Protokoll der Sitzung vom 09.07.2024

(Dr. Stefan Naas (Freie Demokraten): Genau!)

Diese gibt zumindest Hinweise, welche Rolle der Geschäftsbank bei der Verklappung politischer Altlasten zukommt.

(Beifall AfD)

Ein Beispiel sind die missglückten Leo-Immobiliengeschäfte. Hier müssen die neuen Besitzer und damit Vermieter trotz marktüblicher Mieten aufgrund vertraglicher Mängel teils nicht für die Innensanierung der Gebäude aufkommen. Dies führte unter anderem dazu, dass das Behördenzentrum in Fulda, das alte Sozialministerium und auch das Wiesbadener Finanzamt, beide hier am Schiersteiner Berg, trotz laufender Mietzahlungen des Landes wegen Baufälligkeit geräumt werden mussten, wobei für angemietete Ausweichimmobilien nun naturgemäß Doppelmieten in Millionenhöhe anfallen.

Doch in Wiesbaden hatte das Land erstaunliches Glück. Es erschien ein Projektentwickler in schimmernder Rüstung und kaufte die leer stehenden Immobilien auf dem Schiersteiner Berg. Zudem bekundete dieser umgehend die Bereitschaft, das alte Finanzamt abzureißen, womit das Land

auf einen Schlag die lästigen Mietzahlungen losgeworden wäre. Der Projektentwickler ist jedoch nicht irgendwer. Es ist die OFB, eine Tochter der Helaba. Dass nun die Zahnräder auf der Baustelle stillstehen, liegt laut Berichten mehr an den explodierenden Baukosten als an der Unwilligkeit des neuen Besitzers. Ohne hier tiefer einzusteigen: Die Kosten teurer Fehlentscheidungen sollten sichtbar bleiben und nicht Teil irgendwelcher Bilanzen oder gar der so sehr vom Finanzministerium geliebten Geschäftsgeheimnisse werden.

(Beifall AfD)

Mit unseren Vorschlägen würde das Land am Ende sogar ein klein wenig mehr tilgen, als es aufnimmt, womit der materielle Haushaltsausgleich erreicht wäre. Dieser darf nicht mit den Mogelpackungen, die unter dem Etikett „schwarze Null“ firmieren, verwechselt werden. Man denke hier an die „schwarze Null bei den Stellen“, die uns der Herr Finanzminister erst kürzlich verkaufen wollte, wenngleich 420 Stellen im Rahmen der Regierungsneubildung neu besetzt werden.

Zu den zwölf Anträgen der Freien Demokraten ist nicht viel zu sagen: Inhaltlich sind die Anträge eher dünn, gehen aber zumindest teilweise in die richtige Richtung.

(Zuruf Marion Schardt-Sauer (Freie Demokraten))

Man darf sich nur nicht an Symbolpolitik oder der fehlenden Deckung stören. An verschiedenen Stellen wird ein Mehr gefordert, dem aber kein entsprechendes Weniger an anderen Stellen folgt. Ein Streichen von Verpflichtungsermächtigungen, die ihrer Natur nach erst in den Folgejahren kassenwirksam werden, schließt keine Lücken im Jahr 2024.

(Beifall AfD)

Wer nicht kürzen möchte, sollte sich dann auch ehrlich machen und konsequenterweise eine Erhöhung der Neuverschuldung fordern. Ähnlich gelagert ist die Ablehnung der Stellenkürzungen im Bildungsbereich. Solange dem Stellenaufwuchs in den neuen Ministerien nicht korrespondierend ein Nein erteilt wird, stünden am Ende 203,5 Stellen mehr. Gestrichen werden von den Freien Demokraten ebenfalls die zusätzlichen Stellen für die Administration des – wie Sie es nennen – „filetierten Hessengelds“. So weit nachvollziehbar, wenn denn dann auch ein Antrag zu der noch im Mai geforderten Absenkung der Grunderwerbsteuer samt Vorschlägen zur Gegenfinanzierung vorliegen würde. Hier jedoch: absolute Fehlanzeige.

(Beifall AfD)

Dabei ist die Frage nach der Herkunft der Mittel, mit denen die resultierenden Mindereinnahmen gedeckt werden, immer der interessanteste Part bei jeder Forderung nach Steuersenkungen.

(Robert Lambrou (AfD): Absolut!)

Dass die Forderung nach einer Absenkung des Grunderwerbsteuersatzes faktisch nicht weiterverfolgt wird, liegt vermutlich daran, dass die Gegenfinanzierung von Entlastungen, wenn diese nicht wie im Konjunkturpaket der Ampel exklusiv für Hinzugezogene reserviert sind, tatsächlich in Arbeit ausartet. Diese versucht man bei der FDP in Wiesbaden, anscheinend genau wie in Berlin, zu vermeiden. – Vielen Dank.

(Lebhafter Beifall AfD)

Als nächster Redner hat sich Herr Abgeordneter Reul von der CDU-Fraktion zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute in zweiter Lesung den Nachtragshaushalt für das Jahr 2024. Dieser ist, wie Sie wissen, sehr stark von wirtschaftlichen Rahmendaten in Deutschland beeinflusst. Nach der Rede meines Vorredners möchte ich den Blick wieder auf die Fakten richten.

(Lachen AfD – Volker Richter (AfD): Das war so klar!)

Welche Rahmenbedingungen zum Nachtragshaushalt liegen uns eigentlich vor? Lassen Sie uns diese noch einmal in Erinnerung rufen. Da ist einmal die schlechte gesamtwirtschaftliche Situation in Deutschland, und diese wirkt sich auch auf Hessen aus. Wurde die Corona-Pandemie noch einigermaßen gut überstanden, befindet sich Deutschland seit rund zwei Jahren im Krisenmodus. Ich nenne die Auswirkung des Ukraine-Krieges, die steigende Inflation, die Energiekrise, ungesteuerte Migration,

(Volker Richter (AfD): Alles Ihre Politik!)

und beim Wirtschaftswachstum ist die ehemalige Wachstumslokomotive Deutschland EU-weit auf den hinteren Plätzen und unter dem allgemeinen Durchschnitt der Europäischen Union.

Zur Erinnerung: Im Jahre 2023 haben wir ein Wachstum von minus 0,3 %, europaweit waren es 0,5 %, im Jahre 2024 0,2 bis 0,3 % Wachstum gegenüber einem europa weiten Schnitt von 0,9 %. Dies ist alles nicht viel, aber wir liegen noch weit darunter. De facto bedeutet dies ein Nullwachstum, und diese Auswirkung spüren wir sehr massiv. Spätestens seit der Mai-Steuerschätzung müssen wir eigentlich alle wissen und muss es uns bewusst sein, dass die Zeiten sprudelnder Steuereinnahmen auf absehbare Zeit vorbei sind.

Zur Erinnerung: Die Steuerschätzung hat für das Jahr 2024 insgesamt Steuerausfälle von weiteren 800 Millionen Euro vorgelegt. In den nächsten Jahren – ich betrachte die Periode bis 2027 – werden uns weitere 1,7 Milliarden Euro durch Steuermindereinnahmen fehlen. Das macht in Summe 2,5 Milliarden Euro aus. Zu den Steuerausfällen kommen auch noch weitere Ausgaben, die wir nicht zu verantworten haben, für die wir aber einstehen. Das sind 440 Millionen im Asylbereich.

(Zuruf Pascal Schleich (AfD))

Es stellt sich nun die Herausforderung, wie wir mit den vorhandenen finanziellen Mitteln umgehen und es trotzdem schaffen, unser Land erfolgreich zu gestalten. Das ist uns nach der Meinung der Koalition erfolgreich für den Nachtragshaushalt 2024 gelungen.

(Beifall CDU und SPD)

Trotz der schwierigen finanziellen Lage zeigt der vorgelegte Nachtrag, dass Hessen weiterhin gestaltungsfähig ist. Ich nenne die Punkte aus dem 11:1-Programm – –

(Robert Lambrou (AfD): Freudscher Versprecher!)

Ja, mit dem Fußball ist es seit letztem Freitag leider eigentlich vorbei. – Ich nenne die Punkte aus dem 11+1Programm der Landesregierung. Dafür sind übrigens 51 Millionen Euro vorgesehen. Dabei sind die Punkte „Befreiung von den GEMA-Gebühren“ mit 700.000 Euro, die Innenstadtoffensive mit 1 Million Euro, die zusätzliche Deutschstunde mit 3 Millionen Euro und, was natürlich wichtig ist, die Bundesratsinitiative zur IP-Adressdatenspeicherung, bei der wir hoffen, dass wir eine Mehrheit finden, weil dies für uns ein sehr wichtiger und zentraler Punkt ist.

Ich nenne das Hessengeld, das wir in diesem Jahr mit 38 Millionen Euro veranschlagt haben. Hier bieten wir Unterstützung bei Zins- und Tilgungsleistungen. Ich nenne den kostenfreien Meister, eine Summe von 5 Millionen Euro, wo wir eine Aufstiegsprämie von bis zu 3.500 Euro bei erfolgreichem Abschluss geben. Ich nenne die Erhöhung der Zahl der PivA-Stellen, insgesamt eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 18,8 Millionen Euro. Ich nenne das SWIM-Programm, SWIMplus, plus 1 Million Euro. Wir führen dieses Programm fort, es ist ein sehr erfolgreiches Programm. Ich nenne die Fast Lane zum Breitband mit einer halben Million Euro, und ich nenne auch die anwendungsorientierte Demokratieforschung mit insgesamt 2 Millionen Euro.

(Beifall CDU und vereinzelt SPD)

Zusätzlich geben wir weitere 108 Millionen Euro in den Kommunalen Finanzausgleich zur Unterstützung unserer Kommunen.

Wir erhöhen – auch das ist eine weitere Unterstützung – die LAG-Pauschale für die Kommunen und geben dort weitere 40 Millionen Euro hinein. In Summe unterstützen wir die Kommunen mit 507 Millionen Euro mit pauschalen Zahlungen des Landes.

(Beifall CDU und vereinzelt SPD)

Zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes machen wir für Innovations- und Transformationsleistungen zusätzlich 50 Millionen Euro locker, um dies zu unterstützen.

Ich habe manchmal den Eindruck, wenn wir die Diskussion verfolgen – wir hatten auch eine Ausschusssitzung –, dass es der Opposition einfach nicht gefällt, dass wir unsere Wahlversprechen und den zwischen CDU und SPD geschlossenen Koalitionsvertrag erfolgreich umsetzen; denn für uns gilt: versprochen und gehalten.

(Beifall CDU und SPD – Zuruf)

Unabhängig von den genannten neuen Schwerpunkten der Landesregierung gibt es viele weitere Mehrbedarfe, die sich nach der Verabschiedung des Doppelhaushaltes 2023/2024 ergeben haben und die im Nachtragshaushalt Berücksichtigung finden. Ich will es an dieser Stelle sagen: Ich finde es sehr gut und bin auch dankbar dafür, dass die Fraktion der GRÜNEN bisher keine Änderungsanträge eingereicht hat, weil sie ja zusammen mit uns den Doppelhaushalt beschlossen hat und damit auch ein Bekenntnis dazu abgibt, dass dies auch weiterhin ein guter Haushalt ist,

(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Warum ändert ihr ihn dann?)

den wir jetzt auch erfolgreich weiterführen und ergänzen.

(Miriam Dahlke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Es kann nur schlechter werden!)

Wir setzen nämlich weitere Punkte in diesem Nachtragshaushalt um. Insgesamt nehmen wir 130 Millionen Euro für Grunderwerbe für Erstaufnahmeeinrichtungen in die Hand. Wir unterstützen im Bereich der Personalkosten die Kanzleikräfte der Justiz. Das A-13-Gehalt für Grundschullehrer haben wir schrittweise eingeführt, das sind weitere 140 Millionen Euro, eine großartige Leistung in dieser Zeit.

Wir helfen auch dem Uniklinikum Frankfurt, wo es Ende letzten Jahres im Bereich der IT-Ausrüstung einen schweren Vorfall gab, mit insgesamt 85 Millionen Euro. Für die Auswirkungen des Wachstumschancengesetzes sind 32 Millionen Euro veranschlagt und für das Startchancen-Programm 22,8 Millionen Euro. Sie sehen, meine sehr geehrten Damen und Herren: Auch Bundesvorhaben verlangen von uns natürlich finanzielle Unterstützung. So ist es auch mit der Vorfinanzierung von Bundesmitteln für die kommunale Wärmeplanung in Höhe von 7,5 Millionen Euro. – Es gibt ja eine Fraktion in diesem Hause, die dies gern streichen würde.

Ich möchte noch einmal gesondert auf das Thema Helaba und WIBank eingehen. Wir haben es schon in der letzten Ausschusssitzung sehr ausführlich diskutiert und aus meiner Sicht auch erschöpfend behandelt. Ich habe aber den Eindruck, dass es noch die eine oder andere Unklarheit gibt. Deshalb lassen Sie mich dazu noch ein paar Ausführungen machen.

Hessen ist als Anteilseigner und über zwei Kapitaleinlagen am Eigenkapital der Helaba beteiligt. Bei diesen Kapitaleinlagen handelt es sich um die Sondervermögen der kommunalen Investitionsförderung und, in der zweiten Säule, für den sozialen Wohnungsbau. Jetzt haben wir die Situation, dass die Europäische Bankenaufsicht überprüft und sich auch regelmäßig die Kapitalinstrumente von Banken anschaut und dort kommentiert. Die EBA hat uns nach einer erneuten Prüfung zur Auflage gegeben, dass die Kapitaleinlagen des Landes Hessen die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an das Eigenkapital zukünftig nicht erfüllen werden.

Wir stehen vor der Situation, entscheiden zu müssen, wie wir dann handeln. Für uns als Koalition ist es relativ klar und eindeutig: Die Helaba und ihre Träger haben Eckpunkte miteinander besprochen und auch finalisiert, und die Kritikpunkte der Aufsichtsbehörden sind abgearbeitet worden. Wir haben dem Rechnung getragen und aus meiner Sicht eine zukunftssichere Lösung erreicht.

Zentrale Ziele des Landes sind nämlich der Fortbestand der Sondervermögen im Eigentum des Landes sowie eine stabile und zukunftsfähige Helaba. Der Nachtragshaushalt, das wissen Sie, sieht eine Stärkung des Eigenkapitals durch 1,5 Milliarden Euro und eine AT1-Anleihe in einer Größenordnung von 500 Millionen Euro vor. Dies ergibt in Summe 2 Milliarden Euro, die wir am Kreditmarkt finan zieren können, die auch nicht relevant für die Anrechnung der Schuldenbremse sind. Dies möchte ich an dieser Stelle noch einmal eindeutig betonen.

Diese 2 Milliarden Euro plus die 800 Millionen Euro Steuerausfälle ergeben die 2,8 Milliarden Euro, mit denen wir uns verschulden müssen. Man konnte in einer Zeitung nachlesen, dass auch dort nicht verstanden wurde, was wir machen; denn wir machen es ja nicht aus Jux und Tollerei,