Wir haben nicht so oder so gesagt, sondern wir haben gesagt, daß wir Ihren Antrag zurückweisen, weil Sie Ihre Vorwürfe nicht belegen können. Sie bezichtigten uns der Lüge.
Ich komme zu Ihnen, Herr von Beust. Es mag ja für die Fraktion der CDU und vielleicht auch für die Regierungskoalition nicht einfach sein festzustellen, daß es noch etwas aufzuklären gibt und daß dies durch die Staatsanwaltschaft und durch weitere Prüfungen dieser Behörde geschehen muß. Das mag nicht einfach sein. Sie begründen die Rücktrittsforderung auf der Vermutung, die Senatorin habe gelogen. Diese Vermutung ist stärker, als daß woanders etwas falsch dargestellt wurde. Das ist bei Ihnen das Problem. Eine hamburgische Opposition forderte den Rücktritt einer Senatorin aufgrund einer Vermutung! Sie müssen beweisen können, daß sie politische Fehler gemacht oder in einer wichtigen politischen Frage gelogen hat, aber nicht vermuten.
Die Eskalation dieser Debatte entsteht dadurch, daß wir uns nicht mehr mit einer Sachfrage auseinandersetzen, sondern daß wir über Vermutungen, Unterstellungen und darüber reden, was gewesen sein könnte. Ist vielleicht hier oder dort die Wahrheit gesagt worden?
Das, Herr von Beust, ist kein Umgang mit der Politik, sondern das geschieht nach dem Motto: Alles ist möglich, und alles ist denkbar, und nichts könnte nicht sein. Und da es so ist, kann ich in einer gewissen Beliebigkeit, ohne den Beweis vorzulegen – Sie haben keinen Beweis vorgelegt –, den Rücktritt einer Senatorin fordern. Bei aller Kritik, die es geben mag, und bei allen Differenzen, die wir haben: Auf der Ebene von Vermutungen und Unterstellungen und
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Erstens muß ich zugeben, daß ich befangen bin, weil ich beim DGB auch schon Brötchen gegessen habe.
Zweitens: Die Größenordnung des „Brötchenskandals“ hat sich in der Stadt etwas seltsam entwickelt. Aber wir wollen uns bemühen, wenn es um geringe Dinge geht, die sich auch beim Staat gerecht abspielen müssen.
Ich bin nicht der Meinung, daß die CDU mit ihren Vorwürfen über unklare Dinge spricht, sie spricht über Dinge, die eigentlich ziemlich klar sind, die sie aber falsch darstellt.
In der aktuellen Fragestunde stellte die Abgeordnete Hajduk einige Fragen, die von der Senatorin beantwortet wurden. Zu Ihrer Kenntnis, Frau Blumenthal, denn Sie haben offenbar wirklich nicht zugehört:
In der Antwort der Schriftlichen Kleinen Anfrage des Abgeordneten Frank ist ziemlich genau der Wortlaut der damaligen mündlichen Antwort der Senatorin dargestellt worden. Drei Tage später stand in der Schriftlichen Antwort auf die Anfrage des Abgeordneten Frank also nichts Neues.
Ich habe den Merkzettel der CDU-Pressekonferenz vor mir liegen, den die CDU am selben Tag – am 14. Juni – frühmorgens verteilt hat. Ich gebe zu, als unsere Pressereferentin von der CDU-Pressekonferenz zurückkam und sagte, daß die CDU einen Beweis dafür vorgelegt habe, daß Frau Roth die Unwahrheit gesagt habe, wurde mir schon angst. Den Zettel habe ich mir dann geben lassen, und da wurde mir nicht mehr angst. Jetzt reden wir einmal über die Frage, was sich wirklich abgespielt hat.
Es stand in den Zeitungen, daß Herr von Beust auf dieser Pressekonferenz folgendes gesagt hat – so wurde es mir auch berichtet; insofern gehe ich davon aus, daß die Zitate in den Zeitungen richtig waren –:
Ich würde sagen: Herr von Beust, wer mit so wenigen Beweisen so etwas sagt, hat nicht das Zeug, Bürgermeister zu werden.
Erstens: Die angeblich falsche Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage der Abgeordneten Frau Blumenthal aus dem Jahr 2000.
Zweitens: Frau Roth hat angeblich schon lange wissen können, daß dieser Verein durch den Brötchendienst Einnahmen erzielt hat.
Drittens: Der Widerspruch zwischen den Äußerungen von Herrn Pumm und dem, was die Senatorin gesagt hat.
Gehen wir der Reihe nach vor. Hören wir bei den Daten aber genauer zu als vorhin, weil Sie selbst einmal überlegen sollten, was Sie gesagt haben.
Sie sagten, der Senat habe am 20. Juni 2000 eine Anfrage der Abgeordneten Blumenthal falsch beantwortet. Frau Blumenthal hat gefragt:
„Hat der Senat davon Kenntnis, daß ABM-Kräfte des Vereins zur Betreuung von Arbeitslosen und Selbsthilfegruppen Demonstrationen in 1998 organisiert, hierfür Plakate und Transparente hergestellt und die Teilnahme an den Demonstrationen vom Verein zur Betreuung von Arbeitslosen und Selbsthilfegruppen als reguläre Arbeitszeit anerkannt bekamen? Wenn ja, seit wann, und was hat der Senat unternommen?