Ich erteile zunächst dem Berichterstatter, dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses, Herrn Abgeordneten Vohl, das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zum Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2023/2024, Drucks. 21/599.
Beschlussempfehlung: Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen – CDU und SPD gegen AfD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten.
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, zu den Einzelplänen folgende Beschlüsse zu fassen. Diese entnehmen Sie bitte der Drucks. 21/846.
Vielen Dank für die Berichterstattung. – Die Rednerreihenfolge wurde wie folgt vereinbart: Es beginnt die AfD. Danach sprechen die CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die SPD, die Freien Demokraten, schließlich die fraktionslosen Abgeordneten und zuletzt die Landesregierung.
Wir haben uns außerdem darauf verständigt, den Nachtragshaushalt in der zweiten Lesung mit 15 Minuten Redezeit zu beraten, ohne Aufteilung der Redezeit auf die
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich rufe nun als ersten Redner Herrn Abgeordneten Bausch, Abgeordneter der Fraktion der AfD, auf.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mit der Entscheidung, die Haushaltsänderungsanträge erst zur dritten Lesung einzureichen, sind die GRÜNEN in die Fußstapfen der LINKEN getreten.
In Sukzession sitzen sie nicht nur auf denselben Plätzen, auch das Gebaren im parlamentarischen Betrieb gleicht sich schrittweise an.
Dass wir den Angeboten, welche die GRÜNEN den Hessen für den Landeshaushalt machen wollen, natürlich mit besonderem Interesse entgegensehen, können Sie sich denken. Denn für alle, die den Kuchen verteilen wollen, bevor er gebacken wurde, und interventionistisch mit viel Steuerzahlergeld Transformationen gegen Marktkräfte befördern wollen, gibt es nun die SPD in Regierungsverantwortung.
Was, Entschuldigung? – Die macht ihre Sache zwar nicht gut, aber dafür sehr zuverlässig. Für alles andere wie offene Grenzen, Angst vorm Wetter und LGBT*IQ steht inzwischen die Christdemokratie. Schwer für die GRÜNEN, sich hier noch ein Alleinstellungsmerkmal zu sichern.
Zu den Anträgen. Wenn die CDU eine Entlastung von Familien, die sich ein Eigenheim schaffen wollen, für verzichtbar hält, aber gleichzeitig ungeniert
den jüngsten Familienmitgliedern Rückzahlungsverpflichtungen in Milliardenhöhe in die Krippe legt, dann braucht es eine alternative Kraft – eine Kraft, welche die Generationengerechtigkeit in den Vordergrund rückt und darauf achtet, dass heutiger Konsum nicht zulasten nachfolgender Generationen stattfindet.
Allgemein wird Haushaltberatungen nicht die Aufmerksamkeit zuteil, die geboten wäre. Wer wissen will, von wem er regiert wird, der sollte nicht in Koalitionsverträge, sondern in den Haushalt schauen.
Nirgendwo sonst lässt sich besser sehen, wo die wahren Prioritäten und Posterioritäten liegen. Hier setzt die Politik über die Verteilung der Mittel klare Zeichen, und der Bürger kann die wahre Programmatik identifizieren.
Von der CDU und der SPD gibt es 2 Milliarden Euro für die Helaba, knapp 1,5 Milliarden Euro für offene Grenzen, aber nur 38 Millionen Euro für die Erstattung der Grunderwerbsteuer.
Mit der Alternative für Deutschland würde Hessen nicht nur einen Teil seiner Magnetwirkung auf den Rest der Welt verlieren, sondern auch ein defizitäres Weingut, eine Bank
mit risikoreichem Immobiliengeschäft, viele redundante oder unnötige Förderprogramme und ein überflüssiges Ministerium und in Konsequenz ebenfalls die komplette Neuverschuldung in Höhe von 2,8 Milliarden Euro.
Gleichzeitig würde es genug Handlungsspielraum gewinnen, um das Hessengeld bereits im ersten Jahr komplett auszuzahlen und die Beschränkung auf den Ersterwerb von Immobilien aufzuheben. Wir möchten diejenigen entlasten, die sprichwörtlich den Laden am Laufen halten.
Wer arbeiten geht und Konsumverzicht übt, um beispielsweise für sich und seine Familie ein Haus zu bauen, dem wollen wir die Steine aus dem Weg räumen. Dafür schaffen wir an anderer Stelle mit dem Rotstift den notwendigen Raum.
Dass im Rahmen der Regierungsneubildung 420 Stellen zusätzlich besetzt werden, ist angesichts des Stellenaufwuchses der letzten Jahre im öffentlichen Sektor tatsächlich eine kleine Katastrophe. Laut einer Pressemitteilung der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände stieg allein im Jahr 2023 die Zahl der Beschäftigten im öffentlichen Dienst gegenüber dem Vorjahr landesweit um 4.730 auf 328.385 Personen an.
Während die Privatwirtschaft unter Arbeitskräftemangel leidet, stellt die Verwaltung in Land und Kommunen mit Steuerzahlergeld fröhlich zusätzliche Kräfte ein und tritt somit auf dem Personalmarkt zunehmend als Konkurrent der Unternehmen auf – so sinngemäß auch die VhU.
Eine Landesregierung, die sich selbst der Entbürokratisierung verschrieben hat, Verwaltungsverfahren straffen möchte, sich zum Ziel gesetzt hat – ich zitiere –, „dass sich der Staat – und zwar auf allen Ebenen – künftig auf die für unser Gemeinwesen notwendigen und wesentlichen Aufgaben konzentriert“, sollte mit gutem Beispiel vorangehen und sich selbst in einem ersten Schritt ein Stellenmoratorium verschreiben.
In einem zweiten Schritt sollte dann alsbald dazu übergegangen werden, frei werdende Stellen, wo immer möglich, nicht nachzubesetzen, statt ständig mehr und mehr Arbeitskräfte auf die Gehaltsliste zu setzen.
Vor diesem Hintergrund kann man gespannt sein, wie die Entbürokratisierungsdividende von Herrn Staatssekretär Pentz letztlich ausfallen wird.
Ein anderer Fall sind die Sozialministerien. Wenn zuvor ein Ministerium mit einer Staatssekretärin auskam, dann ist die Frage berechtigt, warum zwei Sozialministerien – wohlgemerkt: im gleichen Bundesland – drei Staatssekretärinnen brauchen.
Auch wird so manche Stelle im Rahmen der Umressortierung ordentlich aufgewertet. Den Apparat aufgrund von parteipolitischen Erwägungen aufzublähen, zieht selbst in finanziell guten Zeiten nicht. In schlechten Zeiten, in die uns die Landesregierung nun hineinsteuert, dürfte dies so manchem Steuerzahler sehr übel aufstoßen.
Wer beim Thema Migration sagt, es gebe keine einfachen Lösungen, bzw. hier könne man nicht sparen, der will nichts ändern, der sucht einen Grund zur Kapitulation.
Dass wir die horrenden Ausgaben für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und den geplanten Grunderwerb sowie die veranschlagten Mehrkosten für die Erstaufnahmeeinrichtungen nicht mittragen, dürfte klar sein. In den neun hessischen Erstaufnahmeeinrichtungen waren am 31. Mai dieses Jahres übrigens von insgesamt 8.629 Plätzen nur 4.787 belegt, zu jener Zeit eine eher moderate Auslastung. Wenn die Höchstaufenthaltsdauer in den Erstaufnahmeeinrichtungen nun von 18 auf 24 Monate – landesseitig – verlängert wird und die Landesregierung, wie im Koalitionsvertrag festgehalten, zusätzliche Aufnahmekapazitäten schafft, damit zeitweise weniger Migranten in die Kommunen kommen, dann hat vermutlich der Bundestagswahlkampf längst begonnen.
Zur Helaba ist zu sagen, dass bislang keine nachvollziehbaren Gründe für ein Festhalten an der Beteiligung vorgebracht wurden. Ebenfalls ist festzuhalten, dass das Land sein Fördergeschäft durch eine Herauslösung der WIBank gegebenenfalls sogar effizienter in Eigenregie betreiben könnte. Sodann wären dann noch die in der ersten Lesung des Haushaltsgesetzes angesprochenen Fragen, die sich aus § 65 Absatz 1 der Landeshaushaltsordnung ergeben:
erstens, ob sich der mit der Beteiligung angestrebte Zweck nicht besser und wirtschaftlicher auf andere Weise erreichen lässt,
zweitens, ob überhaupt ein angemessener Einfluss in einem Überwachungsorgan gegeben ist – Letzteres vor dem Hintergrund, dass das Land 78 % des gesamten gezeichne ten Kapitals hält, aber am Stammkapital – also der für die Stimmrechte entscheidenden Teilmenge des gezeichneten Kapitals – nur mit 30 % vertreten sein wird.
Wenn man ergründen möchte, weshalb die Landesregierung auch angesichts des risikobehafteten Immobiliengeschäfts der Helaba unbedingt an dieser festhalten will, bleibt einem nur die Zeitungslektüre.