Protokoll der Sitzung vom 19.06.2024

(Beifall Freie Demokraten, CDU, SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Diese Angriffe verurteilen wir zu Recht aufs Schärfste. Um diese Angriffe abzuwehren, stellt der Taser ein effektives Einsatzmittel dar.

Ein Taser dient nicht nur dem Selbstschutz der Beamtinnen und Beamten, sondern Taser stellen auch ein milderes Mittel gegenüber dem Einsatz der Schusswaffe dar. Sie lösen bedrohliche Situationen schnell und möglichst folgenlos auf. Das hat sich insbesondere bei Messerangriffen bewährt.

Ich will Ihnen ein konkretes Beispiel geben. Zuletzt konnte die hessische Polizei im Mai 2024 einen Messerangreifer, der einen anderen Fahrgast in Bad Schwalbach im Bus verletzte, durch den Einsatz eines Tasers stoppen, und das war gut so.

Klar ist, der Taser ist nur ein Baustein. Klar ist auch, der Taser ist kein Allheilmittel. Aber auch aus Sicht des Innenministeriums habe sich der Einsatz von Tasern bewährt, so jedenfalls die Einlassung des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage von uns aus dem Jahr 2022.

(J. Michael Müller (Lahn-Dill) (CDU): Gute Einlassung!)

Eines ist klar: Der Taser stellt natürlich immer auch eine Waffe dar, wenn dieser als Mittel zum unmittelbaren Zwang eingesetzt wird. So sagen es zumindest die §§ 47 ff. HSOG. Deswegen kommt in diesem Zusammenhang der Verhältnismäßigkeit eine große Bedeutung zu.

Hierbei ist es besonders beachtlich, dass der Eignung des Tasers für Einsatzlagen, in denen erfahrungsgemäß mit Widerstand oder mit Angriffshandlungen zu rechnen ist, eine besondere Bedeutung zukommt. In den überwiegenden Fällen, in denen der Taser eingesetzt wurde, reichte bereits die einfache Androhung der Anwendung aus, um die betreffende Person zum Einlenken in die polizeilichen Maßnahmen zu veranlassen und damit schlussendlich die Gefahrensituation für alle aufzulösen. Die abschreckende und präventive Wirkung des Tasers ist also bestätigt.

Überdies ist es so, dass die Ausstattung des Tasers natürlich auch das Sicherheitsgefühl der Streifenpolizisten steigert. Deswegen haben wir Freie Demokraten für heute einen Setzpunkt beantragt. Wir artikulieren drei ganz klare Forderungen.

Die erste Forderung: ein Taser für jeden Streifenwagen im Einsatz.

(Beifall Freie Demokraten)

Der Innenminister hat sich gestern im Rahmen der Fragestunde dahin gehend eingelassen, er habe ja schon dafür gesorgt, dass es einen Aufwuchs von 60 auf 190 Taser gegeben habe. Meine Damen und Herren, 190 Taser stellen aber noch keine flächendeckende Ausstattung unserer Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten sicher.

(Beifall Freie Demokraten)

Statt der 190 brauchen wir mindestens 1.000 Taser in diesem Land, um unsere Polizistinnen und Polizisten ordentlich auszustatten.

Die zweite Forderung: Wir brauchen natürlich auch kontinuierliche Fortbildungsmaßnahmen für unsere Polizisten im Umgang mit dem Taser. Das muss integriert werden in die Beschulung und in das bestehende Einsatztraining. Natürlich braucht man eine jährliche Auffrischung der Taseranwendung.

Drittens fordern wir eine Anpassung der Dienstvorschriften. Aktuell ist es so, dass die Anwesenheit von zwei Polizeibeamten für den Einsatz eines Tasers nicht ausreicht. Zurzeit müssen zwei Streifenwagen vor Ort sein, um einen Taser einzusetzen. Das halten wir für unpraktikabel. Hier sollte dringend nachgebessert werden.

Ich komme zum Schluss. Es wäre gut, wenn die Landesregierung unserem Appell folgen würde, die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen. Meine Damen und Herren der Landesregierung, wenn Sie schon nicht den Freien Demokraten folgen wollen, wofür ich Verständnis habe,

(René Rock (Freie Demokraten): Nee!)

wenn Sie den Freien Demokraten schon nicht folgen wollen, dann beachten Sie bitte wenigstens die Forderung der GdP, die eine eindeutige Stellungnahme abgegeben und gefordert hat: Wir brauchen eine flächendeckende Einführung von Tasern. Wir müssen die Lücke zur Schusswaffe effektiv schließen.

Genau darum geht es, meine Damen und Herren. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall Freie Demokraten)

Als nächster Rednerin gebe ich der Frau Abgeordneten Weegels von der Fraktion der AfD das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Werte Abgeordnete der FDP, in letzter Zeit verursachen Ihre Papiere nur ein mitleidiges Schmunzeln bei mir: erst die Kleine Anfrage zu den Zulagen bei der Polizei, jetzt der hier vorliegende Antrag. Angesichts Ihrer Umfragewerte kann ich nachvollziehen, dass Sie mit allen Mitteln versuchen, irgendwie und irgendwo noch Wähler zu generieren. Das Problem, das Sie haben, ist aber recht einfach. Sie argumentieren teilweise einfach am Thema vorbei. Ich erkläre Ihnen gerne, warum das so ist.

(Beifall AfD)

Zunächst einmal dürfte Ihr Antrag folgendermaßen entstanden sein. Sie haben sich irgendwelche Überschriften durchgelesen und daraus diesen Antrag formuliert. Sie zitieren regelmäßig die Gewerkschaften, aber offensichtlich ohne zu wissen, wer überhaupt die Zielgruppe dieser DEIG-Ausweitung ist und welche dienstliche Auslastung hier tatsächlich besteht. – Ach so, meine Damen und Herren von den GRÜNEN, DEIG steht übrigens für DistanzElektroimpulsgerät und ist die Bezeichnung für den Taser X2 bei der Polizei.

(Beifall AfD)

Zurück zu Ihnen, meine Damen und Herren der FDP. Schauen wir uns die einzelnen Punkte Ihres Antrags einmal an. Die unter Punkt 1 und 2 formulierten Sätze sind lediglich Feststellungen, die allenfalls dazu dienen, die Zeilen dieses Schaufensterantrags vollzubekommen. Unter Punkt 3 findet sich eine These, die nicht den polizeilichen Alltag widerspiegelt. Die dortigen Ausführungen taugen allenfalls als nett klingender Lückenfüller. Oder wollen Sie etwa andeuten, dass die Ausübung unmittelbaren Zwangs durch die Polizei bisher nicht verhältnismäßig war, sich das aber durch eine weitere Ausweitung des Tasers ändern würde? Bei Ihnen scheint grundsätzlich die Devise zu gelten: lieber viele Worte und Quantität als relevanter Inhalt und Qualität.

(Beifall AfD)

Ab Punkt 4 kommen Sie endlich zum eigentlichen Thema. Sie möchten die flächendeckende Ausstattung mit dem Taser am besten sofort. Sie fordern, dass dafür die erforderlichen Ausbildungs-, Organisations- und Beschaffungsmaßnahmen vorgenommen werden. Außerdem wollen Sie je Streifenbesatzung ein DEIG verwirklichen. Dann schreiben Sie auch noch etwas von „kontinuierlichen Fortbildungsmaßnahmen“.

An dieser Stelle kann ich Ihnen mitteilen, dass Sie mit Ihren Forderungen nicht einmal im Ansatz Rücksicht auf den laufenden Dienstbetrieb nehmen würden. Es geht hier nämlich überwiegend um Polizisten im Einzeldienst, umgangssprachlich Streifendienst genannt. Diese Polizisten sind ohnehin schon mit den meisten Belastungen konfrontiert.

Neben dem Alltagsgeschäft, das sich durch ein verändertes polizeiliches Gegenüber immer schwerer kalkulieren lässt, müssen Polizisten auch noch eine Reihe weiterer Verpflichtungen erfüllen. Dazu nur eine kleine Auswahl: Verpflichtungen rund um den QEZ, den qualifizierten Einsatzzug, allgemeine Fortbildungen in Form von Seminaren zu den unterschiedlichen Themen, Schießtrainings für die Pistole, Schießtraining und Wiederholungstraining für das G38, variierende Einsatztrainings, Bewältigung von immer mehr Veranstaltungs- oder Versammlungslagen usw.

Jetzt kommen Sie von der FDP mit der Forderung nach einer Ausweitung des Tasers, und das auch noch sofort. Das DEIG ist als Waffe klassifiziert. Das ist nicht einfach nur ein sogenanntes Hilfsmittel der körperlichen Gewalt wie das Pfefferspray. Für Waffen gelten ganz andere Vorschriften, ein ganz anderer Umgang als mit diesen Hilfsmitteln. Der Umgang mit Waffen muss nicht nur einmalig beschult werden, sondern durch ständige Wiederholungstrainings aufrechterhalten werden. Immerhin sprechen Sie von „kontinuierlichen Fortbildungsmaßnahmen“. Ich nehme an, die Klassifizierung als Waffe ist hier der Grund. Sie haben es eben ausgeführt, im Antrag steht es aber nicht.

Neben der gesamten Zielgruppe im Bereich des Wechselschichtdienstes müssen alle Studenten am Taser ausgebildet werden. Bislang ist das DEIG noch nicht im Studium implementiert, was für die nahe Zukunft bedeutet, dass die Absolventen der HöMS ebenfalls beschult werden müssen.

Ich frage mich ernsthaft, ob Sie wissen, was mit einer – wie Sie es fordern – „unverzüglichen“ Ausstattung der Polizei mit Tasern an Verwaltungs-, Organisations- und Schulungsmaßnahmen verbunden ist. Da spreche ich noch nicht einmal vom hohen Bedarf an geeigneten Einsatztrainern und Multiplikatoren, die Konzepte erstellen und die Aus- und Fortbildung betreuen wollen und müssen. Man kann so etwas nicht von jetzt auf gleich machen, wie Sie es gerne hätten.

Wir von der AfD stehen einer weiteren Ausweitung des DEIG angesichts der aktuellen Lage absolut positiv gegenüber,

(Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Jetzt verstehe ich gar nichts mehr!)

sind uns aber des damit verbundenen erheblichen Aufwands in allen Facetten bewusst –

(Beifall AfD)

offenbar ganz im Gegensatz zu den Damen und Herren der FDP. Unabhängig davon frage ich mich, ob Sie, bevor Sie den Antrag geschrieben haben, überhaupt mit der Polizei gesprochen haben.

(Zurufe: Oh ja!)

Herr Staatsminister Poseck hat es gestern bereits ausgeführt: Im Laufe des Jahres werden in allen Präsidien, auch bei den Spezialeinheiten, die DEIGs in hoher Zahl aufgestockt, und dies in einem Tempo, dass das einigermaßen umsetzbar ist. Es ist unzweifelhaft der Fall, dass der Taser bei den Polizeibeamten eine sehr hohe Akzeptanz genießt. Es ist hier aber noch einmal deutlich festzustellen, dass ein Polizist durch die Vielfalt seiner Aufgaben – wie oben bereits beschrieben – und in seiner Rolle als rechtssicherer Beamter, als versierter Verkehrsfachmann, als feinsinniger Ermittler, als sicherer Autofahrer, als wendiger Sportler, als guter Schütze, als diplomatischer Streitschlichter, als

sensibler Seelsorger und als interkultureller Experte – die Liste ließe sich beliebig fortsetzen – mannigfaltige Fortbildungsbedarfe hat.

(Beifall AfD)

Daher wäre es seitens der Landesregierung wichtig – nein, zwingend erforderlich –, eine klare Schwerpunktsetzung vorzunehmen, damit die wichtigsten Bedürfnisse gestillt, die brennendsten Notwendigkeiten bedient werden und alle übrigen Themen eine nachrangigere Gewichtung erhalten.

Als Fazit zu dem Antrag der FDP-Fraktion kann ich nur sagen: Das scheint ein reiner Schaufensterantrag zu sein, der als Vorlage dazu dient, dass der Innenminister seine ohnehin schon laufenden Maßnahmen zur Ausflächung der DEIGs präsentieren kann. Es sieht nach ein bisschen viel Gefälligkeit aus, werter Herr Promny. Man könnte fast meinen, Sie hätten etwas wiedergutzumachen. Für einen konstruktiven Antrag fehlt der Bezug zur Praxis. Übers Knie brechen kann man die Ausbildung am Taser nicht. So weit sollten Sie die hessische Polizei schon kennen. Für Ihre Initiative werden Sie von uns keine Zustimmung erhalten.

(Beifall AfD)

Als nächster Rednerin gebe ich der Frau Abgeordneten Gronemann von der Fraktion DIE GRÜNEN das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Einsatzkräfte sind das Rückgrat unserer Gesellschaft. Sie sind diejenigen, die in den gefährlichsten Situationen mutig vorangehen, um uns zu schützen. Sie setzen täglich ihr Leben aufs Spiel, um uns zu helfen. Leider sehen wir in den letzten Jahren einen besorgniserregenden Trend: die zunehmende Gewalt gegen die Heldinnen und Helden des Alltags. Es ist vollkommen inakzeptabel, dass Menschen, die sich entschieden haben, ihre Mitmenschen zu schützen, selbst zur Zielscheibe von Gewalt werden. Jeder Angriff auf Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte ist ein Angriff auf uns alle, auf den Rechtsstaat und auf die Werte, die wir als Gesellschaft hochhalten.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt CDU, SPD und Freie Demokraten)

Es darf nicht sein, dass diejenigen, die für unsere Sicherheit sorgen, selbst in Gefahr sind. Wir müssen als Gesellschaft ein starkes Zeichen setzen. Zum einen bedarf es einer konsequenten Verfolgung und Bestrafung derjenigen, die Einsatzkräfte angreifen – solche Taten dürfen nicht ohne Konsequenzen bleiben –, zum anderen müssen wir die Rahmenbedingungen für Einsatzkräfte verbessern. Dazu gehören eine bessere Ausstattung, mehr Personal vor Ort und vor allem eine gesellschaftliche Wertschätzung der Arbeit der Polizei.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)