und wie gern sie miteinander zu tun haben. Aber Ihr Antrag zeigt ganz deutlich, daß sie auch die Grenzen der Bereicherung sehen. Wo sich die Bereicherung bei einem Teil als Benachteiligung oder Behinderung beim anderen herausstellt, muß gehandelt werden. Das geschieht mit diesem Antrag.
Ich frage mich allerdings, ob die logische Folgerung nicht wäre, meinen abgelehnten Antrag zum bedürfnisorientiert getrennten Unterricht in den Fächern noch einmal zu überdenken.
Aber vielleicht bringen Sie ihn in ein paar Wochen modifiziert wieder ein; das ist inzwischen ja Praxis geworden. Ihrem Antrag stimmen wir aber zu.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Alles, was Frauen und Mädchen fördert, ist grundsätzlich erst einmal zu befürworten; insofern natürlich auch dieser Antrag. Da meine beiden Vorrednerinnen in dieser Frage schon zu dem Aspekt von Gleichstellung ausführlich Stellung genommen haben, möchte ich noch auf einen anderen Punkt eingehen, der mir in diesem Zusammenhang auch wichtig war. Er kommt insbesondere in dem Punkt 4 des Antrags zum Ausdruck, in dem es um Beteiligung geht. Wenn wir das wollen, was meine beiden Vorrednerinnen ausgedrückt haben, gilt es, alle Kinder und Jugendlichen – natürlich auch die Mädchen – ernst zu nehmen, sie zu beteiligen und dafür Sorge zu tragen, daß sie ihre Bedürfnisse äußern können. Dann wird öffentlicher Raum, wie Spielplätze, im Rahmen von Beteiligung bedarfsgerecht gestaltet werden können. In Paragraph 8 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes ist festgeschrieben, daß die Jugendhilfeplanung Instrumente zur Beteiligung zu entwickeln hat. Wir kennen das auch schon aus anderen Debatten, die wir hier gehabt haben. Ich erinnere an einen zwei Jahre alten Antrag „Berücksichtigung der Interessen und Gewährleistung der Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte von Kindern und Jugendlichen in der Planung“, der im Moment immer noch beim Senat in der Bearbeitungsphase liegt. Ich hoffe, daß wir bald eine Antwort bekommen. Dann würde das Thema „Beteiligung von Mädchen“ insbesondere in bezug auf die Bewegungsräume noch einmal aufgegriffen werden können.
In dem Beitrag von Frau Urbanski ist mir sehr deutlich geworden, daß es einen Unterschied zwischen betreuten und nicht betreuten Angeboten gibt. Da muß ich eine Lanze für die Mädchenarbeit brechen. Die Spielplätze und Bewegungsräume, die hier genannt wurden, sind im wesentlichen unbetreut. Das, was durch Wohnungsbaugesellschaften an Spielplätzen zur Verfügung steht, ist mehr den Gestaltungsmaßgaben der Erwachsenen ausgeliefert. In betreuten Einrichtungen und auf betreuten Spielplätzen finden die Belange von Mädchen große Berücksichtigung, denn überall dort haben wir besondere Flächen, die von Mädchen gestaltet werden. Ich weiß aber, daß das hier nicht ausdrücklich gemeint war.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Auch wir finden den Antrag begrüßenswert, aber erstaunlich defensiv, weil er fast ausschließlich ein Berichtsantrag ist, was für dieses Thema ein bißchen mager ist. Ich habe in diesem Zusammenhang eine unschöne Vermutung. Frau Steffens hat eben darauf hingewiesen, es läge seit zwei Jahren ein Antrag zur Bearbeitung beim Senat. Tatsächlich ist seit einem Jahr eine Studie zur „Mädchenarena“ fertig und liegt – aus welchen Gründen auch immer – bei den Behörden. Ich hoffe nicht, daß dieser Antrag jetzt nur einen Präsentationstrick für diese überfällige Studie darstellen soll. Das fände ich dann doch etwas billig.
Aber zum Inhalt. In dem Antrag wird selbstverständlich von den Mädcheninteressen gesprochen. Dazu muß man sagen, daß sich natürlich schon lange in bezug auf die „Mädchenarena“ gezeigt hat – das wissen die Antragstellerinnen und Antragsteller auch –, daß man von den Mädchen und den Mädcheninteressen gar nicht sprechen kann, weil es für sogenannte Mädcheninteressen – auch als eine Art Bündelung – noch keine Kategorien gibt, die als solche entwickelt wurden. Insofern ist es schwierig, dieses so zu formulieren.
Außerdem nehmen Sie die Konstruktion eines Gastrechts für Jungen recht unhinterfragt als Ausgangspunkt in Ihrem Antrag. Denjenigen, die sich aber eingehend mit dem Thema beschäftigt haben, ist eigentlich klar, daß diese Gastrechtskonstruktion noch ziemlich ungeklärt ist. Es ist nicht klar, wie sichergestellt werden kann, daß die Spielregeln für Mädchen als vorrangiges Recht durchgesetzt werden können, ob es dafür einer Kontrolle bedarf oder wer das schlichten soll. Wenn man das wirklich als Ideal nehmen würde, bräuchte man Personal, und da denke ich an die vor einiger Zeit existierenden Spielplatzpädagogen, die man hier durchaus wieder einführen könnte.
Zum Thema Personal gilt es vor allem, sich vor Augen zu führen, daß sich die „Mädchenarena“ eigentlich erst in dem Moment bewährt hat, als den Mädchen Angebote zur Belebung gemacht wurden. Es reicht nicht, auf irgendeine Fläche eine Tafel oder ein Schild zu stellen und zu sagen, hier ist jetzt ein Bewegungsraum für Mädchen. Sie wurde erst konstruktiv von den Mädchen umgesetzt und genutzt, als ihnen Angebote zur Belebung gemacht wurden. Das lief im Fall der „Mädchenarena“ über einige ABM-Stellen.
Zusammenfassend möchte ich zu diesem Antrag folgendes sagen: Wir hätten uns gewünscht, daß er mit deutlicheren Forderungen verbunden gewesen wäre. Die sind natürlich meistens mit Finanzen verbunden, also auch mit Geld für Personal und auch mit Geld für Projekte, die laufen, die aber auch anlaufen. Wir werten den Antrag aber als einen positiven ersten Schritt, um die Beteiligung von Kindern und speziell von – wie auch immer – Mädchen zu berücksichtigen und Projekte, wie die „Mädchenarena“, weiter voranzutreiben.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Wer stimmt dem Antrag zu? – Gegenprobe. – Das war einstimmig.
Wer will aus dem Bericht 16/3772 zu den Eingaben 62, 63, 68, 81 und 88, alle aus dem Jahr 2000, den Ausschußempfehlungen folgen? – Gegenprobe. – Das ist bei einigen Gegenstimmen mit großer Mehrheit so geschehen.
Wer stimmt den übrigen Ausschußempfehlungen aus dem Bericht 16/3772 zu? – Gegenprobe. – Auch dies ist, bei einigen Gegenstimmen, mit großer Mehrheit so beschlossen.
Der Bericht 16/3773 enthält ausschließlich einstimmige Empfehlungen. Wer möchte die beschließen? – Gegenprobe. – Das war einstimmig.
Ich stelle zunächst fest, daß die Bürgerschaft die darin unter A aufgeführte Drucksache zur Kenntnis genommen hat.
[Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Drucksache 16/3637: Vierter Rundfunkänderungsstaatsvertrag (Senatsantrag) – Drucksache 16/3767 –]
Wer möchte das Gesetz zum Vierten Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das war bei einigen Enthaltungen einstimmig.
Wer das in erster Lesung beschlossene Gesetz in zweiter Lesung beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das war bei einigen Enthaltungen einstimmig.
[Bericht des Umweltausschusses über die Drucksache 16/3119: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stadtreinigungsgesetzes und des Hamburgischen Abfallwirtschaftsgesetzes (Senatsantrag) – Drucksache 16/3778 –]
Wer möchte das Gesetz zur Änderung des Stadtreinigungsgesetzes und des Hamburgischen Abfallwirtschaftsgesetzes beschließen? – Gegenprobe. – Enthaltungen? – Das ist mit Mehrheit bei Gegenstimmen und einigen Enthaltungen beschlossen.