Protokoll der Sitzung vom 19.06.2024

(Jürgen Frömmrich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Da müssen wir einen Videobeweis haben!)

Wir stimmen trotzdem zu.

(Lachen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Martina Feldmayer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Eigentor! – Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ach! – Weitere Zurufe)

Vielen Dank.

(Beifall Freie Demokraten)

Für die Landesregierung erteile ich Staatsminister Heinz das Wort. Herr Justizminister, Sie haben das Wort.

(Fortgesetzte Zurufe)

Ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit.

(Glockenzeichen – Zuruf BÜNDNIS 90/DIE GRÜ NEN: Fußball ist wie Schach, nur ohne Würfeln! – Weitere Zurufe)

Meine Damen und Herren, der Justizminister hat nun das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin den Abgeordneten Gießler und Hartdegen sehr dankbar, dass die beiden zu einer Versachlichung der Debatte beigetragen haben. Die Bilder zum Fußball, Stichworte: Verstolpern usw., möchte ich nicht weiter kommentieren. Wir freuen uns auf große Ereignisse, die in einer guten Stunde beginnen.

Zur Sache zurück. Die Ausbildung der jungen Juristinnen und Juristen ist der gesamten Landesregierung und natürlich auch mir selbst ein Kernanliegen. Dieses Herzensanliegen hat einen sehr hohen Stellenwert für uns; denn Juristinnen und Juristinnen übernehmen tragende Funktionen in den vielfältigen Funktionsfeldern in unserem Rechtsstaat. Denken Sie an Richterinnen und Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte in Unternehmen und an vielen anderen Stellen in dieser Gesellschaft und – nicht zu vergessen – im höheren Dienst der Landesverwaltung.

Aufgrund der bedeutenden Rolle dieser Kerntätigkeiten für unseren Staat sind auch die Hürden, die wir als Staat selbst durch unsere staatlichen Prüfungsämter anlegen, in der ersten und zweiten Staatsprüfung sehr hoch – nicht erst heute, nicht erst seit Jahrzehnten, sondern seit über 100 Jahren. Der eine oder andere Beitrag hat eben schon darauf hingewiesen.

Zur Kehrseite des Ganzen: Diese hohen Hürden haben es in sich, dass nicht jeder in der Lage ist, diese zu meistern. So hatten wir auch in Hessen – in diesem Punkt gebe ich Ihnen recht, Herr Kollege Al-Wazir – im vergangenen Jahr zu beklagen, dass knapp ein Drittel der Kandidatinnen und Kandidaten, die erstmals zur ersten Staatsprüfung angetreten sind, diese nicht bestanden hat. Die Resultate schwanken über die vier Fakultäten hinweg, dennoch: Die Durchfallquoten beim ersten Versuch – das gehört dazu – sind weiterhin hoch. Sie sind seit Jahrzehnten hoch.

(Zuruf: Immer!)

Wahrscheinlich müssen sie so hoch sein, weil wir eine hohe Zugangslatte legen, um den Zugang zu den Berufsfeldern, die ich aufgezeigt habe, zu ermöglichen.

Wir fallen damit bundesweit nicht aus dem Rahmen, dennoch nehmen wir das sehr ernst. Wir sind auch weiterhin – das möchte ich an dieser Stelle auch hinterlegen – von der Notwendigkeit des Fortbestandes des ersten und zweiten Staatsexamens fest überzeugt. Wir sind auch – jemand hat das eben dankenswerterweise vorgelesen – felsenfest davon überzeugt und werden es auch so halten, dass der Zugang zu allen klassischen Berufen auch weiterhin nur mit bestandener erster und zweiter Staatsprüfung möglich sein wird.

Wir haben uns auch im Koalitionsvertrag vorgenommen, wie von vielen Vorrednern und Vorrednerinnen erwähnt wurde, dass wir hessenweit die Einführung eines integrierten Bachelors im rechtswissenschaftlichen Studium ermöglichen wollen; übrigens nicht nur – das ist der einzige Punkt, in dem ich Frau Schardt-Sauer recht gebe –

(Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Es ist nicht so schlecht, Frau Schardt-Sauer recht zu geben!)

um denjenigen, die die erste Staatsprüfung nicht bestehen, eine Möglichkeit zu eröffnen, sondern auch um ganz be

wusst eine Möglichkeit für junge Menschen zu schaffen, die einen anderen Berufsweg einschlagen wollen.

Um diese Position mitzuteilen, hätte es dieses Antrags nicht bedurft, aber vielen Dank an die Fraktion der GRÜNEN, dass sie sich im fünften Monat der neuen Landesregierung sorgt, wie wir den Koalitionsvertrag umsetzen. Das ist sehr rücksichtsvoll.

Ein Hinweis: Sie sind eine Oppositionsfraktion, haben aber in der jüngeren Vergangenheit längere Regierungserfahrung hinter sich. Wir müssen mehrere Aspekte berücksichtigen. Zunächst sind wir im Justizministerium für die Juristenausbildung zuständig. Für das Hochschulrecht sind Timon Gremmels und das Wissenschaftsministerium zuständig.

(Minister Timon Gremmels nickt.)

Sie können sicher sein: Wir beide, Timon Gremmels und ich, ziehen ganz eng an einem Strang.

(Minister Timon Gremmels nickt.)

Dass die Sache nicht so ganz einfach ist, hat uns Angela Dorn im vergangenen Jahr bestätigt, indem sie auf die Frage von Frau Schardt-Sauer mitgeteilt hat – ich zitiere –: „Für die Hochschulen dürfte mit der Einführung eines integrierten Bachelorabschlusses … ein erheblicher Umsetzungsaufwand … verbunden sein.“ Genau so ist es auch. Diese Erkenntnisse waren für uns nicht neu, sondern die habe ich selbst zu Beginn meiner Amtszeit aufgegriffen. In meinem ersten Gespräch mit den Dekaninnen und Dekanen der vier hessischen juristischen Fakultäten in Marburg, Gießen, Frankfurt und an der European Business School Ende Januar habe ich dieses Thema intensiv erörtert und bin auf ein sehr vielfältiges Echo gestoßen, wie das bei Universitäten häufig ist.

Es gibt einen bereits akkreditierten Bachelorabschluss an der European Business School mit dem Hintergrund, wirtschaftlich orientierten Juristen einen anderen Bildungsweg und eben keinen Trostpreis für ein nicht bestandenes Staatsexamen zu ermöglichen. Es gibt fertige Studienpläne und konkrete Konzepte an mittelhessischen Universitäten, und es gibt eine hessische Fakultät mit einer eher zögerlichen Haltung. Das Meinungsspektrum ist vielfältig. Darüber hinaus sind verschiedene Wege der gesetzlichen Implementierung möglich. Wir stehen dazu im regen Austausch. Wir haben auch in der Justizministerkonferenz darüber bundesweit bereits beraten und uns miteinander ausgetauscht.

Ich kann Ihnen heute zum nächsten wichtigen Schritt sagen: Timon Gremmels und ich werden noch vor den Sommerferien die Dekane gemeinsam einladen und mit ihnen über die weiteren Schritte beraten.

(Minister Timon Gremmels nickt.)

Herr Staatsminister, ich erinnere Sie an die Redezeit.

Ich komme gleich zum Ende; ich möchte weiteren großen Ereignissen heute nicht im Wege stehen. – Da zwei Ressorts betroffen sind, da eine neue Landesregierung die Ar

beit aufgenommen hat und da einer der beiden Minister, nämlich Kollege Gremmels, in dem Haus, das er übernommen hat, keine komplette hochschulrechtliche Vorbereitung vorgefunden hat, bitte ich Sie, der neuen Landesregierung die bisherigen fünf Monate und noch ein paar Monate mehr Zeit zu geben, bis wir mit einem kompletten Konzept auf Sie zukommen. Auch in der Vergangenheit war das Problem schon bekannt. Nichts war davon bislang im Wissenschaftsministerium gelöst. Zu gegebener Zeit werden wir auf das Parlament mit einem konkreten Vorschlag zukommen.

Sie können am Ende sehen: Die Hessische Landesregierung wird diesen integrierten Bachelor für Juristinnen und Juristen auf den Weg bringen. Sie muss nicht daran erinnert werden, dass das nun endlich zu tun ist, sondern sie wird das in Gründlichkeit, mit der gebotenen Gelassenheit und auch mit der fachlichen Expertise in nächster Zeit erarbeiten. Wir sind auf diesem Weg voll im Zeitplan, keine Sorge. Wir werden das im Einvernehmen mit den vier juristischen Fakultäten in Hessen und unter Berücksichtigung der Freiheit der Hochschulen sowie selbstverständlich im Interesse der angehenden Juristinnen und Juristen tun. – Herzlichen Dank.

(Beifall CDU und SPD)

Mir liegen nun keine weiteren Wortmeldungen vor. So sind wir am Ende der Debatte zum Tagesordnungspunkt 20 angelangt.

Ich hatte den Hinweis erhalten, dass der Antrag an den Rechtspolitischen Ausschuss überwiesen werden soll. – Das ist der Fall. Dann verfahren wir auch so. Vielen Dank.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich war eben schon im Abstimmungsmodus. Jetzt kommen wir tatsächlich zu den Abstimmungen und zu den Wahlen. Ich habe den Gong mehrfach betätigt.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 3:

Wahl der Vertrauensleute und der stellvertretenden Vertrauensleute für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof Kassel

Für den Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter beim Verwaltungsgerichtshof Kassel werden sieben Vertrauensleute gewählt. Die Sitze der Vertrauensleute werden auf die Wahlvorschläge nach dem Höchstzahlverfahren verteilt. Die auf der Liste folgenden Namen gelten in gleicher Anzahl als Stellvertreter.

Es liegen Ihnen ein Wahlvorschlag der Fraktion der SPD, ein Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, ein Wahlvorschlag der Fraktion der AfD und ein gemeinsamer Wahlvorschlag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Freien Demokraten vor. Das sind die Drucks. 21/696 bis 21/699. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

Darf ich von den parlamentarischen Geschäftsführern wissen, ob ihre Fraktionen vollzählig sind? – Herr Schon.

Frau Präsidentin, wir sind heute 48 Abgeordnete in der CDU-Fraktion.

Vielen Dank. – Dann würde ich die AfD fragen. Herr Dr. Grobe, bitte schön.

Frau Präsidentin, wir sind heute 23 Abgeordnete.

Vielen Dank. – Wir kommen zur SPD. Frau Gnadl.

Herr Kaffenberger ist erkrankt. Wir sind 22 Abgeordnete.

Vielen Dank. – Frau Dahlke, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Frau Präsidentin, wir sind vollzählig anwesend.

Vielen Dank. – 22 Personen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind anwesend.