Protocol of the Session on June 14, 2001

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Das waren fast schon drei Fragen, aber wir lassen das jetzt einmal zu.

(Michael Waldhelm CDU: Aber nur ein Fragezei- chen!)

Das ist mir schon klar.

Frau Senatorin.

Es war die Entscheidung der Therapeuten, einen Freigang mit der Frau zu genehmigen. In diesem Zusammenhang war es auch aus Sicht des Klinikums möglich, einem solchen Patienten einen Freigang zu gestatten. Die Entscheidung, gemeinsam mit seiner Frau wieder nach Hause zurückzukehren, wurde ja deshalb von seiten des Klinikums als problematisch empfunden. Nach

dem das bekannt war, wurde eine entsprechende Fahndung eingeleitet. Insofern war von seiten des Klinikums klar, daß gefahndet werden muß, und dieses ist auch erfolgt.

Herr Beuß.

Frau Präsidentin! Ich frage den Senat: Ist es richtig, daß während der gesamten Fahndung nicht vom Polizeifunk Gebrauch gemacht werden sollte, damit keine Informationen an die Öffentlichkeit gelangen konnten, und die beteiligten Polizeibeamten sich mit Hilfe von Mobiltelefonen verständigen mußten?

Frau Senatorin.

Ich zitiere aus einer Pressemitteilung der Polizei, aus der hervorgeht, daß die Funkfahndung stattgefunden hat. Ich zitiere:

„Die Funkstreifenwagenbesatzung erließ, noch auf dem Klinikgelände befindlich, eine Funkfahndung, die um 20.42 Uhr hamburgweit gesendet wurde. Neben dem Klinikgelände suchten die eingesetzten Fahrzeugbesatzungen auch die nähere Umgebung ab.“

Von daher kann ich zum Thema Mobilfunk nichts sagen, auf jeden Fall hat die Funkfahndung stattgefunden.

Herr Niedmers.

Frau Noch-Senatorin Roth!

(Unmutsäußerungen bei der SPD und der GAL)

Zum Themenkomplex MEK-Einsatz: Ist es richtig, daß das MEK das gesamte Wochenende zur Verfügung stand und somit ein Einsatz hätte durchgeführt werden können?

Zweitens: Ist dem Senat bekannt, daß Peter H. während seiner Flucht seine Familie massiv bedroht hat?

Frau Senatorin.

Zum Einsatz des MEK habe ich schon deutlich gemacht, daß von seiten der Polizei ein solcher Einsatz als nicht notwendig erachtet worden ist.

Zur zweiten Frage: Das kann ich Ihnen nicht bestätigen, dazu liegen mir keine Informationen vor.

Herr Hesse, eine letzte Zusatzfrage.

Frau Präsidentin, Frau Senatorin! Sind während der Zeit der Fahndung ärztliches Personal aus dem Klinikum Nord oder andere Personen im Polizeipräsidium gewesen, die sich insbesondere nur mit diesem Fall beschäftigt haben?

Frau Senatorin.

Ich gehe davon aus, daß das Regelwerk zwischen der Polizei und dem Klinikum so funktioniert, daß die Beratung seitens des Klinikums, wenn es sich um die Polizisten handelt, auch erfolgt.

Gibt es weitere Fragen? – Das ist nicht der Fall.

Dann kommen wir zur nächsten Fragestellerin. Frau Hajduk, bitte schön.

Frau Senatorin, ich habe folgende Fragen an Sie. Wann hat die BAGS das erste Mal von welchen vermuteten Unregelmäßigkeiten beim Einsatz von ABM-Kräften im Verein zur Betreuung von Arbeitslosen gehört?

Zweitens: Welche Schritte sind daraufhin von der BAGS zur Überprüfung eingeleitet worden?

Frau Senatorin Roth, bitte.

Frau Präsidentin, Frau Hajduk! Die Frage ist so komplex, daß ich leider ein bißchen länger ausführen muß. Aber ich bitte um Verständnis, weil Sie eben auch fragten, wie die Überprüfungen stattgefunden hätten. Deshalb bitte ich um eine längere Redezeit.

Am 23. März 1998 ging ein Schreiben in der BAGS ein, in dem zu einer Demonstration für Arbeit und soziale Gerechtigkeit vor der CDU-Landesgeschäftsstelle aufgerufen wurde. Aufrufende Institutionen waren der DGB sowie der Verein zur Betreuung von Arbeitslosen und Arbeitslosenhilfegruppen e.V. Der Brief war frankiert von der Portomaschine des Vereins. Dies legte die Vermutung nahe, daß die von der BAGS finanzierte Infrastruktur des Vereins mißbräuchlich zur Vorbereitung von Demonstrationen genutzt wurde. Die BAGS hat den Verein daraufhin drei Tage später, am 26. März, angeschrieben und um Mitteilung gebeten, wieviel Porto- und Materialkosten für den Demonstrationsaufruf angefallen seien, ob der Aufruf in der von der BAGS geförderten Arbeitszeit erstellt worden sei und wie viele von der BAGS geförderte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an dieser Aktion, zu welchem Zeitpunkt und mit welchem Zeitaufwand beteiligt gewesen seien, um entsprechende Rückforderungen zu stellen.

Im übrigen wurde dem Verein schriftlich mitgeteilt, daß derartige parteipolitisch motivierte Aktionen gegen den Zweck der von der BAGS geleisteten Zuwendungen verstießen und im Wiederholungsfall die Förderfähigkeit des Vereins ernsthaft gefährdet sei.

Der Verein antwortete am 14. April 1998, Eingang bei der BAGS am 20. April, auf dieses Schreiben dahin gehend, daß die diesbezüglichen Portokosten vom DGB getragen worden seien, die Demonstrationsaufrufe von Arbeitslosen in ihrer Freizeit erstellt worden seien und keine Inanspruchnahme der BAGS-Mittel stattgefunden hätte. Vor dem Hintergrund dieser nicht zu wiederlegenden Behauptung wurde kein Rückforderungsbescheid erstellt.

Am 10. November 1999 erhielt die BAGS ein Schreiben einer ehemaligen Mitarbeiterin des Trägers mit dem Hinweis, daß in dem Verein ABM- und SAM-Beschäftigte während ihrer Arbeitszeit Tätigkeiten verrichtet hätten, die nicht dem Zuwendungszweck entsprächen. Mit Verfügung vom 10. November, also am gleichen Tag, hat der damalige Leiter des Referats „Beschäftigungsmaßnahmen im öffentlich geförderten Arbeitsmarkt“ eine sofortige Sonderprüfung und die Überprüfung strafrechtlicher Schritte angeordnet und dazu den Vorgang an den betriebswirtschaftlichen Prüfdienst des Amtes für Arbeit und Sozialordnung gegeben. Am 12. November 1999, also zwei Tage später, schlug der betriebswirtschaftliche Prüfdienst in Ab

stimmung mit dem Arbeitsamt eine Zeugenvernehmung vor. Daraufhin wurde das Schreiben der Mitarbeiterin am 15. November an das Arbeitsamt weitergeleitet. Am 17. November wurde die Mitarbeiterin des Vereins von der BAGS angeschrieben und gebeten, ihre Angaben zu konkretisieren. Insbesondere wurde sie gebeten, weitere Zeugen zu benennen, damit die BAGS eine genaue Schadensermittlung vornehmen könne. Am 30. November war noch keine Antwort von der Vereinsmitarbeiterin eingegangen.

Daraufhin wurde BAGS-intern erwogen, flächendeckende Befragungen bei Mitarbeitern des Vereins vorzunehmen. Dies wurde am 6. Dezember per E-Mail dem Arbeitsamt auch so vorgeschlagen.

Am 7. Januar, einem Freitag, rief die Mitarbeiterin des Vereins in der BAGS an, um sich nach dem Sachstand zu erkundigen. Bei dieser Gelegenheit stellte sich heraus, daß sie das Anschreiben der BAGS vom 17. November bereits am 20. November beantwortet hatte und insbesondere auch die Namen von Personen genannt hatte, die die zuwendungszweckwidrigen Aktivitäten bezeugen könnten. Die Vereinsmitarbeiterin hatte ihr Schreiben allerdings an ein freistehendes Telefax-Gerät innerhalb der BAGS gerichtet, so daß dieses Schreiben nicht einging.

(Dietrich Wersich CDU: Nicht einging?)

Sie faxte es dann am 7. Januar noch einmal um 16.36 Uhr, und am 10. Januar 2000 wurde das Schreiben dann an das Arbeitsamt weitergeleitet. Am gleichen Tag wurde mit dem Arbeitsamt festgelegt, daß das Arbeitsamt als Hauptfinanzier der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen federführend diese Ermittlungen durchführt. Daraufhin fand am darauffolgenden Tag eine Verabredung statt, daß die betriebswirtschaftliche Abteilung bei den Zeugenvernehmungen anwesend sein solle.

Am 25. Februar teilte der betriebswirtschaftliche Prüfdienst mit, daß das Arbeitsamt bislang noch keinen Kontakt wegen der Zeugenvernehmung getätigt hätte. Am 24. März informierte das Arbeitsamt, daß die Zeugenvernehmungen am 10. April durchgeführt würden. Der betriebswirtschaftliche Prüfdienst der BAGS nahm an den Vernehmungen teil.

Die Vernehmungen bestätigten die Vermutung, daß die ABM-Kräfte während ihrer Dienstzeit verwendungszweckwidrige Tätigkeiten ausgeführt hätten. Auch stellte sich im Rahmen der Vernehmungen heraus, daß den Beschäftigten sogenannte Arbeitszeitverkürzungstage gewährt worden waren, obwohl der einschlägige Tarifvertrag solche Arbeitszeitverkürzungstage nicht vorsah.

Das Arbeitsamt teilte daraufhin dem Verein am 27. April mit, daß es aufgrund der Ergebnisse der Anhörungen Rückforderungen an den Verein prüfe, und gab dem Verein Gelegenheit zur Stellungnahme. Der Verein nahm mit Schreiben vom 27. Mai zu den Vorwürfen Stellung. Am 27. November 2000 verfügte das Arbeitsamt eine Teilaufhebung von ABM-Anerkennungsbescheiden und erließ eine Rückforderung an den Verein in Höhe von 35 789 DM. Der Verein legte gegen die Rückforderungen Widerspruch ein, und zwar am 21. Dezember.

Am 29. Januar erließ die BAGS gegenüber dem Verein einen Teilwiderruf in bezug auf die vorgetragenen Komplementäranteile und – bezogen auf das Arbeitsamt – der grundfinanzierten Maßnahmen ebenfalls. Dieser Teilwiderruf erfolgte dem Grunde nach und wurde nicht beziffert, denn der Verein hat den Bescheid noch nicht akzeptiert.

(Präsidentin Dr. Dorothee Stapelfeldt)

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