Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Gesetz zum Öffentlichen Gesundheitsdienst ist notwendig und überfällig. Es widersteht allerdings leider nicht der Versuchung, allen alles mögliche zu versprechen. In vielen Phasen ist dieses Gesetz oft mehr politische Ankündigung, als daß es wirklich konkrete Ziele umsetzt. Verstärkt wird der Eindruck leerer Versprechungen dadurch, daß keine finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt werden sollen, sondern lediglich umgeschichtet werden soll. Jeder, der die Situation in den Bezirken kennt, weiß, daß dort bisher alles mögliche eingespart wurde, also ein großer Spielraum für Umschichtungen nicht da ist. Statt dessen wird auf Gebührenerhöhungen hingewiesen.
Dennoch ist das Gesetz notwendig. Wir haben gemeinsam mit den anderen Fraktionen auch unsere Vorstellungen einbringen können, besonders die Stärkung der gesundheitlichen Eigenverantwortung, die Beteiligung der Selbsthilfe und die starke Rolle der Wohlfahrtsverbände im Sinne einer Subsidiarität. Deshalb können auch wir dem Gesetz zustimmen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der Tat ist das Gesetz ein guter, ein notwendiger, aber auch ein überfälliger Schritt. Es gibt sicherlich eine nicht unerhebliche Reihe von Punkten, wo ich sagen würde, da geht das Gesetz nicht weit genug. Ich erspare es mir, Ihnen das aufzulisten und Ihnen noch einmal deutlich zu machen, welche Kritik wir am Verfahren gehabt haben. Dieses Gesetz ist ein guter und notwendiger Schritt. Wir werden diesem Antrag zustimmen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst bei allen Abgeordneten bedanken, die sich in die Debatte eingebracht haben, und zwar über alle Fraktionen hinweg. Gerade bei diesem Gesetz war Kooperation anstatt Konfrontation eine gute Situation innerhalb des Gesundheitsausschusses. Es war gut und richtig, daß wir dieses Gesetz so auf den Weg gebracht haben. Besonderer Dank gilt natürlich auch den Mitgliedern der Regierungsfraktionen, die insbesondere auch den Diskussionsprozeß im Senat mit begleitet haben. Es gab sehr viele Debatten im Rahmen des Dialogs Gesundheit. Wir haben nicht nur die Fraktionen einbezogen, sondern auch die Bezirke, die Gesundheitsämter, die Ärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung. Alle waren an dem Gesetzentwurf beteiligt und haben – und das ist das Ergebnis dieses Prozesses – auch ihre Position mit eingebracht, um einen wirklich modernen Öffentlichen Gesundheitsdienst zu kreieren. Insofern freut es mich sehr, daß über alle Fraktionen hinweg angekündigt wird, diesem Gesetz auch zuzustimmen. So oft kommt das in der Bürgerschaft nicht vor, wie wir heute an anderer Stelle schon erlebt haben.
Insofern bedanke ich mich zunächst auch bei Ihnen, daß es gelungen ist, denn es ist in der Tat so, Herr Zamory, daß das Gesetz lange überfällig war. Auf der Grundlage von 1937 kann man in diesem Jahrtausend nicht arbeiten. Ich glaube, es ist jetzt auch so reif, daß wir sagen können, daß wir ein gutes Gesetz vorgelegt haben.
Ich möchte mich an dieser Stelle aber auch bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Behörde bedanken,
denn sie haben im Rahmen dieses Gesetzes sehr viel Arbeit gehabt, sehr viel Diskussionsprozesse geführt, und das soll an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben.
Wir haben in Hamburg schon eine über hundertjährige Tradition bezogen auf den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Denken Sie an die Cholera-Epidemie und dann danach folgend all die Dinge, die eingerichtet worden sind und auch heute noch in Hamburg bestehen. Das großartige HygieneInstitut oder auch der Hafenärztliche Dienst oder das Bernhard-Nocht-Institut, alles Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes. Manchmal habe ich den Eindruck, daß wir es gar nicht so sehr wahrnehmen, daß diese Institutionen wirklich Eckpfeiler eines Öffentlichen Gesundheitsdienstes sind, die sogar international anerkannt und angesehen sind.
Darüber hinaus haben wir jetzt noch ein Impfzentrum und regionale Impftage eingerichtet, um auch dem Thema der Infektion und der Vorbeugung Rechnung zu tragen. Wir haben darüber hinaus im Zusammenhang mit dem Infektionsschutzgesetz ein neues Meldesystem eingeführt. All diejenigen, die sich über Infektionskrankheiten in Hamburg informieren wollen, und zwar ziemlich zeitnah, nämlich alle zwei Wochen, können sich jetzt ins Internet einklinken und das sogenannte Infekt-Info anklicken, um dann zu sehen, wie der aktuelle Stand der Infektionen hier in Hamburg ist.
An zahlreichen Stellen wird deutlich, daß die Infrastruktur in Hamburg in bezug auf den Öffentlichen Gesundheitsdienst sehr gut ist. Wir haben besondere Beratungsangebote für Eltern und Kinder, aber auch für alte Menschen, für chronisch Kranke und für abhängige Kranke. Alle gesundheitsfördernden Angebote sind gut vernetzt, aber die Gesundheitsförderung, Gesundheitsberichterstattung und Gesundheitshilfen haben jetzt hohe Priorität im neuen öffentlichen Gesundheitsgesetz. Ich denke, daß insbesondere die Gesundheitsberichterstattung eine wichtige Voraussetzung dafür ist, auch die Gesundheitsplanung zu organisieren. Denken Sie an die neueste Stadtdiagnose 2, die eine sehr gute Arbeitsgrundlage nicht nur für die Institutionen ist, sondern zum Beispiel auch für bezirkliche Gesundheitspflegekonferenzen, die dann auch dazu führen könnten, die Arbeit innerhalb der Bezirke noch zu verbessern. Das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst hat eine Leitkonzeption. Die heißt:
Analyse der gesundheitlichen Situation, Bewertung dieser Situation und dann auch entsprechende gesundheitsfördernde Maßnahmen.
Dieses Gesetz berücksichtigt auch neueste Erkenntnisse im Bereich des Public health und darüber hinaus auch Erfahrungen aus anderen Ländern. Ich glaube, wir können über dieses neue Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst sehr froh sein, und ich hoffe und wünsche, daß die Leitlinien, die in diesem Gesetz dargestellt worden sind, nun auch mit Leben erfüllt werden und wir dann in Hamburg diese Modernisierung voranbringen. Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung.
Wer das Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Hamburg mit den soeben angenommenen Änderungen beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist das Gesetz einstimmig in erster Lesung beschlossen.
Wer das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist das Gesetz auch in zweiter Lesung und somit endgültig beschlossen worden.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 59 auf, Drucksache 16/6289: Bericht des Haushaltsausschusses zur Kostenentwicklung der Maßnahme „Hamburg als Standort für die Produktion und die Endlinienfertigung des Airbus A380“.
[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 16/5991: Kostenentwicklung der Maßnahme „Hamburg als Standort für die Produktion und die Endlinienfertigung des Airbus A380“ Haushaltsplan 2001 Titel 7500.831.01 „Kapitaleinlage für die Projektierungsgesellschaft DA-Erweiterung GmbH & Co KG“ hier: Nachbewilligung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 150 Millionen DM (Senatsvorlage) – Drucksache 16/6289 –]
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es geht dieses Mal nicht um eine allgemeine Debatte über den Airbus, es geht nicht um die Frage, ob das Projekt vernünftig ist oder nicht, sondern es geht dieses Mal um die Frage, ob die 150 Millionen DM, die mit dieser Drucksache mal eben nachgeschoben worden sind, berechtigt sind, warum sie berechtigt sind und inwieweit es noch viel größere Haushaltsrisiken gibt, die wir in Höhe von fast 1 Milliarde DM vermuten.
Das ist das Thema heute und nicht eine allgemeine Debatte, wobei mir dazu auffällt, daß der Senat und gerade auch der Wirtschaftssenator in den letzten Jahren eine besondere Gabe dafür haben, relativ große Milliardenprojekte zu haben, bei denen eigentlich unklar ist, wie die finanziert sind. Eines dieser Projekte – und darunter leidet die Stadt und vor allen Dingen auch ein Stadtteil – ist Altenwerder, wo die Finanzierung in den nächsten Jahren praktisch auf Pump gemacht wird.
Eine zweite Sache ist eine Drucksache, die gegenwärtig durch die Bürgerschaft zieht, wo eine Messe neu geplant wird und wo eigentlich völlig unklar ist, wie die Kosten in
Die dritte Sache ist die EADS, wo die Finanzierung – wie wir wissen – auch noch nicht feststeht und wir nach unserer Befürchtung scheibchenweise immer mehr salamiartig neue Forderungen bekommen.
Die Begründung für die 150 Millionen DM, die jetzt noch mal schnell nachgeschoben werden müssen – wobei wir uns noch einmal klarmachen müssen, daß es bisher um 520 Millionen DM ging, die notwendig sind, um das Mühlenberger Loch zuzuschütten –, ist, daß man plötzlich feststellt, daß dafür 670 Millionen DM notwendig sind, um das Mühlenberger Loch zuzuschütten. Alle, die in der Zeit die Zeitung interessiert gelesen haben, werden wissen, daß die Begründung war, daß das mit der Zeit nicht so richtig hingehauen hat, da doch dieses Gerichtsverfahren war. Alle wissen, das Gerichtsverfahren, ach, solch ein Mist, so teuer, diese blöden Leute, die da geklagt haben, das ist ja alles so teuer geworden. Das steht – natürlich nicht mit diesen Worten –, sinngemäß auch in der Drucksache, daß es im wesentlichen darauf zurückzuführen ist, daß die notwendige Aufschüttung von zwölf Monaten auf acht Monate reduziert worden ist.
Jetzt denken wir noch einmal nach: Im September gab es die Drucksache, das könnte durchaus hinkommen, zwölf Monate auf acht Monate reduziert. Wenn wir uns daran erinnern, lag da noch nicht einmal die Entscheidung vor, ob die EADS den A380 bauen will. Der Senat selbst hat gesagt, daß er darauf warte, daß die EADS dementsprechend entscheidet. Nur dann sei man in der Lage, das Mühlenberger Loch mit einigermaßen vernünftiger Sicherheit zuzuschütten
Die Drucksache erzählt auch eine Geschichte, die so gar nicht sein kann. Mit den Aufschüttungsmaßnahmen hätte man frühestens Ende Dezember beginnen können und nicht, wie es fälschlicherweise in der Drucksache steht, von zwölf auf acht Monate reduziert. Es hätten höchstens ein bis zwei Monate sein können; und das soll mal eben 150 Millionen DM mehr kosten. Überlegen Sie einmal, ob bei jedem Ihrer Etats 150 Millionen DM drin sind. Das ist unglaubwürdig.
Zweitens ist es völlig überraschend, meine Damen und Herren, daß diese 150 Millionen DM nicht etwa für die 140 Hektar als Teil des Mühlenberger Lochs notwendig sind, sondern nur für 11 Hektar, nämlich für die, die im September 2002 zur Realisierung kommen sollen. Das halten wir ebenfalls für nicht glaubwürdig.