Hinzu kommt, dass große PV-Anlagen das Landschaftsbild massiv verändern und bei Anwohnern sicherlich auf Widerstand stoßen werden. Der massenhafte Ausbau volatiler Energieerzeugung, wie durch Solarenergie, ist auch dahin gehend kritisch zu sehen, dass gegenwärtig sowohl zur massenhaften Verwendung taugliche als auch kostengünstige Speichermöglichkeiten für die schwankenden Energiemengen fehlen.
Dies steht dem Ziel einer grundlastfähigen Energieerzeugung und einer gesicherten Energiebereitstellung für die Bürger und die Unternehmen entgegen.
Ich war jahrelang selbstständig. Ich weiß, was das heißt. – Selbstverständlich sind wir grundsätzlich nicht gegen die Nutzung von Solarenergie. Deswegen sollte der Fokus auf die Nutzung von Flächen gelegt werden, die nicht für die Erzeugung von Nahrung geeignet sind, um eine Balance zwischen Energieerzeugung und landwirtschaftlicher Nutzung zu gewährleisten.
Außerdem bitte ich, zu bedenken, welche Auswirkungen ein solcher Gesetzentwurf auf die regionale Versorgung mit Lebensmitteln hätte. Es würde auf jeden Fall zu einer Verknappung der regionalen, in Hessen erzeugten landwirtschaftlichen Produkte kommen. Das heißt, die uns lieb gewonnenen Produkte würden teurer, und es müsste auch mehr importiert werden. Das kann doch nicht in unserem Sinne sein – und auch nicht in Ihrem Sinne.
Landwirtschaftliche Flächen sind nun einmal nicht vermehrbar. Deswegen müssen wir sorgfältig durchdachte Strategien entwickeln, um den Flächenfraß zu minimieren und eine Balance zwischen Energieproduktion, landwirtschaftlicher Nutzung und Naturschutz zu gewährleisten.
Im Übrigen sehen auch wir es als sehr kritisch an – wenn ein solcher Weg beschritten werden sollte –, dass ein neuer Subventionstatbestand – ausgerechnet auf dem Rücken der Kommunen – geschaffen würde. Man will Flächen für Fo
tovoltaikanlagen mit einer Steuerermäßigung subventionieren, obwohl unsere kommunale Familie ihre vollen Steuereinnahmen gar nicht entbehren kann.
Denn die sich eventuell ergebenden zusätzlichen Steuereinnahmen fließen zu einem nur sehr geringen Teil in die Kassen der Kommunen zurück. Hinzu kommt, dass wir die Energieerzeugung aus Fotovoltaikanlagen – oder überhaupt die erneuerbaren Energien – bereits auf allen Feldern subventionieren.
Da ist die Frage, ob diese Form der Subventionierung überhaupt noch vonnöten ist. Wir sehen das sehr kritisch und werden den Gesetzentwurf deshalb ablehnen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Noch einmal zur Erläuterung, über was wir hier miteinander sprechen. Die Agri-PV bezeichnet ein Verfahren zur gleichzeitigen Nutzung landwirtschaftlicher Flächen für die Nahrungsmittelproduktion und für die PV-Stromerzeugung. Damit steigert die Agri-PV die Flächeneffizienz und ermöglicht den Ausbau der Fotovoltaik bei gleichzeitigem Erhalt landwirtschaftlich nutzbarer Flächen. Dies zur Erläuterung.
Der Gesetzentwurf, den die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN heute vorgelegt hat, ist uns von der CDU-Fraktion nicht unbekannt, weil wir – da brauchen wir nicht drum herumzureden – am Ende der letzten Legislaturperiode gemeinsam an dem Thema gearbeitet haben. Das, was die GRÜNEN jetzt eingebracht haben – Miriam, das weißt du –, war der Stand, den wir bis zu diesem Zeitpunkt gemeinsam entwickelt hatten. Daran ist also nichts Schlimmes; denn wir hatten dies bis dahin gemeinsam erarbeitet.
Esther Kalveram hat es gerade aus unserem Koalitionsvertrag zitiert. Das, was dort steht, weicht ja nicht davon ab. Das bedeutet, dass wir uns gemeinsam auf den Weg begeben haben, den Weg, den wir eingeschlagen hatten, fortzusetzen und weiterhin zu präzisieren – nicht mehr und nicht weniger. Deshalb brauchen wir uns überhaupt nicht auseinanderzudividieren, sondern wir haben etwas vorgelegt bekommen, an dem wir bereits gemeinsam gearbeitet haben.
Im Koalitionsvertrag – ich will die Passage nicht vorlesen, das hast du, Esther, dankenswerterweise schon getan – ist niedergelegt, welchen Weg wir gehen wollen. Ich denke, wir haben da überhaupt kein Problem – wir haben es beim HLöG ja bereits vorgelebt –, wenn wir uns gemeinsam auf den Weg machen, wenn die Koalition aus SPD und CDU
zusammen mit den GRÜNEN einen Gesetzentwurf entwickelt, den wir gemeinsam einbringen und auch zur Verabschiedung bringen können. Ich glaube, das ist überhaupt kein Thema, das streitbefangen ist, und es hat sich auch in den letzten Wochen qualitativ nichts daran geändert. Daher wollen wir uns auf diesen Weg begeben und schauen, wie wir dies umsetzen können.
Ein kleiner Hinweis noch. Man sollte in der Diskussion schon etwas genauer sein, wenn es darum geht, über was man diskutiert. Ich habe nämlich den Eindruck, manche diskutieren über die Grundsteuer A und manche über die Grundsteuer B. Landwirtschaftliche Flächen unterliegen der Grundsteuer A. Wenn sie aber wirtschaftlich betrieben werden, dann fallen sie in die Grundsteuer B. Das macht von der Besteuerung her und hinsichtlich der Beträge, die da aufgerufen werden, einen himmelweiten Unterschied. Deshalb gibt es den Gedanken, den Steuersatz auf ein bestimmtes Niveau zu senken – es sind einmal 10 % genannt worden –, mit dem man an der Stelle wirklich Impulse setzen kann, um die Entwicklung voranzutreiben.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben einen Gesetzentwurf vorliegen, den wir im Ausschuss gemeinsam weiterentwickeln werden. Unser gemeinsames Ziel sollte es sein, im Hessischen Landtag eine Initiative zu ergreifen, hinter der sich eine Mehrheit versammeln kann, auch unter Beteiligung von Oppositionsparteien. Ich glaube, das ist ein guter gemeinsamer Weg in einer wichtigen Frage. Wenn wir an eine Änderung des Grundsteuergesetzes herangehen, vielleicht noch ein paar weitere Änderungen vornehmen, dann sollten wir uns das Ziel setzen, die Änderungen zum 1. Januar 2025 gemeinsam umzuset zen. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen.
Vielen Dank, Kollege Reul. – Das Wort hat der Finanzminister, Herr Staatsminister Prof. Dr. Lorz. Bitte sehr.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Kollegen Dahlke und Reul haben es schon gesagt: Dieser Gesetzentwurf ist im Grunde nicht neu. Wir haben uns schon am Ende der vergangenen Legislaturperiode, damals noch in der schwarz-grünen Koalition, mit dieser Thematik befasst. Das konnte wegen des Ablaufs der Legislaturperiode nicht mehr umgesetzt werden.
Aber es bleibt dabei: Wir waren und sind einer Ermäßigung der Grundsteuer für Grundstücke mit Freiflächen-PVAnlagen gegenüber aufgeschlossen. Deswegen haben wir das jetzt auch im Koalitionsvertrag der christlich-sozialen Koalition festgehalten. Frau Kollegin Kalveram hat dankenswerterweise die Passage schon zitiert. Ich halte fest: Dieses Ziel hat sich nicht geändert. Wir alle wollen gemeinsam eine Entlastung erreichen und die Rentabilität klimafreundlicher Fotovoltaikanlagen auch auf Freiflächen verbessern.
Wie man das genau macht, darüber sollten wir uns weiter unterhalten. Bayern geht da einen Sonderweg mit einer – sagen wir einmal – eigenwilligen Interpretation der bundesgesetzlichen Form der Bewertung nach der Grundsteu
er. Man kann diesen Effekt beispielsweise aber auch durch eine Ermäßigung des Steuersatzes in der Grundsteuer B erreichen. Kollege Reul hat es angesprochen. In jedem Fall ist es so: Weil die neuen Grundsteuerregelungen ab dem 1. Januar 2025 gelten, ist das genau der richtige Zeitpunkt, um über mögliche Ermäßigungen bei der Grundsteuer zu diskutieren. Ich habe die Umsetzung des Koalitionsvertrags an diesem Punkt in der Tat schon angekündigt.
Wir befinden uns derzeit dazu in internen Abstimmungen. Wir wollen das Ganze möglichst optimal ausgestalten. Wir wollen auch noch einmal über die Auswirkungen auf die Landwirte reden, und wir wollen bei dieser Gelegenheit in der Tat ein paar kleine redaktionelle Anpassungen am Grundsteuergesetz vornehmen. Dafür brauchen wir noch ein bisschen Zeit. Dann werden wir aber entsprechende Vorschläge vorlegen.
Ich schlage vor, denn es würde auch mich freuen, wenn es gelingen sollte, dass wir eine gemeinsame Initiative einreichen können: Lassen Sie uns im Gespräch bleiben. Ich freue mich auf die Fortsetzung der Beratungen im Ausschuss.
Herr Minister, herzlichen Dank. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die erste Lesung beendet.
Wir überweisen den Gesetzentwurf zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Haushaltsausschuss. – Dem stimmen alle zu. Dann ist das so.
Gesetz über die Gewährung einer Inflationsausgleichszahlung im Jahr 2024 und über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen im Jahr 2025 (HBesVAnpG 2025) – Drucks. 21/623 zu Drucks. 21/519 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will aus dem Innenausschuss berichten: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf unverändert in zweiter Lesung anzunehmen.
Ich bin ja schon hier. – Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich stelle am Anfang fest: Die Politik der christlich-sozialen Koalition wirkt.