Protokoll der Sitzung vom 19.06.2024

Die Stimmungslage, die Sie beschreiben, kann ich auch nicht so wiedergeben. Mich haben jedenfalls sehr viele positive Stimmen auch aus der Beamtenschaft, aus der Richterschaft erreicht, weil anerkannt wird, dass das Land Hessen hier eine wirkliche Kraftanstrengung für die Beschäftigten unternimmt.

Lassen Sie mich noch kurz etwas zum Chef der Staatskanzlei sagen. Ich wiederhole mich insoweit. Ich hatte das bereits in der ersten Lesung deutlich gemacht. Hier wird nur ein alter Rechtszustand wiederhergestellt. Über viele Jahre, über Jahrzehnte war es so, dass der Chef der Staatskanzlei im Range eines Staatssekretärs herausgehoben war und nach B 10 besoldet wurde. Das ist dann nicht wei terverfolgt worden, als Chefs der Staatskanzlei im Range eines Ministers waren.

Jetzt haben wir wieder einen Chef der Staatskanzlei im Range eines Staatssekretärs. Dann ist es folgerichtig, die alte Rechtslage wiederherzustellen; denn es ist klar, dass der Chef der Staatskanzlei eine herausgehobene Verantwortung und Funktion hat.

(Beifall CDU und SPD)

Das muss auch in der Besoldung seinen Ausdruck finden. Von daher ist das alles andere als etwas, was man hier skandalisieren oder kritisieren kann.

Ich will abschließen mit Worten des früheren ver.di-Verhandlungsführers in Hessen, Christian Rothländer, zu unserem Tarifabschluss. Er führt wörtlich aus:

„Das Tarifergebnis trägt eine deutliche sozialpolitische Handschrift und ist zudem geprägt von dem Problem des Generationenwechsels bzw. der Nachwuchsgewinnung im öffentlichen Dienst.“

Christian Rothländer steht wahrlich nicht in Verdacht, der Landesregierung nach dem Mund zu reden. Er hat aber eine sehr positive Bewertung dieses Tarifabschlusses vorgenommen.

Das übertragen wir jetzt auf die Beamten und die Versorgungsempfänger. Damit steigern wir für die Zukunft auch die Attraktivität des Landes Hessen als Arbeitgeber. Das ist ein wichtiger Schritt. Ich würde mich freuen, wenn dieser

Schritt eine breite Unterstützung in diesem Hause erfahren würde. – Vielen Dank.

(Beifall CDU und SPD)

Herr Minister, herzlichen Dank. – Wir sind am Ende der Debatte angelangt und kommen zur Abstimmung.

Nach § 16 Absatz 1 Satz 1 unserer Geschäftsordnung kön nen Teile des Gesetzentwurfs getrennt zur Abstimmung gestellt werden. Es wurde von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt, Art. 3 des Gesetzentwurfs gesondert abzustimmen. Das machen wir jetzt.

Wer Art. 3 des Gesetzentwurfs seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Mitglieder der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Mitglieder der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD und der FDP. Enthaltungen gibt es keine. Damit wurde Art. 3 des Gesetzentwurfs mit Mehrheit beschlossen.

Damit kommen wir nun zur Abstimmung über den restlichen Teil des Gesetzentwurfs in der Fassung der Beschlussempfehlung. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Mitglieder der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Das sind die Mitglieder der AfD-Fraktion.

(Zurufe)

Wie ist das jetzt? Wir stimmen das noch einmal ab. – Wer ist dagegen? Bekennt euch jetzt einmal alle in der Abstimmung. – Keiner ist dagegen. Das ist auch gut. Ich frage jetzt: Wer enthält sich der Stimme? – Das sind die Mitglieder der Fraktionen der AfD und der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf beschlossen und wird zum Gesetz erhoben.

(Anhaltender Beifall CDU und SPD)

Ich rufe dann Tagesordnungspunkt 14 auf:

Zweite Lesung

Gesetzentwurf

Fraktion der CDU, Fraktion der SPD

Zweites Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen durch öffentlich-rechtliche Körperschaften – Drucks. 21/628 zu Drucks. 21/501 –

Die Berichterstattung erfolgt durch den Kollegen Jörg Michael Müller. Bitte schön, du hast das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach den gestern erfolgten Ratschlägen habe ich sie heute auf Papier dabei. Das wird jetzt funktionieren.

Die Beschlussempfehlung lautet: Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen. Dafür gestimmt haben die CDU, die SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Freien Demokraten, dagegen die AfD. – Vielen Dank.

Herr Berichterstatter, vielen Dank. – Ich eröffne die Aussprache. Die erste Rednerin ist Frau Kollegin Barth. Sie spricht für die SPD-Fraktion. Bitte sehr.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu diesem Tagesordnungspunkt kann man eigentlich nichts Neues mehr sagen. Im Gegensatz zu den Verordnungen der Europäischen Union sind die Richtlinien der Europäischen Union von den Ländern bekanntermaßen in nationales Recht umzusetzen, da sie nicht unmittelbar gelten. Es ist auch ein durchaus üblicher Prozess, dass die Kommission der Europäischen Union darauf achtet, dass das europäische Recht entsprechend umgesetzt wird. Da kann es natürlich auch einmal zu Auslegungsschwierigkeiten oder zu anderslautenden Interpretationen kommen. Das haben die demokratischen Fraktionen dieses Hauses auch so verstanden.

Die freie Wahl des Berufs innerhalb der Europäischen Union ist eine der wichtigsten Errungenschaften neben der Niederlassungsfreiheit und der Reisefreiheit. Es ist auch aufgrund der unterschiedlichen Ausbildungswege in den Nationen durchaus ein Thema, bei dem es zu unterschiedlichen Sichtweisen kommen kann.

Wir sind übrigens froh und erleichtert, dass es nach den Wahlen zum Europäischen Parlament weiterhin eine Mehrheit der demokratischen Fraktionen gibt, die diese Errungenschaften nicht aufs Spiel setzen wollen. Das wäre äußerst töricht.

(Vereinzelter Beifall SPD und Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN))

Ich komme jetzt auf den formalen Akt des Gesetzes zu sprechen. Dabei handelt es sich letztlich nur um ein Wort. Zu dem Wort „insbesondere“ ist alles gesagt. Daher werden wir diesem Gesetzentwurf, den wir selbst mit eingebracht haben, zustimmen, um ein Vertragsverletzungsverfahren zu vermeiden. Wir werden damit den Anforderungen der Kommission der Europäischen Union gerecht werden.

Dem ganzen Haus schenke ich die restlichen zwei Minuten meiner Redezeit, damit wir vielleicht etwas früher zum Mittagessen kommen. – Vielen Dank.

(Beifall SPD und Ines Claus (CDU))

Das ist sehr lieb. Vielen Dank. – Die nächste Rednerin ist Frau Annette Wetekam von der CDU-Fraktion.

Sehr verehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mich freut es natürlich sehr, dass wir uns heute zeitnah mit der Fortsetzung der Beratung des Gesetzentwurfs zur Umsetzung der Europäischen Richtlinie 958 erneut befassen. Denn es geht schließlich um die Umsetzung der Verhältnismäßigkeitsrichtlinie bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften und um bestimmte berufsständische Körperschaften, also auch um Kammern. Sie können aufgrund des Bundesrechts überprüft und reglementiert werden.

Vor diesem Hintergrund ist eine präzise, äußerst exakte Auslegung absolut geboten. Denn wir wissen alle: Das Teufelchen sitzt bekanntlich im Detail.

Wir wissen alle, dass man hier und da über die Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft diskutieren und sie auch hinterfragen kann. Da muss man aber eines immer und immer wieder positiv hervorheben: Das ist die friedvolle und die erfolgreiche Verständigung der Menschen aus den 27 Mitgliedstaaten. Es gibt allein 24 anerkannte Amtssprachen. Das hat dazu geführt, dass wir den weltweit größten Binnenmarkt haben und seit über 70 Jahren friedvoll auf diesem Kontinent zusammenleben.

(Beifall CDU und vereinzelt SPD)

Das geht nur, wenn man die Kommunikation und die Sprache ernst nimmt und präzise übersetzt und auslegt. Daher mag unsere vorliegende Novellierung vielleicht ein bisschen spröde und manchmal auch bürokratisch daherkommen. Im Kern ist die von der Europäischen Kommission nachdrücklich geforderte Anpassung und Präzisierung absolut korrekt und richtig.

Konkret betroffen ist das Gesetz über Volksbegehren und Volksentscheid in Art. 1 des Gesetzentwurfs. In Art. 2 geht es um das Heilberufsgesetz. Das Ingenieurgesetz findet man in Art. 3. In Art. 4 geht es um das Architekten- und Stadtplanergesetz.

Das möchte ich zur Erinnerung sagen. Es geht schlicht und ergreifend um eine korrekte und wortgleiche Übernahme der wesentlichen Begriffsbestimmungen direkt in das Gesetz. Da wurde irgendwann auf die Richtlinie verwiesen.

Über den Begriff „insbesondere“ haben wir schon diskutiert. Er ist aufzunehmen, wo er ursprünglich weggelassen wurde, bzw. seine Stellung im Satz ist so zu verankern, dass der Sinn der Umsetzungsmaßnahmen eineindeutig ist.

Hinsichtlich des ersten Artikels ist die Europäische Kommission der Auffassung, dass die bisher gängige Praxis, bei wesentlichen Begriffsbestimmungen auf die Richtlinie zu verweisen, nicht ausreicht. Das muss somit explizit in das Gesetz aufgenommen werden.

Beim zweiten Artikel soll der Begriff „insbesondere“ zum Ausdruck bringen, dass die Liste mit den darin aufgeführten Anforderungen einen Auszug darstellt. Es handelt sich um beispielhaft genannte Anforderungen, die eben nicht als erschöpfend anzusehen sind.

Das Weglassen bzw. Umstellen des Wörtchens kann nach Auffassung der Europäischen Kommission Sachverhalte unter Umständen gravierend beeinträchtigen oder verändern. Da es sich bei diesem Gesetzentwurf um die Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen durch öffentlich-rechtliche Körperschaften handelt, ist eine in allen Punkten übereinstimmende und akkurate Umsetzung und präzise Auslegung von größter Bedeutung. Daher bitten wir Sie um Zustimmung.

(Beifall CDU und vereinzelt SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Wetekam. – Das Wort hat der Kollege Lichert, AfD-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist genau zehn Tage her, dass die Wahl zum sogenannten EU-Parlament zu Ende ging.

(Zurufe: Oh!)

Deutschlands Wähler sind dem hessischen Beispiel gefolgt und haben die AfD zur zweitstärksten politischen Kraft gemacht. Gut so.