Vielen Dank, Frau Kollegin Dahlke. – Das Wort hat die Abgeordnete Schardt-Sauer, FDP-Fraktion. Marion, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Dahlke hat gesagt: kleines Gesetz, große Wirkung. Das kann man tatsächlich sagen. GRÜNE glauben für gewöhnlich nicht an wirtschaftliche Impulse durch Steuersenkungen,
aber anscheinend mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schon. Vielleicht hilft das beim Verständnis für andere Debatten.
Was ich aber generell sagen will, ist, dass Herr Pentz, der jetzt nicht hier ist, sozusagen als Beauftragter für Bürokratie dort deutlich mehr in der Wirkung zu tun bekommt.
Werte Kolleginnen und Kollegen, das deutsche Steuersystem ist unbestritten komplex genug. Sonderregeln machen es noch komplexer. Wir sind auf allen Ebenen dabei, zu sagen, es einfacher machen zu wollen.
„Freiflächen-Fotovoltaikanlagen gehören nach dem bundesrechtlichen Bewertungsgesetz nicht zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, …“
Es gibt also eine bundesrechtliche Regelung. Jetzt machen wir den hessischen Sonderweg. Dann machen wir noch 13 andere Sonderwege. Dann kann sich das der eine an der Landesgrenze so überlegen und der andere so. Der Steuerberater da und die Software da.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, überlegen wir manchmal eigentlich, was wir mit unserem politischen Handeln bewirken?
(Beifall Freie Demokraten und vereinzelt AfD – Mi- riam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Bayern macht es doch!)
Die Steuersonderbehandlungen bei diesem Energieerzeuger werden weitere nach sich ziehen. Sie wollen dann doch wahrscheinlich für Windkraftanlagen, aber wahrscheinlich nicht alle, nur in bestimmten Biotopen, nochmals jeweils eine eigene Software.
Eine rein praktische Erklärung. Sie sagen, den Landwirten werde etwas Gutes getan. Wir wissen, dass die Landwirte in der Regel nicht die Eigentümer sind, sondern die Pächter. Darüber hinaus gibt es auf Bundesebene eine Regelung für Agri-Fotovoltaikanlagen. Das ist gut so, und das reicht aus. Im Grunde genommen machen Sie den Landwirten bei der Frage der Flächennutzung – – Dazu haben wir erfreulicherweise andere Töne gehört. Die CDU ist da auf dem Rückweg zur Vernunft. Wir haben gehört, was mit der knappen Ressource Ackerland passieren soll. Mit Sicherheit nicht zuklatschen mit Investorenanlagen, vielleicht für grüne Bonds oder derartige Dinge – das wollen wir nicht.
Diesen Weg wollen Sie hiermit vereinfachen. Sie wollen eine Sonderbehandlung für große Fotovoltaikanlagen auf wertvollem Ackerland. Da gehen wir nicht mit.
Auch da gilt, werte Kolleginnen und Kollegen: Vielleicht sollten wir die Sätze, die wir sagen, auch einmal bedenken. Wir haben bei der gestrigen Regierungserklärung alle betont, wie schlimm die Sache ist, wie betroffen wir sind, was mit den landwirtschaftlichen Flächen passiert, dass wir uns allgemein Gedanken machen müssen zur Frage des Bodens.
Das sind Sätze. Die Bürgerinnen und Bürger denken: Das sind ja tolle Sätze. – Zugleich werden sie unterminiert. Sie handeln völlig kontraproduktiv. Haben Sie sich einmal
überlegt, was bei diesen riesengroßen Anlagen passiert, dass ein Landwirt diese verliert, weil der Grundstückseigentümer von Investoren sehr viel mehr Geld bekommt? Mich würde einmal interessieren, wie sich diese Anlagen bei Starkregen verhalten. Die sind bestimmt total saugfähig und können die Regenmassen abfangen.
Sie haben so ganz leise gesagt: Eigentlich wollten wir das schon vor fünf Jahren machen. – Werte Kollegen von den GRÜNEN, Sie müssen sich halt gefallen lassen, dass Sie das Grundsteuergesetz in Hessen mitgetragen haben. Darüber habe ich immer sehr trefflich mit dem Kollegen Boddenberg diskutiert. Sie haben dabei schon Einfluss auf die CDU genommen und es der CDU nicht ganz so einfach gemacht. Wir waren für das reine Flächenmodell. Ich glaube, tief im Herzen war die CDU es auch. Sie haben es schon kompliziert gemacht. Jetzt wollen Sie noch ein bisschen nachpitchen. Lassen Sie es einfach sein. Wir haben es jetzt geschafft. Chapeau vor der Steuerverwaltung. Aber bitte quälen Sie die hessischen Bürgerinnen und Bürger nicht weiter mit bürokratischen Sonderwegen. Wir sind interessiert an der Anhörung, aber leider haben wir Bedenken, wie es ausgeht. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Schardt-Sauer. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Esther Kalveram, SPD-Fraktion.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Empore!
„Der Bayerische Landtag hat am 23. Dezember 2022 beschlossen, dass Flächen mit Fotovoltaik-Freiflächenanlagen weiterhin bei der Grundsteuer als landwirtschaftliches Vermögen gelten und so mit der günstigeren Grundsteuer A zu besteuern sind. Da mit geht eine steuerliche Entlastung für die Landwirtinnen und Landwirte bzw. die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer einher, wenn für die genutzten Flächen eine vertragliche Rückbauverpflichtung mit einer anschließenden erneuten Nutzung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke besteht. Im Hessischen Grundsteuergesetz besteht eine solche Regelung nicht. Im Sinne der Förderung des Ausbaus der erneuerbaren Energien und der Unterstützung der landwirtschaftlichen Betriebe ist es sinnvoll und erforderlich, dass auch Hessen eine solche Regelung ins Grundsteuergesetz aufnimmt.“
Was ich gerade vorgelesen habe, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist die Begründung unseres Antrags mit dem Titel „Hessisches Grundsteuergesetz ändern – Grundsteuer A für mit Freiflächen-Fotovoltaikanlagen bebaute land- und forstwirtschaftliche Flächen“ aus dem vergangenen Sommer.
Liebe GRÜNE, aber natürlich ist es möglich, klüger zu werden. Im schwarz-roten Koalitionsvertrag findet sich die Passage:
„Die Energiewende wird auch vor Ort in den Städten, Gemeinden und Landkreisen gelebt. Wir wollen daher bei landwirtschaftlichen Flächen, die durch Nutzung mit Freiflächen-Fotovoltaik zu gewerblichen Flächen werden, eine Absenkung der Grundsteuer.“
Das steht im Koalitionsvertrag. Finanzminister Lorz hat das schon mehrfach angekündigt, unter anderem auf dem Bauerntag.
Jetzt hat die grüne Fraktion zu diesem Thema einen Gesetzentwurf vorgelegt, der dem einen oder anderen bekannt vorkommt. Na dann.
Das Ganze klingt für mich tatsächlich eher so nach einer Variante des Hase-und-Igel-Wettrennens bzw. danach, wer es zuerst auf die Tagesordnung gesetzt hat. Den Bürgerinnen und Bürgern dürfte das egal sein. Für diese kommt es weniger darauf an, wer es zuerst auf die Tagesordnung gesetzt hat, sondern was letztlich dabei herauskommt.
Was dabei herauskommen soll, ist auf der einen Seite eine steuerliche Entlastung für Landwirtinnen und Landwirte bzw. Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer und des Weiteren die Sicherstellung des weiteren Ausbaus von Fotovoltaikanlagen auf entsprechenden Flächen.
Auch das ist für uns alle gut. Insofern war es gut, klüger zu werden, und dass darüber nun weitgehend Einigkeit besteht. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Grundfrage, die sich mit diesem Gesetzentwurf stellt und zuerst beantwortet werden muss, lautet: Wollen wir eigentlich großflächige Fotovoltaikanlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen in Hessen, oder wollen wir sie nicht?
Lassen wir dazu am Anfang erst einmal die Betroffenen selbst, nämlich die Bauern, zu Wort kommen. Nach Ansicht des Deutschen Bauernverbandes – ich zitiere – „gehören Fotovoltaikanlagen zuerst auf Dächer, Scheunen, Wirtschaftsgebäude oder Parkplätze und zuallerletzt auf fruchtbare Böden“. Zur Sicherung einer nachhaltigen Ernährung fordert der Verband, den Verlust von landwirtschaftlichen Flächen für Fotovoltaikanlagen so weit wie möglich zu vermeiden. Auch nach Ansicht des Deutschen
Städte- und Gemeindebundes sollen hochwertige Böden für Fotovoltaikanlagen genutzt werden, hier sollte die landwirtschaftliche Nutzung aber Vorrang haben.
Meine Damen und Herren, schon länger gibt es hohe Flächenverluste zulasten der Landwirtschaft, etwa durch Naturschutzmaßnahmen. Dass Sie von den GRÜNEN diese Maßnahme unterstützen, das kann ich noch nachvollziehen. Dass Sie jetzt aber für den großflächigen Ausbau von Fotovoltaik-Freiflächenanlagen eintreten, die die lokale Flora und Fauna zerstören und zu einem erheblichen Verlust von Biodiversität führen können, das können wir als AfD nicht nachvollziehen.