Protokoll der Sitzung vom 12.07.2001

Wer möchte der Änderung des Flächennutzungsplans zustimmen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieses einstimmig so beschlossen.

Wer möchte das Gesetz über den Bebauungsplan Rahlstedt 109 beschließen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieses einstimmig bei einer Reihe von Stimmenthaltungen so beschlossen.

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu? –

(Der Senatsvertreter gibt seine Zustimmung zu er- kennen.)

Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist nicht der Fall.

Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist das Gesetz auch in zweiter Lesung einstimmig bei einer Reihe von Stimmenthaltungen beschlossen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 38, die Drucksache 16/6336, Bericht des Umweltausschusses zum Thema „Konzertierte Aktion zur Bekämpfung von Graffitischäden“.

[Bericht des Umweltausschusses über die Drucksache 16/5416: Konzertierte Aktion zur Bekämpfung von Graffitischäden (CDU-Antrag) – Drucksache 16/6336 –] Wer stimmt der Ausschußempfehlung zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieses mehrheitlich so beschlossen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 42,Drucksache 16/6217, Bericht des Jugend- und Sportausschusses zum Thema Bessere Rückholquoten beim Unterhaltsvorschuß.

[Bericht des Jugend- und Sportausschusses über die Drucksache 16/5521: Bessere Rückholquoten beim Unterhaltsvorschuß (CDU-Antrag) – Drucksache 16/6217 –]

Wer stimmt Ziffer 1 der Ausschußempfehlung zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dieses ist mehrheitlich so beschlossen.

Wer möchte Ziffer 2 beschließen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist dann einstimmig so beschlossen.

Ich rufe auf Tagesordnungspunkt 54, Drucksache 16/6273, Bericht des Haushaltsausschusses zur Gründung des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek und Erweiterung des Gerichtsbezirks Hamburg-Harburg, Änderung des Haushaltsplans 2001, Gesetz zur Gründung eines Amtsgerichts Hamburg-Barmbek.

[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 16/5926:

Gründung des Amtsgerichts Hamburg-Barmbek und Erweiterung des Gerichtsbezirks Hamburg-Harburg Änderung des Haushaltsplans 2001 Gesetz zur Gründung eines Amtsgerichts Hamburg-Barmbek – Drucksache 16/6273 –]

Mir ist hierzu ein Wortbeitrag angekündigt nach Paragraph 26 Absatz 6 der Geschäftsordnung. Die Abgeordnete Dr. Kähler hat das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Keine Sorge, es geht ganz schnell.

(Dr. Michael Freytag CDU: Das behaupten immer alle!)

Wir beschließen mit dieser Drucksache über die Neugründung eines Amtsgerichts, über die erste von zwei Neugründungen, die das zu große Amtsgericht Hamburg-Mitte entlasten sollen. Damit kommt eine sehr lange Planung zum Ende. In diesem Zusammenhang war die Zukunft des Familiengerichts Hamburg-Mitte überaus strittig. Es sollte nach den ursprünglichen Plänen des Senats auf drei Standorte aufgeteilt werden: auf die zwei neugegründeten Amtsgerichte und auf das alte Amtsgericht Hamburg-Mitte. Dieser Plan war bei näherem Hinsehen wenig sinnvoll.

Wir haben es dem Senat in einem sehr mühsamen Prozeß abgerungen, daß das Amtsgericht Hamburg-Mitte als Einheit erhalten bleibt. Dieser von allen drei Fraktionen formulierte politische Wille hat Eingang gefunden in die Drucksache. Um das zu vollenden, braucht es jetzt allerdings eine Verordnung des Senats, die noch die Zuweisung an die neuen Gerichte machen muß. Der Senat hat zugesagt, daß diese Verordnung noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet wird. Für meine Fraktion zumindest kann ich sagen, daß unsere Zustimmung zu dieser Drucksache heute damit verbunden ist, daß diese Senatsverordnung noch kommt, um das Ganze dann zu vollenden. Ein Entwurf dazu existiert schon. Den hat man uns im Rechtsausschuß vorgelegt.

Ich möchte hier anmahnen, daß der Senat an dieser Stelle Wort hält und seine Zusage gegenüber dem Parlament einhält.

(Beifall bei der GAL und vereinzelt bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen nach Paragraph 26 Absatz 6 der Geschäftsordnung sehe ich nicht.

Wer schließt sich der Ausschußempfehlung an und stimmt den in Ziffer 2 des Senatsantrags beantragten Haushaltsplanänderungen zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieses bei einigen Stimmenthaltungen einstimmig beschlossen.

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu? –

(Der Senatsvertreter gibt seine Zustimmung zu er- kennen.)

Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist nicht der Fall.

Wer will die soeben in erster Lesung beschlossenen Änderungen in zweiter Lesung beschließen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieses auch in zweiter Lesung einstimmig bei einigen Stimmenthaltungen beschlossen worden.

Wer möchte, wie vom Ausschuß empfohlen, das Gesetz zur Gründung eines Amtsgerichts Hamburg-Barmbek be

(Vizepräsident Berndt Röder)

A C

B D

schließen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieses einstimmig bei wenigen Stimmenthaltungen so beschlossen.

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu? –

(Der Senatsvertreter gibt seine Zustimmung zu er- kennen.)

Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist nicht der Fall.

Wer will das soeben in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist das Gesetz auch in zweiter Lesung einstimmig bei wenigen Stimmenthaltungen beschlossen. Im übrigen hat die Bürgerschaft Kenntnis genommen.

Tagesordnungspunkt 55, Drucksache 16/6274, Bericht des Haushaltsausschusses zum Thema Ausschreibungsergebnis und Finanzierung Neubau Klinikum Barmbek.

[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 16/6080: Ausschreibungsergebnis und Finanzierung Neubau Klinikum Barmbek – Drucksache 16/6274 –]

Wer schließt sich der Ausschußempfehlung unter dem zweiten Spiegelstrich an und stimmt der Finanzierung zu? – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieses bei wenigen Stimmenthaltungen einstimmig so beschlossen.

(Zuruf)

Wenn das eine Gegenstimme war, würde ich Sie herzlich bitten – ich notiere das entsprechend –, sich in Zukunft ein Stück vorher zu melden, wenn ich Gegenstimmen sage, und nicht erst bei Enthaltungen.

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat einer sofortigen zweiten Lesung zu? –

(Der Senatsvertreter gibt seine Zustimmung zu er- kennen.)

Das ist der Fall. Gibt es Widerspruch aus dem Hause? – Das ist nicht der Fall.

Wer will den soeben in erster Lesung gefaßten Beschluß in zweiter Lesung fassen? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist das Gesetz auch in zweiter Lesung mit sehr großer Mehrheit und damit endgültig beschlossen worden. Im übrigen hat die Bürgerschaft Kenntnis genommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 56, Drucksache 16/6275, Bericht des Haushaltsausschusses über die Fortsetzung des Sonderprogramms zur Beseitigung von Straßenschäden.

[Bericht des Haushaltsausschusses über die Drucksache 16/6045: Fortsetzung des Sonderprogramms zur Beseitigung von Straßenschäden Haushaltsplan 2001 Kapitel 6300 „Tiefbau“ Titel 535.81 „Betriebsausgaben für öffentliche Straßen und Wege, Brücken, Tunnel und sonstige Ingenieurbauwerke, Rahmenzuweisungen an die Bezirke“ sowie Titel 741.14 „Grundinstandsetzung von Straßen“ Bereitstellung von zusammen 10 000 000 DM – Drucksache 16/6275 –]

Wer stimmt, wie vom Ausschuß empfohlen, den beantragten Ansatzveränderungen zu? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Dann ist dieses mit sehr großer Mehrheit so beschlossen.

Es bedarf einer zweiten Lesung. Stimmt der Senat derselben zu? –

(Der Senatsvertreter gibt seine Zustimmung zu er- kennen.)