Schauen Sie sich um, einmal nach links und einmal nach rechts. Merken Sie sich die Gesichter und Namen nicht. Es lohnt sich nicht. Nur ein Drittel von ihnen wird bis zum Examen durchhalten. Wenn Sie dazugehören wollen, dann können die neben Ihnen Sitzenden das nicht.
Das sind die dummen Sprüche, die ich meine. So geht es also los. Das geht dann so weiter. Ich zitiere einen weiteren Erfahrungsbericht:
Ich hatte bereits den ersten Versuch nicht bestanden. Das war die letzte Möglichkeit, mein Jurastudium erfolgreich zu beenden. Das ganze vergangene Jahr habe ich auf diesen Moment hingearbeitet. Eine Freundin fuhr mich zum Ministerium. Mir war so schlecht, dass ich mich nicht selbst ans Steuer setzen konnte. Bevor ich den Prüfungssaal betrat, bog ich links ab und verschwand in der Toilette. Die Geräusche neben mir waren eindeutig. Ich war nicht die Einzige, die sich übergeben musste.
Jetzt gibt es einige, vornehmlich Ältere, die kommen dann auch mit dummen oder schlauen Sprüchen der Marke: Da mussten wir auch durch. – Oder sie sagen sogar: Das hat uns nicht geschadet.
Bei manchen bin ich mir aber nicht ganz sicher, ob es nicht doch ziemlich geschadet hat. Herr Grobe, genau Sie meine ich.
Ja, am Ende sind es nur etwa 3 bis 5 %, die durch die Prü fung fallen. Aber für die gilt dann halt, dass alles umsonst war und sie als Abschluss das Abitur haben. Dazu kommen noch die, die sich aus Angst erst gar nicht zur Prüfung anmelden und schon vorher aufgeben. Das ist nicht nur eine individuelle Katastrophe. Das ist auch insgesamt schlicht Verschwendung.
Die Leute haben etwas geleistet. Sie können etwas. Sie haben nur am Ende, aus welchen Gründen auch immer, die Prüfung nicht geschafft. Deswegen ist es einfach nur sinnvoll, endlich einen in das Jurastudium integrierten Bachelorabschluss zu schaffen, der die bis dahin erbrachten Leistungen würdigt.
Ein solcher Bachelorabschluss würde es möglich machen, dass unmittelbar eine Berufstätigkeit leichter aufgenommen werden kann. Die Leute sind dann zwar keine sogenannten Volljuristen, aber sie können etwas und haben juristische Kenntnisse. Sonst wären sie nicht bis zum ersten Staatsexamen gekommen. Übrigens gibt es auch da großen Fachkräftemangel.
Sie können dann auch ein anderes Fach studieren und da den Abschluss Master anstreben. Sie müssen nicht bei null anfangen oder den mühsamen bürokratischen und zeitraubenden Weg der Anerkennung der Prüfungsleistungen beschreiten, wie es bisher der Fall ist.
Es würde einen weiteren Effekt geben. Der Druck vor dem ersten Staatsexamen wäre nicht mehr so hoch. Wer keine Angst hat, nach Jahren der Anstrengung vor dem Nichts zu stehen, der bekommt auch keine Panik. Das würde etlichen helfen, zu bestehen.
Sie sehen: Alles spricht dafür, einen Bachelor of Laws ins Jurastudium zu integrieren. – Das sehen nicht nur wir so. Letztes Jahr hat sich der damalige Justizminister Roman Poseck öffentlich dafür ausgesprochen. Auch im Koalitionsvertrag von Schwarz-Rot wird das Thema angesprochen. Dabei ist aber unklar formuliert, ob es wirklich einen integrierten Bachelor geben soll oder ob das mit einer weiteren Abschlussprüfung versehen werden soll.
Aber bisher ist leider keine Aktivität wahrnehmbar. Deshalb haben wir diesen Antrag gestellt. Sehen Sie ihn als Chance, sich hier und heute klar für einen ins Jurastudium integrierten Bachelorabschluss auszusprechen. Vor allem sollte klar ein Plan auf den Tisch gelegt werden, was die nächsten Schritte sind und wann es endlich konkret umgesetzt wird. Es ist an der Zeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Sie fordern, einen ins Studium integrierten Bachelor für die jungen Juristinnen und Juristen einzuführen. Worum geht es da eigentlich? Der Abschluss des Studiums der Rechtswissenschaften ist in ganz Deutschland das erste juristische Staatsexamen. Mit der Einführung eines integrierten Bachelors of Laws soll den Studentinnen und Studenten, die nach dem Studium der Rechtswissenschaften nicht zur ersten Staatsprüfung antreten oder diese endgültig nicht bestehen, ein vollwertiger Studienabschluss verliehen werden.
Wir sind uns einig, dass der ins Studium integrierter Bachelor sinnvoll ist und den jungen Juristinnen und Juristen den Druck nimmt, ohne das erste Staatsexamen nach einem langen Studium gänzlich ohne akademischen Abschluss dazustehen.
„Das Staatsexamen als Abschluss des Studiums prägt und sichert die Qualität der Juristenausbildung und muss als Voraussetzung für die Befähigung zum Richteramt unangetastet bleiben. … Als sinnvolle Ergänzung dazu wollen wir den Studierenden den Abschluss eines in das rechtswissenschaftliche Studium integrierten Bachelors ermöglichen. Diesen werden wir gesetzlich verankern, um eine hessenweit einheitliche Einführung zu gewährleisten.“
Das wollen wir so umsetzen. In Ihrem Antrag stellen Sie es so dar, als hätte dies schon längst passiert sein müssen, also nach fünf Monaten, die die christlich-soziale Landesregierung nun im Amt ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktion der GRÜNEN, Sie waren zehn Jahre lang an der Regierung beteiligt. Man darf Ihnen schon zutrauen, dass Sie Anträge stellen, die substanziellen Gehalt haben. Wie Sie wissen, kann man einen Studienabschluss nicht einmal so leicht und so nebenher einführen. Da sind viele verschiedene Gremien beteiligt und auch zu beteiligen. Das betrifft nicht nur zwei Ministerien. Das betrifft auch die Universitäten und die Fakultäten.
Bei der Frage, wie der Bachelor of Laws erlangt werden kann, muss sich hessenweit auf vergleichbare Standards verständigt werden. Insbesondere wollen wir erreichen, dass der integrierte Bachelor of Laws keinen Makel darstellt. Vielmehr soll er als richtiger Abschluss und als Mehrwert anerkannt werden.
Es sollen sich für die jungen Juristinnen und Juristen neue Türen öffnen, zum Beispiel, um ein Masterstudium der Politikwissenschaften anzuschließen oder um wirtschaftsrechtlich tätig zu werden. Ihr Antrag ist bewusst kurz formuliert. Er enthält keine konkreten Voraussetzungen zur Erlangung des Bachelors of Laws. Damit wollen Sie nur kurzfristig Applaus einheimsen.
Ich kann Ihnen versichern: Wir sind an dem Thema dran. Wir machen das sorgfältig. Dafür bedarf es nun einmal Zeit. Da gilt: Qualität vor Quantität.
Sie können sich also sicher sein, dass wir einen qualitativ hochwertigen Bachelor of Laws einführen wollen, der einen wirklichen Mehrwert bietet. Daher sind wir der Auffassung, Ihr Antrag ist der falsche Weg. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Gießler. Das war Ihre erste Rede im Hessischen Landtag: Dazu gratulieren wir herzlich.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, es freut uns wirklich sehr, dass Sie sich so engagiert dafür einsetzen, dass wir unseren Koalitionsvertrag umsetzen. Wenn es dann so weit ist, freuen wir uns über die Unterstützung, wenn wir die entsprechenden Vorlagen machen.
Darüber, dass wir den Bachelor in die Ausbildung der Juristinnen und Juristen integrieren wollen, besteht überhaupt kein Streit.
Wir teilen die Gründe, die auch der Kollege Al-Wazir eben vorgestellt hat. Da besteht überhaupt keine Frage. Ich habe es selbst in meinem Studium erleben müssen, dass Kommilitoninnen oder Kommilitonen, nachdem sie endgültig durch das erste Staatsexamen gefallen sind, mit nichts als ihrem Abitur in der Hand dastanden. Das ist tatsächlich schlimm und für diejenigen, die das betrifft, ein ganz großer Einschnitt ins Leben. Deshalb müssen wir das auf jeden Fall ändern, das ist überhaupt keine Frage. Meine Vorrednerin hat es eben schon gesagt: Deshalb haben wir das auch in unseren Koalitionsvertrag hineingeschrieben.
Was die Umsetzung angeht, darf ich einmal Frau Dorn zitieren, die in ihrer Eigenschaft als Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst im April 2023 eine Kleine Anfrage der Kollegin Schardt-Sauer beantwortet hat. Sie hat dort geschrieben:
„Es unterliegt jedoch grundsätzlich der Einschätzungsprärogative und der Gestaltungsfreiheit der Universitäten sowie der Akkreditierungsagenturen, ob und auf welche Weise ein solcher Bachelorabschluss in das berufsqualifizierende Studium der Rechtswissenschaften integriert und erfolgreich akkreditiert werden kann.“
Wie eben schon erwähnt, haben wir in unserem Koalitionsvertrag festgehalten, diesen Bachelor in das Studium integrieren zu wollen. Aber wir wollen das natürlich rechtssicher machen. Die Regelung muss auch den Gesetzen entsprechen. Dazu wird es ein Treffen mit den Dekanen der juristischen Fakultäten geben, um alle Einzelheiten zu besprechen. Es gibt zwei Universitäten in Hessen – nämlich Gießen und Marburg –, die bereits Interesse an der Einführung eines Bachelors erklärt haben. Sie sehen also, es tut sich inzwischen schon etwas.
Aber Sie, liebe antragstellende Fraktion, waren nun zehn Jahre an der Regierung beteiligt. Bereits im Jahr 2021 hat sich auch die damalige Justizministerin in der Antwort
auf eine Kleine Anfrage von Frau Schardt-Sauer positiv über die Einführung dieses Bachelors geäußert. Das heißt, sowohl das Justizministerium als auch das Wissenschaftsministerium waren demgegenüber positiv eingestellt, und trotzdem haben Sie es während Ihrer ganzen Regierungsbeteiligung nicht geschafft, es einzuführen.