Protocol of the Session on April 5, 2001

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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag liegt Ihnen vor, und ich möchte die Erläuterungen, die im Vorspann zu lesen

sind, nicht wiederholen. Aber es gibt einige wichtige Gesichtspunkte und auch Informationen, die man ergänzend anfügen sollte.

Das Thema „Anonyme Geburt“ hat in diesem Parlament bereits einen Vorlauf. Ich darf daran erinnern, daß diesbezüglich bereits im Januar Frau Jürs eine Kleine Anfrage an den Senat gestellt hat. Seinerzeit war der Senat mit dem Gesamtproblem noch nicht befaßt, und das Thema Kostenerstattung könne erst nach der Schaffung von gesetzlichen Voraussetzungen geklärt werden.

Wir haben das Thema des weiteren in der Fragestunde der Bürgerschaft am 15. Februar behandelt. Hier gab der Senat auf die entsprechende Frage die Auskunft, daß die Hamburger Krankenhäuser – sowohl die gemeinnützigen als auch die des Landesbetriebs – grundsätzlich einer anonymen Geburt positiv gegenüberstehen, aber die gesetzlichen Grundlagen dafür erst geschaffen werden müßten. Da gilt es besonders in bezug auf das Personenstandsgesetz einiges zu regeln, aber natürlich spielt auch die Kostenträgerschaft eine Rolle.

Frau Roth als Fachsenatorin hat seinerzeit eine Bundesratsinitiative angekündigt, und der Ihnen heute vorliegende Antrag soll dazu dienen, sowohl unserer Fachsenatorin als auch den anderen Ländern, zum Beispiel Schleswig-Holstein und Niedersachsen, die dankenswerterweise auch in dieser Richtung aktiv sind, Rückendeckung in Richtung Bundesrat zu geben. Die Angelegenheit kann und muß jetzt auf Bundesebene in Angriff genommen werden, da auch die allgemeine Diskussion zu diesem Thema mittlerweile sehr weit fortgeschritten ist. Das Meinungsforschungsinstitut Forsa hat festgestellt, daß sich immerhin 76 Prozent der Bundesbürger und -bürgerinnen positiv zum Thema „Babyklappe und anonyme Geburt“ geäußert haben. Das ist eine erhebliche Übereinstimmung unserer Bevölkerung, und nun sollte die politische Ebene schnellstmöglich aktiv werden, um zum Beispiel Müttern wie etwa der Mutter, die in der vergangenen Woche ein Baby auf dem Balkon ausgesetzt hat, eine weitere Chance zu eröffnen. Wir wissen natürlich nicht, ob sie wahrgenommen wird, aber es ist wichtig, diese Chance zu bieten.

Außerdem fangen wir bei diesem Thema in Deutschland nicht bei der Stunde Null an. Die USA, Frankreich und Luxemburg haben bereits Regelungen, legal anonyme Geburten durchführen zu können. Es gibt also schon Gesetze und Praxis, an denen man sich orientieren könnte. Es gibt außerdem einen Antrag der CDU im Bundestag, der meines Wissens in den zuständigen Ausschüssen liegt.

Über die Problematik der Kostenerstattung und des Personenstandsgesetzes hinaus möchte ich der Vollständigkeit halber anmerken, daß die rechtliche Problematik damit noch nicht erschöpft ist und auch das Recht des Kindes auf Kenntnis der eigenen Abstammung rechtlich ein Problem darstellt. Wenn es aber um Leben von Mutter und Kind geht, und darum geht es, dann müßte dieses Recht meines Erachtens in die zweite Reihe gerückt werden.

Jetzt müssen die rechtlichen Voraussetzungen auf Bundesebene geschaffen werden. Es erscheint mir auch deshalb sehr vordringlich, weil schon im Interesse der Betroffenen, was ich ausgesprochen richtig finde, nicht nur in Hamburg und Umgebung, sondern auch in anderen Ländern der Bundesrepublik gehandelt wird. Wenn dreiviertel der Bevölkerung das richtig finden, dann wird es höchste Zeit, den rechtlichen Rahmen einwandfrei auszustatten, und dem soll dieser Antrag dienen.

(Heike Sudmann REGENBOGEN – für eine neue Linke)

Allerdings muß man anmerken, daß auch nach Lösung der rechtlichen Voraussetzungen die Gesamtproblematik noch nicht gelöst ist, denn wenn man davon ausgeht, daß Leben und Gesundheit von Mutter und Kind zu schützen sind, spielen natürlich auch die Fragen der Vorsorge, der Nachsorge und der Beratungen insgesamt eine erhebliche Rolle. Diese Fragen zu lösen, ist natürlich schwierig, wenn man Anonymität zusagen will und die betroffenen Frauen zumindest durch staatliche Stellen eher schlecht zu erreichen sind. Sie sind insgesamt schwer zu erreichen und schwer ansprechbar.

Im Zusammenhang mit dieser Problematik ist es vielleicht von Interesse, eine kleine Vorstellung davon zu haben, um welche Gruppen es denn geht. Dazu gibt es durchaus Erkenntnisse aus Österreich, Frankreich, aber auch aus Deutschland. Sehr gefährdet in Richtung Aussetzen oder Töten sind drogenabhängige und substituierte Mütter, die sich zum Teil in der Illegalität des Drogenkonsums bewegen, aber auch ihr Leben rund um die Droge irgendwie organisieren müssen. In Hamburg werden zur Zeit etwa 150 Kinder pro Jahr von offiziell Drogen gebrauchenden und substituierenden Müttern geboren. Daran kann man schon sehen, daß dieses keine ganz unbeträchtliche Gruppe ist.

Die zweite Gruppe sind Frauen, die unter extremer Gewalt in ihrer Familie leiden. Sie leben in außerordentlich gewalttätigen Beziehungs- und Familienverhältnissen. Würden sie sich an ein Frauenhaus wenden, müßten sie zum Beispiel mit ernstzunehmenden Todesdrohungen ihres Partners rechnen; auch davon hören wir immer wieder. Sie werden sich schon allein aus diesem Grund nicht an professionelle Helferinnen und Helfer im Hilfesystem wenden, und diese Frauen sind, das muß man wohl so feststellen, extrem isoliert.

Die dritte Gruppe sind Migrantinnen. Wir hatten zum Beispiel in Hamburg zeitweilig viele Frauen aus Bosnien, die vergewaltigt waren, die Moslems waren und aus gutem Grund das Kind ihres Vergewaltigers nicht aufziehen wollten. Aber es gibt in großen Städten wie Hamburg auch eine Gruppe von Migrantinnen, die sich illegal in der Stadt aufhält und unter gar keinen Umständen Kontakt mit offiziellen Stellen sucht oder haben kann.

Dann gibt es die mit Sicherheit große Gruppe minderjähriger, sehr junger Frauen, die mitten im Pubertätsprozeß steht. Die Gefährdung dieser Gruppe ergibt sich auch aus einem Enquete-Bericht, der in Österreich erstellt worden ist.

Es gibt aus Frankreich wissenschaftliche Untersuchungen aus dem Jahr 1989, wer anonyme Geburten in Anspruch nimmt. Dabei ist festgestellt worden, daß die Mehrheit der Frauen Singles sind, 20 Prozent Französinnen, also Inländerinnen, und viele aus den ehemaligen französischen überseeischen Gebieten kommen. 10 Prozent waren Heimkinder, 19 Prozent Studentinnen, 50 Prozent waren arbeitslos, und etwa 10 Prozent dieser Gruppe waren schwanger als Folge von Vergewaltigung oder sexuellen Mißbrauchs. Ein gewisser Prozentsatz der Kinder war mit Syphilis infiziert, ein gewisser Prozentsatz war aidsinfiziert. Auch dies ergibt sich aus dem Enquete-Bericht.

Die Gruppe derer, die in Richtung Aussetzen und Töten gefährdet ist, und die Gruppe derer, die die anonyme Geburt wahrnehmen würde, sind also nicht unbedingt identisch, aber beiden kann mit der Regelung der anonymen Geburt geholfen werden. Auch das ist ein Argument für die Forderung, sehr schnell einen rechtlichen Rahmen zu schaffen.

Noch einmal zu meiner Feststellung, daß mit einem rechtlichen Rahmen nicht alles gelöst wird. Man sollte sich auch fragen, wo Hamburg als Land Handlungsoptionen hat. Wie kann zum Beispiel eine anonym durchgeführte Schwangerschaftsvorsorge eingerichtet werden? Kann man so etwas wie einen anonymen Mutterpaß schaffen? Wie hilft man schwangeren Migrantinnen mit nicht legalem Aufenthaltsstatus? Wie kann man anonyme Schwangerschaftsvorsorge schaffen? Was passiert mit den Frauen, die anonym entbunden haben, nach der Entbindung? Kann man durch Beratungseinrichtungen besser als bisher schwangere Migrantinnen mit legalem Aufenthaltsstatus erreichen? Kann zum Beispiel eine anonym entbindende Mutter Wünsche in bezug auf zukünftige Adoptiveltern stellen? Kann die Mutter, obgleich sie anonym entbindet, zukünftige Adoptiveltern vielleicht kennenlernen? Kann man irgendwie organisieren, daß dem Kind ein Hinweis auf seine Herkunft später einmal zugänglich ist?

Sie sehen, meine Damen und Herren, es sind eine Fülle von Problemen zu lösen, die nur zum Teil durch Recht, zum anderen Teil aber auch durch andere Initiativen zu regeln sind. Es ist wirklich ein sehr komplexes Thema, das weiter bearbeitet werden muß. Deswegen glaube und hoffe ich, daß der Bericht, den wir für Juli erbitten, ausführlich ist und über die Auskunft hinaus, wie sich das Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene abspielt, vielleicht auch Stellung zu einigen der Fragen nimmt, die ich hier angerissen habe.

Ich hoffe sehr, daß die heutige parlamentarische Initiative eine Beschleunigung hervorruft. Auch wenn die betroffene Gruppe, bezogen auf alle Frauen, eine relativ kleine ist, so sind diese Frauen doch in einer extrem schwierigen Lage. Sie sind einem extremen Streß ausgesetzt, und ich finde es ein Gebot der Menschlichkeit, jetzt ganz schnell zu helfen. Ich bitte um Ihre Zustimmung.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei der GAL und der CDU)

Das Wort erhält die Abgeordnete Jürs.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auf meine Schriftliche Kleine Anfrage vom 19. Januar – Frau Kiausch erwähnte sie schon – bekam ich vom Senat eine sehr zurückhaltende Antwort. Man kann dort nachlesen, daß der Senat sich mit dem Thema noch nicht befaßt habe und daß auf Bundesebene noch darüber diskutiert werde.

Deshalb freue ich mich über den vorliegenden Antrag der SPD und GAL. Wir stimmen dem Ersuchen zu, daß Hamburg sich auf Bundesebene im Wege einer Bundesratsinitiative dafür einsetzt, die rechtlichen Rahmenbedingungen für ärztlich betreute anonyme Geburten in Notlage zu schaffen.

Zur Zeit berichtet die Presse fast täglich von Frauen in Notsituationen und dem Schicksal der betroffenen Kinder. Es gibt nun einmal Frauen, die durch eine ungewollte Schwangerschaft in Ausnahmesituationen geraten, in denen ihr Leben außer Kontrolle gerät. Es ist unsere soziale Pflicht als Menschen, diese Frauen aufzufangen und ihr Leben und das Leben der Kinder zu retten. Zur Durchführung der anonymen Geburt gibt es zur Zeit zwei unterschiedliche...

(Glocke)

(Elisabeth Kiausch SPD)

Frau Abgeordnete, ich muß Sie unterbrechen. Diese interessante Lautsprecheranlage scheint nur in Teilen den Ton zu verstärken, das wäre aber ihre eigentliche Aufgabe. Dort unten ist nichts zu verstehen.

Zur Durchführung der anonymen Geburten gibt es zur Zeit zwei unterschiedliche Modelle, erstens das Moses-Modell von Frau Geis-Wittmann in Amberg und zweitens die Vorschläge von Herrn Dr. Moysich vom SterniPark e.V. Hamburg. In der aktuellen Broschüre der SterniPark e.V. stellt Herr Dr. Moysich Überlegungen zu einer gesetzlichen Regelung der anonymen Geburt dar. Dort ist ausführlich juristisch dargestellt, auf welche Weise Gesetzestexte einzufügen beziehungsweise zu verändern sind, um eine vernünftige rechtliche Absicherung von anonym Gebärenden und anonym geborenen Kindern zu gewährleisten.

Ich neige den Vorschlägen von Herrn Dr. Moysich zu, weil mir hier ein Konzept vorzuliegen scheint, das fundiert die Rechte der Frauen und Kinder berücksichtigt. Für eine umfangreiche Vor- und Nachsorge der anonymen Mütter und ihrer Babys gibt es praktikable Vorschläge, und vor allem ist hier wirkliche Anonymität möglich. Die Anonymität beim Moses-Projekt dagegen besteht ausschließlich gegenüber der Entbindungsstation. Ansonsten muß die Frau in der Schwangeren-Beratungsstelle ihre Personalien offenlegen, sonst bekommt sie keine Hilfe. Das halte ich in manchen Fällen für eine unüberwindbare Hürde.

Deshalb möchte ich den Senat bitten, bei der Umsetzung des heutigen Antrags die Hamburger Variante zu favorisieren.

(Beifall bei Andrea Franken GAL)

In Berlin wird am 30. Mai dieses Jahres eine Anhörung von Experten vor dem Bundestag stattfinden, die das Thema der anonymen Geburt von allen Seiten beleuchtet. Die Forderung nach einem Zwischenbericht bis zum 1. Juli auch über diese Anhörung vom 30. Mai findet unsere volle Unterstützung. – Danke.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der GAL)

Das Wort bekommt die Abgeordnete Frau Dr. Freudenberg.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Kindesaussetzungen gab es schon immer in der Geschichte der Menschheit, auch die Tötung Neugeborener durch die Mutter. Es sind schreckliche Verzweiflungstaten von Frauen, die keinen anderen Ausweg sehen, die keine Möglichkeit sehen, ihr Leben zusammen mit dem Kind zu bewältigen und für das Kind zu sorgen. Diese Taten, deren Dunkelziffer sicher sehr hoch ist, geschehen auch in unserem vermeintlich perfekten Sozialstaat, denn wir erreichen mit unseren Hilfsangeboten längst nicht alle Menschen. Daß dies so ist, belegt der Erfolg des Projekts „Findelbaby“ vom Verein SterniPark, dessen Mitglieder für ihre Initiative wirklich unsere Hochachtung verdienen. Der Verein SterniPark bietet verzweifelten Frauen und ihren neugeborenen Kindern Hilfe an, und zwar Frauen, die, aus welchen Gründen auch immer, anonym bleiben möchten.

Der Erfolg des Projekts „Findelbaby“ zeigt, welches Elend im Verborgenen in unserer Stadt herrscht. Innerhalb eines Jahres wurden dort acht Babys anonym abgegeben, und

ihr Leben konnte so gerettet werden. Das Nottelefon von SterniPark wird zunehmend stark in Anspruch genommen, und die Mitglieder des Vereins suchen nach Lösungen für die Notlagen, die an sie herangetragen werden. Der Verein hat nun auch Wohnungen angemietet, um Frauen aufzunehmen, die ihr Kind anonym gebären wollen und die unter Wahrung ihrer Anonymität vor und nach der Geburt so eine Bleibe finden können. Frauen, die die Geburt anonym halten wollen, bringen ihr Kind ohne professionelle Hilfe unter grauenhaften Bedingungen zur Welt, die ihre Gesundheit und die des Kindes gefährden; ihre Angst vor Registrierung zwingt sie dazu. Welche Katastrophen sich da abspielen, können wir uns vorstellen, wenn wir Berichte über Kinder lesen, die abgegeben werden und, wie es dann heißt, nicht fachgerecht abgenabelt waren, wie zum Beispiel das „Balkonkind“ im Eppendorfer Weg.

SPD und GAL wollen mit dem vorliegenden Antrag dafür sorgen, daß auch Frauen, die ihre Identität nicht preisgeben wollen, unter menschenwürdigen Bedingungen und medizinisch betreut ihr Kind zur Welt bringen können. Die hamburgischen Krankenhäuser haben ihre Bereitschaft zur Durchführung anonymer Entbindungen erklärt, was ihnen bisher aber wegen des Personenstandsgesetzes nicht möglich ist. Nach dem Personenstandsgesetz sind nämlich Hebammen und Ärzte, die bei einer Geburt zugegen sind, zur Anzeige der Geburt beim Standesamt verpflichtet. Wenn die Geburt in einem Krankenhaus stattfindet, ist die Klinikleitung verantwortlich für die ordnungsgemäße Anzeige, wobei auch der Name beider Eltern, ihr Beruf und ihr Wohnort angegeben und ins Geburtenbuch eingetragen werden müssen.

Unsere Aufgabe als Gesetzgeber ist es nun, Lösungen zu finden, die anonyme Geburten unter fachkundiger medizinischer Betreuung ermöglichen. Neben den Fragen des Personenstandsrechtes muß auch die Kostenerstattung geklärt werden. Priorität haben für uns dabei ganz klar Leben und Gesundheit der hilfesuchenden Frauen und ihrer Kinder. Wir müssen also Lösungen finden, die von den Frauen angenommen werden und die ihre Ängste vor staatlichem Zugriff berücksichtigen, wie auch immer diese Ängste begründet sein mögen. Im Interesse der Kinder sollte versucht werden, die Frauen zu ermutigen, ihren Namen und möglichst weitere Lebensdaten zu hinterlegen. Es ist wichtig, daß Kinder erfahren können, wer ihre Eltern sind. Die meisten Adoptivkinder suchen später einmal, wenn sie größer geworden sind, nach ihrer Herkunft. Es ist auch für die Mütter wichtig, erfahren zu können, wo ihre Kinder aufwachsen, vielleicht sogar auch für die Väter, über die wir hier mal wieder gar nicht sprechen.

Die Menschen, die diesen Frauen in ihrer Notlage helfen, sollten versuchen, den Namen und weitere Lebensdaten zu erfahren. Da die Frauen anonym bleiben möchten, muß aber zugesichert werden, daß staatlicherseits keinesfalls versucht wird, an diese Daten heranzukommen. Sonst kann es den Helfenden nicht gelingen, das Vertrauen dieser Frauen zu gewinnen, und das ist ja ihre erste Aufgabe. Daß es gelingt, Vertrauen zu gewinnen, zeigt der Erfolg der Arbeit des SterniParks zum Beispiel bei den Eltern, die ihr Kind wieder abgeholt haben und nun mit Hilfe der SterniPark-Helferinnen betreuen.

Bei der Lösung all dieser Probleme hilft uns mal wieder der Blick über die Landesgrenzen weiter. In Frankreich gibt es seit 1996 ein Gesetz, das Frauen die anonyme Entbindung in einer Klinik ermöglicht. Die Kosten der Entbindung werden dort von der Sozialhilfe übernommen. Die Mütter wer

(Vera Jürs CDU)