und mit ein bisschen mehr Zeit, um die 19 Seiten durchgehen zu können. Wir sind eigentlich gewillt, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. Wir sind wohlwollend und bleiben das auch, weil wir eine europafreundliche Partei sind. Auch die Verlängerung des Architektengesetzes um zwei Jahre ist recht und billig, das kann man mitmachen.

Deswegen möchte ich die dritte Lesung nicht vorwegnehmen, aber wir stehen dieser Vorlage positiv gegenüber. Wir würden uns aber das nächste Mal ein ordentliches Verfahren wünschen; das als Anregung. – Herzlichen Dank.

(Beifall Freie Demokraten)

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht nun die Abgeordnete Feldmayer. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Kollege Müller und die Kollegin Barth haben schon wunderbar ausgeführt, worum es in diesem Gesetz geht. Wir können diesem Gesetz ebenfalls zustimmen; denn es ist notwendig, weil aufgrund der Richtlinie 2005/36/EG ein Vertragsverletzungsverfahren der EU läuft. Es geht darum, wer bauvorlageberechtigt ist; es geht um die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen und Qualifikationen. All das ergibt Sinn. Deshalb ist die Musterbauordnung geändert worden, und deswegen sollen auch die Hessische Bauordnung und alle weiteren Gesetze, die daran hängen, geändert werden. Auch das ergibt aus unserer Sicht Sinn.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Selbstverständlich würden auch wir uns ein anderes Verfahren wünschen, aber an der Stelle sagen wir: Für uns ist es in Ordnung. Da sind wir eine konstruktive Opposition.

Ich habe mich etwas über die AfD gewundert. Nein, eigentlich habe ich mich nicht über die AfD gewundert; da wundert man sich gar nicht mehr. Es ist eine einfache Anpassung, um die es hier geht. Es ist nicht kompliziert. Es ist leicht zu verstehen. Dann zu sagen: „Es wird alles noch komplizierter, noch langwieriger und schwieriger, wenn mehr Menschen durch diese Änderung bauvorlageberechtigt werden“, dazu muss man sagen: Die AfD hat dieses Gesetz leider nicht verstanden, meine Damen und Herren.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): So ist es!)

Wir unterstützen das Gesetz, wir sind gegen eine Abschottung und für die Europäische Union mit ihrer Freizügigkeit, mit der Anerkennung der unterschiedlichen Abschlüsse und der unterschiedlichen Qualifikationen. Das unterstützen wir. Die AfD hat hier wieder einmal eine Abschottungsrhetorik betrieben, wie sie es gerne macht,

(Stephan Grüger (SPD): Immer wieder!)

und hat einmal mehr beweisen, dass sie für den Wirtschaftsstandort in Hessen und in Deutschland ein Risiko ist. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe und Lachen Maximilian Müger, Lothar Mulch und Jo- chen K. Roos (AfD))

Für die Landesregierung spricht nun Staatsminister Mansoori. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf mich für die überwiegend sachliche Debatte zu diesem Gesetzentwurf bedanken. Ich glaube, man kann hier auch ganz offen sagen: Wenn es nicht ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren und einen bereits geschlossenen Kompromiss zu diesem Vertragsverlet

zungsverfahren gäbe, dann hätten wir auch deutlich mehr Zeit für die Beratung.

(Beifall Stephan Grüger (SPD))

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Sache ist schon deutlich geworden, dass es um eine Fristverlängerung geht, um Zuständigkeiten im Rahmen des Wohngeldzuständigkeitsgesetzes. Das ist, glaube ich, hier in der Debatte auch nicht kritisiert worden. Vielmehr hat sich die Diskussion – das war auch zu erwarten – vor allem um den ersten Teil, nämlich die Veränderungen im hessischen Baurecht, gedreht. Eigentlich hatte ich erwartet, dass wir an dieser Stelle die Fortsetzung der Debatte von heute Vormittag führen. Denn da gibt es einen sachlogischen Zusammenhang, auf den auch Herr Dr. Naas eben hingewiesen hat: nämlich die Frage, inwieweit sich der Markt für ausländische Fachkräfte öffnet.

In diesem Zusammenhang hat es ein Vertragsverletzungsverfahren gegeben vor dem Hintergrund, dass die Europäische Kommission davon ausgeht, dass unsere Berufsregelungen zu restriktiv sind, was im Grunde vergleichbare Berufe mit unseren Bauingenieurinnen und Bauingenieuren sowie mit unseren Bauvorlageberechtigten nach unserer Rechtsordnung betrifft.

Ich hatte eigentlich erwartet, dass insofern auch von der AfD-Fraktion eine Fortsetzung der ersten Rede von heute Vormittag gehalten wird, und habe mich dann mit einer postfaktischen Rede hier wiedergefunden. Herr Schulz, was dieser Gesetzentwurf mit Ständegesellschaft zu tun hat, das hat sich mir jetzt, ehrlich gesagt, nicht erschlossen. Inwiefern sich für unsere Bauingenieure hier etwas ändern oder verkomplizieren soll, auch das hat sich mir nicht erschlossen, weil sich überhaupt nichts ändert. Was sich ändert, ist, dass wir öffnende Regelungen für andere aus dem europäischen Markt haben, die unseren Bauingenieurinnen und Bauingenieuren entsprechen. Das ist also das Gegenteil von dem, was Sie hier behauptet haben.

(Beifall CDU, SPD, Freie Demokraten und verein- zelt BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Das Gegenteil von Stände!)

Wir haben gestern Gerhard Merz gedacht. Von Gerhard Merz habe ich gelernt: Man soll die Dinge so einfach wie möglich darstellen, aber auch nicht einfacher, als sie sind. – Herr Schulz, den Gebäudetyp E gibt es schon, der muss hier nicht noch eingeführt werden.

(Vereinzelter Beifall CDU und Stephan Grüger (SPD))

Auch das ist vielleicht ein Hinweis zur Versachlichung der Debatte. Wenn wir das so machen würden, wie Sie das vorgeschlagen haben, dann würden wir uns nicht nur gegen bundesfreundliches Verhalten stellen; denn es gibt einen geschlossenen Kompromiss. Wir würden quasi ausscheren aus dem Kreis der Länder, wir würden als Land Hessen wissentlich ein Bußgeldverfahren auf uns nehmen, wir würden einen bereits geschlossenen Kompromiss aufkündigen, und in der Sache würde sich auch für unsere Bauingenieurinnen und Bauingenieure nichts verbessern.

Das eigentliche Spannungsverhältnis – das ist auch schon in der Diskussion deutlich geworden – bewegt sich im Rahmen der Frage: Wollen wir einen offenen Markt, wollen wir möglichst viel Qualität? Die Einführung der sogenannten mittleren Bauvorlageberechtigung ist ein vertretbarer Kompromiss.

Das heißt: Für alle, die vergleichbare Abschlüsse oder die zweijährige Berufspraxis vorzuweisen haben, ändert sich gar nichts. Für diejenigen, die die zweijährige Berufspraxis nicht haben, ändert sich der Zugang zur Bauvorlageberechtigung im einfachen Verfahren. Ich denke, das ist ein vertretbarer Kompromiss, den wir hier schließen können.

Wir werben an dieser Stelle für ein europa- und bundesfreundliches Verhalten und bitten Sie herzlich um Zustimmung zu diesem Gesetzesentwurf.

(Beifall CDU und SPD)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Es wurde vereinbart, von der ersten Lesung direkt in die zweite Lesung einzutreten. Nach § 14 Absatz 1 der Ge schäftsordnung des Hessischen Landtages können wir am Ende der ersten Lesung beschließen, den Gesetzentwurf ohne Überweisung an einen Ausschuss anzunehmen. Ich frage daher, ob ein Antrag nach § 14 Absatz 1 der Ge schäftsordnung des Hessischen Landtages gestellt wird.

(Ingo Schon (CDU): Ja!)

Herr Schon, ich gebe Ihnen noch einmal das Wort. Bitte schön.

Frau Präsidentin, ich stelle den Antrag nach § 14 Absatz 1.

Vielen Dank. – Ein solcher Antrag ist gestellt.

Ich lasse nun darüber abstimmen. Wer stimmt dem Gesetzentwurf in erster Lesung zu? – Das sind CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Freien Demokraten und der fraktionslose Abgeordnete Herr. Wer stimmt dagegen? – Das ist die AfD. Damit enthält sich niemand der Stimme. Damit ist der Gesetzentwurf in erster Lesung angenommen.