Protokoll der Sitzung vom 27.02.2025

Mit dem vorliegenden Antrag möchten wir wichtige Impulse setzen, um den betroffenen Familien die Unterstützung zu bieten, die sie so dringend benötigen. Ich bin froh, dass ein Aspekt, den wir aufgelistet haben, schon seit Einbringung unseres Antrags umgesetzt wurde. Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, sollen ein Recht auf gestaffelten Mutterschutz haben. Das war uns als FDP schon lange ein Anliegen. Jetzt wurde das über Parteigrenzen hinweg umgesetzt. Das hat vor zwei Wochen den Bundesrat passiert. Das ist eine wirklich gute Entscheidung.

(Allgemeiner Beifall)

Es gibt noch vieles zu tun. Wir wollen einen landesweiten Begleitungsleitfaden entwickeln, der gemeinsam mit den Hebammen, mit den Beratungsstellen und auch mit den Trauerbegleitern erarbeitet werden soll. Wir möchten für das Personal in den Geburtskliniken, für die Hebammen und für das Personal in den Beratungsstellen ein umfassendes Fortbildungsprogramm initiieren. Wir können auch die Zugänglichkeit zu den Informationen durch mehrsprachige Materialien und digitale Angebote verbessern.

Besondern wichtig dabei ist mir die enge Zusammenarbeit mit den medizinischen Fakultäten unserer Universitäten. Nur durch wissenschaftlich fundierte Konzepte können wir eine bestmögliche Begleitung der betroffenen Familien sicherstellen.

Die Weiterentwicklung des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes sollten wir im engen Dialog mit den Betroffenen, insbesondere mit den vielen Selbsthilfegruppen, gestalten.

Ihre Erfahrungen und Bedürfnisse müssen im Zentrum unserer Überlegungen stehen. Lassen Sie uns bitte dafür sorgen, dass in ganz Hessen weitere Orte des Gedenkens und der Begegnung entstehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Antrag soll ein erster und wichtiger Schritt dafür sein, den betroffenen Familien aus dem Hessischen Landtag heraus die Unterstützung zu geben, die sie während dieser schwierigen Zeit so dringend brauchen. Ich freue mich, das ich heute hier einen Anstoß geben kann, damit wir gemeinsam fraktionsübergreifend Hilfe für die Betroffenen schaffen können. – Vielen Dank.

(Beifall Freie Demokraten, CDU, SPD und BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Abgeordnete Knell, vielen Dank. – Für die CDUFraktion erteile ich Frau Abgeordneter Funken das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Einen Moment nur im Leben, aber für immer in unseren Herzen“, diese Worte beschreiben sehr eindrücklich die wohl schwerste Zeit im Leben werdender Eltern. Das Thema Sternenkinder ist wichtig. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Freien Demokraten, es ist richtig, dass Sie es hier auf die Agenda gesetzt haben.

(Beifall CDU, vereinzelt SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Freie Demokraten)

Ich bin Mutter zweier Kinder und eines Sternenkindes. Ich kann all die Trauer und die Verzweiflung persönlich mitempfinden und nachvollziehen. Deshalb liegen mir, aber auch meiner Fraktion, die betroffenen Familien sehr am Herzen. Eine Fehl- oder Totgeburt oder der plötzliche Tod eines noch jungen Kindes stellt eine immense Belastung für die gesamte Familie dar und bedarf der Enttabuisierung in unserer gesamten Gesellschaft. Frau Knell, das haben Sie schon gesagt: Dieses Thema gehört in die Mitte unserer Gesellschaft. Die Frauen und die Familien dürfen sich nicht alleine gelassen fühlen.

(Allgemeiner Beifall)

Sie schreiben, dass die Bedürfnisse der betroffenen Eltern stärker in den Fokus gerückt werden müssen. Ja, das ist so. Das wird von der Landesregierung bereits getan. Eltern von tot geborenen oder während der Geburt verstorbenen Kindern haben unabhängig von einer etwaigen bestehenden Bestattungspflicht die Möglichkeit, ihr Kind beerdigen zu lassen. Die Einrichtungen sind verpflichtet, sie darüber zu informieren.

Das Dritte Gesetz zur Änderung des Friedhofs- und Bestattungsgesetzes ist in Bezug auf die Rechte der Eltern tot geborener Kinder, die nicht unter den Leichenbegriff fallen, derzeit im Entwurfsstadium. Es wird auch für solche Fälle gesetzliche Regelungen schaffen.

Liebe Frau Knell, Sie haben es bereits erwähnt: Die Novellierung des Mutterschutzgesetzes wurde auf Initiative der CDU/CSU-Fraktion auch mit den Stimmen der Freien Demokraten – herzlichen Dank dafür – im Deutschen Bun

destag verabschiedet. Künftig werden auch Frauen mit einer Fehlgeburt ab der 13. Woche Berücksichtigung finden.

Auch unsere Familienministerin, Frau Diana Stolz, hat sich ganz klar für die Neuregelung ausgesprochen. Es freut mich sehr, dass es bei einem so wichtigen Thema einen breiten Konsens über alle Parteigrenzen hinweg gegeben hat.

(Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Freie Demokraten und vereinzelt AfD)

Des Weiteren sprechen Sie in Ihrem Antrag Begleitungsleitfäden für die betroffenen Familien an. Ja, es gibt bereits jetzt Beratungsmaterialien, die den Betroffenen online zur Verfügung stehen. So liefert das Familienportal des Bundesfamilienministeriums einen Fragen-und-Antworten-Katalog und stellt Informationen mit Anlaufstellen zur Trauerberatung bereit.

Das Land stellt im Verwaltungsportal zusätzlich digitale Informationen zur Beurkundung in den Standesämtern zur Verfügung. Es ist da aber wichtig, weiterhin in einem engen Austausch mit den Verbänden und Institutionen zu bleiben. Da muss eine Weiterentwicklung herbeigeführt werden.

Ein weiterer wichtiger Baustein sind die Hebammen in unserem Land. Die Hessische Landesregierung fördert mit der kürzlich eingeführten Förderung der Niederlassung von Hebammen erfolgreich die Fachkräftesicherung in diesem Bereich. Hessen leistet damit bereits jetzt einen wichtigen Beitrag, den Hebammenberuf attraktiv zu machen, und sorgt dafür, dass mehr Hebammen sich in Hessen niederlassen und somit auch Sternenkinderfamilien betreuen, denen es nämlich zusteht, eine Hebamme zu haben.

Abschließend möchte ich noch kurz auf die Gedenkstätten für Sternenkinder eingehen und hier Danke schön sagen, dass es Initiativen auf Gemeindeebene gibt, die sich auf Gedenkstätten von Sternenkindern spezialisieren oder das in den Fokus stellen. Auch bei mir im Wahlkreis in Erbach gibt es eine Gedenkstätte – das hilft den Familien –, und auch in Nidderau und Fulda.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, danke für den Antrag, der dieses wichtige Thema anspricht, und danke auch an die Landesregierung für ihre Vorarbeit in dieser Sache. Ich freue mich auf gemeinsame konstruktive Beratungen im Ausschuss. – Vielen Dank.

(Beifall CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Freie Demokraten und vereinzelt AfD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Funken. – Für die AfDFraktion erteile ich dem Abgeordneten Bärsch das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kollegen, meine Damen und Herren! Wir haben es eben gehört: „Nie an der Hand, aber immer im Herzen“ – das sind Sternenkinder. Kinder, die vor, während oder kurz nach der Geburt versterben und eine unvorstellbare Lücke hinterlassen. Stellen Sie sich vor: Ein Kinderzimmer, liebevoll eingerichtet, bleibt leer. Kleine Schuhe, die nie getragen werden. Eine Familie, deren Freude in tiefste Trauer umschlägt.

Wir begrüßen die Initiative der FDP-Fraktion ausdrücklich. Sie rückt die Belange von Familien mit Sternenkindern in den Fokus des Landtags – ein Thema, das uns alle angeht und das zu oft im Verborgenen bleibt.

Werte Kollegen, wir alle wissen, dass dieses emotionale Thema einen der sensibelsten und schmerzlichsten Bereiche menschlichen Erlebens berührt. An alle betroffenen Familien, die uns heute vielleicht zuhören: Wir hören Sie, wir sehen Ihren Schmerz, und wir stehen an Ihrer Seite.

(Beifall AfD)

Es ist unsere gesellschaftliche Verantwortung, betroffenen Familien mit Mitgefühl, Verständnis und konkreter Unterstützung zur Seite zu stehen. Es geht um Trauerbewältigung, um würdevolle Bestattungsmöglichkeiten, um psychologische Betreuung und um die Sensibilisierung unserer Gesellschaft für dieses leider oft tabuisierte Thema.

Jede Initiative, die darauf abzielt, die Situation dieser Familien zu verbessern, ist grundsätzlich zu begrüßen. Die Ausweitung des Mutterschutzes – es wurde eben schon angesprochen – auf Fehlgeburten ab der 13. Schwangerschaftswoche, wie vor wenigen Wochen mit breiter Mehrheit, auch mit Stimmen der AfD, im Deutschen Bundestag beschlossen, war auf jeden Fall ein erster, ein richtiger Schritt. Damit wurde Punkt 4 a des FDP-Antrages bereits umgesetzt.

Doch lassen Sie mich eines klarstellen: Dies darf nur der Anfang sein. Jeder Schritt, den wir heute gehen, ist ein Schritt für die Würde jedes verlorenen Kindes und für die Unterstützung jeder trauernden Familie.

(Beifall AfD)

Aus Erfahrungen im Freundes- und Bekanntenkreis, ja, sogar in der eigenen Familie, kann ich Ihnen sagen: Nur Eltern, die die Erinnerung an ein Sternenkind im Herzen tragen, wissen, wie schwer und oftmals traumatisch es ist, den Verlust und die damit verbundene Trauer zu verarbeiten. Bestehende bürokratische Hürden nach diesem Verlust können die Traumata des Erlebten sogar noch verschlimmern.

Den Forderungspunkten 1 bis 3 Ihres Antrags gibt es nichts hinzuzufügen, diese teilt die AfD-Fraktion vollumfänglich.

Richtig ist auch, dass es weder einen Begleitungsleitfaden, Punkt 4 b, noch ein einheitliches, wissenschaftlich fundiertes Konzept zur Begleitung von Familien nach Fehl- und Totgeburten, Punkt 4 e, gibt. Hierzu sollte eine bundesweite Leitlinie zum Umgang mit Familien nach Fehlgeburten in Kliniken und Praxen entwickelt werden. Dadurch könnte die Versorgungsqualität verbessert werden. Ein solches integriertes Konzept könnte beispielsweise konkrete Aspekte wie die Vermeidung der Verlegung auf Wochenbettstationen umfassen, aber auch allgemeine medizinische, psychologische und soziale Aspekte berücksichtigen.

Ihr Ansinnen des Forderungspunktes 4 d, die Zugänglichkeit von Informationen zur Beurkundung zu verbessern, ist prinzipiell ebenfalls unterstützenswert. Dabei ist allerdings zu bedenken, dass Standesämter auf Gemeindeebene organisiert sind und damit der kommunalen Selbstverwaltung unterliegen.

Für eine Modernisierung des hessischen Bestattungsrechts, in Anlehnung an die Regelungen in unserem Nachbarbundesland Rheinland-Pfalz, wie in Punkt 4 f gefordert, sind wir ebenfalls offen. Natürlich sind auch Orte des Geden

kens und der Begegnung wichtig und unverzichtbar; das steht ebenfalls außer Frage.

Der vorliegende Antrag kann daher ein wichtiger Schritt sein. Er öffnet die Tür für einen breiteren gesellschaftlichen Diskurs und zeigt den betroffenen Familien, dass ihre Sorgen und Nöte gehört werden. Wir sehen Ihren Antrag daher als Ausgangspunkt für weitere konkrete Maßnahmen und als Sensibilisierung für die Thematik. Wir als Politik, als Hessischer Landtag, können den Familien von Sternenkindern den Schmerz nicht nehmen, aber wir können zumindest dafür sorgen, dass sie die Unterstützung erhalten, die sie benötigen und verdienen.

Das Thema Sternenkinder ist vor allem ein Thema der Menschlichkeit. Es geht um Familien, und es geht um Würde. Wir werden dem Antrag der FDP daher zustimmen; denn Sternenkinder sind wie zarte Lichter am Nachthimmel: kurz aufblitzend, aber für immer in unseren Herzen leuchtend. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall AfD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bärsch. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich der Abgeordneten Anders das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! „Das sollte wohl nicht sein“, „Sie sind noch so jung, Sie werden noch viele Kinder bekommen“, „Das passiert so vielen Frauen, Sie werden drüber hinwegkommen“ – meine sehr verehrten Damen und Herren, solche ignoranten Sätze müssen sich viele Frauen anhören, wenn sie gerade eine Fehlgeburt oder stille Geburt erlitten haben.

Wenn die Zeit der guten Hoffnung abrupt ein Ende findet und Eltern klar wird, dass sie ihr Kind eben nicht lebend im Arm halten werden und es nicht werden aufwachsen sehen: Viele begleitet dieser Verlust ein Leben lang.

Ich bin den vielen hartnäckigen Frauen dankbar, die in den letzten zwei Jahren auf Bundesebene intensiv für einen gestaffelten Mutterschutz nach Fehlgeburten gekämpft haben und auf den letzten Metern auch ein Gesetz erfolgreich verabschieden konnten.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, Freie Demokraten und vereinzelt AfD)

Es war lange überfällig, dass Frauen, die eine Fehlgeburt nach der 12. Woche erleiden, nicht mehr wie bisher am nächsten Tag arbeiten gehen müssen. Damit wird ihr Schmerz, aber auch ihr Recht auf Regeneration nach einem Abort endlich gesellschaftlich anerkannt.

(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD, Freie Demokraten und vereinzelt AfD)

Dennoch sind viele Familien mit diesem Verlust allein. Viele Familien trauern im Stillen, auch wenn jede dritte Frau ein frühzeitiges Ende einer Schwangerschaft erlebt.