Die folgenden Gerichtsentscheide des OLG Bremen und des Kammergerichts Berlin griffen diesen Hinweis auf und entschieden entsprechend gegen die Kläger. Das Verfassungsgericht hat es aber offengelassen, wie es in der Sache selbst entschieden hätte. Soweit zur Rechtslage.
Alles in allem kann gesagt werden, daß die überwiegende Anzahl der Urteile die Anwendung der Brechmittel auch unter Gewaltanwendung nicht als rechtswidrig ansehen. Gleichwohl, meine Damen und Herren, gilt auch hier, daß nicht alles gemacht werden muß, was rechtlich möglich wäre. Der Innensenator hat sich anders entschieden. Ich darf aber in diesem Zusammenhang ausdrücklich folgendes festhalten:
Der beantragende Polizeibeamte, der anordnende Staatsanwalt und der durchführende Arzt haben jeder für sich und seinen Bereich die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu prüfen. Diese Prüfung im Einzelfall kann ihnen auch kein Innensenator und keine CDU-Fraktion abnehmen.
Die Durchführung der Brechmittelvergabe darf nur nach den Regeln der ärztlichen Kunst und nur dann erfolgen, wenn keine Nachteile für die Gesundheit des Betroffenen zu befürchten sind; so der Gesetzestext.
Wie wichtig diese Hinweise sind, zeigen Zahlen, wie sie zur Zeit aus Bremen und Berlin kolportiert werden. Sie zeigen,
daß die von uns durchgesetzte Evaluierung tatsächlich unverzichtbar ist. Wenn in Berlin angeblich 40 Prozent und in Bremen sogar 50 Prozent des Brechmitteleinsatzes keine Beweismittel zutage gefördert haben,
dann wäre nach meinem Dafürhalten in diesen Fällen leichtfertig eine die körperliche Unversehrtheit und die persönliche Freiheit beeinträchtigende Maßnahme angeordnet worden, und das, meine Damen und Herren, wäre nicht hinnehmbar.
Sollten in Hamburg, Herr Wersich, am Ende der Untersuchung ähnliche Ergebnisse festgestellt werden, wäre aus meiner Sicht ein Festhalten an diesem Mittel – unabhängig davon, wie wir persönlich dazu stehen – unverantwortlich und politisch nicht durchzuhalten.
Wir haben uns letztlich darauf eingelassen, weil sie – wie die Videoüberwachung, das verschärfte Vorgehen gegen Konsumenten und die geplante Sondernutzungsvergabe – ausdrücklich auf den Hauptbahnhof beschränkt bleiben sollen und uns signalisiert wurde, daß es die von uns durchgesetzten Hilfemaßnahmen nur im Paket geben würde.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zum Schluß kommen. Mit dem neuen Drogenkonzept erfolgt nicht der ganz große Wurf.
Ungelöst, Frau Blumenthal, bleibt die Frage, wo die Abhängigen ihren Stoff herkriegen sollen. Die kontrollierte Abgabe von Heroin bleibt deshalb auf der Tagesordnung und muß endlich einer Lösung zugeführt werden. Damit würde zumindest einem Teil der Szene der Beschaffungsdruck genommen, und sie müßten ihren Stoff nicht mehr illegal auf der Straße erwerben und konsumieren. Gut wäre es auch, wenn Senator Scholz noch einige Worte darüber verlieren würde, wie er ein Vertreiben der Szene in andere Stadtteile verhindern will.
wäre eine schnelle Reaktion unabdingbar. Die GAL wird eine Verlagerung der Szene in andere Quartiere nicht hinnehmen. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zuerst möchte ich Ihren Blick auf die Senatsbank lenken. Mich irritiert es, daß letzte Woche, als diese Pressekonferenz war, fünf Senatorinnen und Senatoren anwesend waren. Heute, wenn es um die Bürgerschaft geht, scheint es nicht so wichtig zu sein, daß diese fünf Senatoren auch kommen. Das als Vorbemerkung und zur Wertung des Parlamentes.
Jetzt geht es aber darum, was wir zu der Änderung des SOG im Hinblick auf das Beschwerdeverfahren und den CDU-Antrag sagen. Ich hatte mir auch das Zitat von Herrn Mahr herausgesucht. Da ist mir Herr Vahldieck zuvorgekommen, wobei Herr Vahldieck die Antwort schon mitgeliefert hat. Herr Mahr hatte gefragt:
Seine Antwort war klar: Für sehr blöd. Sie haben es richtig erfaßt, daß man jetzt fragen muß: Für wie blöd halten CDU, SPD und GAL eigentlich die Menschen in dieser Stadt? Der Gag war jetzt bei Ihnen.
Interessant ist, daß Herr Mahr gerade versucht hat, uns vorzustellen, was an diesem Konzept eigentlich neu ist. Die Überschrift, Herr Mahr, lautet „Neues Konzept für St. Georg“. Zu dem zweiten Druckraum stellen wir erst einmal fest, daß Sie das, glaube ich, nicht ganz korrekt wiedergegeben haben. Der zweite Druckraum für St. Georg ist, bevor Herr Scholz diesem Parlament beiwohnte, von GAL und SPD immer als notwendige Maßnahme beschrieben worden. Sie wollten es auch als Hilfsangebot haben. Sie hatten ausnahmsweise einmal Schwierigkeiten mit Ihrem Bezirk, aber die große Koalition ist schon länger aufgelöst, und auch sonst hat der Senat eigentlich nie Schwierigkeiten mit renitenten Bezirken gehabt.
Der zweite Fixerraum jedenfalls war – und das ist viel wichtiger – zwischen SPD- und GAL-Regierungsfraktion immer unstrittig.
Der zweite Punkt: Die Verlagerung der Einrichtung der Guttempler. Das ist allerdings auch kein neuer Punkt. Das ist schon lange in der Diskussion gewesen und kommt jetzt erst mit Verzögerung zur Umsetzung.
Auch der dritte Punkt, der uns als neues Konzept angepriesen wird, nämlich, daß der Modellversuch für die Heroinabgabe in St. Georg stattfindet. Das ist auch nicht richtig neu, sondern ist schon seit Jahren debattiert und hilft vor allen Dingen auch nicht Süchtigen, die Crackprobleme haben.