Deshalb diskreditiere ich diese Wissenschaftler nicht persönlich. Ich habe halt eine andere Meinung. Diese kann ich übrigens auch wissenschaftlich belegen, sehr geehrte Damen und Herren von den GRÜNEN.
Wird denn die neue Landesregierung diesen wissenschaftlichen Klimabeirat wenigstens umbenennen, nachdem sie ihn mit Gewerkschaften und anderen zu einem gesellschaftlichen Irgendetwas verändert und vergrößert hat? Wenn demnächst gesellschaftliche Gruppen darin sitzen, ist das sicherlich kein wissenschaftlicher Beirat mehr. Dann benennen Sie ihn wenigstens um. Dann werden wir eine neue Anfrage stellen, einen neuen Gesetzentwurf einbringen und weiter kritisieren, wie Sie das Steuergeld unserer Bürgerinnen und Bürger verschwenden. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Feldmayer, ich muss zwei Bemerkungen von Ihnen richtigstellen. Sie haben zum wiederholten Male gesagt, ich hätte die Ausschreibungen des Windkraftausbaus gestoppt, und dann hätte ich zugegeben, dass ich es zurücknehme. Ich habe das mehrmals erklärt.
Es gab einen Erlass bzw. eine Mitteilung aus unserem Haus an Hessen-Forst, die auf einem Kommunikationsfehler beruhte. Diese habe ich sofort zurückgenommen. In der Zwischenzeit und auch danach war kein einziges Verfahren ausbietungsreif. Dieses Märchen, das Sie wiederholt erzählt haben, sollten Sie vielleicht einfach einmal beenden.
Sie können mir vorwerfen, dass ich versuche, in Verhandlungen Interessen zusammenzuführen. Das kann man falsch finden. Man kann auch sagen, dass das im Ministerium entschieden wird und man nicht auf die Interessen vor Ort hört. Mir jetzt aber im Plenum vorzuwerfen, ich würde das nur machen, weil CDU-Parteifreunde etwas wollen, das ist wirklich – Entschuldigung – eine Unverschämtheit.
Wir versuchen, die Interessen dieses Kur- und Heilbadprojekts an einen Tisch zu bringen, zusammenzubringen mit den Interessen eines Investors. Die Interessen dieses Kur- und Heilbadprojektes basieren auf einem einstimmigen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung. Da stellen die GRÜNEN 23,2 %.
Jetzt hier zu behaupten, ich würde die Interessen von Parteifreunden vertreten, ist in der Sache einfach nur falsch. Es ist sogar noch anders. Ich bin derjenige, der gesagt hat: Es gibt keinen Widerspruch zwischen den Interessen, sondern man muss einen Versuch starten, beides zusammenzubringen, um beide Projekte zu realisieren.
Wissen Sie, wer nach meiner Kenntnis die einzige Partei vor Ort ist, die das vertritt? Die GRÜNEN. Jetzt werfen Sie mir vor, ich würde aus dem Ministerium heraus CDUParteiinteressen verfolgen. Das ist nicht nur falsch, sondern eine Unverschämtheit.
Es geht hier um den Gesetzentwurf der FDP. Wir haben viel darüber diskutiert. Wir bleiben dabei. Wir glauben, es ist den Versuch wert, den Beirat auszubauen zu einem Gesellschaftsbeirat, weil wir dann anders in die Gesellschaft hineinwirken können. Außerdem glauben wir, dass das helfen kann, Lösungen für die Klimaschutzprobleme zu finden, die erstens sachgerecht sind, die zweitens gesellschaftlich akzeptiert sind, die drittens sozial ausgewogen sind und die wirtschaftlich tragfähig sind.
Das werden wir machen. Dieser Vorschlag wird Teil einer Novellierung des Klimaschutzgesetzes sein. Wir werden auch noch andere Punkte vorschlagen. Die werden wir als Hessische Landesregierung einbringen. Ich freue mich sehr auf die Debatte, die wir dann führen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung zu dem Gesetz zur Änderung des Hessischen Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, der hebe jetzt bitte die Hand. – Die Fraktionen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktionen der Freien Demokraten und der AfD. Die fraktionslosen Abgeordneten sehe ich nicht im Raum. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Landwirtschaft und Umwelt empfiehlt dem Plenum, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen. Die Beschlussempfehlung wurde mit den Stimmen der CDU, der SPD und von BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD und der Freien Demokraten ausgesprochen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben eine Novelle zum Hessischen Waldgesetz eingebracht. Hessen ist nicht nur ein großartiges Bundesland, sondern es ist auch reich an Bodenschätzen. Damit sind nicht Gold, Silber, Diamanten oder Erdöl gemeint, sondern andere Bodenschätze, und zwar die, die wir zum preisgünstigen Bauen brauchen, zum Beispiel Sand, Kies, Natursteine, Basalt, Kalkstein, Ton oder auch Lehm, ein Baustoff, über den wir in der letzten Sitzungsrunde gesprochen haben.
Erst einmal gute Nachrichten für Sie: Hessen hat genug dieser Stoffe. Wir können günstige Rohstoffe für den Ausbau von Dächern und von Kellern zur Verfügung stellen. Ich habe aber auch schlechte Nachrichten. Die schlechte Nachricht ist, dass die alte Landesregierung in den letzten zehn Jahren das Hessische Waldgesetz an entscheidender Stelle leider verschärft hat, sodass der Abbau von Rohstoffen im Bannwald praktisch unmöglich geworden ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir Freie Demokraten wollen das so nicht akzeptieren. Wir wollen zum alten Rechtszustand zurück. Deshalb haben wir diese Novelle eingebracht.
Die Rohstoffgewinnung im Bannwald ist durch zwei Verschärfungen in den Jahren 2014 und 2022 faktisch unmöglich geworden. Damals hat es die alte schwarz-grüne Regierung – ich vermute: unter Federführung der GRÜNEN – geschafft, den § 13 des Hessischen Waldgesetzes zweimal zu verschärfen, und zwar so, dass es faktisch unmöglich ist, Sand und Kies in Bannwaldgebieten abzubauen.
Sie werden sagen: Bannwald ist ganz wichtig, das sind unglaublich wertvolle und weit reichende Flächen. – Es ist so, dass nur 2,1 % des hessischen Waldes als Bannwald ausgewiesen sind, aber 13 % der hessischen Sand- und Kiesförderung eben im Bannwald stattfinden. Wir haben in Hessen 900.000 Hektar Wald. Davon sind nur rund 19.000 Hektar Bannwald, und davon sind wiederum 110 Hektar Abbaufläche. Das sind aber, wie gesagt, 13 % der Flächen, die entscheidend sind, weil sie eben von Bannwald „eingekreist“ sind.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es gab eine Anhörung, und diese Anhörung war für uns sehr erfolgreich; denn alle Verbände, auf die es an dieser Stelle ankommt, nämlich der Verband baugewerbliche Unternehmer Hes
sen, die VhU, der Baustoffverband und die IHKs, haben sich eindeutig dazu bekannt, dass es in Hessen wieder Kies- und Sandabbau im Bannwald geben soll.
Wie ist es im Moment, nach der geltenden Rechtslage? Ich will Ihnen diese wunderbare Formulierung gar nicht vorenthalten: Die Rohstoffe, die sie entnehmen wollen, dürfen ausschließlich für Zwecke gewonnen werden, für die sie außerhalb des Bannwaldes nicht gewonnen werden können. – Das heißt, es muss ganz besonderer Sand sein, den es sonst nirgendwo auf dieser Welt gibt, damit man ihn im Bannwald entnehmen kann. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist ein Dilemma; denn das ist ein faktischer Ausschluss des Abbaus.
Selbstverständlich gibt es Massenbaustoffe, wie Sand und Kies, auch außerhalb des Bannwaldes. Aber Bannwald findet sich eben sehr oft in einem Ballungsraum,
gerade da also, wo man günstige Baustoffe braucht. Ich frage Sie, Kollegin Walther: Ist es denn ökologisch sinnvoll, Sand und Kies aus Spanien und aus China zu importieren, wenn sie vor Ort im Rhein-Main-Gebiet doch vorhanden sind? Da muss es Ausnahmen geben, auch im Sinne des Bannwaldes.
Sie brauchen sich gar nicht so aufzuregen. Es geht um eine Abwägung im Einzelfall. Das mag auch einmal dazu führen, dass der Bannwald Vorrang hat. Das ist doch in Ordnung. Vielleicht ist es sogar die Regel, dass der Bannwald Vorrang hat, aber es muss Ausnahmen geben, dass man auch einmal in einen Bannwald eingreifen kann.
Genau das wollen wir mit dieser Regelung erreichen. Deshalb bitten wir um Zustimmung in der zweiten Lesung zu diesem sehr guten Gesetzentwurf.
Vielen Dank, Herr Dr. Naas. – Als Nächstem erteile ich dem Abgeordneten Müller für die CDU-Fraktion das Wort.
Die regionale Rohstoffgewinnung ist ein Ziel der christlich-sozialen Koalition. Wie bereits in der ersten Lesung ausgeführt und im Ausschuss vertieft, greift der Vorschlag der FDP-Fraktion im Sinne einer rechtssicheren Lösung aber zu kurz. Die Auswertung der Stellungnahmen aus der Anhörung unterstreicht das im Übrigen. Ich verweise zum Beispiel auf die Stellungnahme des Hessischen Städtetages in diesem Zusammenhang. Mich verwundert es schon sehr, dass Sie, lieber Herr Dr. Naas, diese Stellungnahme für nicht relevant halten.
Die christlich-soziale Koalition setzt den Koalitionsvertrag mit dem Ziel der regionalen Rohstoffgewinnung in Hessen konsequent um. Wir arbeiten aktuell an einer umfassenden
Novellierung des Hessischen Waldgesetzes. In diesem Zuge werden wir auch die Rohstoffgewinnung im Bannwald neu regeln. Wir werden dies ausgewogen, mit der nötigen Sensibilität, aber auch mit der erforderlichen Wirksamkeit tun. Das verstehen wir unter verantwortungsvoller Politik zum Wohle der Menschen in unserem Land.