Erstens: Das, was Sie zur Begründung einer möglichen Steuererhebung für Zweitwagen vortragen, ist so hanebüchen, daß man gar nicht weiter debattieren kann. Es ist völlig absurd, sich vorzustellen, daß solche Rechtsnormen in Deutschland gelten sollten.
Zweitens: Zu dem Verkehr gibt es eine Reihe von Vorschlägen, die nach dem Motto laufen, wie die CDU sonst ihre Anträge macht, nämlich alles Gute soll gut werden, und wir schlagen immer 10 Millionen DM auf das drauf, was die Regierung sowieso tut.
Sie haben vielleicht gelernt – nur als Beispiel –, daß die Bürgerschaft im letzten Jahr etwa 17 Millionen DM für den Bau der Velorouten beschlossen hat. Um die zu bauen, um das Geld auszugeben, wird man sicherlich noch das nächste Jahr brauchen. Jetzt sagt die REGENBOGEN-Gruppe, jetzt schlagen wir noch mal was raus, nämlich 40 Millionen DM. Das macht ja nichts. Sie wissen alle genau – oder vielleicht wissen Sie es auch nicht –, daß das Gesamtprojekt Velorouten auf Gesamtkosten von etwa 80 Millionen DM geschätzt worden ist und daß das in den nächsten Jahren gebaut werden soll.
Was soll also diese Forderung? Nichts. Es ist belanglos, es ist einfach nur dahergeredet. Zu diesem Dahergerede gehören auch so nette Sätze, die einfach falsch sind. Der Verkehr ist nicht der größte Klimakiller in diesem Lande, sondern der Anteil des Verkehrs an der CO2-Produktion ist strittig, aber er beträgt auf keinen Fall mehr als 30 Prozent.
Es ist mittlerweile so, daß wir alle wissen, daß das zwischen Bundesumweltamt und allen übrigen Leuten, die darüber rechnen, relativ unstrittig ist, daß die direkten Kosten der Straßen in etwa äquivalent sind mit den Steuern, die für das Autos und das Benzin erhoben werden. Was strittig ist – und das kann man nun wirklich nicht als Subvention bezeichnen –, ist die Frage der sogenannten externen Kosten. Darüber gibt es viele Berechnungen und Möglichkeiten. Aber es ist völlig absurd zu sagen, weil durch den Autoverkehr Schadstoffe ausgestoßen werden, sei das Auto hoch subventioniert.
Dafür verwendet man in Deutschland ein anderes Wort. Da sagt man, die bezahlen nicht die Kosten der Schäden, die sie verursachen. Aber einfach so daherzureden und zu sagen, wir wissen alle, daß das Auto hoch subventioniert und der Verkehr der größte Klimakiller ist, beweist nur die Qualität des ganzen Antrages. Er ist schlichter Schrott.
Daß der Kollege Schmidt als Reaktion darauf so um sich schlagen muß, tut mir schon fast leid. Martin Schmidt, du sagst selber, daß der Verkehr heute bereits einen Anteil von 30 Prozent am Klimakiller CO2 hat. Es gibt auch die Zahl 39 Prozent, die von einigen vertreten wird. Es gibt da eine gewisse Spanne, aber das ist sogar die offizielle Zahl der Bundesregierung, daß der Verkehr derjenige ist, dessen Ausstoß in den nächsten Jahren noch am meisten steigen wird, und dieses gegenwärtig nicht verhindert wird. Das ist ein großes Problem.
Ich möchte noch etwas zu der Zweitautosteuer sagen. Nun ist es so, daß wir gerne die Idee ausschließlich für uns in Anspruch nehmen würden. Das ist leider nur in Ansätzen richtig, weil es diese Ideen auch schon im Zusammenhang mit dem Deutschen Städtetag gab. Das muß ich zugeben. Auch dort gibt es lange juristische Ausführungen darüber, was unter Örtlichkeit, was unter Verbrauchs- und Aufwandsteuern zu verstehen ist. Aber dem Ganzen vorzuwerfen, es sei nicht möglich, ist in dem Zusammenhang schlicht bösartig und soll auch gar keinen anderen Zwecken folgen.
Ich finde, daß der Antrag, auch in seinen Details, ein sehr schöner Antrag ist, und ich stelle ihn Ihnen noch einmal anheim.
Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann lasse ich über den Antrag aus der Drucksache 16/6351 abstimmen.
Wer möchte ihn annehmen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist der Antrag mit sehr großer Mehrheit abgelehnt.
Ich rufe nunmehr die Tagesordnungspunkte 22 und 88 auf: Drucksachen 16/6309 und 16/6350: Mitteilung des Senats: Abschlußbericht der Kommission Gesetzesüberprüfung Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 GG zur Überprüfung der Ausgestaltung wichtiger Hamburger Gesetze und Vorschriften unter Einbeziehung behinderter Menschen und ihrer Verbände im Hinblick auf das Benachteiligungsverbot nach Artikel 3 GG und Stellungnahme des Senats sowie Antrag der Gruppe REGENBOGEN – für eine neue Linke: Hamburgisches Gleichstellungsgesetz für Menschen mit und ohne Behinderung.
[Senatsmitteilung: Abschlußbericht der Kommission Gesetzesüberprüfung Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 Grundgesetz – Überprüfung der Ausgestaltung wichtiger Hamburger Gesetze und Vorschriften unter Einbeziehung behinderter Menschen und ihrer Verbände im Hinblick auf das Benachteiligungsverbot nach Artikel 3 GG und Stellungnahme des Senats – Drucksache 16/6309 –]
[Antrag der Gruppe REGENBOGEN – für eine neue Linke: Hamburgisches Gleichstellungsgesetz für Menschen mit und ohne Behinderung – Drucksache 16/6350 –]
Den Antrag der Gruppe REGENBOGEN – für eine neue Linke möchte die CDU-Fraktion an den Sozialausschuß überweisen. Zu dem Antrag der Gruppe REGENBOGEN – für eine neue Linke liegt Ihnen als Drucksache 16/6398 ein gemeinsamer Antrag der GAL- und der SPD-Fraktion vor.
[Zusatzantrag der Fraktionen der GAL und der SPD: Hamburgisches Gleichstellungsgesetz für Menschen mit und ohne Behinderung – Drucksache 16/6398 –]
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Name der Kommission ist unaussprechlich, und ich erlaube mir, das sehr undramatisch zu verkürzen, und sage, es handelt sich um die Kommission nach Artikel 3 Grundgesetz.
Diese Kommission hat den Auftrag gehabt, hamburgische Gesetze und Verordnungen daraufhin zu überprüfen, ob sie mit dem Rechts- und Wesensgehalt unserer neuen Verfassungsinstitution zum Thema Benachteiligungsverbot von Behinderten harmonieren.
Diese Kommission, die unter der Leitung von Frau Professor Dr. Rath zwei Jahre tätig war, hat exzellente Arbeit geleistet. 40 Gesetze und Vorschriften wurden minutiös überprüft, und dabei ist man nicht am Wort der Gesetze kleben geblieben, sondern hat – wie man nachvollziehen konnte – im erheblichen Umfange wichtige politische Diskussionen geführt.
Ich möchte als erstes Frau Professor Rath und allen Mitgliedern dieser Kommission, die aus den Behindertenverbänden kommen und in vielen Sitzungen und Arbeitskreisen mitgewirkt und ihren Sachverstand und Kompetenz eingebracht haben, den herzlichen Dank dieses Parlaments erklären.
Dies gilt meiner Ansicht nach natürlich auch für Behördenvertreter und insbesondere für den Senatsbeauftragten für Behindertenfragen, die sich an dieser Arbeit genauso fachkundig beteiligt haben und engagiert zu Werke gegangen sind.
Festzustellen bleibt zunächst einmal, daß es eine übereinstimmende Auffassung aller Arbeitsgruppenteilnehmer gibt, daß die geprüften Gesetze und Verordnungen keine direkt diskriminierenden Regelungen nach Artikel 3 Grundgesetz enthalten. Nun könnte man als Abgeordneter das Buch zuklappen und sagen, na bitte, das war es, erledigt. Da kann ich an dieser Stelle nur sagen: Vorsicht, meine Damen und Herren. So sollte man nicht verfahren, weil auch in dieser schwierigen Frage ein altbekannter Grundsatz gilt, daß es ein Unterschied ist, ob man recht hat oder ob man recht bekommt. Gerade die Mitglieder, die an dieser Kommission mitgearbeitet haben, haben festgestellt, daß einerseits zwar keine diskriminierenden Rechtstatbestände da sind, daß aber in der praktischen Umsetzung dessen, was in den Gesetzen steht, in der Tat Diskriminierung vorkommt. Es gibt vielerlei Barrieren in dieser Stadt. Es gibt Barrieren in Bauten und im Verkehr, es gibt Barrieren in Gesetzen, und es gibt sehr viele Barrieren in Köpfen, und, ich glaube, um die letzteren müssen wir uns vielleicht noch dringender kümmern als um die Barrieren aus Beton und Stahl.
Tatsache ist, daß die Kommission eine Vielzahl von sehr ernst zu nehmenden Empfehlungen abgegeben hat, die sowohl auf Ergänzung der gesetzlichen Bestandteile abzielen als auch auf die praktische Umsetzung. Wir haben deshalb eine wahre Fundgrube für Aufträge an Gestaltung von Behindertenpolitik in der Zukunft und vor allem Aufträge, Diskriminierung im Alltagsleben zu vermeiden. Diskriminierung, meine Damen und Herren, findet nicht nur durch aktives Handeln, sondern zum Teil auch durch Unterlassen und auch durch Ignoranz statt, etwa durch unbedachtes Mitleid oder Bevormundung von Betroffenen. Das scheint mir – jedenfalls in der Aktualität – ein Problem zu sein, unter dem die Behinderten und ihre Angehörigen ganz besonders leiden.
Ich möchte bei dieser Gelegenheit ankündigen, daß wir die Empfehlung dieser Kommission sehr ernst nehmen und sie in unsere politische Arbeit einbauen werden. Ankündigen will ich für die SPD-Fraktion im besonderen, daß wir uns des Themas „Lebenssituation behinderter Mädchen und Frauen“ in der kommenden Legislaturperiode speziell annehmen wollen, weil wir glauben, daß es dort in der Tat einen besonderen Nachholbedarf gibt.
Soweit zu diesem Kommissionsbericht und dem Dank des Parlaments für diese wirklich außergewöhnlich wichtige Arbeit, die dort geleistet worden ist. Wir werden am Ende zu prüfen haben, meine Damen und Herren, was davon von denjenigen, die daran mitgewirkt haben, in der Praxis auch wirklich umgesetzt wird.
Der zweite Teil meiner Rede bezieht sich auf den Antrag von REGENBOGEN, nämlich ein sogenanntes Gleichstel
lungsgesetz in Hamburg mal eben zu beschließen. Das war dann doch die Überraschung, meine Damen und Herren, daß uns zum Ende der Legislaturperiode vor wenigen Tagen ein solcher Gesetzentwurf erreichte und REGENBOGEN anscheinend ernsthaft meint, daß man einen solchen Gesetzentwurf mal eben schnell beschließt. Das wird so nicht passieren. Ich glaube zu wissen, daß auch die ursprünglichen Autoren, die nicht vom REGENBOGEN stammen, wie wir alle wissen, sondern aus dem Kreise der Behindertenverbände kommen, nicht erwartet haben, daß ihr Gesetzentwurf eins zu eins mal eben vom Parlament beschlossen wird, sondern daß es eine wichtige Diskussionsanregung ist. Dafür ist es nun parlamentarisch in der Tat sehr spät. Wir haben heute und morgen die letzte Parlamentssitzung vor der Sommerpause, und danach wird es noch, wie wir wissen, eine Haushaltseinbringung im September geben, und anschließend stehen die Wahlen bevor.
Darüber hinaus, meine Damen und Herren, ist es schon etwas merkwürdig, wenn man weiß – und natürlich weiß REGENBOGEN das, wie alle anderen Fachleute der anderen Fraktionen auch –, daß die Bundesregierung einen weitgehend fertiggestellten und abgestimmten Gesetzentwurf für ein entsprechendes Gesetz auf Bundesebene vorgelegt hat und es zum Teil, wenn ich es richtig sehe, jedenfalls in den Gesetzentwürfen nicht nur Ähnlichkeiten in den grundsätzlichen Fragen, sondern auch wortmäßige Deckungsgleichheit in vielen Passagen gibt. Von daher stellt sich jedenfalls in den allgemeinen Teilen der Gesetze die Frage, ob es sinnvoll ist, diese Gesetze auf Bundesebene und auf Landesebene zu beschließen. Ich will das für uns verneinen. Allerdings ist es materiell so – das ist uns auch bewußt –, daß natürlich in diesem Bundesgesetz viele Fragen behandelt sind, zum Beispiel insbesondere die Frage des Verbandsklagerechtes, wo es Beschränkungen gibt, die sich dann bei Aktivitäten der Verbände auf bundesgesetzliche Regelungen erstrecken würden. Von daher gibt es wahrscheinlich Klärungs- und Nacharbeitsbedarf für entsprechende landesgesetzliche Aktivitäten.
Unser konkreter Vorschlag ist nicht, was vielleicht manch einer erwartet hat, daß wir diesen Antrag in den Ausschuß überweisen. Der Ausschuß wird unter normalen Umständen nicht mehr tagen, weil es dafür keine Terminsetzungen gibt. Darüber hinaus habe ich den Eindruck, wenn mir diese Bemerkung einmal gestattet sei, daß der REGENBOGEN ohnehin kein besonderes Interesse am Sozialausschuß hat. In den letzten zehn Sitzungen hat eine einzige Sitzung stattgefunden, an der der REGENBOGEN überhaupt körperlich vertreten war. Von geistiger Vertretung will ich nicht einmal reden.