Protokoll der Sitzung vom 19.06.2024

Meine Damen und Herren, die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes gegenüber der Privatwirtschaft muss gesichert werden. Wir sehen doch eines sehr deutlich: Wir sehen einen demografischen Wandel auf der einen Seite, und wir sehen den Fachkräftemangel auf der anderen Seite. Beides erfordert eine angemessene Besoldung. Das, worüber wir hier reden, ist das Minimum.

(Unruhe – Glockenzeichen)

Kommen wir einmal zu den harten Fakten: Positiv zu sehen sind die Inflationsausgleichszahlung von 3.000 Euro in drei Raten und auch die Erhöhung der Besoldung um 4,8 % ab 1. Februar 2025 und um 5,5 % ab 1. August 2025. Gleichwohl gibt es auch Kritik von den Polizeigewerkschaften; denn über 50 % der Polizeibeamten erhalten im Februar 2025 nicht den Sockelbetrag von 200 Euro. Anders, als der Kollege der CDU dies ausgeführt hat, ist nach unserer Einschätzung die Beamtenbesoldung weiterhin nicht verfassungsgemäß.

(Beifall Freie Demokraten)

Meine Damen und Herren, wissen Sie, eine Besoldung der Gruppe A 6 Stufe 1 liegt selbst nach dem 1. August 2025 immer noch 22 % unter dem verfassungsrechtlich gebote nen Niveau.

(Stefan Schneider (CDU): Stimmt nicht! Woher haben Sie die Zahlen?)

Diese Zahl haben Sie ebenfalls vorliegen, Sie haben sich ja auch mit den Gewerkschaften ausgetauscht.

(Stefan Schneider (CDU): Das ist eine Meinung, keine gesicherte Erkenntnis!)

Ja, das ist eine Meinung, die Sie als Landesregierung aber auch zur Kenntnis nehmen sollten. Das wäre für die Beamten in unserem Land hilfreich.

Ich habe Ihnen hier die eine Seite vorgestellt. Auf der anderen Seite muss man aber feststellen, dass Sie zwei neue Ministerien und vier neue Staatssekretärsposten geschaffen haben. Meine Damen und Herren, das ist nicht die richtige Prioritätensetzung in diesem Land. Die richtige Prioritätensetzung wäre eine verfassungsgemäße Besoldung unserer Beamten.

(Beifall Freie Demokraten)

Ich will es noch einmal deutlich machen: Aus unserer Sicht geht das am besten über den Weg der Zulagen. Ich denke, das ist im Ausschuss auch ausreichend vorgetragen

worden. Wir glauben, dass hier eine Nachbesserung erforderlich ist, insbesondere um einen wettbewerbsfähigen öffentlichen Dienst zu bekommen.

Meine Damen und Herren, wir Freie Demokraten sind der Auffassung, dass die Polizeibeamten in diesem Land unsere Wertschätzung verdient haben. Daran darf es keinen Zweifel geben.

(Beifall Freie Demokraten und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Anscheinend sieht das auch unser Ministerpräsident so; denn im Rahmen des Landtagswahlkampfs hatte er auf großen Flächen plakatieren lassen: „Unsere Polizei braucht: Respekt.“

Eine verfassungsgemäße Besoldung stellt dabei das Minimum dar. Die vergangene, schwarz-grüne Landesregierung hat eine verfassungswidrige Besoldung geduldet. Auch die neue, schwarz-rote Landesregierung scheint nicht dazugelernt zu haben; denn weiterhin bleibt die Besoldung, nach unserer Einschätzung, verfassungswidrig. Ich frage daher die Landesregierung: Sieht so Respekt aus?

(Yanki Pürsün (Freie Demokraten): Nein!)

Meine Damen und Herren, setzen Sie die Prioritäten richtig. Sorgen Sie endlich dafür, dass es, statt zwei neuer Ministerien und vier neuer Staatssekretäre, in unserem Land eine angemessene und verfassungsgemäße Besoldung für unsere Polizisten gibt. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall Freie Demokraten)

Vielen Dank, Kollege Promny. – Das Wort hat der Abgeordnete Christoph Sippel, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen!

(Lachen AfD)

Wir entscheiden heute über die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie sowie die Anpassung der Besoldung der Beamtinnen und Beamten und der Versorgungsempfängerinnen und -empfänger.

Zu Beginn möchte ich erst einmal den Beamtinnen und Beamten für ihre wertvolle Arbeit danken. Ohne sie, wie auch ohne die vielen nicht verbeamteten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes, würde unser Land nicht funktionieren.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Man muss das sagen; denn es gehört zur Wahrheit dazu: Auch mit dieser Anpassung sind wir dem Ziel der verfassungsmäßigen Besoldung leider noch keinen Schritt näher gekommen. Es ist gut für die Beamtinnen und Beamten, dass sie zu Zeiten von steigenden Preisen, in die uns der Krieg Russlands gegen die Ukraine geführt hat, eine Inflationsausgleichsprämie bekommen. Im kommenden Jahr steht dann parallel zu den Angestellten eine Erhöhung um zwei Stufen an.

Doch bei der Höhe gibt es leider einen Unterschied. Während die Angestellten in der ersten Stufe einen Festbetrag von 200 Euro bekommen, dürfen sich die Beamten über eine Erhöhung um 4,8 % freuen. Das klingt im ersten Moment nicht schlecht, gerade dann, wenn man sich die Argumentation der Koalitionsfraktionen anschaut. Doch schaut man genauer hin, stellt man fest, dass sich die prozentuale Erhöhung als ein faules Ei entpuppt. Ein nicht unerheblicher Teil der Beamtinnen und Beamten kommt unterm Strich viel schlechter weg, als dies mit einem Festbetrag der Fall wäre. Andere Bundesländer, beispielsweise Rheinland-Pfalz, sowie der Bund arbeiten auch bei ihren Beamtinnen und Beamten mit Festbeträgen. Ich habe das Thema bei der letzten Plenarsitzung schon angesprochen: Vielleicht können Sie mir heute erklären, warum in Hessen etwas nicht möglich ist, was in anderen Ländern funktioniert?

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Schließlich sind wir doch alle an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gebunden. Wir hätten uns hier einen Festbetrag gewünscht, um besonders die Beamtinnen und Beamten in den niedrigeren Besoldungsstufen stärker finanziell zu unterstützen. Kollege Schneider, auch ich habe mit vielen Beamtinnen und Beamten gesprochen. Ich bekam sehr viel Kritik zu hören, dass es eben keinen Festbetrag gibt.

Lassen Sie mich ein paar Worte zum Änderungsantrag der AfD verlieren. Der ist eigentlich ein ganz billiger Taschenspielertrick.

(Zurufe AfD: Oh! – Zuruf AfD: Das von den GRÜ- NEN!)

Der Erhöhung in der ersten Stufe setzen Sie hier nämlich eine Kürzung in der zweiten Stufe entgegen.

(Andreas Lichert (AfD): Aber da sind Sie Experten!)

Unter dem Strich bleibt das, was wir bereits von Ihnen gewohnt sind: nichts als heiße Luft.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe AfD: Oh!)

Aber für eine Stelle gibt es eine richtig hohe Inflationsausgleichsprämie, und diese jeden Monat für die nächsten viereinhalb Jahre – und zwar schlappe 2.300 Euro im Monat. Die Besoldung des Staatssekretärs als Chef der Staatskanzlei wird um eine Stufe von B 9 auf B 10 erhöht. Im aktuellen Nachtragshaushalt wird an vielen Ecken gespart, aber nicht, wenn es um die Ausstattung und um die Bezahlung der eigenen Regierung geht. Sie schaffen neue Ministerien, neue Staatssekretärsposten und als Krone diese Gehaltserhöhung für Herrn Kuhn. Alle müssen den Gürtel enger schnallen – außer der Hessischen Landesregierung. Es ist ein De-luxe-Gehalt, für welches Sie sich anscheinend selbst etwas schämen. Oder warum sonst verstecken Sie die Erhöhung unter der Besoldung der Beamtinnen und Beamten? Wir als GRÜNE lehnen diese Erhöhung ganz klar ab und beantragen deshalb eine getrennte Abstimmung zu Art. 3.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will noch einmal auf die aktuelle Situation rund um die Beihilfestelle in Kassel zu sprechen kommen, weil ich das in meiner ersten Rede zu dem Thema auch schon getan habe. Wie begrüßen, dass es bei der Beihilfestelle jetzt einen Stellenaufwuchs gibt. Und wir erwarten, dass die Be

arbeitung bald wieder schneller läuft und somit die Beihilfeempfängerinnen und -empfänger nicht bangen müssen, ob Arztrechnungen sie an den Rand der Existenz bringen.

Ich komme zum Schluss. Die christlich-soziale Koalition legt auch das Christentum zum Grundsatz ihrer Politik. Hier gilt anscheinend Matthäus 25, 29: „Denn wer hat, dem wird gegeben, und er wird im Überfluss haben; wer aber nicht hat, dem wird auch noch weggenommen, was er hat.“ – Vielen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Lachen Ma- ximilian Müger (AfD))

Vielen Dank, Kollege Sippel. – Das Wort hat der Abgeordnete Rüdiger Holschuh, SPD-Fraktion. Bitte sehr, Rüdiger.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es steht heute ein besonderer und bedeutender Gesetzentwurf auf der Tagesordnung. Ich habe erst gedacht, die Voraussetzungen sind, wenn man abergläubisch ist, etwas schlecht. Wir haben die 13. Landtagssitzung in dieser Legislaturperiode, den Tagesordnungspunkt 13. Wenn jetzt noch etwas dazukäme, könnte man eigentlich sagen, es ist eine schlechte Voraussetzung. Aber wir haben eben am Rande diskutiert: Ich glaube, das ist das erste Gesetz – ich bin etwas später eingestiegen, ihr könnt mich gerne korrigieren –, das die Koalition jetzt auf den Weg bringt. Ich glaube, es ist ein besonders gutes Zeichen, dass sie das für die Beamtinnen und Beamten unseres Landes tut.

(Beifall SPD und CDU)

Ja, wir reden über die Inflationsausgleichszahlung im Jahr 2024 und die Anpassung der Besoldung und Versorgung im Jahr 2025. Ja, die Inflation haben wir alle gespürt. Auch wenn sie sich jetzt wieder langsam zurückbewegt auf die zwei Punkte, die anvisiert sind, haben wir doch deutliche Sprünge gespürt. Als Arbeitgeber ist es unsere Pflicht, dass wir auf solche Entwicklungen angemessen reagieren. Ich bin froh und stolz, dass wir das in dieser Koalition so schnell, so zügig und so unbürokratisch hinbekommen. Herzlichen Dank dafür an der Stelle, auch für diese Zusammenarbeit.

(Beifall SPD und CDU)

Wir setzen mit diesem Gesetz ein deutliches Zeichen für die Beamtinnen und Beamten, für die Versorgungsempfänger. Es sei mir gestattet als jemand, der diesem Haus schon länger angehört, jetzt auch in der Regierungsrolle: Wir haben uns hier in der Vergangenheit, gerade wenn es um die Beamtenbesoldung ging, sehr heiß mit diesem Thema auseinandergesetzt und, wie ich finde, haben auch in den letzten Jahren immer zu Recht kritisiert, dass wir in diesem Haus auf Nullrunden aufbauen mussten und damit unsere Beamtinnen und Beamten in diese nicht verfassungskonforme Situation gebracht haben. Aber das war nicht mit unserer Beteiligung.

Es ist eben angesprochen worden: Wir begeben uns auf einen Weg, auf dem wir dieses in den nächsten Jahren abbauen wollen. Aber es sei uns auch gestattet, in Richtung GRÜNE zu sagen: Das werden wir nicht im ersten halben

Jahr schaffen, was ihr in zehn Jahren an der Stelle falsch gemacht habt.

(Beifall SPD und vereinzelt CDU)