Protokoll der Sitzung vom 06.02.2025

Für die Landesregierung spricht Herr Kultusminister Schwarz.

Hochverehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Liberalen lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Er verweigert schlicht und ergreifend die Realität. Ich sage Ihnen auch, warum das so ist.

Wenn Sie in Ihrem Antrag innovative Ansätze bei der Lehrergewinnung fordern, dann stellt sich die Frage, warum Sie im Dezember vergangenen Jahres nicht dem sehr innovativen Lehrkräftebildungsgesetz zugestimmt haben. Das ist ein sehr innovativer Ansatz. Da werden Akademikerinnen und Akademiker gewonnen, die ein Fach studiert haben und damit tatsächlich eine Lücke füllen können. Sie sind sehr begehrt. Wir werden zum 1. Mai dieses Jahres die ersten einstellen. Da hätten Sie zeigen können, dass Sie es ernst meinen, ohne hier irgendwelche Blaupausen und irgendwelche Geschichten zu erzählen.

(Beifall CDU und SPD)

Bevor ich darauf eingehe, möchte ich eines einordnen. Sowohl der Abgeordnete Promny als auch der Abgeordnete May spielen immer gern mit Zahlen. Das ist immer schnell gemacht. Offene Beamtenstellen. Dazu will ich Ihnen sagen – Herr Abgeordneter Göttlicher hat darauf hingewiesen –: 38 % mehr Lehrerzuweisung an hessischen Schulen als für die Grundunterrichtsversorgung erforderlich. Das ist die erste Bemerkung.

Zweite Bemerkung. Für jede offene Beamtenstelle gibt es eine x-fache Anzahl von TV-H-Verträgen. Schauen Sie sich hier auch einmal um. Es gibt auch Krankheitsfälle in diesem Parlament, das ein Spiegelbild der Gesellschaft ist.

Wenn eine Kollegin nicht zur Arbeit kommen kann, weil sie schwanger ist, worüber man sich freut, dann ist das selbstverständlich eine Situation, die immer entsteht. Na

türlich wird das Problem unverzüglich gelöst. Deswegen finde ich, dass das ein unredliches Mittel ist.

Fakt ist: Wir haben so viele Lehrkräfte wie noch nie zuvor. Fakt ist: Die Zahl der Lehrkräfte steigt stetig. Das ist die Leistung schwarz-roter Realpolitik.

(Beifall CDU und SPD)

Wir sind bei der Umsetzung dieses Gesetzes bundesweit spitze. Das will ich auch sagen. Da liegen wir ganz weit vorn. Damit gewinnen wir neue Zielgruppen. Diese werden für den Berufseinstieg als Quereinsteiger entsprechend unterstützt mit einer besonderen Vergütung. Wir sprechen hier eine Klientel an, die aufgrund der Vorkarriere zu den Spätberufenen zählt und deswegen schon mitten im Berufsleben und mitten im Familienleben steht. Da muss eine Wohnung bezahlt werden. Deswegen werden sie finanziell entsprechend unterstützt.

Im Gegensatz zur Einführung eines dualen Studiums ist beim Quereinstieg erwiesen, dass wir qualifizierte neue Zielgruppen tatsächlich erschließen. Das zeigt, dass Hessen hier sehr erfolgreich ist. Wir haben hier x verschiedene Quereinstiegsmodelle, die wir umsetzen. Das ist genau der bedarfsorientierte Ansatz zur Lehrkräftegewinnung, der erfolgreich ist.

In Ihrem Antrag formulieren Sie einen Gag, den ich einmal zitieren möchte:

„Die fachliche Ausbildung und die pädagogische Praxis müssen eng aufeinander abgestimmt werden.“

Herr Abgeordneter Promny, das machen wir längst. Im Wintersemester 2023/2024 hat die Hessische Landesregierung flächendeckend ein verpflichtendes Praxissemester eingeführt. Enge Begleitung von qualifizierten und erfahrenen Lehrkräften gemeinsam mit der Universität, das ist genau der Ansatz. Dadurch können und werden Theorie und Praxis in bester Art und Weise miteinander verzahnt. Damit werden wir der Professionalisierung dieser Berufsgruppe sehr erfolgreich gerecht.

Zudem müssen alle Studentinnen und Studenten zu einem frühen Zeitpunkt ein Grundpraktikum im Studium verrichten und dann unverzüglich reflektieren: Ist das der richtige Beruf für mich? – Das ist ein verantwortungsvoller Umgang mit der Gewinnung von Lehrkräften.

(Beifall CDU und SPD)

Es gibt einen weiteren Knaller, den ich sehr bemerkenswert finde. Sie agieren hier mit falschen Zahlen. Sie agieren schlicht und ergreifend mit falschen Zahlen. Ich könnte das noch in anderen Worten formulieren. Das finde ich schon sehr bemerkenswert.

Die Abbrecherquote im Lehramtsstudium soll in Hessen groß sein und in anderen Ländern niedriger.

(Zuruf Moritz Promny (Freie Demokraten))

Merkwürdig. Sie schreiben das. – Die Studienerfolgsquote ist in Hessen nach einer kürzlich veröffentlichten Studie des Stifterverbandes aus dem Jahre 2024 signifikant höher als im Bundesdurchschnitt. Das widerlegt Ihre These.

Herr Schwarz, ich darf Sie an die Redezeit erinnern.

Ich komme sofort zum Ende. – Alle Länder, die Sie nennen – Baden-Württemberg, Thüringen und Schleswig-Holstein –, haben eine deutlich höhere Studienabbrecherquote als Hessen. Die Erfolgsquote in Schleswig-Holstein beträgt 50 %, in Thüringen 60 % und in Baden-Württemberg 70 %. In Hessen liegt sie bei 75 %. Es ist also genau das Gegenteil der Fall, Herr Abgeordneter Promny. Sie versuchen, die Öffentlichkeit zu verwirren.

Das heißt im Klartext: Es ist wenig hilfreich, die Menschen zu verunsichern. Es ist wenig hilfreich, die Leute in irgendeiner Form mit neuen Modellen zu konfrontieren, die in keiner Weise evidenzbasiert sind. Wir sind hier sehr gut aufgestellt, und deswegen sage ich zu Ihrem Antrag abschließend: Er ist tatsächlich weder tageslichttauglich noch praxistauglich. Er ist deshalb abzulehnen.

(Beifall CDU und SPD)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Wir sind damit am Ende der Debatte und haben diese Aktuelle Stunde abgehalten.

Wir haben vereinbart, dass nach der Aktuellen Stunde über Tagesordnungspunkt 17 abgestimmt wird:

Antrag

Fraktion der Freien Demokraten

Duales Lehramtsstudium in Hessen einführen und Praxisbezug stärken – Drucks. 21/1558 –

Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Freien Demokraten, der fraktionslose Abgeordnete Gaw und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Die CDU, die SPD und die AfD. Die fraktionslosen Abgeordneten Herr und Müger sind nicht anwesend. Damit ist der Antrag abgelehnt.

Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 6:

Zweite Lesung

Dringlicher Gesetzentwurf

Fraktion der CDU, Fraktion der SPD

Gesetz zur Umsetzung der Haushaltsvorgaben bei der Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in dem Jahr 2025 – Drucks. 21/1562 zu Drucks. 21/1469 –

Zunächst hören wir die Berichterstattung. Herr Abgeordneten Bauer, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich trage die Beschlussempfehlung des Innenausschusses vor: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum, den Dringlichen Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen. Der Beschluss wurde mit den Stimmen der CDU und der SPD gegen die Stimmen der AfD, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der Freien Demokraten gefasst.

Herzlichen Dank für die Berichterstattung. – Erster Redner ist der Abgeordnete Schneider von der CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Alle drei Minuten meldet in Deutschland ein Betrieb Insolvenz an. Im Januar dieses Jahres waren knapp 3 Millionen Menschen ohne Arbeit. Wir befinden uns im dritten Jahr einer Rezession. Milliarden Euro an Investitionen fließen nicht mehr nach Deutschland, und der DAX wird von sieben großen Unternehmen getragen, die den Großteil ihres Umsatzes und ihres Gewinns nicht in Deutschland erwirtschaften. Bei dem Rest der Unternehmen sieht es eher düster aus. Die „Wirtschaftswoche“ hat in dieser Woche getitelt: „Kollaps im Mittelstand“.

Im Regierungspräsidium Darmstadt verzeichnen wir einen Personalzuwachs, nicht etwa, um Unternehmen oder unsere Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen, sondern um das Cannabisgesetz umzusetzen, ein kleines Bürokratiemonster. In dieser wirtschaftlich extrem schwierigen Zeit findet der Bundeswirtschaftsminister die Zeit, ein Buch zu schreiben.

Das ist die Ausgangslage, in der wir gezwungen waren, das Gesetz zur Umsetzung der Haushaltsvorgaben bei der Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen 2025 einzubringen.

(Beifall CDU und vereinzelt SPD)

Die anhaltende Wachstumsschwäche und die fortwirkenden Krisenkosten haben zu einem erheblichen Konsolidierungsbedarf im Landeshaushalt geführt. Für Hessen bedeutet das eine Herausforderung in Milliardenhöhe. Sie kennen die Oktober-Steuerschätzung, und Sie wissen von der Zensusproblematik. Wir haben das alle schon oft genug besprochen.

Wir haben den Gesetzentwurf im Ausschuss beraten. Es gab von den Oppositionsfraktionen, das muss ich sagen, keinen ernst zu nehmenden Gegenvorschlag zur Finanzierung.

(Beifall CDU und SPD)

Für uns ist dieser Gesetzentwurf ein Teil des Landeshaushalts. Um beide in Einklang zu bringen, haben wir auf eine Anhörung verzichtet. Wir gehen vielmehr davon aus, dass die Interessenvertreter ihre Argumente klar und in ausreichendem Umfang dargelegt haben. Wir sind weiterhin im Gespräch mit den Gewerkschaften. Zuletzt waren wir das als CDU erst gestern. Wir verstehen auch ihre Positionen. Wenn ich es richtig sehe, sind Herr Werminghaus, Herr Schmitt und eine weitere Vertreterin des Verbandes anwesend. Ich freue mich, dass Sie der heutigen Diskussion lauschen.

Meine Damen und Herren, die Personalausgaben machen rund 36 % des Landeshaushalts aus und sind damit ein zentraler Bestandteil des Konsolidierungsprozesses. Die geplante Verschiebung des zweiten Schrittes der Besoldungsanpassung von August auf Dezember 2025 bringt eine Entlastung des Haushalts um 180 Millionen Euro. Diese temporäre und gezielte Anpassung stellt den Gesamtrahmen der Besoldungserhöhung von mehr als 10 % innerhalb eines Jahres nicht infrage. Wir wissen, dass diese

Maßnahme auf Kritik stößt, insbesondere bei den betroffenen Beamtinnen und Beamten, und ihre Bedenken nehmen wir ernst. Doch mussten wir diese Entscheidung treffen, um die finanzielle Stabilität Hessens zu sichern. Trotz der Verschiebung setzen wir klare Zeichen der Wertschätzung. Die Besoldung steigt im Jahr 2025 insgesamt um über 10 %. Das ist und bleibt der größte Besoldungssprung in der Geschichte Hessens.

(Beifall CDU und SPD)

Der erste Schritt der Anhebung im Februar 2025 blieb unangetastet.