Protokoll der Sitzung vom 19.06.2024

Deutschlands Wähler sind dem hessischen Beispiel gefolgt und haben die AfD zur zweitstärksten politischen Kraft gemacht. Gut so.

(Beifall AfD)

Aber auch über Deutschland hinaus gab es gravierende Kräfteverschiebungen. Schauen wir allein nach Frankreich: Dort sieht sich Präsident Macron zu Neuwahlen genötigt. Selbst wenn am Ende des Geschachers in Brüssel tatsächlich Ursula von der Leyen noch einmal EU-Kommissionspräsidentin werden sollte – danach sieht es zugegebenermaßen aus –, spricht doch dieses Wahlergebnis eindeutig ein „Nicht weiter so“ aus.

(Beifall AfD)

Die Wähler sehen die EU offensichtlich auf einem falschen Weg, und damit sind sie sehr viel weiter als viele Insassen der politisch-medialen Parallelgesellschaft. Wenn es um ein richtig gutes schlechtes Beispiel geht, was diesen falschen Weg in der EU ausmacht, wie sie schief und gegen die Interessen von Bürgern und Unternehmen handelt, dann braucht man sich nur diesen Gesetzentwurf anzuschauen.

Es wurde schon gesagt: Konkret ist der Gegenstand des Gesetzentwurfs die Umsetzung der Richtlinie 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen. Diese Richtlinie hat natürlich eine Vorgeschichte, und die sollten wir uns einmal näher anschauen; denn es wurde 2016 und dann final 2017 das EU-Dienstleistungspaket geschnürt, und da gab es auch eine Maßnahme, einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen, COM(2016) 822. Das ist der Vorläufer der Richtlinie.

Schauen wir doch einmal ein bisschen genauer hin:

„Den Mitgliedstaaten ist zu überlassen, welche Berufe sie reglementieren und auf welchem Niveau die Reglementierung erfolgen soll. Viele Bereiche der reglementierten Berufe sind durch zustimmungspflichtige Gesetze geregelt und bedürfen somit der Mitwirkung des Bundesrates und mithin der Länder, insofern sind die Interessen des Landes Hessen betroffen. Auch der Sinn anderer, in der Wirtschaft weithin anzutreffender und allgemein anerkannter Berufsreglementierungen wird durch die beabsichtigten Neuregelungen erneut infrage gestellt.“

Weiter:

„Mit dem Vorschlag für eine Richtlinie über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen wird durch Einführung einer Vielzahl von Prüfungsparametern zusätzliche und unverhältnismäßige Bürokratie geschaffen, die zu keiner tatsächlichen Verbesserung der bereits bestehenden hohen Qualität der Leistungen der reglementierten Berufe führen wird.“

Meine Damen und Herren, das sind nicht meine Worte – das sind Ihre. Sie entstammen nämlich einem einstimmigen Beschluss des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vom 9. März 2017. Frau Barth, Sie hätten Ihre zwei Minuten vielleicht dazu nutzen sollen, uns zu erklären, was sich denn seitdem geändert hat; denn Sie waren dabei. Auch der Kollege Kasseckert war dabei, der Kollege Eckert war ebenfalls dabei. Was hat sich denn seitdem geändert?

Ich komme noch einmal zum Fazit genau dieses Beschlusses:

„Zur Wahrung der Subsidiarität wäre ein freiwilliger Leitfaden zur Verhältnismäßigkeitsprüfung das bessere Instrument. Der Richtlinienentwurf greift in die Entscheidungskompetenz der Gesetzgeber in Bund und Ländern ein und schränkt mittelbar die Ausgestaltung der zulässigen Berufsreglementierung ein.“

Jetzt kommt es:

„Der Landtag sieht daher einen Verstoß gegen Art. 5 EUV.“

Na, so was. Hört, hört. Ein einstimmiger Beschluss. Und jetzt ist das auf einmal alles super. Meine Damen und Herren, diese Schizophrenie müssen nicht wir erklären, die müssen Sie erklären.

(Beifall AfD)

Was hat sich seitdem geändert? Werfen wir doch einmal einen Blick in Art. 5 des EUV. Ich zitiere nur einen Absatz:

„Für die Abgrenzung der Zuständigkeiten der Union gilt der Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung. Für die Ausübung der Zuständigkeiten der Union gelten die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit.“

Der Landtag hat damals gemäß einstimmigem Beschluss des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung gesagt, dass dieses Gesetz, diese Richtlinie, gegen diesen Grundsatz verstößt, und das ist auch heute noch ganz genauso.

(Beifall AfD)

Diese Richtlinie ist Teil des schleichenden Staatsstreichs der EU, die immer mehr Kompetenzen an sich zieht und damit Sinn und Buchstaben der Europäischen Verträge und von Art. 23 Grundgesetz bricht.

Das ist übergriffige EU-Gesetzgebung, Stichwort: Ultra vires, und somit grundgesetzwidrig. Nur für den Fall, dass der Herr Minister jetzt wieder auf das Thema Vertragsverletzungsverfahren zu sprechen kommen wird: 64, meine Damen und Herren. Laut Auskunft der Bundesregierung sind Stand Februar dieses Jahres 64 Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik anhängig. Dieses Scheinargument verficht somit nicht, und selbst wenn: Sie werden doch hoffentlich nicht von uns erwarten, mit der Androhung eines Bußgeldes Verfassungsbruch zu begehen. – Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Kollege Lichert. – Das Wort hat Frau Abgeordnete Kaya Kinkel, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir sprechen heute über die Umsetzung einer EU-Richtlinie, die Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen. Eine zu strikte Berufsreglementierung kann den Zugang zum Arbeitsmarkt erschweren und Innovationen hemmen. Das wollen wir vermeiden, ohne dabei Standards abzusenken, die wir in Berufen und zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern haben.

In dem vorliegenden Gesetz geht es lediglich um eine kleine Änderung, nämlich um das Wörtchen „insbesondere“, das in den betroffenen hessischen Gesetzen umgestellt werden soll. Das ist die Umsetzung einer Formalität, über die wir uns als demokratische Fraktionen in diesem Hause eigentlich einig sind.

(Andreas Lichert (AfD): Grundgesetzwidrigkeit ist nicht demokratisch, Frau Kollegin! – Vereinzelter Beifall AfD)

Die einzige Partei, die aus dem Wort „insbesondere“ ein Politikum machen möchte, ist die AfD, die auch regelmäßig mit Verunglimpfung der Europäischen Union auffällt. Es ist auch nicht überraschend, dass die AfD gerade mit der europäischen Freizügigkeit ein Problem hat; denn Sie wollen die Abriegelung des deutschen Arbeitsmarktes. Damit aber würde sich der Fachkräftemangel, den wir in Deutschland haben, eklatant verschärfen.

(Widerspruch AfD)

2,8 Millionen Menschen aus der EU arbeiten in Deutschland. Mit dieser Rede und mit Ihren Ideen, auch aus der EU auszutreten, haben Sie wieder einmal bewiesen, dass die AfD gefährlich für unsere hessische Wirtschaft ist und dass die Vorstellungen der AfD nicht gut für die hessische wie auch für die deutsche Wirtschaft sind.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SPD)

Ich stelle fest: Europa ist eine große Errungenschaft, die es zu verteidigen gilt – nach außen und auch regelmäßig vor den rechtsextremen Vorstellungen von innen. Wir stimmen diesem Gesetz selbstverständlich zu. – Herzlichen Dank.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SPD)

Vielen Dank, Kollegin Kinkel. – Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Stefan Naas, Fraktionsvorsitzender der FDP.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die entscheidende Frage, die sich hier stellt, lautet: Ist man eine europafreundliche Partei, oder ist man eine Partei, die Europa aus tiefster Seele ablehnt, so wie die AfD?

(Beifall Freie Demokraten, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU und SPD – Zuruf AfD: Grundgesetzfreundlich!)

Das ist für die Beurteilung dieser Frage deswegen so wichtig, weil sich Europa natürlich weiterentwickelt und in den letzten zehn Jahren auch weiterentwickelt hat. Das ist übrigens auch die Beantwortung Ihrer Frage, Kollege Lichert:

Ja, die Europäische Union ist zusammengewachsen, und das ist auch gut so.

(Beifall Freie Demokraten, vereinzelt CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Andreas Li- chert (AfD): In die falsche Richtung!)

Deswegen sind wir heute auch weiter in der Ansicht. Um was geht es denn? Es geht hier nicht um einen verbrannten Fleischkäserand, sondern es geht darum, am Ende zu beurteilen, ob die Grundfreiheiten dieser Union – nämlich die Freizügigkeit der Dienstleistung, die Freizügigkeit der Berufswahl – überall durchgesetzt wird und gilt, oder eben nicht. Da sind wir der Auffassung, dass es richtig ist, dass die Europäische Union genau schaut, dass sich Staaten eben nicht in ihrem Berufsrecht abschirmen. Die Frage, die hier zu stellen ist, hat doch die Kollegin Kinkel gestellt: Anders als vor zehn Jahren müssen wir doch heute für jeden Heilpraktiker, jeden Ingenieur und jeden Architekten, der zu uns kommen will, angesichts dieses Fachkräftemangels dankbar sein.

(Beifall Freie Demokraten, vereinzelt CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf Andreas Lichert (AfD))

Deswegen ist Abschirmung an dieser Stelle auch das Falsche. Man hat vielleicht am Anfang geglaubt, sich europaweit gegen Konkurrenz abschirmen zu müssen, dass man natürlich ein spezifisch hessisches Berufszulassungsgesetz braucht. Das ist gut gemeint gewesen. Aber wir sind heute weiter, und ich finde es gut, dass es einheitliche Standards gibt, dass die unterschiedlichen europäischen Staaten unterschiedliche Voraussetzungen haben, die auch synchronisiert werden müssen.

Um sie zu synchronisieren, braucht man flexible Regelungen und nicht das abgeschlossene deutsche bzw. hessische Berufszulassungsrecht. Deswegen muss es eine Öffnung bzw. eine Öffnungsklausel durch das Wort „insbesondere“ geben, sodass es noch einmal eine Zuverlässigkeitsprüfung gibt oder andere Kriterien zum Tragen kommen.

Deswegen ist diese Regelung für uns zwangsläufig. Daher werden wir dieser Regelung zustimmen. Aber die Diskussion hat schön gezeigt, ob man auf der Seite für Europa steht oder ob man gegen Europa ist.

(Dr. Frank Grobe (AfD): Europa ist größer! – Andreas Lichert (AfD): Auf der Seite des Grundgesetzes; darum geht es! – Weitere Zurufe AfD)

Wir stehen für Europa. – Danke.

(Beifall Freie Demokraten, CDU, SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Kollege Dr. Naas. – Für die Landesregierung spricht der Wirtschaftsminister, Staatsminister Mansoori. Bitte sehr, Kaweh.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der Sache ist eigentlich alles miteinander ausgetauscht worden; das hat Frau Abgeordnete Barth schon deutlich gemacht. Was ist der Sachverhalt? Es geht um die so

genannte Verhältnismäßigkeitsrichtlinie, die regelt, dass sämtliche Regelungen, die den Zugang zu bestimmten Berufen beschränken und modifizieren, verhältnismäßig sein müssen.