Die kann man alle noch einmal schön abspielen und kann das entsprechend abhören. – Ja, meine stehen auch daneben, aber die sind auch ordentlich. Ich stelle nicht das Gegenteil von dem dar, was man in der letzten Zeit gesagt hat. – Wir gehen nämlich den Weg, den wir beginnen, den wir auch immer gefordert haben, in dieser Koalition weiter.
(Beifall SPD – Mathias Wagner (Taunus) (BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN): Ah, was? FSC! – Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wahlrecht ab 16! Genau bei dem Thema wäre ich sehr vorsichtig!)
Ja, natürlich kann man über den 200-Euro-Sockel diskutieren; der ist auch verschiedentlich angesprochen worden. Ja, das ist auch eine Kröte, die hat man schlucken müssen, und es hat im Hals gekratzt. Das ist so – definitiv. Wir hätten uns das auch anders vorstellen können, aber wir haben uns in der Koalition auf diesen Weg begeben, eine lineare Anpassung zu machen. Ich glaube, diese lineare Anpassung besteht auch den Test mit anderen Bundesländern, mit 4,8 %. Mit den folgenden 5,5 % stehen wir an der Spitze der anderen Bundesländer. Ich glaube, das ist auch ein Zeichen.
Für uns ist dieser Inflationsausgleich natürlich auch eine Frage von sozialer Gerechtigkeit. Wie könnte das bei der SPD auch anders sein? Auch über die Rückmeldungen – warum wird dreimal ausgezahlt und nicht am Anfang gleich auf einmal? – haben wir intensiv diskutiert und sind zu dem Schluss gekommen: Es ist gerechter, dreimal auszuzahlen. Die, die zum Beispiel in diesem Jahr später einsteigen, haben dann auch noch den Anspruch im November. Entsprechend ist das eine sozial gerechte und gute unbürokratische Lösung, die wir an der Stelle gewählt haben.
Natürlich ist auch klar: Haushalte werden in guten Zeiten ruiniert. Natürlich müssen wir uns auch jetzt bei den Voraussetzungen der nächsten Jahre darum kümmern, wie der Spannungsbogen aussieht, dass wir eine vernünftige Haushaltsführung hinbekommen. Ich glaube, dem wird der heutige Gesetzentwurf gerecht. Wir machen uns da Gedanken. Wir haben die Verantwortung, auch in der Regierung, und machen nicht irgendwelche Wolkenkuckucksheime, sondern wir bauen das auf einem festen Fundament der Haushaltsführung. Auch das steht uns in dieser Koalition besonders gut zu Gesicht.
Die Herausforderungen des öffentlichen Dienstes zeigen sich im Wettbewerb. Das ist bei den vorherigen Rednern schon verschiedentlich angeklungen. Ich glaube, für mich sind es immer drei Wettbewerbe, in denen wir stehen, erstens in dem Wettbewerb der Bundesländer. Moritz Promny und ich kommen aus dem Odenwald, die Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg grenzen an. Da hast du natürlich immer Differenzen im öffentlichen Dienst. Und
Aber das gilt natürlich auch für den Ballungsraum und den ländlicher Raum. Natürlich wird im Ballungsraum besser bezahlt als im ländlichen Raum. Allerdings sind dort auch wieder die Kosten höher. Natürlich stehen wir immer im Wettbewerb – das ist auch angeklungen – mit der Wirtschaft. Auch dort brauchen wir eine ordentliche Bezahlung. Deswegen ist dieses Gesetz an der Stelle eine richtige Entscheidung und ein richtiger Fingerzeig, dass wir auch da in Zukunft konkurrenzfähig bleiben.
Aber die Probleme im öffentlichen Dienst sind auch greifbar. Ich will das einmal losgelöst von der finanziellen Entwicklung an ein paar Beispielen deutlich machen; denn ich habe gerade in den letzten Tagen wieder einige Gespräche geführt, insbesondere mit Bürgermeistern von ganz kleinen Verwaltungen. Sie schaffen das einfach nicht mehr, ihre Arbeitsplätze so zu besetzen, wie sie das adäquat machen müssten. Sie können keine Doppelbesetzungen über einen gewissen Zeitraum hinweg machen, weil jemand in Rente geht. Das ist im Haushalt nicht darstellbar – nicht in der Verwaltung mit zehn Mitarbeiterinnen und zehn Mitarbeitern. Das können sie an der Stelle vergessen.
Sie sehen das überall, auch in jedem Landkreis, wenn es zum Beispiel um die Besetzungen von Stellen der Grundschulleitungen geht. Da geht es um eine Gehaltsstufe. Viele verzichten darauf, weil sie sagen: Die Arbeitsbelastung, die damit zusammenhängt, nehme ich lieber nicht in Kauf. Ich nehme diese Verantwortung nicht in Kauf. Ich verzichte lieber auf das Geld. Geld ist nicht das Einzige.
Es ist natürlich eine vernünftige und grundsätzlich richtige Entscheidung, dass man die Einkommensverhältnisse anpasst. Aber ich glaube, darüber hinaus gibt es noch viele mehr, die wir uns auch im Koalitionsvertrag auf die Fahne geschrieben haben. Um nur einige Punkte zu nennen, sind es natürlich – wenn es um spezielle Themen geht – die Zulagen, das Zulagenwesen, das Beihilfewesen. Es geht uns besonders um das Thema Familie und Beruf. Wie können wir den Beruf so attraktiv machen, dass es jenseits der Bezahlung auch für Familien eine vernünftige Ausgestaltung des Berufes gibt? Auch das ist ein Wettbewerbsmarker, den wir beachten müssen.
Es geht um die Digitalisierung. Die müssen wir mit den Beschäftigten machen und nicht über die Beschäftigten hinweg. Wir brauchen flexible Arbeitsbedingungen. Wir brauchen Respekt für die Arbeit. Wir brauchen vor allem – da sind wir schon sehr weit entwickelt – das Thema Fehlerkultur in der Verwaltung, insbesondere bei der Polizei.
Danke schön, Herr Präsident, für den Hinweis. – Ich will zum Schluss nur noch sagen, auch im Hinblick auf Frau Weegels und ihren Beitrag: Spielen Sie sich bitte nicht
Sie sind diejenigen, die den Staat an jeder Stelle verächtlich machen, die respektlos mit den Behörden umgehen.
Das müssen die Menschen vor Ort ausbaden. Das müssen die Mitarbeiter in den Kommunalverwaltungen, in den Kreisverwaltungen, bei der Polizei ausbaden, was Sie in diesem Hause und in unserer Gesellschaft anrichten.
Deswegen sehe ich das völlig gelassen. Wir sind auf dem richtigen Weg. Sie sind kein Anwalt für die arbeitende Bevölkerung in unserem Land. – Danke schön.
Vielen Dank, Kollege Holschuh. – Das Wort hat der Innenminister, Herr Staatsminister Prof. Poseck. Bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag für die hessischen Beamtinnen und Beamten und für die hessischen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Das sind insgesamt fast 200.000 Menschen. Diese profitieren davon, dass wir einen guten Tarifabschluss zeitgleich und systemgerecht auf die Beamtinnen und Beamten und auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger übertragen.
Schwarz-Rot hält Wort. Es war von Anfang an zugesagt, dass es eine zeitgleiche und eine systemgerechte Übertragung gibt, und das ist in dem heute zu behandelnden Gesetzentwurf genau so vorgesehen.
Es wird eine Inflationsausgleichszahlung im laufenden Jahr in Höhe von 3.000 Euro geben. Es wird im kommenden Jahr zu zwei deutlichen Gehaltserhöhungen kommen, nämlich in Höhe von 4,8 % und im weiteren Verlauf des Jahres noch einmal in Höhe von 5,5 %. So deutliche Stei gerungen bei der Besoldung hat es in der Geschichte des Landes ausgesprochen selten gegeben. Das ist ein erhebliches Lohnplus für Beamte und für Versorgungsempfänger.
Das bedeutet selbstverständlich auch eine Kraftanstrengung für den hessischen Landeshaushalt. Es entstehen insgesamt für die beiden Jahre für alle Beschäftigten – für Tarifbeschäftigte, für Beamte und Versorgungsempfänger – Mehrkosten in Höhe von ungefähr 1,6 Milliarden Euro. Das ist viel Geld. Aber ich sage auch deutlich: Das ist eine notwendige Investition in die Beschäftigten des Landes Hessen.
Wir bringen damit auch Wertschätzung und Anerkennung für alle Beschäftigten des Landes zum Ausdruck; denn sie sind Stützen unseres Landes. Gerade in unsicheren Zeiten ist der öffentliche Dienst ein unverzichtbarer Stabilitätsanker. Unsere Bediensteten gestalten Zukunft in den Schulen, in den Hochschulen. Sie gewährleisten den Rechtsstaat in den Gerichten und durch die Polizei auch tagtäglich auf der Straße. Deshalb ist es gut und richtig, dass diese Bediensteten nun ein erhebliches Lohnplus erhalten.
Ich will noch einmal die Begriffe zeitgleich und systemgerecht erläutern. Zeitgleich heißt: Wir haben eine Parallele zwischen dem Tarifabschluss und den Leistungen aus dem Tarifvertrag und den Leistungen, die die Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger erhalten werden. Systemgerecht heißt, dass die Besonderheiten des Berufsbeamtentums natürlich Berücksichtigung finden müssen.
Lieber Herr Sippel, ich habe es schon mehrfach zu erklären versucht. Ich will es an dieser Stelle durchaus noch einmal tun: Die lineare Erhöhung ist jedenfalls verfassungsrechtlich der beste und der klarste Weg. Asymmetrische Besoldungserhöhungen mit einem Sockelbetrag sind verfassungsrechtlich im Beamtenbereich bedenklich. Hier gilt ein strenges Abstandsgebot. Hier gilt ein strenges Leistungsprinzip. Wenn Sie Sockelbeträge zahlen, dann ebnen Sie die Abstände ein Stück weit ein.
Es mag sein, dass andere Bundesländer diesen Weg gehen. Viele gehen auch den Weg, den wir in Hessen gehen. Aber allein, dass es andere machen, ist kein verfassungsrechtliches Argument. Uns war es jedenfalls wichtig, den verfassungsrechtlich sichersten Weg zu gehen, und das haben wir mit der linearen Anpassung eindeutig gemacht.
Wir erfahren dabei auch die volle Unterstützung des Hessischen Beamtenbundes, der auch sehr deutlich gemacht hat, dass dieser Weg der einzig richtige, der einzig verfassungsrechtlich zulässige ist.
Ich sage zu, dass wir uns um das Thema der Bezahlung der Beamtinnen und Beamten weiter kümmern werden. Wir müssen uns hier auch weiter kümmern, um attraktiv zu bleiben. Deshalb kündige ich an dieser Stelle auch an, dass wir die Polizeizulage, wie wir es in unserem Koalitionsvertrag vorgesehen haben, sehr bald auf 160 Euro anheben werden und dass wir überhaupt das ganze Zulagenwesen evaluieren werden und an dieser Stelle auch weitere positive Schritte für die Bediensteten des Landes Hessen gehen werden.
Ich danke dem Hohen Haus sehr für das Tempo in diesem Gesetzgebungsverfahren; denn das ist gut für Beamte und für Versorgungsempfänger. Es ist vor allem auch gut für die kommunalen Beamten. Wir haben im Land Hessen eine Vorgriffsregelung. Das heißt, die erste Tranche der Inflationsausgleichssonderzahlung konnte bereits ausgezahlt werden, obschon das Gesetz noch nicht in Kraft getreten ist. Eine solche Regelung gibt es für die Kommunen nicht, sodass diese auf die Verabschiedung des Gesetzes warten, damit auch die dortigen Beamtinnen und Beamten in den Genuss dieser Sonderleistungen, dieser Verbesserungen kommen können.
Sehr geehrte Frau Weegels, lassen Sie mich noch kurz auf Ihre Worte eingehen. Aus meiner Sicht war das eine Aneinanderreihung von falschen Behauptungen. Sie haben damit angefangen, dass wir nicht zeitgleich übertragen würden, weil der Tarifabschluss schon im vergangenen Jahr gewesen sei. – Das ist schlicht falsch. Der Tarifabschluss im Lande Hessen war zum 15. März, und selbstverständlich wird alles zeitgleich übertragen.
Sie haben mir persönlich Wortbruch vorgeworfen. Das weise ich entschieden zurück. Ich verweise Sie insoweit auf meine Presseerklärung vom 15. März, nach dem Tarifabschluss. Dort habe ich explizit gesagt: Wir werden das Tarifergebnis zeitgleich und systemgerecht übertragen. – Genau das machen wir jetzt. Von einer 1:1-Übertragung, die beamtenrechtliche Notwendigkeiten außer Betracht lässt, war dort nicht die Rede. Von daher gibt es keinen Wortbruch, sondern eine konstante Umsetzung des Tarifergebnisses durch den vorliegenden Gesetzentwurf.
Die Stimmungslage, die Sie beschreiben, kann ich auch nicht so wiedergeben. Mich haben jedenfalls sehr viele positive Stimmen auch aus der Beamtenschaft, aus der Richterschaft erreicht, weil anerkannt wird, dass das Land Hessen hier eine wirkliche Kraftanstrengung für die Beschäftigten unternimmt.